Hygienepauschale bleibt bis 31.03.2022
Der Vorstoß des SHV bei der neuen Koalition hatte Erfolg, in Artikel 20 b des Änderungspakets zum Infektionsschutzgesetz wird die Geltungsdauer der Hygienepauschaleverordnung bis zum 31.03.2022 verlängert. Es gilt noch nicht als sicher, ob der Bundestag dem Gesetzentwurf heute zustimmen wird oder zunächst das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz abgewartet wird. Je nachdem folgt auch eine Schleife durch den Vermittlungsausschuss. Es ist jedenfalls in diesen schwierigen Zeiten ein wichtiges Signal an unsere Heilmittelpraxen.
Köln, den 18.11.2021