Archiv der Kategorie: Mitteilungen

Schon lange etabliert, aber immer wieder aktuell: Beim „SHV konkret“ diskutierten am 4. Februar 2023 auf der TheraPro in Stuttgart in bekannter Manier die Vorstände der SHV-Mitgliedsverbände über aktuelle Entwicklungen in der Berufspolitik.

Die Impulsstatements der Vorstände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände und die anschließende Diskussion mit den interessierten Zuhörern sind beim SHV konkret schon fast eine Tradition. Auch auf der TheraPro 2023 in Stuttgart gehörte daher das beliebte Format zum Programm. Dabei wurden die wichtigsten Themen, die die Heilmittelerbringer umtreiben, erörtert: Digitalisierung, Akademisierung, mehr Autonomie in der Therapie, Fachkräftemangel sowie Interprofessionelle Zusammenarbeit.

Nach einer kurzen Einführung über die Arbeit des SHV skizzierte Andreas Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender des SHV und Vorsitzender des Deutschen Verbands Ergotherapie den aktuellen Stand der Digitalisierung, die auch die Heilmittelerbringer immer mehr betrifft. In Sachen Digitalisierung sei Deutschland ein echtes Entwicklungsland, fasste er gleich zu Beginn zusammen. Trotzdem sind das elektronische Gesundheitsberuferegister und der Zugang erster Gesundheitsberufe zur Telematikinfrastruktur ein richtiger und wichtiger Schritt, der lange herbeigesehnt wurde. „Doch die Funktionen, die richtig attraktiv wären, gibt es leider noch nicht,“ stellte Pfeiffer klar. Die direkte Kommunikation mit behandelnden Ärzten beispielsweise würde eine spürbare Bürokratieerleichterung bedeuten und auch die elektronische Patientenakte könne die gemeinsame Patientenbehandlung zukünftig erleichtern. „Wir versprechen uns viel von der Digitalisierung,“ so Pfeiffer. Jetzt müssen die geplanten Anwendungen nur noch Realität werden.

Ein Thema, das große Emotionalität zu Tage fördert und auch beim SHV konkret zu Rückfragen und Diskussionen geführt hat, ist die Akademisierung der Heilberufe. Im Plädoyer für die Vollakademisierung betonte Andrea Rädlein, stellvertretende SHV-Vorsitzende und Vorsitzende des Deutschen Verbands für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), dass die Komplexität von Erkrankungen, Versorgung und Therapie weiter zunehmen wird. Die Akademisierung der Therapieberufe sei daher notwendig, um langfristig die hohe Qualität der Versorgung sicherzustellen. „Wie stellen wir uns die Physiotherapie in zehn bis 15 Jahren vor,“ fragte sie das Publikum und betonte dabei, dass die Weichen für diese Entwicklungen genau jetzt gestellt werden müssten. Eine evidenzbasierte Therapie brauche breit aufgestellte therapeutische Forschung, die sich nur im hochschulischen Umfeld durchführen lasse – wie es in allen unserer Nachbarländer bereits heute der Fall ist. In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum wurde jedoch deutlich, dass dieses Thema noch Unsicherheiten unter den Therapeuten hervorruft. Vor allem die Durchlässigkeit von Menschen mit mittleren Bildungsabschlüssen ohne Hochschulzugangsberechtigung, die Zertifikatsweiterbildungen und die Finanzierung der hochschulischen Ausbildung warfen Fragen auf.

Unterstützung kam von Katrin Schubert, stellvertretende SHV-Vorsitzende und Bundesvorsitzende des Deutschen Bundesverbands für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs), die in ihrem Impulsstatement den Fachkräftemangel thematisierte. „Vor einigen Jahren war der Fachkräftemangel noch kein großes Thema,“ erläuterte sie. Inzwischen berichten immer mehr Mitglieder, dass sie ihre Praxen verkleinern oder ganz aufgeben, da keine neuen Mitarbeiter gefunden werden können. Es stelle sich die Frage, was dies für die Versorgung der Patienten bedeute. Schubert betonte zudem, dass der Fachkräftemangel in der Heilmittelversorgung noch nicht in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen sei. Andere Gesundheitsberufe wie die Pflege oder Branchen wie Handwerk und Gastronomie gehen mit diesem Thema stärker an die Öffentlichkeit und konkurrieren mit den Heilmittelerbringern um den Nachwuchs. Bessere Arbeitsbedingungen, eine attraktive Vergütung und die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten sind Stellschrauben, die es zu drehen gilt. Vor allem den letzten Aspekt sieht Schubert als entscheidend: „Wir können mehr als das, was wir in den Praxen tun dürfen.“

