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Der Onlinedienst „T-online.de“ hat mit seinem Bericht zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) speziell zum Thema „Blankoverordnung“ für Verunsicherung unter seinen Lesern gesorgt. Am 11. März 2017 berichtete T-online.de wie folgt:

„Rollstühle, Hörgeräte und mehr

Neues Gesetz: Dafür bekommen Sie Geld von Ihrer Krankenkasse“

“Blankoverordnung” für Dauer und Häufigkeit der Therapie

 Ab sofort bestimmen die behandelnden Therapeuten oder Leistungserbringer die Dauer oder die Häufigkeit verschriebener Therapien. Hierzu zählen Anwendungen bei der Ergotherapie, der Physiotherapie oder der Logopädie. Der behandelnde Arzt füllt hierzu eine “Blankoverordnung” aus, in der der Therapeut oder Leistungserbringer die entsprechenden Werte eintragen kann…..“ (Link zum Beitrag: https://www.t-online.de/gesundheit/gesund-leben/id_80440600/mehr-fuer-versicherte-das-zahlt-ihre-krankenkasse.html)

T-online.de ist mit der Aussage, dass Therapeuten „ab sofort über zum Beispiel die Art der Therapie entscheiden können“ der Zeit leider weit voraus. Denn: Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen die neuen Modellvorhaben zur Blankoverordnung zunächst einmal mit den Krankenkassen verhandelt werden. Dabei werden Forschungssettings entwickelt, geeignete Institute mit der Evaluation der Modellvorhaben beauftragt und unzählige Verfahrensfragen zu klären sein. Dieser Prozess wird sich nach  Einschätzung von Experten mindestens noch bis Ende des Jahres 2017 hinziehen. Lassen Sie sich also bei entsprechenden Anfragen von Ärzten oder Patienten nicht irritieren. Noch ist es nicht so weit, wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Bei der diesjährigen Fachmesse therapie Leipzig zeigten die vier Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes des Heilmittelverbände (SHV) erneut Einigkeit: Nicht nur am neu konzipierten Messestand, sondern auch im Rahmen der Veranstaltung „SHV konkret“ am 17. März 2017 ergänzten sich DVE, IFK, VPT und ZVK, um gemeinsam Präsenz zu zeigen.

In zentraler Lage in der Messehalle der therapie Leipzig konnten Besucher den SHV-Stand von allen Seiten erreichen – an jeder Ecke stand ein Mitgliedsverband für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Diese Offenheit nutzten viele Besucher, um gleich mit den verschiedenen Verbänden unter dem Dach des SHV in Kontakt zu kommen und gleichzeitig mehr über die Arbeit des SHV zu erfahren. So konnte die Präsentation der vier einzelnen Mitgliedsverbände zum einen und die gemeinsame Präsenz als Spitzenverband zum anderen optimal vereinbart werden.

Besucher am Messestand des SHV.

Auch über den Messestand hinaus war der SHV bei verschiedenen Veranstaltungsformaten zu sehen. Direkt zu Beginn sprach die Vorsitzende des SHV Ute Repschläger die Begrüßungsworte beim Eröffnungsfrühstück der Messe und betonte die zunehmende Relevanz von Interdisziplinarität in der Gesundheitsversorgung. „Der steigende Bedarf an Leistungen aufgrund der demografischen Entwicklung wird nur durch multiprofessionelle Teams unter Nutzung der Ressourcen aller Berufsgruppen zu bewältigen sein. Da muss man neu denken, über den Tellerrand schauen, voneinander lernen. Das ist hier bei der therapie Leipzig möglich“, so Repschläger.

Am zweiten Messetag lockte die Podiumsdiskussion „SHV konkret“ über 100 Messebesucher an, die Branchen-Neuigkeiten aus erster Hand erfahren wollten und die Chance nutzten, mit dem SHV-Vorstand zu diskutieren. Die SHV-Vorstandsmitglieder Arnd Longrée (DVE), Ute Repschläger (IFK), Karl-Heinz Kellermann (VPT) und Andrea Rädlein (ZVK) berichteten im Rahmen der Veranstaltung über die aktuellen berufspolitischen Erfolge des SHV und die Forderungen, die im aktuellen Wahljahr an die Politik gerichtet werden. In der anschließenden regen Diskussion konnten die Vorstände nochmals konkret auf einzelne Fragestellungen zu Themen wie Vergütung, Fachkräftemangel oder Akademisierung eingehen.

Mit dem runden Programm auf der therapie Leipzig konnte der SHV einmal mehr dem Anspruch gerecht werden, nicht nur auf dem berufspolitischen Parkett präsent zu sein, sondern auch von den Therapeuten selbst öffentlich wahrgenommen zu werden. Insgesamt kann die Fachmesse eine sehr positive Bilanz ziehen: Mit 16.100 Besuchern und 3.000 Teilnehmern in den Workshops erzielt die therapie Leipzig 2017 einen erneuten Rekord.

