23.02.2026 12:47 Uhr

Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme (BT-Drucksache 21/3207) ausdrücklich. Angesichts des andauernden Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen ist die zügige Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland unerlässlich.

Auch die Therapieberufe müssen miteinbezogen werden

Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die o.g. Berufe − für ausländische Therapeuten, die in Deutschland arbeiten möchten, soll das Gesetz nicht gelten. Der SHV weist darauf hin, dass die Therapieberufe vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im europäischen Ausland die Berufsqualifikationen der Therapieberufe einen akademischen Abschluss erfordern, so wie die im Gesetzentwurf ausdrücklich berücksichtigten Heilberufe. Die Therapieberufe sind integraler Bestandteil der medizinischen Versorgung und ohne eine zügige Anerkennung ausländischer Qualifikationen drohen Versorgungslücken, die sich angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfen werden. Eine Beschleunigung und Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens ist daher dringend notwendig.

So liegt die Vakanzzeit zur Besetzung von offenen Stellen in der Physiotherapie bei mittlerweile besorgniserregenden 304 Tagen und in der Podologie bei 181 Tagen. Die Anzahl der Anträge auf Anerkennung steigt – z. B. in der Ergotherapie um 50 % innerhalb von zwei Jahren (2022-2024) – mit einem sehr hohen Anteil an langwierigen Verfahren. Während in den medizinischen Gesundheitsberufen insgesamt ca. 14 % noch nicht beschieden waren (2024), ist es in den Therapieberufen jeder fünfte Antrag, in der Ergotherapie sogar fast jeder dritte.

Die Gleichbehandlung aller Heilberufe bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist auch notwendig, um Patientensicherheit und Versorgungsgerechtigkeit langfristig in allen Bereichen sicherzustellen. Der SHV hat sich daher mit einer Stellungnahme an die im Bundestag vertretenen Parteien gewandt und gebeten, die nachstehenden Aspekte auch im Bereich der Therapieberufe umzusetzen:

  1. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall und die Einbeziehung der ausländischen Berufsqualifikationen mit akademischem Abschluss in die direkte Kenntnisprüfung der Therapieberufe in Deutschland und Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung.
  2. Digitalisierung, Vereinheitlichung und Zentralisierung der Verfahren: Einheitliche digitale Plattformen und zentrale Bearbeitung zur Verkürzung der Verfahrensdauer.

Die heute beteiligten Stellen im Anerkennungsverfahren und die oft mangelnde Koordination sorgen für Doppelprüfungen, Zuständigkeitslücken und Verzögerungen, die es zukünftig zu vermeiden gilt. Die aktuelle Anerkennungspraxis, insbesondere im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie, ist zu einem oft nicht auflösbaren Verschiebebahnhof geworden, da geforderte Gleichwertigkeitsprüfungen und Lehrgänge bundesweit nur unzureichend angeboten werden und Kenntnisprüfungen häufig nicht stattfinden.

Wirtschaftliche und zeitliche Entlastungen wären möglich

Einheitliche bundesweite Standards können die Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Beide Aspekte hätten eine relevante wirtschaftliche und zeitliche Entlastung zur Folge. Nach den Berechnungen des SHV würden sich für die Therapieberufe eine Verringerung des Erfüllungsaufwands um 2.780 Stunden und rund 4,8 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Neben den geringeren Verwaltungsaufwänden braucht es die Anpassung des Gesetzes, damit auch in der Physiotherapie die ausländischen Fachkräfte früher in die Versorgung integriert werden können, zudem verstärken schnellere Anerkennungsverfahren bei ausländischen Fachkräften das Interesse einer Migration nach Deutschland.

Der SHV hat in seiner Stellungnahme die Bundestagsfraktionen darum gebeten, sich für die Erweiterung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf die Therapieberufe einzusetzen und die entsprechenden Anpassungen in den Berufsgesetzen (ErgThG, LogopG, MPhG, PodG) zeitnah vorzunehmen, um so die therapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken.

 

Eine detaillierte Aufstellung der zugrundeliegenden Berechnungen finden Sie hier.

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