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In Berlin fand die Anhörung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum Beschlussentwurf über die Änderung der Anlage 2, Ergänzung der Anlage 17 (DMP Depression) sowie der Anlage 18 (Depression – Dokumentation), statt. Der SHV hatte eine entsprechende Stellungnahme zum Disease-Management-Programm (DMP) Depression eingereicht und wurde nun bei der Anhörung von Birthe Hucke (DVE) vertreten.

Die Therapieberufe finden sich im DMP im Kapitel „Weitere Verfahren und unterstützende Maßnahmen“ wieder. In der Anhörung wurde durch Birthe Hucke nochmals die Bedeutung der Ergotherapie und auch der Bewegungstherapie hervorgehoben. Dazu gehört, dass diese Maßnahmen nicht nur erwähnt, sondern auch sachgerecht und zeitgemäß ausformuliert werden. Dies wurde auch vom Patientenvertreter gefordert und seitens der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) unterstützt.

Zur Notwendigkeit bewegungstherapeutischer Maßnahmen hat zudem auch Prof. Dr. Gerhard Huber, Präsident des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie), sehr differenziert Stellung genommen. Darüber hinaus wurde die aktive Einbeziehung der Angehörigen (mit Zustimmung des Patienten) sowohl in Therapieplanung als auch bei Schulungen und in Bezug auf Selbsthilfeangebote bestärkt.

Die Beiträge des SHV haben das Ziel, die Therapieberufe im DMP Depression sichtbar zu verankern. Wir dürfen gespannt sein, was sich nach dieser Anhörung daraus entwickelt.

v.l.n.re.: Bettina Kuhnert und Birthe Hucke

 

Am 10. Juli 2019 fand in Berlin die mit Spannung erwartete Anhörung zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Für die SHV-Mitgliedsverbände waren Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) als Sachverständige geladen und konnten zu speziellen Aspekten der erforderlichen Anpassungen mündlich Stellung beziehen.

Forderungen und Aspekte zur Weiterentwicklung benannt

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich Position zu wichtigen Erleichterungen im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie genommen.

Mehr dazu hier:

In der mündlichen Anhörung kamen nun weitere Aspekte zur Sprache. So forderte Andrea Rädlein, dass der Wegfall der Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls allerspätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten soll, und nicht erst zum Zeitpunkt der Umsetzung ab voraussichtlich 01. Juli 2020.

Besonders dringend ist eine Anpassung bei der Festlegung, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. Hier sieht der Entwurf des G-BA aktuell sechs Monate vor. Dies widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten. Aus Sicht des SHV sollte diese Zeitspanne deshalb maximal 16 Wochen betragen.

Ein weiterer versorgungsrelevanter Punkt ist die Weiterentwicklung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V“. Hier schlägt der SHV die Ergänzung um folgende Diagnosen vor:

o             M75.3 Tendinitis calcarea im Schulterbereich

o             J45.- Asthma bronchiale

o             I70.- Artherosklerose inkl. pAVK

o             G91.- Hydrocephalus

o             G44.0 Clusterkopfschmerz

o             G44.2 Spannungskopfschmerz

Bettina Kuhnert hat noch einmal bekräftigt, dass die psychischen Erkrankungen nicht im langfristigen Heilmittelbedarf abgebildet sind. Sie verwies dabei insbesondere auf die schweren und chronisch verlaufenden Depressionen und die Schizophrenie. Beide Erkrankungen benötigen durchgehend therapeutische Interventionen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

Zeitplan für Umsetzung

Zwar soll die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2020 in Kraft treten. Wirksam wird diese dann aber sicher erst zum 01. Juli 2020, weil erhebliche Anpassungen an die Praxissoftware der Ärzte erfolgen müssen. „Wir wünschen uns eine möglichst schnelle Umsetzung, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Das alles zieht sich schon viel zu lange hin“, betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des SHV direkt nach der Anhörung.

 

 

Am 10. Juli 2019 findet die zweite Anhörung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie statt. Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) werden bei der Anhörung am Mittwoch in Berlin mündlich die Position der SHV-Mitgliedsverbände bekräftigen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat vorab eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des G-BA eingereicht.

