18.11.2021 11:04 Uhr

Hygienepauschale bleibt bis 31.03.2022

Der Vorstoß des SHV bei der neuen Koalition hatte Erfolg, in Artikel 20 b des Änderungspakets zum Infektionsschutzgesetz wird die Geltungsdauer der Hygienepauschaleverordnung bis zum 31.03.2022 verlängert. Es gilt noch nicht als sicher, ob der Bundestag dem Gesetzentwurf heute zustimmen wird oder zunächst das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz abgewartet wird. Je nachdem folgt auch eine Schleife durch den Vermittlungsausschuss. Es ist jedenfalls in diesen schwierigen Zeiten ein wichtiges Signal an unsere Heilmittelpraxen.

Köln, den 18.11.2021

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen