SHV kritisiert Gesetzentwurf zum Gesunden Herz Gesetz
Auf der am 15. Juli stattgefundenen Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat der SHV seine Bedenken und Kritik am geplanten Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit deutlich gemacht. Im Mittelpunkt der Kritik steht die vorgesehene Kürzung von Präventionsmaßnahmen zugunsten von vermehrten Check-Ups und einer vermehrten Gabe von Arzneimitteln, insbesondere Statinen.
Mitte Juni 2024 veröffentlichte das BMG den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt derzeit auf einem schnelleren Zugang zu Medikamenten, um Herzkrankheiten symptomatisch zu behandeln. Der SHV hält diesen Ansatz für grundlegend falsch, da er sich auf die Bekämpfung der Symptome statt der Ursachen von Herzkrankheiten konzentriert.
Es ist zwingend erforderlich, viel stärker als bislang in echte Prävention zu investieren und diese auszubauen. „Es müssen demnach auch weiterhin niedrigschwellige präventive Angebote bestehen, um ein gesundheitsorientiertes Verhalten in allen Bevölkerungsschichten zu fördern. Idealerweise sollten derartige Angebote schon vor dem Einsatz von Arzneimitteln ansetzen.” betont der SHV in seiner Stellungnahme.
Die geplanten Regelungen im Gesetzentwurf führen dagegen dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen kaum noch finanziellen Spielraum zur Bezuschussung von Präventionskursen hätten. Ohne diese finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen hätten viele dieser Kurse keine Zukunft. Die Umleitung der bislang für Prävention vorgesehenen Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hin zu Check-Ups und Arzneimitteln wird zu einer unnötigen Leistungskürzung im Bereich der Prävention führen. Check-Ups und Medikamente sind kein adäquater Ersatz für präventive Maßnahmen.
Der SHV fordert das BMG auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und dabei den Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen zu legen. Nur durch frühzeitige und umfassende Präventionsangebote kann langfristig die Herzgesundheit der Bevölkerung gestärkt und Herzkrankheiten effektiv vorgebeugt werden.
Köln, den 08.08.2024