Umsetzung bringt massive Entbürokratisierung

Die Beratungen zur HMR sind bereits seit Herbst 2018 im Gange. Fest steht schon jetzt: Die Änderungen werden massive Erleichterungen für Therapeuten bringen und damit die Patientenversorgung mit Heilmitteln optimieren. Diese Entwicklungen begrüßt der SHV ausdrücklich. Aber: Dies kann nur der erste Schritt sein. Denn das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fordert eine weitere spürbare Entbürokratisierung. Deshalb muss der G-BA die Heilmittel-Richtlinie in einem zweiten Schritt noch stärker als bislang angedacht überarbeiten.

Hier einige der aktuell wichtigsten Eckpunkte zur Info:

  • Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls werden zu einem Verordnungsfall zusammengefasst.
  • Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose.
  • Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, weil der Begriff Höchstverordnungsmenge im Regelfall in orientierende Behandlungsmenge umbenannt wird und damit die Genehmigungspflicht entfällt (vgl. § 32 Abs. 1b SGB V).
  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt.
  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst (z.B. EX1, EX2 u EX3 zu EX in der Physiotherapie) und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt.
  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf“ (10 Tage) eingeführt.
  • Unterbrechungstatbestände aus den Rahmenverträgen werden über die neue Richtlinie “legitimiert“.
  • Flexibler Wechsel von Einzel-auf Gruppentherapie wird möglich.
  • Vorrangige, ergänzende und optionale Heilmittel werden zusammengefasst

Nachbesserung an einigen Stellen empfohlen

Der SHV fordert in seiner Stellungnahme bereits jetzt weitere Anpassungen, so zum Beispiel zu der Frage, wann ein „neuer Verordnungsfall“ entsteht. Hier sieht der Entwurf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Verordnung vor. Der SHV fordert  hingegen, den Zeitraum auf 16 Wochen zu verkürzen.

Außerdem bedarf es einer Klarstellung bei der Verordnung von Doppelbehandlungen. Der SHV fordert, dass sich die Anzahl der ärztlich verordneten Behandlungseinheiten automatisch verdoppelt und nicht halbiert, wenn der Arzt Doppelbehandlungen verordnet.

Als weiteren wichtigen Punkt fordert der SHV, dass die Angabe der Therapiefrequenz auf der Verordnung als Empfehlung des Arztes an den Therapeuten zu verstehen ist, den Therapeuten also nicht bindet und damit seine therapeutischen Möglichkeiten nicht einschränkt. Aus Sicht des SHV erfordert gerade die schnelle Reaktion auf wechselnde Befindlichkeiten des Patientenhäufig eine höhere oder niedrigere Therapiefrequenz, als sie vom Arzt verordnet wurde. Die geplante Neuregelung, dass der Arzt zukünftig Frequenzspannen angeben kann, löst das Problem nur teilweise.

Die Mitgliedsverbände des SHV werden ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf, den Zeitplan und die nächsten Schritte bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie informieren.

Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch

Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung  aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.

Einbindung in die Telematikinfrastruktur

Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.

Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskostender Praxisanbindung an die Telematik Infrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.

Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung

In §§ 86 und  125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.

Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte  ermöglicht.

Telekonsile auch für Therapeuten regeln

  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.

Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige immerhin drei-stündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Wir werden sehen und weiter berichten.

  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist als Partner in der Steuerungsgruppe der Allianz aktiv

Köln 17. Juni 2019: „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen. Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen. Doch es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren. Nötig ist ein gemeinsamer Kraftakt von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, der Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen und der Behörden von Bund und Ländern.“

Mit diesen Worten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Juni 2017 die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz gemeinsam mit damals 14 Partnern angestoßen. Laut einer Studie verfügen in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen (rund 54 Prozent) lediglich über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“. Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten damit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Partner der Allianz, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem BMG zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Verbraucherzentrale. Seit 2018 ist auch der SHV als Vertreter für die Heilmittelerbringer Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

In der Allianz werden Strategien zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung erarbeitet und die Partner stellen sich gegenseitig best-practice-Beispiele oder Projekte vor. Gegenwärtig wird an dem Programm für eine Veranstaltung der Allianz im Frühjahr 2020 gearbeitet. Der SHV wird hier die Kompetenzen der Therapeutinnen und Therapeuten in der Kommunikation mit den Klienten in Kuration, Rehabilitation und Prävention zum Thema machen.

