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Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.

Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen, – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen eigenen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.

Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.

Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.

Wohin geht es mit der Gesundheitsversorgung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Gespräche am Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) beim Hauptstadtkongress in Berlin. Noch bis zum 23. Mai ist der SHV am W.I.R.-Gemeinschaftstand vertreten und freut sich auf zahlreiche Kongressbesucher.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das jüngst in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Veränderungen für die Heilmittelerbringer auf den Weg. An vielen Stellen besteht aber noch Verhandlungsbedarf, etwa bei der genauen Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Höchstpreise. Der SHV-Stand beim Hauptstadtkongress bietet den idealen Rahmen für den Austausch zu diesem und anderen Themen. Denn der Spitzenverband der Heilmittelverbände vertritt die Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist somit Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Selbstverwaltungsorgane, andere bedeutende Organisationen des Gesundheitswesens und die Medien.

All diese Vertreter sind beim Hauptstadtkongress in Berlin zugegen, bei dem insgesamt rund 9.000 Entscheider aus dem deutschen Gesundheitswesen erwartet werden. Zu den Teilnehmern gehört auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den Kongress mit einem Vortrag zum Thema „Schritt für Schritt: Gesundheit und Pflege besser machen“ eröffnete.

Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie (VPT). Interessierte finden den SHV noch bis zum 23. Mai am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza.


Dr. Björn Pfadenhauer, GF IFK; Dr. Roy Kühne, MdB; Hans Ortmann, stv. Bundesvorsitzender VPT; Rainer Großmann, Vorsitzender Länderverbund Nordost von PHYSIO DEUTSCHLAND

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

Schon gestern, am 12. März 2019, haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.

Heute Vormittag hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag morgen, am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten. 

Verbändetreffen

Verbändetreffen in Berlin

Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen Aufgabe ist es nun,  die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen  z. B. zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.

Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst

Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, DBS, DBL, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler bzw. Oecotrophologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 % aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.

Am 12.12.2018 tagte der Fachbeirat des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) in Berlin. Dabei kündigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an, dass die Gesundheitstelematik zunächst lediglich mit Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten startet. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) kritisiert diese Ankündigung und fordert eine sofortige Lese- und Schreibeberechtigung auch für Heilmittelerbringer, natürlich verbunden mit der Einführung des elektronischen Heilberufeausweises.

Im Anschluss an die Sitzung des eGBR bestand die Gelegenheit, am eHealth-Kongress der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag teilzunehmen. Hier bestätigte sich die Ankündigung des BMG: In einem ersten Schritt will die Bundesregierung Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten in die Gesundheitstelematik einbeziehen. Erst danach sollen die Heilmittelerbringer folgen. Der Kongress war sehr arztzentriert. Umso besser, dass einige Vertreter der Heilmittelerbringer anwesend waren und auf die Bedeutung der Therapieberufe für die “Zukunft eHealth” hinweisen konnten.

Der SHV setzt sich weiter für die sofortige Einbeziehung in die Gesundheitstelematik ein!

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 05. Dezember 2018 seine konkreten Pläne für Verbesserungen im Heilmittelbereich in Berlin vorgestellt. Sein Ziel: Verbesserungen für Physio- und Ergotherapeuten sowie Podologen und weitere Heilmittelerbringer sollen in ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren einfließen und somit möglichst zeitnah zur Umsetzung kommen. Die bundeseinheitlichen Höchstpreise werden auf den
1. April 2019 vorgezogen.

Die Vorschläge im Einzelnen

Höherer Verdienst, einheitliche Preise, einheitliche Verträge, verbindliche Zulassungsbedingungen, mehr Entscheidungsbefugnisse für Therapeuten und eine kostenfreie Ausbildung – diese Verbesserungen bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in den Deutschen Bundestag ein.

Höherer Verdienst:

„Stärkere Honorarerhöhungen müssen zukünftig möglich sein“, machte Jens Spahn in der Pressekonferenz deutlich. Möglich soll dies durch den dauerhaften Wegfall der Bindung an die Grundlohnsumme bei Vergütungsverhandlungen werden. Diese ist bislang nur bis einschließlich 2019 ausgesetzt.

Honorarverhandlungen sollen zukünftig bundesweit erfolgen. Dabei sollen der steigende Bedarf, die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Therapeuten sowie angemessene Gehälter für Angestellte in ambulanten Praxen von den Vertragspartnern berücksichtigt werden. „Praxen sollen wirtschaftlich geführt werden können“, unterstreicht der Minister seine Vorstellungen. Neu ist, dass künftig der Aufwand für notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlungseinheiten und die Dokumentation in den Verhandlungen stärkere Berücksichtigung finden soll.