Die berufliche Autonomie in Form des Direktzugangs ist auch für Ute Repschläger, stellvertretende SHV-Vorsitzende und Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) ein entscheidender Inhalt der aktuellen Diskussion auf dem berufspolitischen Parkett. Nach der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers auf dem SHV-TherapieGipfel im November 2022, man wolle den Direktzugang ermöglichen, wartet die Branche gespannt auf die nächsten Entwicklungen. Repschläger fasste im Rahmen des SHV konkret noch einmal die wesentlichen Argumente für den Direktzugang zusammen: die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung vor allem im ländlichen Bereich, die Möglichkeit für Therapeuten, ihre Fähigkeiten vollumfänglich einzusetzen und den Wunsch der Patienten nach einer selbstbestimmten Wahl ihrer Versorgung. „Das Gesundheitssystem kann vom Direktzugang nur profitieren. Darum kämpfen wir dafür,“ fasste Repschläger die Argumente zusammen. Die Ankündigung des BMG, mit dem Versorgungsgesetz II eine gesetzliche Basis für ein Modellvorhaben zum Direktzugang schaffen zu wollen, wertete sie als gutes Zeichen.

„Interprofessionelle Zusammenarbeit darf kein Lippenbekenntnis sein.“ – Dies war Aussage und Forderung von Hans Ortmann, stellvertretender SHV-Vorsitzender und Bundesvorsitzender des Verbands für Physiotherapie (VPT). Die Zusammenarbeit mit anderen Professionen des Gesundheitswesens verbessert nachweislich den Therapieprozess und das Behandlungsergebnis. Doch nur, wenn alle Beteiligten engagiert dabei sind, können Synergien entstehen. Klare Rahmenbedingungen, etwa als verbindliche Vorgaben der Politik an die verschiedenen Berufsgruppen und natürlich funktionierende digitale Prozesse seien daher wichtig, so Ortmann.

Wieder einmal bot das SHV konkret dem Publikum die Möglichkeit, sich die neuesten Entwicklungen der aktuellen Themen präsentieren zu lassen und Rückfragen zu stellen. Dass zahlreiche Messeteilnehmer dieser Aufforderung gefolgt sind, ermutigt den SHV, die Themen weiter zu verfolgen und im Sinne seiner Mitglieder für Verbesserungen für die Heilmittelerbringer einzutreten.

 

 

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) macht sich dafür stark, die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten in der letzten Lebensphase zu verbessern. Dazu hat der SHV dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine neue Leistungsposition „Krankengymnastische Behandlung in der Palliativversorgung“ bzw. „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativmedizin“ zur Ergänzung der Heilmittelrichtlinie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorschlagen. Diese wurde nun vom G-BA abgelehnt.

Mit der neuen Position möchte der SHV erreichen, dass Therapeuten innerhalb einer 60-minütigen Behandlungseinheit selbst tagesaktuell entscheiden dürfen, welche Behandlung dem Patienten gerade am meisten nützt. Ob Manuelle Lymphdrainage, klassische Massage oder auch Mobilisation mittels Krankengymnastik – der SHV hält es für sinnvoll, dass Therapeuten während der Behandlung aus verschiedenen Behandlungsmethodenganz im Sinne des Patienten frei wählen dürfen. Unterstützung erhielt dieser Vorschlag von der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sowie dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband, die Trägerorganisationen der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“.

Obwohl der G-BA die Sichtweise teilt, dass die palliative Versorgung mit dem Ziel des Erhalts einer größtmöglichen Lebensqualität eine immer größere Rolle spielt, ist er nicht bereit, die Einführung einer Leistungsposition speziell für die Versorgung von Palliativpatienten zu unterstützen. Nach Einschätzung des G-BA bestehen mit dem Heilmittel „Krankengymnastik“ umfassende therapeutische Optionen, um auf das akut vorliegende Symptomgeschehen von Palliativpatienten flexibel einzugehen, vor allem in Kombination mit weiteren vorrangigen Heilmitteln wie Klassischer Massagetherapie oder Manueller Therapie oder ergänzenden Heilmitteln wie der Thermotherapie.

Laut SHV fehlt hier aber vor allem die dringend benötigte Flexibilität in den letzten Lebenstagen eines Menschen. Wenn beispielsweise Krankengymnastik verordnet ist, dürfen Therapeuten auch nur dieses Heilmittel abgeben. Der behandelnde Arzt kann die Verordnung zwar anpassen, die Anpassung muss aber vor Behandlungsbeginn erfolgen.

