SHV nimmt Stellung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Intensivierte Sprechtherapie bei der Indikation Störungen des Redeflusses (Stottern)
Seit Februar 2022 beschäftigt sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der „Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Bezug auf die intensivierte Sprechtherapie bei der Indikation Störungen des Redeflusses (Stottern)“.
Dabei wird überprüft, ob intensivierte Sprechtherapien mit ausschließlich erhöhter Behandlungsfrequenz, die nicht explizit in der HeilM-RL geregelt ist, durch die Neufassung der HeilM-RL zum 1.1.2021 eingeschränkt bzw. noch konform durchführbar ist.
Bereits im Oktober hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) dazu schriftlich Stellung nehmen können. Am 19.12.2023 hat nun die mündliche Anhörung beim G-BA stattgefunden, bei der der SHV durch RAin Kirsten Weiffen (dbs) und Dr. Claudia Iven (Stellvertretende dbs-Bundesvorsitzende) vertreten wurde.
In der Anhörung konnte im Eingangsstatement hervorgehoben werden, wo die durch die HeilM-RL theoretisch gegebenen Verordnungsmöglichkeiten im Praxisalltag an ihre Grenzen stoßen und wo Anpassungsbedarf besteht.
Dies war in der schriftlichen SHV-Stellungnahme bereits ausführlich erläutert worden.
Der G-BA würdigt nun abschließend die Stellungnahmen und Beratungen und beschließt sodann über eine (Nicht-)Änderung der HeilM-RL.