14.03.2017 16:20 Uhr

SHV fordert bessere Lymph-Versorgung – Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Soll ein Lymphödem im Stadium II in den Langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer Anhörung am 22. Februar 2017 in Berlin, zu der auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) um Expertise gebeten wurde.

Für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die Antwort klar: Ja! Denn: Ein unbehandeltes Lymphödem ist eine chronische Erkrankung, die sich unbehandelt zunehmend verschlechtert. Ohne konsequente Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) ab dem Stadium II kommt es zur fortschreitenden Krankheitsverschlechterung durch Zellzunahme. Die Folge sind zunehmende funktionelle Bewegungseinschränkungen bis hin zum Stadium III mit deformierenden Schwellungen und Fibrosierungen, also zunehmendem Bindegewebe.

Für den SHV steht also fest: Eine Aufnahme der Diagnose „Lymphödem im Stadium II“ in den Langfristigen Heilmittelbedarf vermeidet eine Krankheitsverschlechterung und damit höhere Gesamtkosten, vor allem aber: sie optimiert die Versorgung der betroffenen Patienten, und darauf kommt es entscheidend an.

„Ärzte meiden wegen bestehender Richtgrößenregelungen die Verordnung außerhalb des Regelfalls in der Versorgungspraxis, deshalb kommt es häufig nicht zur ausreichenden Behandlung der Betroffenen!“, erläuterte Hans Ortmann für den SHV in der mündlichen Anhörung den Hintergrund der Forderung des SHV und fand damit breite Zustimmung bei den Patientenvertretern.

Die weiteren Beratungen zu dieser Frage erfolgen nun im Unterausschuss „Veranlasste Leistungen“ des G-BA. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, wird der SHV darüber berichten.

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