05.10.2021 11:10 Uhr

Digitalisierung und elektronisches Gesundheitsberuferegister – eine Zwischenmeldung!

Auch Heilmittelerbringer sollen laut Gesetzgeber an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Im ersten Schritt braucht es dazu ein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR), das den elektronischen Heilberufeausweis ausstellen wird. Dies soll ab Anfang 2022 für Physiotherapeuten möglich werden – für die anderen Heilmittelerbringer ab 2024.

Zum elektronischen Gesundheitsberuferegister

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen die Gesundheitsfachberufe ein bundesweites Register. Das sogenannte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat seinen Sitz in Münster und befindet sich aktuell im Aufbau. Grundlage für die Arbeit des eGBR ist ein Staatsvertrag. Zum Start des eGBR muss dieser von allen Bundesländern anerkannt werden. Dieser Ratifizierungsprozess ist aktuell noch im Gang.

Die Therapieberufe sind mit einem Fachbeirat in die Entwicklung des eGBR aktiv eingebunden. Derzeit sind Marianne Frickel und Andreas Pfeiffer Sprecher des eGBR-Fachbeirats. Andreas Pfeiffer ist gleichzeitig Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) und des Deutschen Verbandes der Ergotherapie (DVE).

Zeitplan für den elektronischen Heilberufeausweis aktualisiert

Zunächst sollte der Start des elektronischen Heilberufeausweises im Juli 2021 sein.  Nach aktuellem Zeitplan soll es für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erst ab Anfang 2022 möglich sein, einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) zu beantragen.

Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte, die in Zukunft die sichere Nutzung der medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur ermöglichen wird. Über die Chipkarte ist eine Authentifizierung der Berufsangehörigen möglich. Zusammen mit der sogenannten Institutions- beziehungsweise Praxiskarte (SMC-B) kann dann zukünftig mit den entsprechenden Rechten auf Anwendungen und Funktionen der Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Dabei werden die Kosten für eine Anbindung von den Kostenträgern analog wie bei den Ärztinnen und Ärzten erstattet.

Heute schon das morgen gestalten

Noch besteht zwar für Heilmittelerbringer kein Handlungsdruck oder -bedarf, aber die Telematikinfrastruktur wird kommen und nach heutigem Stand spätestens 2026 auch für PT-Praxen verbindlich werden.

Digitalisierung bietet heute schon zahlreiche Chancen und kann den Praxisalltag erleichtern. Das betrifft beispielsweise das Terminmanagement, die Dokumentation, das Erstellen von Übungsplänen, schnelle Kommunikationsmöglichkeiten, die Abrechnung oder aktuell in der Pandemie die Möglichkeit für eine Videotherapie. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und lassen sich nach den individuellen Bedürfnissen auf eine Praxis zuschneiden.

Aktuelle Informationen über den Stand beim Ausbau der Telematikinfrastruktur finden Interessierte auf den Internetseiten der Gematik unter www.gematik.de. Dort gibt es auch regelmäßig Online-Veranstaltungen zu den einzelnen Teilprojekten.

 

Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.

Köln, den 05.10.2021

 

 

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