Einheitliche Preise:

Zum 01. April 2019 sollen einmalig und bundeseinheitlich alle Preise für alle Kassen und Vertragsregionen auf das aktuelle Höchstniveau angehoben werden. Das ist die Voraussetzung, um im nächsten Schritt die Honorare auf Bundesebene verhandeln zu können.

Einheitliche Verträge:

Ab dem 01. Januar 2020 sollen der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbände die Verträge für Heilmittelleistungen verhandeln. „Auf Zeit spielen“ soll laut dem Minister dabei nicht mehr möglich sein, was auf eine Beschleunigung möglicher Schiedsverfahren und verkürzte Fristen hinweist. Näher darauf eingegangen ist Jens Spahn allerdings heute nicht.

Gleiche und vereinfachte Zulassungsbedingungen:

Weniger bürokratisch und bundeseinheitlich sollen zukünftig die Zulassungsbedingungen durch ein vereinfachtes Beitrittsverfahren abgelöst werden. Die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen werden zwischen den Vertragspartnern auf Bundesebene vertraglich geregelt.

Mehr Entscheidungsbefugnis:

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält an seinem Plan fest, die Blankoverordnung zu bestimmten Indikationen in der Regelversorgung zu verankern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) werden per Gesetz aufgefordert, bis Ende März 2020 entsprechende Indikationen zu vereinbaren. Bei der Blankoverordnung soll die Auswahl des Heilmittels, die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer vom Therapeuten selbst bestimmt werden können.

Ein Wermutstropfen: Modellvorhaben zum Direktzugang hat der Minister auf Nachfrage eine Absage erteilt. Der Regelungsbedarf sei aus seiner Sicht aktuell noch zu hoch. Mehr Entscheidungsbefugnis für Therapeuten soll im ersten Schritt die Blankoverordnung bringen.

Kostenfreie Ausbildung:

Aktuell erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept, wie das Schulgeld für die Heilmittelberufe bundesweit abgeschafft werden kann. Laut Minister sollen dazu schnellstmöglich Ergebnisse vorliegen. Denn: Nur wenn genug Fachkräfte ausgebildet werden, ist die Versorgung der Patienten auf Dauer gewährleistet.

So geht es weiter

Insgesamt rechnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Mehrausgaben durch sein Gesetzespaket zwischen 500 und 600 Millionen pro Jahr für die Krankenkassen. Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und der finanziellen Rücklagen der Kassen, sollte dies ohne Probleme machbar sein. Laut Minister bestehe Konsens in der Gesellschaft, dass die Heilmittelerbringer angemessen vergütet werden sollten und die Berufe insgesamt eine Aufwertung erfahren.

Bereits in der kommenden Woche am 13. Dezember 2018 berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung das TSVG.  Vorgesehen ist eine einstündige Debatte, die im Parlamentsfernsehen live unter www.bundestag.de übertragen wird.

Zu diesem Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung liegt außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Verbesserungen im Heilmittelbereich vor. Danach werden der Gesetzentwurf zum TSVG und die vorliegenden Änderungsanträge zu fachlichen Beratungen an den Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag verwiesen. Für den 16. Januar 2019 ist eine Anhörung zum TSVG im Ausschuss geplant.

Jens Spahn hat in der Pressekonferenz angekündigt, dass er die Heilmittelverbände zu einem weiteren Treffen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einladen wird, um im direkten Austausch mit den Betroffenen zu bleiben.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) wird die Anträge zum Gesetz intensiv prüfen und aufzeigen, wo gegebenenfalls noch Nachbesserungs- oder Klärungsbedarf besteht. In Gesprächen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird der SHV diese einbringen. In Kraft soll das TSVG laut Bundesminister Spahn am 01. April 2019 treten.

Wir werden über den Gesetzgebungsprozess weiter berichten.