Die SHV-Vorstände Karl-Heinz Kellermann, Andrea Rädlein, Ute Repschläger und Arnd Longrée (v. l. n. r.) bei der Podiumsdiskussion „SHV konkret“.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. März 2017 beschlossen, dass bei Lymphödemen ab Stadium II von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Mit der entsprechenden Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entfällt damit das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. Bislang galt diese Regelung nur für Patienten mit Lymphödemen im Stadium III. Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen.

Mit diesem Beschluss setzt das Gremium eine konkrete Forderung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) zur besseren Patientenversorgung um – siehe auch Meldung „SHV fordert bessere Lymph-Versorgung – Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)“.

In der Pressemitteilung des G-BA heißt es: „Die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung ist für die Mehrheit der Patienten ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert, um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden.“ Diese Begründung entspricht zu 100 Prozent den fachlichen Argumenten, die der SHV in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar 2017 vorgetragen hat.

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Wir werden sofort informieren, sobald dies geschehen ist.

Soll ein Lymphödem im Stadium II in den Langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer Anhörung am 22. Februar 2017 in Berlin, zu der auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) um Expertise gebeten wurde.

Für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die Antwort klar: Ja! Denn: Ein unbehandeltes Lymphödem ist eine chronische Erkrankung, die sich unbehandelt zunehmend verschlechtert. Ohne konsequente Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) ab dem Stadium II kommt es zur fortschreitenden Krankheitsverschlechterung durch Zellzunahme. Die Folge sind zunehmende funktionelle Bewegungseinschränkungen bis hin zum Stadium III mit deformierenden Schwellungen und Fibrosierungen, also zunehmendem Bindegewebe.

Für den SHV steht also fest: Eine Aufnahme der Diagnose „Lymphödem im Stadium II“ in den Langfristigen Heilmittelbedarf vermeidet eine Krankheitsverschlechterung und damit höhere Gesamtkosten, vor allem aber: sie optimiert die Versorgung der betroffenen Patienten, und darauf kommt es entscheidend an.

„Ärzte meiden wegen bestehender Richtgrößenregelungen die Verordnung außerhalb des Regelfalls in der Versorgungspraxis, deshalb kommt es häufig nicht zur ausreichenden Behandlung der Betroffenen!“, erläuterte Hans Ortmann für den SHV in der mündlichen Anhörung den Hintergrund der Forderung des SHV und fand damit breite Zustimmung bei den Patientenvertretern.

Die weiteren Beratungen zu dieser Frage erfolgen nun im Unterausschuss „Veranlasste Leistungen“ des G-BA. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, wird der SHV darüber berichten.

Die Bundesregierung hat verstanden, die Koalition hat gehandelt: Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist nur eine Formalität. Das neue Gesetz bringt langjährige Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) auf den Weg.

Die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Heilmitteln ist gefährdet, wenn nicht mehr Geld und mehr Eigenverantwortung in das System kommen. Dabei geht es auch  um die Versorgung der Patienten heute. Schon jetzt kommt es zu regionalen Engpässen bei der Versorgung der Patienten. Aber eine weitere Verschärfung der Situation ist abzusehen: Immer weniger Schulabgänger wollen ErgotherapeutIn, PhysiotherapeutIn oder MasseurIn und med. BademeisterIn werden, Rückgänge der Bewerbungen an den Ausbildungseinrichtungen von einem Drittel sind eher die Regel als die Ausnahme.

Also musste die Politik handeln, zumal die Verweildauer ausgebildeter Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten im Beruf ständig zurückgeht. Die Berufe müssen attraktiver werden, finanziell, aber auch in der übertragenen Verantwortung. Dieser Zielsetzung ist das HHVG, das am 1. April 2017 in Kraft treten wird, mit folgenden Kernpunkten nachgekommen:

Es kann und wird nun zu deutlichen Vergütungserhöhungen kommen. Die Deckelung der Vergütungserhöhungen durch die Grundlohnsummenbindung ist immerhin für die drei Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt. Die laufenden Gebührenverhandlungen zeigen, dass die Krankenkassen die Botschaft verstanden und Vorsorge in ihren Haushalten getroffen haben. Es ist schließlich Aufgabe der Krankenkassen, eine flächendeckende Versorgung der Patienten mit Heilmitteln auch nachhaltig sicherzustellen. Die Instrumente sind da und es ist davon auszugehen, dass bald in allen Versorgungsbereichen mit vernünftigen Vergütungsabschlüssen zu rechnen ist.

Und wenn nein? Auch dafür ist Vorsorge getroffen, denn der Ablauf der Schiedsverfahren wird dort, wo es keine vernünftigen Verhandlungsergebnisse gibt, deutlich beschleunigt. Das schafft  Zwang zur Einigung, die Vernunft auf beiden Seiten voraussetzt.

