Elektronische Leistungsbestätigung – SHV verabschiedet Positionspapier (05.04.2024)
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat konkrete Forderungen für die mögliche Umsetzung einer elektronischen Leistungsbestätigung im Rahmen des Anschlusses der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur sowie der Digitalisierung von Prozessen rund um die Heilmittelverordnung formuliert und in einem Positionspapier verabschiedet.
In dem vom SHV-Vorsitzenden Andres Pfeifer an die gematik übergebenen Papier wird betont, dass der SHV den generellen Wegfall der Leistungsbestätigung durch die Patienten als entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau in Heilmittelpraxen befürwortet. Dadurch würde eine Gleichstellung mit der bereits bestätigungsfreien Abgabe von Medikamenten und ärztlichen Leistungen erreicht.
Bliebe es aber weiterhin bei dem Erfordernis der Leistungsbestätigung wird die gematik aufgefordert, die elektronische Verordnung mit einer elektronischen Leistungsbestätigung zu ergänzen und die Spezifikation für die elektronische Leistungsbestätigung so zu definieren, dass die Inanspruchnahme von Heilmitteln wie bisher durch den Patienten selbst oder ggf. durch Dritte ohne besonderen Aufwand für den Leistungserbringer und den Patienten bestätigt werden kann. Es darf zu keiner Erhöhung des bürokratischen Aufwandes durch die Einführung der elektronischen Leistungsbestätigung kommen.
Nur so kann die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung reibungslos erfolgen und von den Patienten und Leistungserbringern akzeptiert werden.