Archiv der Kategorie: Archiv

Das Gesundheitssystem ist überlastet, Patienten müssen immer länger auf einen Arzttermin warten. Was wäre da naheliegender als die Möglichkeit zu schaffen, dass Patienten mit bestimmten Beschwerden direkt einen Therapeuten aufsuchen dürfen? Dass sie also keine ärztliche Verordnung bräuchten, um eine Heilmitteltherapie zu erhalten. Der Direktzugang würde nicht nur Wartezeiten verkürzen, sondern das Gesundheitssystem auch finanziell entlasten – bei mindestens ebenso guten therapeutischen Ergebnissen.

Bislang ist der Direktzugang politisch nicht gewollt. Das jüngst in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht jedoch die Einführung der Blankoverordnung vor. Dabei darf der Therapeut selbst entscheiden, welche Therapieform er wie oft und mit welcher Frequenz durchführt. Bislang ist noch nicht geklärt, für welche Diagnosen eine Blankoverordnung genutzt werden kann. Darüber müssen sich die Vertreter der Heilmittelerbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen einigen. Mit den Ärztevertretern ist Einvernehmen herzustellen. Unklar ist auch noch, wer die wirtschaftliche Verantwortung für die  Blankoverordnung verteilt wird.

Langfristig strebt der SHV nach wie vor die Einführung des Direktzugangs an, auch um Patienten schneller und zielgerichteter therapeutisch versorgen zu können. Inzwischen gibt es zahlreiche internationale Studien, die die hohe Qualität der therapeutischen Versorgung im Direktzugang belegen. Die Studien variieren in Aufbau und genauem Forschungsziel. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass die therapeutische Direktbehandlung der Behandlung nach vorheriger ärztlicher Befundung in nichts nachsteht. Patienten, die im Direktzugang von einem Therapeuten behandelt wurden, waren häufig sogar schneller wieder fit. Hier wurden etwa die Anzahl der benötigten Behandlungstermine, die Anzahl der Krankentage oder die Kosten der Behandlung verglichen.

Um die Erkenntnisse aus dem Ausland auf Deutschland übertragen zu können, sind weitere, gezielte Untersuchungen sinnvoll. Dann könnte zum Beispiel überprüft werden, für welche Beschwerden der Direktzugang geeignet ist. Außerdem könnten die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit konkret erforscht werden.

Voraussetzung für Modellprojekte zum Direktzugang im deutschen Gesundheitssystem ist, dass die Politik eine entsprechende Formulierung im Gesetz verankert. Im jüngst verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde diese Chance vertan. Der SHV macht sich deshalb weiter dafür stark, dass die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Modellvorhaben schafft.

Der Direktzugang zu therapeutischer Behandlung ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

Schon gestern, am 12. März 2019, haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.

Heute Vormittag hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag morgen, am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten. 

Verbändetreffen

Verbändetreffen in Berlin

Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen Aufgabe ist es nun,  die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen  z. B. zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.

Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst

Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, DBS, DBL, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler bzw. Oecotrophologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 % aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.

Im Rahmen der Sommeraktion gab es einen weiteren Termin: Der Physiotherapeut Stefan Wagner war unser Gastgeber in Bergheim und konnte aus eigener Erfahrung berichten, wie schwer es ist, geeigneten Nachwuchs zu finden. Das Eckpunktepapier Jens Spahn vom 17.9.18 wurde deshalb außerordentlich begrüßt. Von daher gab es einen spannenden Meinungsaustausch, auch wenn der Abgeordnete Dr. Kippels verkehrsbedingt absagen musste.