Jährlich erhalten in Deutschland ca. 30.000 Patienten Palliativversorgung. Physiotherapeuten unterstützen diese sowohl ambulant als auch bei Hausbesuchen. In der Palliativversorgung geht es um die umfassende Betreuung von unheilbar Kranken sowie Menschen mit fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung. Im Mittelpunkt der medizinischen und physiotherapeutischen Behandlung steht der größtmögliche Erhalt der Lebensqualität und Linderung belastender Symptome. Physiotherapeuten sind durch ihre Fachkompetenz prädestiniert für die Behandlung von Patienten in dieser Phase ihres Lebens. Für eine symptomorientierte Therapie benötigen sie allerdings mehr Flexibilität, als es die derzeitige Heilmittel-Richtlinie erlaubt.

Der SHV kann daher die Entscheidung des G-BA, die Einführung einer neuen Leistungsposition zur physiotherapeutischen Versorgung von Palliativpatienten abzulehnen, nicht nachvollziehen. Er wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Position auch in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird und so eine gleichwertige Versorgung für Privat- und gesetzlich Versicherte gewährleistet werden kann. 

 

Wie schon in den vergangenen Jahren auf den wichtigen Leitmessen der Branche ist der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auch auf der diesjährigen TheraPro mit eigenem Stand (Halle 6 Stand | Nr. 6C30) und spannendem Programm vertreten.

Die Stuttgarter TheraPro – Fachmesse + Kongress legt vom 03. bis zum 05. Februar 2023 einen klaren Fokus auf Information, Weiterbildung und fachlichen Austausch. Besucher*Innen bietet sie 2023 zahlreiche Möglichkeiten, sich über neueste Entwicklungen in den Bereichen Therapie, Rehabilitation und Prävention zu informieren. An allen drei Messetagen stehen Vertreter*innen des SHV am Messestand für Fragen und Gespräche zur Verfügung. 

Ein Highlight des Kongressprogramms der Messe erwartet die Besucher*innen am zweiten Messetag. Denn am Samstag, den 04. Februar 2023 lädt der SHV zwischen 11 und 12 Uhr zur einstündigen Diskussion aktueller berufspolitischer Themen ein. Die Veranstaltung findet im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, 1. OG, Raum C4.2/C4.3 statt.

Im Rahmen des beliebten, inhaltlich vom Therapiegipfel bekannten und mit den Vorständen der Mitgliedsverbände ebenso hochkarätig wie kompetent besetzten Formats SHV konkret stehen damit gleich zu Beginn des neuen Jahres zentrale berufspolitische Kernforderungen und Richtungsentscheidungen auf der Agenda.

Gewohnt sachlich, faktisch fundiert und streitbar werfen die Referent*innen in kurzen Impulsvorträgen Schlaglichter auf die wichtigsten Themen, legen Interessenlagen offen, begründen und adressieren Forderungen und stellen sich anschließend den Fragen des interessierten Publikums. Auf den Punkt und – der Name des Formats ist Programm – vor allem konkret, d.h. bezogen auf die täglichen Sorgen und Nöte in den Praxen, erwarten wir eine lebhafte Diskussion zu folgenden Themen:

  • Digitalisierung
  • Akademisierung
  • Fachkräftemangel
  • Autonomie/Direktzugang
  • Interprofessionelle Zusammenarbeit

Vor Ort empfangen werden die Messebesucher*innen von den Ansprechpartner*innen der SHV-Mitgliedsverbände: Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) e.V., Deutscher Verband Ergotherapie (DVE) e.V., Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e.V., Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. und Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.

Schon jetzt freuen wir uns auf die Begegnung mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie und Sprachtherapie am SHV-Gemeinschaftsstand.

Die Teilnahme an der Podiumsdiskussion SHV konkret ist für alle Messebesucher*innen kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind.

Bitte beachten Sie auch, dass der Besuch der Messe nur mit einem vorab gebuchten Online-Ticket möglich ist. Die Kassen vor Ort sind geschlossen. Mitglieder der SHV-Mitgliedsverbände können mit dem Code „SHVaufTheraPro022023“ kostenfreie Tickets erhalten. HIER gelangen Sie zum Ticket-Shop.

Mehr Infos zur Messe und dem begleitenden Kongressprogramm finden sie HIER.

 

Klare Botschaften von Lauterbach für alle Heilmittelerbringer: Vergütung absichern, Direktzugang und Akademisierung vorantreiben

„Wir wollen die bessere Vergütung weiter absichern und auf einen belastbaren Weg bringen. Wir wollen den Direktzugang ermöglichen. Und wir wollen die Teilakademisierung einführen, um eine eigene Evidenz zu ermöglichen.“ – Vor vollen Rängen positionierte sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach beim 4. TherapieGipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) klar für bessere Bedingungen für die Heilmittelerbringer. „Es wird an allen Ecken und Enden gleichzeitig gearbeitet. Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch an Sie denken“, richtete sich der Minister direkt an die gut 450 Teilnehmenden in Berlin und überzeugte im Folgenden mit einer gut informierten und fachlich fundierten Analyse der Situation in den Heilmittelberufen.

