Anhörung zum GVSG – Heilmittelerbringer fordern Sitz im G-BA
In der Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) mahnt der SHV die Berücksichtigung der Heilmittelbringer in der Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an.
Am 6. Mai 2024 fand auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Anhörung der Verbände zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG statt.
Für den SHV hat Thomas Ramm, Bundesgeschäftsführer VPT-Verband für Physiotherapie teilgenommen. Die Verbände diskutierten den überwiegenden Teil der Anhörungszeit über die hausarztzentrierte Versorgung, die Versorgungspauschale für chronisch Kranke und die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen.
Thomas Ramm stellte als Vertreter des SHV die im Gesetz geplante Reform des G-BA in den Fokus. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält ein Antrags- und Mitberatungsrecht im G-BA für Berufsorganisationen der Pflegeberufe. Dies begrüßt der SHV, machte aber deutlich, dass die Heilmittelerbringer analog zu einer stärkeren Partizipation der Pflegeberufe ebenfalls einen Sitz im G-BA fordern. Dies ist nicht nur aufgrund der im Koalitionsvertrag geforderten Aufnahme von Pflege- und Gesundheitsberufen in den G-BA geboten, sondern trägt auch der in den letzten Jahren steigenden Verantwortung der Heilmittelerbringer in der Versorgung von Patient*innen Rechnung. Aus Sicht des SHV ist es daher unerlässlich, dass die Kompetenzen und Erfahrungen der Heilmittelerbringer verstärkt in den G-BA eingebracht werden.
Der Gesetzentwurf des GVSG wird nun überarbeitet und nach der Sommerpause zur parlamentarischen Beratung vorgelegt. Ob die Anregungen des SHV in den Entwurf mit aufgenommen werden, bleibt abzuwarten.
Köln, den 07.05.2024