 

Wohin geht es mit der Gesundheitsversorgung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Gespräche am Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) beim Hauptstadtkongress in Berlin. Noch bis zum 23. Mai ist der SHV am W.I.R.-Gemeinschaftstand vertreten und freut sich auf zahlreiche Kongressbesucher.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das jüngst in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Veränderungen für die Heilmittelerbringer auf den Weg. An vielen Stellen besteht aber noch Verhandlungsbedarf, etwa bei der genauen Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Höchstpreise. Der SHV-Stand beim Hauptstadtkongress bietet den idealen Rahmen für den Austausch zu diesem und anderen Themen. Denn der Spitzenverband der Heilmittelverbände vertritt die Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist somit Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Selbstverwaltungsorgane, andere bedeutende Organisationen des Gesundheitswesens und die Medien.

All diese Vertreter sind beim Hauptstadtkongress in Berlin zugegen, bei dem insgesamt rund 9.000 Entscheider aus dem deutschen Gesundheitswesen erwartet werden. Zu den Teilnehmern gehört auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den Kongress mit einem Vortrag zum Thema „Schritt für Schritt: Gesundheit und Pflege besser machen“ eröffnete.

Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie (VPT). Interessierte finden den SHV noch bis zum 23. Mai am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza.


Dr. Björn Pfadenhauer, GF IFK; Dr. Roy Kühne, MdB; Hans Ortmann, stv. Bundesvorsitzender VPT; Rainer Großmann, Vorsitzender Länderverbund Nordost von PHYSIO DEUTSCHLAND

Medizin und Gesundheit stehen im Mittelpunkt des Hauptstadtkongresses, der vom 21. bis zum 23. Mai 2019 im Citycube Berlin stattfindet. Zu den zahlreichen Ausstellern zählt auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der am W.I.R.-Gemeinschaftsstand vertreten sein wird.
Die Organisatoren erwarten über 8.000 Besucher, die sich auf dem Kongress über die neuesten Entwicklungen informieren und austauschen möchten. Unter dem Motto „Hauptstadtkongress 2019: Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsberufe in Zeiten des digitalen Wandels“ wird auch die Situation der Heilmittelerbringer eine wichtige Rolle spielen.
Diese treten beim Hauptstadtkongress wieder gemeinsam auf. Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT).
Interessierte finden den SHV am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza. Weitere Informationen zum Hauptstadtkongress gibt es hier

Bundestag

 

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt und damit deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Fest steht, dass nun viel Abstimmungsbedarf zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer notwendig wird, um die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des TSVG zu gestalten. Bei einem Treffen der 15 maßgeblichen Verbände in Berlin wurde dafür bereits der Auftakt gemacht.

Die wesentlichen Änderungen des TSVG für Heilmittelerbringer sind:

Dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Kassenverhandlungen

Die Verhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen sind nun dauerhaft nicht mehr an die Veränderungsrate der Grundlohnsumme gebunden. Vorübergehend war diese Bindung bereits durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) außer Kraft gesetzt, wodurch hohe Vergütungsanpassungen erzielt werden konnten. Bei der Verhandlung der Preise sind künftig die Entwicklung der Personalkosten und der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Damit soll eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung und deren kontinuierliche Entwicklung möglich werden.

Bundeseinheitliche Verhandlungen ab 1. Juli 2020

Anstelle der vielen regionalen Kassenverhandlungen werden die Vergütungen für Heilmittelerbringer künftig je Berufsgruppe bundesweit einheitlich verhandelt. Dadurch werden die Verhandlungen nicht nur zentralisiert, sondern es wird auch eine bundesweite Gleichstellung der Therapeuten erfolgen.

Zuvor bundeseinheitliche Preise auf Höchstpreisniveau ab 1. Juli 2019

Zur Vorbereitung der bundeseinheitlichen Kassenverhandlungen werden die Preise deutschlandweit auf das jeweilige Höchstniveau angehoben. Gerade Therapeuten in Regionen, in denen bislang niedrigere Vergütungen gezahlt wurden, werden diese Verbesserung deutlich spüren.

