07.05.2021 09:40 Uhr

Berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf

Für den SHV nahm am 04.05.2021 die DVE-Geschäftsführerin Anja Baumann an der mündlichen Anhörung des ad hoc-Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erstfassung der „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ teil.

Der G-BA erarbeitet diese Richtlinie gemäß § 92 Abs. 6b SGB V, die geplant im Sommer 2021 in Kraft treten soll. Ziel ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass schwer psychisch erkrankte Menschen Versorgungsnetzwerke in Anspruch nehmen können, die ihren tatsächlichen, unterschiedlichen und wechselnden Bedarfen gerecht werden und dafür, den Betroffenen die Übergänge zwischen den Systemen der sozialen Sicherung,  zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung, zu erleichtern. Der SHV war zuvor zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen, in der sich die SHV-Verbände dafür eingesetzt hatten, dass insbesondere Leistungserbringer der Ergotherapie unabdingbare Partner in den zu bildenden regionalen Netzverbünden der Versorgung sind.

Die mündliche Anhörung hat dies bestätigt: Zugelassene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten werden als zur Teilnahme an der Versorgung nach dieser Richtlinie berechtigte und notwendige Partner angesehen und etliche Stellungnehmende haben sich dafür ausgesprochen, dass der Abschluss von Kooperationsverträgen mit jeweils mindestens einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten zu den Voraussetzungen für die Bildung eines Netzwerkverbundes gehört. Weitere Themen der Anhörung waren die Bestimmung der Patientengruppen, an die die Angebote der Versorgung durch regionale Netzwerke gerichtet sein sollen, die Zugangswege zur bedarfsgerechten Versorgung sowie die weitere Ausgestaltung der Koordination der Leistungen der Netzwerkpartner.

Köln, den 06.05.2021

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