22.11.2018

Die SHV-Sommeraktion neigt sich dem Ende zu. Im Rahmen der aktuell noch laufenden Gespräche trafen sich Präsidentin Ute Repschläger und Geschäftsführer Heinz Christian Esser mit den Mitgliedern des Bundestages Emmi Zeulner und Dr. Georg Nüsslein. Frau Zeulner fungiert als Co-Berichterstatterin für den Bereich Heilmittel, Herr Dr. Nüsslein ist der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Fachgebiet Gesundheitspolitik. In einem fast einstündigen Gespräch wurden alle Aspekte des Eckpunktepapiers von Jens Spahn angesprochen. Es stieß bei Herrn Dr. Nüsslein und Frau Zeulner auch in den Details auf höchste Zustimmung. Beide stimmten damit überein, dass ein schnelles und wirksames Handeln für die Heilmittelbranche unbedingt notwendig ist. Dies ist aus Sicht des SHV eine gute Voraussetzung und ein vielversprechender Einstieg in die Verhandlungen der nächsten Wochen, wenn es um die gesetzliche Verwirklichung der Forderungen von Gesundheitsminister Jens Spahn geht. Deutlich wurde aber auch: Zum Thema Akademisierung besteht weiterhin intensiver Gesprächsbedarf. In der kommenden Woche finden die letzten Gespräche der Aktion statt, anschließend werden wir in unseren Medien über die Ergebnisse berichten.

 

 

Vergütung und Direktzugang standen im Mittelpunkt eines weiteren SHV-Aktionstermins, den IFK-Vorsitzende Ute Repschläger mit IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer bei Hilde Mattheis, MdB (SPD) in ihrem Berliner Büro wahrnahmen.

Unter dem Eindruck des Eckpunktepapiers von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung (die IFK-Beurteilung des Papiers finden Sie hier), wurden mögliche nächste Schritte diskutiert, die ein höheres Vergütungsniveau ermöglichen könnten, wenn die Grundlohnsummenbindung wegfällt. Die SHV-Vertreter ließen aber keinen Zweifel daran, dass hier schnell gehandelt werden muss, damit die Praxen vor Ort, wirtschaftlich abgesichert sind.

Ein Ziel der SHV-Aktion ist aufzuzeigen, dass die ambulanten Therapiepraxen an einem dramatischen Fachkräftemangel leiden. Dabei wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, zu verdeutlichen, welche Auswirkungen das ganz konkret vor Ort und für die jeweiligen Wahlkreise hat. (Bild: Copyright Büro Hilde Mattheis)

 

v.l.n.r.: IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer, Hilde Mattheis, MdB (SPD), IFK-Vorsitzende Ute Repschläger

Berufspolitische Standortbestimmung – darum ging es beim Verbändetreffen am 21. November 2018 in Berlin. 14 Berufsverbände nahmen an diesem Austausch teil. Vertreter von BED, dba, dbl, dbs, DVE, IFK, LOGO Deutschland, PHYSIO-DEUTSCHLAND, SHV, VDD, VDP, VDB, VPT, Vereinte Therapeuten und ZFD sprachen über die berufspolitischen Belange von Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren und medizinischen Bademeistern, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten. Grundlage des Gesprächs war das Eckpunktepapier des Gesundheitsministers Jens Spahn und das Sofortprogramm von Dr. Roy Kühne.

Wichtiges Ziel aller Berufsverbände ist die finanzielle Besserstellung der Therapeuten in Deutschland. Dafür ist die dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Vergütungsabschlüssen Voraussetzung. Außerdem braucht es stringenterer Schiedsverfahren, wie sie das Eckpunktepapier des Ministers vorsieht, um Hängepartien der Krankenkassen gegenüber den Therapeuten bei Gebührenverhandlungen zu unterbinden.

Um dem Fachkräftemangel entschiedener als bislang entgegenzutreten, sind weitere Steigerungen bei der Vergütung therapeutischer Leistungen unverzichtbar. Diese Finanzspritze muss vor 2020 in der Branche ankommen, um einer weiteren Abwanderung aus den Berufen entgegenzuwirken. Bei der unzureichenden Vergütung waren sich die Anwesenden ebenso einig wie beim dringend erforderlichen Bürokratieabbau.

Der offene Austausch unter den Berufsverbänden hat gezeigt, dass eine berufsgruppenspezifische Betrachtung der einzelnen Heilmittelbereiche sinnvoll ist, um passgenaue Lösungen für die einzelnen Versorgungsbereiche zu finden. Die Runde hat beschlossen, den Dialog zeitnah fortzusetzen. Das nächste Treffen wird es geben, sobald das Bundesministerium für Gesundheit seine Textentwürfe zur Umsetzung des Eckpunktepapiers vorlegt. Denn: Jetzt ist der Zeitpunkt, um deutliche Verbesserungen für alle Therapeuten politisch durchzusetzen.

Hallo

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