Er betonte den sehr engen Austausch seines Ministeriums mit dem Spitzenverband der Heilmittelverbände. Erst kürzlich gab es im Bereich der Physiotherapie ein erweitertes Konsultationsverfahren, bei dem auch der SHV nach seiner Einschätzung gefragt wurde. Das Ziel: Die bestmögliche Umsetzung der Akademisierung – zunächst in der Physiotherapie. Die Akademisierung der weiteren Heilmittelberufe wie Ergotherapie und Logopädie soll nun geprüft werden. In diesem Zusammenhang fand Lauterbach ebenfalls klare Worte und sprach sich deutlich für eine Teilakademisierung in den Berufen der Physiotherapie aus; wobei Teilakademisierung im Verständnis des Ministeriums in Übereinstimmung mit den Bundesländern bedeutet, dass die Ausbildung zum Physiotherapeuten vollständig akademisiert wird, die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister jedoch fachschulisch bleibt.

Starke akademische Ausbildung unabdingbar

Ohne Akademisierung geht es nicht, stellte der Bundesgesundheitsminister unmissverständlich klar. „Versorgung soll evidenzbasiert und patientengerecht sein“, betonte Minister Lauterbach. Es brauche also Studien. Denn ohne Studien und Forschung gebe es keine Evidenz. Wissenschaft – und somit eine hochschulische Ausbildung – sei die Basis für Evidenz. „Wir brauchen eine starke akademische Ausbildung“, fasste Prof. Lauterbach zusammen.

Modellprojekte zum Direktzugang kommen

Auch beim Direktzugang ziehen Bundesgesundheitsministerium und SHV an einem Strang. Die Vorbereitungen für eine Gesetzesänderung und damit die Einführung von Modellvorhaben zum Direktzugang sind weit gediehen, erklärt Minister Lauterbach. Auf Nachfrage bat Prof. Lauterbach jedoch um Verständnis: Er könne kein genaues Datum nennen, bis wann die Möglichkeit für Modellprojekte zum Direktzugang gesetzlich verankert sei. „Wir sprechen hier aber über Wochen und nicht über Monate“, machte er deutlich.

Vergütung noch nicht ausreichend

Mit Blick auf die Vergütung stellte er klar, dass durch die Umsetzung der Bundeshöchstpreise und die Möglichkeit, Verhandlungen bundesweit zu führen, erste Teilerfolge bereits greifen. Aber dieser dynamische Prozess müsse nun konsequent weitergehen. „Sie sind nicht aus Gewinnmaximierungsabsichten in diesen Beruf gegangen“, war ihm sehr bewusst. Voraussetzung für attraktive Heilmittelberufe seien aber angemessene Gehälter. Aus diesem Grund seien die Heilmittelerbringer bewusst aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ausgeklammert worden, um die Vergütungserhöhungen der vergangenen Jahre nicht direkt wieder zu egalisieren.

Dank für den herausragenden Einsatz bei der Bewältigung der Coronapandemie

Besonders wichtig war es Lauterbach zudem, sich bei den anwesenden Therapierenden ausdrücklich zu bedanken. Ob Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: „Für mich ist klar, welche Bedeutung die Heilmittelerbringer haben. Ich weiß, dass es ohne die Heilmittelerbringer in vielen Bereichen nicht funktionieren würde“, betonte Minister Lauterbach. „Ich möchte mich daher auch im Namen der gesamten Bundesregierung ganz herzlich für ihre Leistungen bedanken!“, unterstrich Prof. Lauterbach den Stellenwert der Heilmittelerbringer.

Bildunterschrift: Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (Mitte) beim 4. TherapieGipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) mit Andreas Brandhorst, Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, und den SHV-Vorstandsmitglieder Katrin Schubert (dbs), Ute Repschläger (IFK), Andreas Pfeiffer (DVE), Hans Ortmann (VPT) und Uwe Eisner (PHYSIO-Deutschland) (v. l.).

