18.12.2020 10:39 Uhr

Private Krankenversicherung verlängert Hygienepauschale und Videotherapie bis Ende März 2021

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verlängert sowohl die Regelung zur Hygienepauschale als auch die Möglichkeit zur Videotherapie bis zum 31. März 2021.

“Beide pandemiebedingten Regelungen werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung und Kompensation der hygienebedingten Aufwände der Therapeutinnen und Therapeuten leisten.”, so die PKV in ihrem Schreiben.

So können bis einschließlich 31. März 2021 auch weiterhin 1,50 Euro pro Behandlung als Hygienepauschale gegenüber der PKV vom Patienten geltend gemacht werden. Eine “telemedizinische Erbringung” (Videotherapie) von Heilmitteln ist ebenfalls bis Ende März möglich. Dabei muss diese ärztlich verordnet sein und mit einem entsprechenden Vermerk auf der Rechnung gekennzeichnet sein.

SHV – Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

Deutzer Freiheit 72-74

50679 Köln

Tel. 0221/981027 14 

info@shv-heilmittelverbaende.de

www.shv-heilmittelverbaende.de

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen