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Freitag früh erreichte uns der Referentenentwurf der SARS-CoVID-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des BMG. Der SHV und seine Mitgliedsverbände begrüßen den Entwurf, der den Ankündigungen des Ministers vor der Osterpause entspricht und für eine zügige finanzielle Hilfestellung in den Heilmittelpraxen sorgt. Das gilt für den Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020, in der Erwartung, dass unsere Praxen bis dahin uneingeschränkt arbeiten können. Ist das nicht der Fall, muss das BMG nachsteuern.

Der SHV hat das BMG aufgefordert, den Entwurf um eine Härtefallklausel zu ergänzen; damit soll Raum für angemessene Entscheidungen zur Höhe der Ausgleichszahlung auch in den Einzelfällen geschaffen werden, in denen die Abrechnungen des 4. Quartals 2019 z.B. wegen Krankheit des Praxisinhabers nicht das wahre Leistungsgeschehen widerspiegeln.

Kritisch zu sehen ist die Abgeltungspauschale von € 1,50 je Verordnung für die Kosten erhöhter Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Dieser Betrag ist deutlich zu niedrig, zumal der Schutz für Therapeut und Patient finanziert werden muss.

Völlig ausgeklammert sind bisher die sonstigen Praxiseinnahmen z. B. aus der Behandlung von
Privat-, BG- und DRV-Patienten. Der Rettungsschirm 2 kann zwar aus rechtlichen Gründen nicht unmittelbar greifen, die Heilmittelverbände erwarten aber die Rückendeckung der Politik bei den anstehenden Gesprächen zu diesem Thema, insbesondere auch mit den Trägern der Beihilfe und der Privaten Krankenversicherung.

 

Pressemitteilung

Köln, 17. April 2020 Fachkräftebedarf, Novellierung der Berufsgesetze, Abschaffung der Schulgebühren, Modellklausel, Akademisierung, allem voran das Eckpunktepapier der Bund-Länder Arbeitsgruppe zum Gesamtkonzept der Gesundheitsfachberufe. Es waren die ganz großen Themen, die den Bildungsbereich der Heilmittelerbringer bis zur Coronakrise bewegten. Jetzt richtet sich der Fokus der Ausbildungsakteure auf das, was alle wissen wollen: die Frage nämlich wie es weitergeht. Wie können die Inhalte der Ausbildung sichergestellt und Prüfungen abgehalten werden? Bei den Berufsverbänden häufen sich die Nachfragen und die Bitte, sich für klare und möglichst einheitliche Regelungen einzusetzen.

Bei den Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe handelt es sich eher um kleine Ausbildungsstätten, die mehrheitlich von privaten Bildungsträgern geführt werden. Bildungseinrichtungen sind in ihrer fachlichen und sachlichen Ausstattung keineswegs immer gleichermaßen gut und aktuell ausgestattet. Insbesondere in der Bereitstellung von digitalem Unterricht zeigen sich jetzt massive Lücken. Nicht jede Schule ist gut gerüstet, um den Unterricht von analog auf digital umzustellen, und nicht alle Lehrenden und Lernenden sind darauf vorbereitet. Der aus der Not heraus entstehende Druck, digitalen Unterricht anbieten zu müssen, verdeckt, dass die Umsetzung guter Online-Kurse spezielle Kenntnisse, viel Vorbereitung und finanzielle Mittel braucht. Er verdeckt aber auch, dass sich nicht alle Ausbildungsbestandteile von Präsenz- auf Online-Formate umstellen lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Schulen in etlichen Bundesländern vom Digitalpakt ausgeschlossen sind.

Unterschiedliche länderrechtliche Regelungen in Bezug auf die Anrechnung von Ausfallzeiten, auf die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Prüfung, vor allem aber hinsichtlich der praktischen Ausbildung, machen den Beteiligten zu schaffen. Die jeweils anders geartete Einschätzung der Bundesländer im Zusammenhang mit der Systemrelevanz der Heilmittelerbringer führte zu Praxisschließungen und Betretungsverboten für Lernende und Lehrende. Als besonders problematisch erweist sich zudem, dass die praktische Ausbildung an das ehrenamtliche Engagement der Berufsangehörigen gebunden ist. Bestehende Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Praxisort sind kaum mehr belastbar und werden in dieser besonderen Situation aufgekündigt oder eingestellt – auch für die noch ausstehenden Ausbildungsabschnitte. Mancherorts wurde die praktische Ausbildung deshalb komplett ausgesetzt.

Die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen basieren auf den Berufsgesetzen des Bundes und ihren entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APrV). Sie bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Insbesondere für die praktische Prüfung wird es erforderlich werden, Optionen zu finden, mit denen die vorgegebenen Anforderungen kompensiert werden können. Flexible Lösungen sind gefragt. Vorstellbar sind zum Beispiel Prüfungen mit Simulationspatienten in der Physiotherapie. Andere Berufe brauchen andere Lösungen. Wichtig ist, trotz aller föderalen Strukturen, bundesweite Standards (im Sinne der APrV) beizubehalten und keine willkürlichen und schnellen Entscheidungen zu treffen.

Abschließend sei gesagt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Schulen zwar vor ganz neue Herausforderungen stellen, die so weder absehbar noch vorab lösbar waren. Allerdings legen manche Auswirkungen auch nur offen, was schon zuvor als Herausforderung, Problem oder gar Defizit bekannt war bzw. bekannt hätte sein können.

Die Bildungsverantwortlichen der Berufsverbände stehen zur Verfügung, ihre Expertise und Erfahrungen aktiv einzubringen, um an einer solchen Lösung mitzuwirken.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

P r e s s e m i t t e i l u n g

 Köln 24. März 2020: Mit dem Kabinettsbeschluss von gestern hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge  zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: alle  Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen sind betroffen. Denn: Zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen braucht es jetzt Rückendeckung durch die Politik. Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten. Kommt der Rettungsschirm jetzt nicht, stehen die Heilmittelpraxen vor dem Aus. Die Folge: eine massive therapeutische Unterversorgung. Besonders betroffen sind Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, nach Operationen oder nach Krebsdiagnosen, um nur einige Beispiele für Patienten zu nennen, die auf ein wohnortnahes und flächendeckendes Therapieangebot angewiesen sind.  

Zum Hintergrund: Wie Krankenhäuser und Ärzte leiden auch die Therapeuten im Heilmittelbereich unter massiven Umsatzeinbrüchen, die im Ausfall von Patienten infolge der COVID-19- Pandemie begründet sind. Hier muss gegengesteuert werden, sonst bricht die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und auch Podologie in kürzester Zeit weg.

Am Mittwoch beraten die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das COVID-19-Gesetz. Bis dahin muss jedem Politiker klar sein, was für die Bevölkerung auf dem Spiel steht. Denn schon morgen kann jeder auf die therapeutische Versorgung selbst angewiesen sein.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 75.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK),
ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.