11.12.2017 12:03 Uhr

Ohne Umweg zum Therapeuten – die Politik kann es möglich machen!

Schnellere therapeutische Versorgung, zufriedenere Patienten und geringere Kosten – das wäre möglich durch den direkten Zugang der Patienten zu Heilmittelerbringern.

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert von der Politik die Einführung des Direktzugangs für Patienten zum Therapeuten.

„Es ist Zeit, dass eine effektive und sichere Versorgungsform wie der Direktzugang den Patienten auch in Deutschland zu Gute kommt“, betont Karl-Heinz Kellermann, stellvertretender Vorsitzender des SHV, das Potenzial des Direktzugangs. Durch den Direktzugang ergeben sich Vorteile für Patienten, Ärzte und für das Gesundheitssystem.

Es ist wissenschaftlich bewiesen: Der direkte Zugang des Patienten zum Therapeuten erhöht die Qualität der Versorgung und senkt gleichzeitig die Kosten. Darüber hinaus ermöglicht der Direktzugang eine neue und auf die Zukunft ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Therapeuten. In anderen europäischen Ländern ist dies längst bewährte Praxis. In Deutschland scheitert es bislang noch an fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen und am unbegründeten Widerstand der Ärzteschaft.

Internationale Studien haben gezeigt: Mit dem Direktzugang startet die Behandlung schneller, es sind meist weniger Therapien erforderlich und die Patientenzufriedenheit ist hoch. Von den positiven Auswirkungen profitieren auch die Krankenkassen.

“Der Weg zum Direktzugang könnte kurz sein. Die Politik ist am Zug. Eine Anpassung der Berufsausbildungsgesetze bringt Rechtssicherheit für Therapeuten und ein neues, international bewährtes Versorgungsangebot für Patienten”, erklärt Karl-Heinz Kellermann.

Rückenwind für den Direktzugang gibt es auch aus den Bundesländern: Die Gesundheitsminister der Länder unterstützen geschlossen die Forderung nach Modellvorhaben zum Direktzugang. Den Entscheidern in Berlin fehlte in der vergangenen Legislaturperiode am Ende der Mut. Verabschiedet wurde ein Gesetz, das nur Modellvorhaben zur Blankoverordnung gestattet. Diese ersparen den Patienten aber nicht den Gang zum Arzt. Erst nach der ärztlichen Diagnose und auf der Basis einer Blankoverordnung, können Heilmittelerbringer über Frequenz, Dauer und Anzahl der Behandlungen freier entscheiden als bislang. Die Blankoverordnung bleibt damit weit hinter den Möglichkeiten des Direktzugangs zurück. Deshalb fordert der SHV in dieser Legislaturperiode von der Politik mehr Mut und eine zügige Anpassung der Berufsgesetze im Sinne der Patienten und der Therapeuten.

„Wir Therapeuten kennen unsere eigenen Grenzen bei der Analyse von Untersuchungsergebnissen und können daher auch feststellen, ob eine weitere ärztliche Untersuchung im Sinne der Patientensicherheit und einer interprofessionellen Zusammenarbeit nach wie vor unverzichtbar ist“, ergänzt Karl-Heinz Kellermann.

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