Langfristiges Ziel der Therapieberufe ist die Sicherung der Patientenversorgung. Dafür brauchen sie den kurzen Weg – den Direktzugang.

Ohne ärztliche Verordnung erhalten Patienten derzeit keine Heilmitteltherapie. Ein solch arztzentriertes Gesundheitssystem nimmt Patienten ohne Not die Chance, eine zügige Versorgung zu erhalten. Eine zukunftsorientierte Alternative ist der Direktzugang (Direct Access). Internationale Studien belegen, dass der direkte Zugang der Patienten zur Heilmitteltherapie sowohl die Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessert.

Der SHV fordert seit längerem den Direct Access, um so deutliche Vorteile für die Patientenversorgung zu erzielen. Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht zum Beispiel eine kleine Anpassung der physiotherapeutischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus, um Patienten den Direktzugang im Regelfall zu ermöglichen. Außer Frage steht für den SHV dabei, dass die ärztliche Diagnose bei unklaren Beschwerden auch weiterhin unverzichtbar ist.

Dank des stetigen politischen Drucks des SHV unterstützen die Gesundheitsminister der Länder geschlossen die Forderung nach Modellvorhaben zum Direktzugang. Auf Bundesebene konnte man sich bislang nur auf Modellvorhaben zur Blankoverordnung verständigen. Diese ermöglichen Heilmittelerbringern, auf Basis der ärztlichen Erstdiagnose einen eigenen Therapieplan zu erstellen und über Frequenz, Dauer und Anzahl der Behandlungen selbst zu entscheiden. Eine Alternative zum Direktzugang kann die Blankoverordnung nach Ansicht des SHV nicht sein.

 

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