Hygienepauschale PKV bis 31.12.2020 verlängert
„Die PKV hat bereits früh erkannt, dass die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen zu Mehraufwand führen. Auch wenn die Beschaffungskosten für Hygieneartikel sich allmählich normalisiert und auch die Patientenzahlen in den Praxen sich dem Vor-Krisen-Niveau angenähert haben, werden die Privaten Krankenversicherer unter dem Eindruck steigender Infektionszahlen im Herbst 2020 ihren Krankenversicherten in aller Regel für Heilmittelbehandlungen weiterhin eine Hygienepauschale von bis zu € 1,50 pro Behandlungstermin befristet bis zum 31. Dezember 2020 erstatten. Bei Patienten, die im so genannten Basis- bzw. Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50/pro Verordnung begrenzt. Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden.“