Einrichtung einer festen Schiedsstelle bis 15. November 2019

Um im Konfliktfall zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen zeitnah eine Lösung zu erzielen, wird eine feste Schiedsstelle eingerichtet. Diese kommt zum Zuge, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann.

Bundeseinheitliches Zulassungsverfahren

Die Zulassungsbedingungen werden künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern bundeseinheitlich verhandelt. Heilmittelerbringer haben dadurch mehr Mitspracherechte. Weiterer Vorteil: Heilmittelerbringer müssen nur noch an einer einzigen Stelle die Zulassung beantragen. Das Verfahren wird hier also deutlich vereinfacht.

Blankoverordnung bis 15. November 2020

Wenn der Arzt eine Blankoverordnung ausstellt, kann der Therapeut auf Basis der ärztlich festgestellten Diagnose und Indikation selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Heilmittelerbringer bekommen so mehr Autonomie, sind aber weiterhin an die ärztliche Verordnung gebunden. Für welche Diagnosen die Blankoverordnung kommt, wird von den Therapeuten und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verhandelt. Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist darüber Einvernehmen herzustellen.

„Das sind deutliche Verbesserungen für uns Heilmittelerbringer“, begrüßt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelerbringer (SHV), den beschlossenen TSVG-Gesetzentwurf. Bedauerlich sei aber, dass das Gesetz grundsätzlich keine Durchführung von Modellvorhaben mehr vorsieht. „Dadurch kann der Direktzugang zu den Therapieberufen nicht wissenschaftlich untersucht werden“, kritisiert sie. „Das wäre aber erforderlich, um zu überprüfen, auf welche Weise der Direktzugang die therapeutische Versorgung gerade in ländlichen Gegenden auf Dauer stärken kann.“

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

Schon gestern, am 12. März 2019, haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.

Heute Vormittag hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag morgen, am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten. 

Verbändetreffen

Verbändetreffen in Berlin

Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen Aufgabe ist es nun,  die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen  z. B. zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.

Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst

Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, DBS, DBL, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler bzw. Oecotrophologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 % aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.

Vom 07. bis 09. März 2019 trafen sich 16.800 Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Sporttherapeuten und Ärzte auf dem Leipziger Messegelände. Die Jubiläumsausgabe der Fachmesse mit Kongress für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention setzte erneut wichtige Impulse für die Entwicklung der Heilmittelbranche, sowohl auf fachlicher als auch politischer Ebene.

Ein gesundheitspolitisches Symposium mit rund 350 Besucherinnen und Besuchern bildete  am 7. März 2019 den Auftaktrahmen für den 10. Geburtstag der „therapie Leipzig“. Gesundheitsexperten der Leistungserbringer diskutierten mit zwei Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition politische Vorhaben für Gesundheit und Pflege in der verbleibenden Legislaturperiode und stellten sich zahlreichen Fragen des Publikums aus ganz Deutschland.

Unter dem Motto “Erwartungen an die Gesundheitspolitik 2019 bis 2021” sprachen im Leipziger Congress Center Sabine Dittmar, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Alexander Krauß, MdB (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Joscha Brunßen, Vorstandsvorsitzender Bundesverband ambulanter Rehazentren (BamR), Christof Lawall, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED), Ute Repschläger, Vorsitzende Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), und Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer Bundesverband Geriatrie, über die Pläne der Regierungsparteien in der laufenden Wahlperiode und deren Bedeutung für die Gesundheitsbranche.

Sabine Dittmar MdB (SPD) sagte in ihrem Eingangsstatement: “Im Bereich der Rehabilitation sehe ich dringenden Handlungsbedarf bei den Tarifsteigerungen beziehungsweise Tariflöhnen. Hier ist die Refinanzierung längst überfällig.” Alexander Krauß, MdB (CDU/CSU) nahm das brandaktuelle Thema TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) auf: “Freiberufliche, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen bekommen ab 1. Juli das gleiche Geld für die gleiche Arbeit – deutschlandweit. Mit der Blanko-Verordnung geben wir den Heilmittelerbringern mehr Kompetenzen. Wir können dadurch deren Erfahrung viel besser nutzen. Die medizinische Reha hat bislang in der politischen Diskussion zu wenig Beachtung gefunden. Das muss sich ändern – auch weil unsere Bevölkerung altert.”

Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), war die Stimme der Heilmittelerbringer. Auch sie sprach die Rahmenbedingungen des TSVG an: “Das TSVG enthält gute Ansätze, um die Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer nachhaltig zu verbessern. An einigen Stellen müssen aber noch Nachbearbeitungen folgen, zum Beispiel beim hohen Bürokratieaufwand. Daneben wird sich einiges auch erst in der Umsetzungsphase zeigen. Wir werden die Chancen, für die das TSVG die Weichen stellt, in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einbringen. Wenn das gut gelingt, wird es den Heilmittelerbringern in Deutschland künftig deutlich besser gehen.”

SHV konkret: Berufspolitik zum Anfassen

“SHV konkret” hieß es dann am Freitag, dem 08. März 2019. Alle Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) berichteten aus ihrer Sicht über das TSVG und beantworteten durchaus kritische Fragen der etwa 200 Teilnehmer rund um die Berufspolitik. Daraus ergab sich eine lebhafte Diskussion der SHV-Vorstände Ute Repschläger (IFK), Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND), Romy Thomas, Podo Deutschland (ZFD) e.V., Andreas Pfeiffer (DVE) und Karl-Heinz Kellermann (VPT) über die aktuellen berufspolitischen Themen.

In ihrem Eingangsstatement erläuterte die SHV-Vorsitzende Ute Repschläger wie bereits am Vortag in der Eröffnungsveranstaltung die deutlichen Verbesserungen für Heilmittelerbringer, die das TSVG bringen wird, und legte dabei den Schwerpunkt auf die wirtschaftlichen Aspekte: Konkret geht es um eine bessere Vergütung durch Bundeshöchstpreise, die die Basis für zukünftige Gebührenverhandlungen sind. Durch den dauerhaften Wegfall der Grundlohnsummenbindung werden die Verhandlungen sich erstmal an der wirtschaftlichen Situation der Praxen orientieren. Schiedsstellen sind nun der Garant dafür, dass die Kostenträger Verhandlungen nicht unnötig in die Länge ziehen können. Das sind wichtige Schritte für die Heilmittelbranche. Darüber hinaus wird die Blankoverordnung mehr therapeutischen Spielraum bringen. Die Mitgliedsverbände des SHV ziehen berufspolitisch an einem Strang und stehen im Austausch mit den benachbarten Verbänden aus allen Bereichen der Heilmittelversorgung – mit spürbarem Erfolg für alle Therapeuten in Deutschland.

Neben den aktuellen Themen zum TSVG ging es in der durchaus kontroversen Diskussion unter Moderation von Prof. Dr. Bernhard Elsner auch um Themen wie den Fachkräftemangel, die Modernisierung der Ausbildungen, um die Integration der Zertifikate in die Ausbildung, die Schulgeldfreiheit, die Akademisierung und um eine Verkammerung der Therapieberufe. Für den SHV und alle Anwesenden war dabei völlig klar: nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz – weitere Schritte zur Weiterentwicklung der Therapieberufe müssen und werden politisch durchgesetzt.

Starke Präsenz am gemeinsamen Stand

Viele Therapeuten kamen zum gemeinsamen SHV-Stand im Ausstellungsbereich der Messe. Alle fünf Mitgliedsverbände standen dort nicht nur ihren Mitgliedern, sondern vielen Interessierten für Beratungsgespräche und kollegialen Austausch zur Verfügung. Wer es in diesem Jahr nicht nach Leipzig zur Messe geschafft hat, sollte sich den 25. bis 27. März 2021 reservieren, denn dort wird die 11. „therapie Leipzig“ stattfinden. Mehr Informationen über den SHV und die aktuellen berufspolitischen Entwicklungen gibt es immer online unter www.shv-heilmittelverbände.de.