Schlagwort-Archive: Gemeinsamer Bundesauschuss

Am 10. Juli 2019 findet die zweite Anhörung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie statt. Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) werden bei der Anhörung am Mittwoch in Berlin mündlich die Position der SHV-Mitgliedsverbände bekräftigen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat vorab eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des G-BA eingereicht.

Umsetzung bringt massive Entbürokratisierung

Die Beratungen zur HMR sind bereits seit Herbst 2018 im Gange. Fest steht schon jetzt: Die Änderungen werden massive Erleichterungen für Therapeuten bringen und damit die Patientenversorgung mit Heilmitteln optimieren. Diese Entwicklungen begrüßt der SHV ausdrücklich. Aber: Dies kann nur der erste Schritt sein. Denn das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fordert eine weitere spürbare Entbürokratisierung. Deshalb muss der G-BA die Heilmittel-Richtlinie in einem zweiten Schritt noch stärker als bislang angedacht überarbeiten.

Hier einige der aktuell wichtigsten Eckpunkte zur Info:

  • Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls werden zu einem Verordnungsfall zusammengefasst.
  • Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose.
  • Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, weil der Begriff Höchstverordnungsmenge im Regelfall in orientierende Behandlungsmenge umbenannt wird und damit die Genehmigungspflicht entfällt (vgl. § 32 Abs. 1b SGB V).
  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt.
  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst (z.B. EX1, EX2 u EX3 zu EX in der Physiotherapie) und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt.
  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf“ (10 Tage) eingeführt.
  • Unterbrechungstatbestände aus den Rahmenverträgen werden über die neue Richtlinie “legitimiert“.
  • Flexibler Wechsel von Einzel-auf Gruppentherapie wird möglich.
  • Vorrangige, ergänzende und optionale Heilmittel werden zusammengefasst

Nachbesserung an einigen Stellen empfohlen

Der SHV fordert in seiner Stellungnahme bereits jetzt weitere Anpassungen, so zum Beispiel zu der Frage, wann ein „neuer Verordnungsfall“ entsteht. Hier sieht der Entwurf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Verordnung vor. Der SHV fordert  hingegen, den Zeitraum auf 16 Wochen zu verkürzen.

Außerdem bedarf es einer Klarstellung bei der Verordnung von Doppelbehandlungen. Der SHV fordert, dass sich die Anzahl der ärztlich verordneten Behandlungseinheiten automatisch verdoppelt und nicht halbiert, wenn der Arzt Doppelbehandlungen verordnet.

Als weiteren wichtigen Punkt fordert der SHV, dass die Angabe der Therapiefrequenz auf der Verordnung als Empfehlung des Arztes an den Therapeuten zu verstehen ist, den Therapeuten also nicht bindet und damit seine therapeutischen Möglichkeiten nicht einschränkt. Aus Sicht des SHV erfordert gerade die schnelle Reaktion auf wechselnde Befindlichkeiten des Patientenhäufig eine höhere oder niedrigere Therapiefrequenz, als sie vom Arzt verordnet wurde. Die geplante Neuregelung, dass der Arzt zukünftig Frequenzspannen angeben kann, löst das Problem nur teilweise.

Die Mitgliedsverbände des SHV werden ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf, den Zeitplan und die nächsten Schritte bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie informieren.