19.03.2020 15:59 Uhr

Pressemitteilung

Unklarheiten gefährden die therapeutische Patientenversorgung und die Therapeuten vor Ort – Klarstellung der Bundes- und Landesregierung ist dringend nötig!
Köln, 19. März 2020: Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 verkündet, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben sollen. Unter dieser Maßgabe versuchen therapeutische Praxen in ganz Deutschland, die therapeutisch erforderliche Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu halten. Doch unklare Vorgaben und mangelnde Ausstattung mit Hygieneartikeln stellen die Praxen vor nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert deshalb eine schnelle Klärung der folgenden offenen Fragen von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen.
 Wie erhalten Therapiepraxen über öffentliche Stellen erforderliche Schutzkleidung und Hygienematerialien? Die Verteilung vom Bund in die Länder erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel. Im Bundesland selbst gehen die Materialien an die ärztliche Selbstverwaltung, die es im therapeutischen Bereich leider nicht gibt. Hier braucht es Lösungen!
 Wie sichert die Bundesregierung die wirtschaftliche Existenz der therapeutischen Praxen? Durch Einhaltung der Pandemie-Richtlinien kommt es zu massiven Einbrüchen, die die Praxen existenziell bedrohen. Eine Versorgung selbst von dringend behandlungsbedürftigen Patienten ist schon heute nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Wir brauchen Lösungen, die die Patientenversorgung heute und morgen sichern. Hier braucht es Lösungen zur finanziellen Sicherung beispielsweise in Form eines Rettungsschirms für die Gesundheitsberufe!
„In dieser Krise dürfen unsere Praxen nicht vergessen werden! Nur durch eine schnelle Klärung ist es uns möglich, ein Mindestangebot an erforderlichen Therapien für alle Patienten, die darauf angewiesen sind zu gewährleisten“, sind sich alle SHV-Mitgliedsverbände einig. Die Kostenträger haben ihrerseits am 18. März 2020 mit weitreichenden Empfehlungen einen Beitrag zur Versorgungssicherung geleistet, nun muss die Politik schnellstmöglich nachziehen.

Köln, den 19.03.2020

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