Köln, den 22.11.2022

Unter anderem um die Blankoverordnung ging es am 09. November 2022 in der öffentlichen Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Andrea Rädlein vertrat den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) dort als stellvertretende Vorsitzende

Auf Nachfrage von Erwin Rüddel MdB (CDU/CSU) verwies Andrea Rädlein auf die schriftliche Stellungnahme des SHV und bestätigte, dass die Änderungsanträge der Koalition in die richtige Richtung gehen, es bei drei Punkten Nachbesserungsbedarf gebe:

Zum einen sieht §125a Absatz 6 SGB V bei der Blankoverordnung eine Evaluation durch die Vertragspartner vor. Hierzu fordert der SHV, unter Entlastung der Berufsverbände die Finanzierung der Evaluation auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen. Ganz wichtig: Das Gesetz sieht vor, dass GKV und SHV inhaltlich gemeinsam für die Evaluation verantwortlich sind, um deren Objektivität sicherzustellen. Hierbei muss es unabhängig von der Kostenlast auch bleiben.

Ein weiterer Punkt sind die zur Verfügung stehenden Behandlungsmengen im Rahmen der Blankoverordnung. Hier erinnerte Andrea Rädlein daran, dass es zwar statistisch ermittelte, also historische Ist-Daten gibt. Es fehlen derzeit aber belastbaren Daten, mit welchen Behandlungsmengen Patienten abhängig vom Grad der Schädigung unter therapeutischen Qualitätsgesichtspunkten behandelt werden sollten. Sie forderte deshalb, diese Regelung im Gesetz nachzuschärfen. Für den SHV steht fest: Die Blankoverordnung darf nicht mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit anhand der bisherigen durchschnittlichen Behandlungsmengen beurteilt werden; maßgeblich darf im Patienteninteresse nur sein, welche Anzahl an Behandlungseinheiten medizinisch-fachlich mit Blick auf den konkreten Einzelfall bzw. die Indikation begründet ist.

Schließlich begrüßte Andrea Rädlein, dass die historisch gewachsenen regionalen Sonderverträge zur Versorgung von Behinderten bzw. von Behinderung bedrohter Menschen in z. B. Einrichtungen der Eingliederungshilfe (neu: § 125 Absatz 7 SGB V) rechtlich abgesichert werden. Wichtig dabei ist aber für den SHV, dass diese Sonderverträge dieselben Voraussetzungen mit Blick auf die Behandlungsqualität und in Bezug auf die Ausstattung der Einrichtungen erfüllen, wie es die Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V für die ambulante Regelversorgung vorgeben. Wichtig auch: Diese Sonderverträge dürfen nicht zu einem Preisdumping führen, das letztlich zulasten der dort tätigen Therapeutinnen und Therapeuten ginge.

„Wir müssen abwarten, wie der Gesetzgeber unsere Vorschläge in den weiteren Beratungen aufgreift. Denn wir werden die Neuregelung dann unmittelbar in unsere Verhandlungen zur Blankoverordnung mit dem GKV-Spitzenverband einfließen lassen“, erklärte Andrea Rädlein unmittelbar nach der Anhörung.

Am 21. November 2022 findet im Historischen Hörsaal des Langenbeck Virchow Hauses Berlin der 4. TherapieGipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände statt.

Zum Auftakt des Veranstaltungsprogramms wird Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ein Eingangsstatement zur Situation der Heilmittelerbringer geben. Anschließend diskutieren die Vorstände der Mitgliedsverbände des SHV zum Thema Berufsattraktivität mit hochrangigen Gesundheitspolitikern. Die Bundestagsabgeordneten und heilmittelpolitischen Sprecherinnen Bettina Müller (SPD) und Nicole Westig (FDP) haben ihre Teilnahme bereits zugesagt, weitere Teilnehmer sind angefragt.

Interessierte können sich ab sofort für den TherapieGipfel kostenfrei anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur mit Voranmeldung möglich. Die Veranstaltung dauert von 15 bis 18 Uhr.  

Programm:

15:00 Uhr Eröffnung  

 

15:10 Uhr Grußwort

  • Dr. Karl Lauterbach, MdB
    Bundesminister für Gesundheit

 

15:40 – 18:00 Uhr Podiumsdiskussion „Berufsattraktivität“

Diskutanten

  • Bettina Müller  

Bundestagsabgeordnete (SPD), Berichterstatterin für die Gesundheitsfachberufe

 

  • Nicole Westig

Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion

 

  • Saskia Weishaupt (MdB), Bündnis 90/Die Grünen (angefragt)

Mitglied des Ausschusses für Gesundheit

 

  • Andreas Pfeiffer
    Vorsitzender SHV e.V.

Vorsitzender, Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)

 

  • Hans Ortmann,
    Vorsitzender SHV e.V.

Bundesvorsitzender, Verband Physikalische Therapie (VPT) e.V.

 

  • Ute Repschläger
    Vorsitzende SHV e.V.

Vorsitzende, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.

 

  • Katrin Schubert

Stv. Vorsitzende SHV e.V.

