SHV bei Anhörung des G-BA zur KJ KSVPsych-RL
Um die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ KSVPsych-RL) ging es bei der Anhörung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 28. November 2023. Martin Schotte (dbl) vertrat den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bei der mündlichen Anhörung zu diesem Thema. Zuvor hatte der SHV bereits eine schriftliche Stellungnahme zu den drei in weiten Teilen voneinander abweichenden Richtlinienentwürfen von GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Patientenvertretung Stellung genommen.
Der SHV betonte in seinem Eingangsstatement die Bedeutung des in der Richtlinie vorgesehenen interdisziplinären Austausches durch regelmäßige Fallbesprechungen der beteiligten Leistungserbringer*innen („Netzverbund“), warnte aber davor, dass diese an fehlenden Strukturen und der fehlenden – weil nicht geregelten – Refinanzierung in der Praxis scheitern könnten. Dies ist schon in der Anwendung der bereits umgesetzten KSVPsych-RL zur Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten zu beobachten.
Überdies sei es, entsprechend der Entwurfsfassung der Patientenvertretung im G-BA, allen Leistungserbringer*innen, mithin also auch den beteiligten Heilmittelerbringer*innen, zu ermöglichen, eine Empfehlung zur Versorgung eines Patienten/einer Patientin nach der oben genannten Richtlinie auszusprechen. Denn: Therapeut*innen haben oft andere Einblicke in die Patientensituation als beispielsweise Ärzt*innen. Insbesondere Ergotherapeut*innen versorgen oft Patient*innen von Ärzt*innen, die nicht Teil des Netzverbundes sind. Die Möglichkeit, mehr Patient*innen in die Netzwerke zu bringen, sollte unbedingt genutzt werden.