Bundesvorsitzende, Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) e.V.

 

  • Uwe Eisner
    Vorsitzender, PHYSIO-DEUTSCHLAND

 

Moderation: Martin von Berswordt-Wallrabe

 

Zur Veranstaltungsanmeldung

 

Veranstaltungsort:

Langenbeck-Virchow-Haus

Luisenstraße 58/59

10117 Berlin (Mitte)

 

 

 

Die Bundesregierung plant eine Reform, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu stabilisieren (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz). Dazu wurde auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als Sachverständiger eingeladen. Bereits im Vorfeld forderte der SHV anlässlich der Anhörung schriftlich einen Ausgleich für die inflationsbedingt stark steigenden Praxiskosten.

„Aus der drastischen Inflation gibt es für die Praxen bereits jetzt erhebliche Belastungen. Bereits die stark gestiegenen Energiekosten belasten die Heilmittelbetriebe überdurchschnittlich stark; dies gilt insbesondere bei den Fahrtkosten für Hausbesuche sowie dem erhöhten Energiebedarf in den Praxen: Anders als privaten Haushalten ist es Heilmittelpraxen nicht möglich, bei den Heizungskosten zu sparen, weil permanentes Lüften und damit die Zufuhr von Kaltluft zwingend zum Hygienekonzept in Abwehr von Corona-Infektionen gehört“, so der SHV.

Viele Praxen stehen aufgrund der stark gestiegenen Kosten schon jetzt wirtschaftlich schlecht dar. Denn die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich seit Jahren, den Heilmittelerbringern eine angemessene Vergütung zuzugestehen. Dadurch konnten viele Praxen kaum Rücklagen bilden. Heilmittelerbringer benötigen daher dringend Unterstützung – und zwar zeitnah, nicht erst rückwirkend. Der SHV fordert eine Inflationsausgleichs-Pauschale, die ähnlich umgesetzt werden könnte wie zuletzt die Hygienepauschale. Dabei erhalten Heilmittelerbringer für jede Behandlung bzw. Verordnung einen Inflationsausgleich, berechnet nach dem durchschnittlichen Bruttoumsatz pro therapeutischer Behandlungseinheit und der prognostizierten Inflation.

Bei der Sachverständigen-Anhörung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz kam zudem das Thema Direktzugang zur Sprache. Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen, erkundigte sich beim SHV, wie Modellprojekte zum Direktzugang für Heilmittelerbringer schnell umgesetzt werden könnten und welche Potenziale dieser Direktzugang für die Versorgung hätte.

Ute Repschläger, stellvertretende SHV-Vorsitzende, verdeutlichte während der Anhörung, welche positiven Effekte der Direktzugang zu Heilmittelerbringern für die Versorgungssicherheit in Deutschland haben kann. Um vorab alle Fragen zu klären, die zum Direktzugang derzeit noch bestehen, sollten Modellprojekte zum Direktzugang als wissenschaftliche Studie konzipiert sein, schlug Repschläger vor. Die wissenschaftliche Studie könne unter unabhängiger Begleitung einer Hochschule und in Zusammenarbeit mit einzelnen Krankenkassen und Verbänden der Heilmittelerbringer durchgeführt werden, so Repschläger. Dadurch würde ein Studiendesign mit hoher Qualität sichergestellt.

Die Annahme der Heilmittelerbringer sei es, dass der Direktzugang zum einen positive Effekte auf die Versorgungssicherheit in Deutschland habe, Stichwort ländliche Versorgung. Zum anderen geht Repschläger davon aus, dass der Direktzugang ein Baustein zur Kosteneffizienz für das GKV-System sein könne.

Diese Erwartung stützte die stellvertretende SHV-Vorsitzende auf eine Vielzahl von Studien: Eine amerikanische Studie habe beispielsweise belegt, dass durch den Direktzugang weniger bildgebende Verfahren und Medikamente benötigt werden. Studien aus England würden zeigen, dass Patienten schneller geholfen werde, wenn der Weg über den Arzt entfalle. Dadurch seien Patienten auch schneller wieder arbeitsfähig. Und oftmals seien zudem insgesamt weniger Behandlungen notwendig – bei gleichen oder teils sogar besseren Behandlungsergebnissen.

In Deutschland haben IFK und BIG direkt gesund zwischen 2011 und 2018 gemeinsam ein Modellvorhaben zu mehr Handlungsautonomie durchgeführt, in dem Physiotherapeuten selbst über die Art, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden durften. Hier durften zwar noch nicht alle Aspekte des Direktzugangs erprobt werden, doch trotzdem fiel bereits auf, dass die Behandlungsdauer unter physiotherapeutischer Regie kürzer war als im herkömmlichen System. Ein Modellprojekt, das sich mit allen Facetten des Direktzugangs beschäftigt, könnte nun die letzten noch offenen Fragen wissenschaftlich beantworten.

Die Stellungnahme des SHV sowie eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stehen online zur Verfügung.

Am 14. September 2022 fand in Berlin die Fachtagung Gesundheitskompetenz sowie die Sitzung der Allianz Gesundheitskompetenz statt. Für den SHV nahm Ute Repschläger, SHV-Vorstand und IFK-Vorstandsvorsitzende, teil.

Im Rahmen der Fachtagung wurde über das Thema Digitale Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung diskutiert. Ausgangspunkt war eine Studie der Universität Bielefeld. Zentrale Ergebnisse darin waren unter anderem, dass Gesundheitskompetenz – ähnlich wie in der Allgemeinbevölkerung – auch bei Personen mit Migrationshintergrund sozial ungleich verteilt ist. Zudem fällt es Personen mit Migrationshintergrund schwer, Informationen zu beurteilen und anzuwenden. Es zeigte sich überdies, dass geringe Gesundheitskompetenz konkrete Auswirkungen hat und Personen sich ungesünder verhalten. In der Folge muss auch das Gesundheitssystem mehr genutzt werden. Besonders schlecht ausgeprägt war bei den Studienteilnehmern mit Migrationshintergrund die digitale Gesundheitskompetenz. Große Schwierigkeiten bestehen in diesem Bereich unter anderem bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit sowie der Neutralität digitaler Gesundheitsinformationen.

Die anschließende Sitzung der Allianz Gesundheitskompetenz bot den Teilnehmern die Möglichkeit, die ersten Ergebnisse der vom BMG geförderten Forschungsprojekte zur Förderung der Gesundheitskompetenz kennenzulernen und mögliche Synergieeffekte zu diskutieren. Die drei Themen „Gesundheitskompetenz vulnerabler Gruppen“, „Kommunikation in Gesundheitseinrichtungen“ und „Gesundheitskompetenz in Organisationen“ standen dabei im Fokus.

Die Allianz Gesundheitskompetenz ist eine Initiative des Bundesgesundheitsministeriums und hat sich zur Aufgabe gesetzt, Bürgerinnen und Bürger darin zu unterstützen, sich besser in den Strukturen des Gesundheitswesens zurecht zu finden sowie Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und für die eigene Gesundheitssituation nutzen zu können.

Partner der Allianz sind neben dem BMG, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der Patientenbeauftragten bzw. dem Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege 14 Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens, unter anderem der SHV.

vorne im Bild (v.r.n.l.): Ute Repschläger (SHV-Vorstand und IFK-Vorstandsvorsitzende), Zeynep Reichmuth (Fachreferentin Methodenbewertung Abteilung Medizin, GKV-Spitzenverband), Martina Huth (Referentin Dezernat 8 Public Health, Bundesärztekammer)

 

Die Heilmittelverbände verhandeln seit 2021 über fachliche und wirtschaftliche Aspekte im Rahmen der Umsetzung der Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband und die therapeutischen Verbände ringen dabei insbesondere um die Kriterien einer wirtschaftlichen Leistungserbringung. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, über welche Anzahl an vorrangigen und ergänzenden Heilmitteln der Therapeut im Rahmen der Blankoverordnung frei entscheiden kann. Darüber hinaus wird auch über neue Bestandteile verhandelt, im Bereich der Physiotherapie beispielsweise über die (neue) Position Physiotherapeutische Diagnostik und den (neuen) Abschlussbericht an den behandelnden Arzt. Gerade die Fragen zur wirtschaftlichen Versorgung werden in Verhandlungen sehr kontrovers diskutiert und gehen nur sehr langsam voran, da bei den Krankenkassen die unbegründete Sorge besteht, dass die Ausgaben für Heilmittel weiter steigen.

Gesetzgeber streicht Frist und stärkt damit die Verhandlungen

Bereits Ende Juli 2022 hat die Koalition mit dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) eine im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelte Frist bis zum 30. September 2021 für den Abschluss der Verhandlungen zur Blankoverordnung zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband gestrichen.

Der Grund:Die Coronapandemie hat die Verhandlungen zu den neuen Rahmenverträgen in den einzelnen Heilmittelbereichen und über die neuen Vergütungslisten massiv in die Länge gezogen. Da der neue Bundesrahmenvertrag die Grundlage für die Verhandlungen zur Blankoverordnung ist, haben diese verspätet begonnen, im Bereich der Ergotherapie sogar erst nach Ablauf der vom Gesetzgeber ursprünglich angesetzten Frist zum Verhandlungsende. Im Bereich der Sprachtherapie/Logopädie haben die Verhandlungen auf Grund der laufenden Schieds- und Gerichtsverfahren noch gar nicht begonnen. Die ursprüngliche Frist zum 30. September 2021 war daher nicht zu halten und schwebte nach Ablauf im luftleeren Raum.

Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Streichung der Frist begrüßt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ausdrücklich. Denn: Mit dem Streichen der Frist für den Abschluss der Verhandlungen zu den Blankoverordnungen in § 125a Sozialgesetzbuch V wird ausgeschlossen, dass die Schiedsstelle gezwungen wird, Entscheidungen zur Umsetzung der Blankoverordnung zu treffen, über die die Vertragsparteien noch nicht verhandeln konnten. Mit der Streichung der Frist entscheiden im ersten Schritt allein die Verhandlungsbeteiligten über das weitere Verfahren. Sobald eine der Parteien das Scheitern der Verhandlungen erklärt, ist der Weg zur Schiedsstelle grundsätzlich eröffnet.

Versorgung optimieren

Die Versorgung der Patienten soll durch mehr Gestaltungsspielraum der Therapeuten verbessert werden. Das war das Ziel des Gesetzgebers. Ein Ansatz dafür soll laut TSVG die Blankoverordnung sein. Mehr Autonomie in der Therapie ist eine zentrale Forderung des SHV und seiner Mitgliedsverbände.

Bei der Reform der Berufsgesetze im Heilmittelbereich beginnt das BMG mit den Berufen der Physiotherapie. Die vom BMG vorgelegten Überlegungen gelten ebenso für die Bereiche Ergotherapie und Logopädie/Sprachtherapie: Es wird beabsichtigt, die grundständige Ausbildung in den Heilmittelberufen zu akademisieren. Mit einer einzigen, völlig einvernehmlichen, weil berufsspezifischen Ausnahme: Die Ausbildung der Masseure und medizinischen Bademeister wird zwar auch modernisiert, verbleibt jedoch an Berufsfachschulen.

Nach dem Konsultationsverfahren zur Vorbereitung des Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie im Jahr 2021 hat das zuständige Referat im Bundesministerium für Gesundheit nun eine ergänzende Befragung zu einem Konzeptentwurf über die zukünftige Ausgestaltung der Berufe in der Physiotherapie gestartet.

Die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT werden mit Unterstützung des VLL (Verband der Leitenden Lehrkräfte) sowie des HVG (Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe) den Fragenkatalog gemeinsam im Fachausschuss Physiotherapie des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) bearbeiten und beim Bundesministerium für Gesundheit einreichen.

Hochschulische Ausbildung als Antwort für die Zukunft

Die Modernisierung der Ausbildungen hin zu einem Studium in der Physiotherapie ist die dringende und richtige Antwort auf die wachsenden Anforderungen bei der therapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Voraussetzung für eine zukunftssichere und bedarfsorientierte Physiotherapie ist eine Novellierung der Berufsgesetze sowie eine Vereinbarung mit den Ländern über den Ausbau entsprechender Studienkapazitäten. Aus Sicht des SHV gilt das für die Therapieberufe der Ergotherapie und Logopädie in gleichem Maße.

Im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie setzt sich der Arbeitskreis Berufsgesetz seit Jahren für eine zeitnahe primärqualifizierende hochschulische Ausbildung als Standard für alle im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie Tätigen ein.

Das gemeinsame Ziel der Verbände ist klar: Sie fordern eine grundständige hochschulische Ausbildung mit hohem Praxisanteil für alle angehenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und sehen dafür eine Übergangsphase von zehn bis 15 Jahren. In diesem Zeitraumkönnen von den Bundesländern ausreichend Kapazitäten an den Hochschulen geschaffen werden. Einen Vorschlag für die Realisierung des erforderlichen Transformationsprozesses haben die drei Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT gemeinsam mit dem VLL und dem HVG im Ministerium bereits im Konsultationsverfahren im vergangenen Jahr eingereicht.  

Gemeinsam mehr erreichen

Die physiotherapeutischen Verbände und der DVE sind engagierte Mitglieder im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen. Gemeinsam fordern sie eine nachhaltige und zukunftsfeste hochschulische Ausbildung für die Therapieberufe Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie und klären in Politik, den Berufsgruppen und der allgemeinen Öffentlichkeit kontinuierlich über die Vorteile und den Nutzen einer hochschulischen Ausbildung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf. Erst wenn es neue Berufsgesetze gibt und die Infrastruktur für die Umsetzung vorangebracht wird, ist die Zukunft der Therapieberufe gesichert, zum Wohle der Patientinnen und Patienten.