Was bringt uns die Transparenzregelung, d.h. die Forderung nach der Offenlegung der Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter? Ist sie ein Eingriff in die innere Struktur unserer freiberuflichen Praxen? Fakt ist, dass die Gehälter, die bisher in unseren freiberuflichen Praxen gezahlt werden, deutlich unter den Tarifgehältern des Tarifvertrags für den Öffentlicher Dienst (TVöD) liegen, ja liegen müssen, weil die viel zu niedrigen Behandlungsgebühren, die von den Krankenkassen an die Praxen  bezahlt werden, nicht mehr hergeben. Das hat die Politik verstanden: wenn nicht auch im ambulanten Bereich vernünftige Gehälter gezahlt werden (können), ist die Versorgung der Patienten gefährdet. Deshalb wird mehr Geld in die Praxen fließen. Es ist zwar anzunehmen, dass jeder kluge Praxisinhaber seine Mitarbeiter an den Mehreinnahmen partizipieren lässt, um Abwanderungen seines Personals vorzubeugen. Auf Drängen der Krankenkassen will die Politik aber an diesem Punkt sicher gehen und – wie bereits seit einigen Jahren in der ambulanten Pflege – Transparenz über die Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter herstellen. Wie dies ohne größeren Aufwand geschehen kann – denn keiner will mehr Bürokratie – ist noch offen und Aufgabe der der Berufsverbände und des Spitzenverbands der Krankenkassen. Diese sollen hierüber Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen. Die aktuellen Vergütungsverhandlungen für 2017 sind also von der Transparenzregelung noch nicht betroffen.

Klar, die Kasse muss stimmen, aber für die Berufsangehörigen der Heilmittelbranche ist Geld nicht alles. Sonst hätten sie nicht –das ist völlig unbestritten bei den Krankenkassen und in der Politik – in den bisherigen dürren Jahren so gute Arbeit geleistet. Alle Umfragen zeigen aber, dass sich die Therapeuten im ambulanten Bereich die Autonomie wünschen, die die Kollegen im stationären Bereich sowie die ambulant tätigen Kollegen im Ausland längst haben. Ausdruck hiervon ist die Forderung nach dem Direktzugang. Doch der bleibt leider noch in weiter Ferne, trotz aller Rechtsprechung zugunsten der Heilmittelerbringer. Stattdessen sind Modellvorhaben zur Blankoverordnung vorgesehen, die den Therapeuten die Entscheidung über die konkrete Therapiemaßnahme sowie die Behandlungsdauer und Frequenz überlassen, während der Arzt weiterhin die Indikation stellt. Diese Modellvorhaben sollen von Gesetzes wegen evaluiert werden. Klar ist: Das Thema Direktzugang wird in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages 2017 bis 2021 wieder auf der Tagesordnung stehen.

 

Vorschau auf die nächste Legislaturperiode

In der kommenden Legislaturperiode steht auch das Thema Ausbildungsreform und Akademisierung  an, so der Beschluss des Bundestages im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III). Dies ist ein dicker Brocken nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Berufsverbände. Sie sind sich zwar einig in der Forderung nach der Akademisierung des Berufsstandes. Die Einzelheiten der damit verbundenen Systemanpassung, so zum Beispiel die Übergangsregelungen, sind aber noch völlig offen. Vor allem hinken auch die Bundesländer mit der Schaffung neuer Studienplätze und der Einrichtung entsprechender akademischer Strukturen noch völlig hinterher. Hier brauchen wir auch für den Heilmittelbereich schleunigst einen Masterplan, damit jeder weiß, woran er ist. Das gilt für die heute bereits tätigen Berufsangehörigen ebenso wie für die jungen Kollegen, die sich für eine Ausbildung entscheiden.

 

 

Neue Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e.V. ist Ute Repschläger, in Personalunion Vorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. Sie ist Nachfolgerin von Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Verbandes Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V.

Der SHV ist der Zusammenschluss der vier Heilmittelverbände DVE, IFK, VPT und ZVK auf Bundesebene und damit Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes gemäß §§ 92 Abs. 6 und 125 Abs. 1 SGB V sowie Anhörungsberechtigter gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die Funktion des Vorsitzenden wechselt im dreijährigen Rhythmus. Der SHV vertritt ca. 48.500 freiberufliche Heilmittelpraxen mit rd. 286.000 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen allein in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rd. 6,1 Mrd. EUR.

Die zentrale Aufgabe des SHV in den nächsten 3 Jahren sieht Ute Repschläger darin, die Bedeutung der Heilmittelberufe in Ergotherapie und Physiotherapie in unserer Gesellschaft des längeren Lebens noch stärker zu verdeutlichen. Ohne die Heilmittelerbringer kann die nachhaltige Versorgung in der Fläche nicht sichergestellt werden. Die ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen als persönliche Dienstleistung der Heilmittelerbringer kommen tagtäglich in hoher Qualität vielen Betroffenen direkt zu Gute. Zu oft wird jedoch durch kurzsichtige Einsparungen nicht nur die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt, längerfristig muss auch mit höheren Kosten z.B. durch Pflegebedürftigkeit gerechnet werden.

Zu einer verbesserten Versorgung können hierbei auch veränderte Aufgabenteilungen im Gesundheitswesen beitragen, z.B. der Direktzugang des Patienten zum Therapeuten, wie die 89. Gesundheitsministerkonferenz bereits am 29./30. Juni 2016 einstimmig festgestellt hat.

Zentrales Thema, das von der Gesundheitspolitik im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG), ganz aktuell diskutiert wird, ist die Attraktivität der Berufsausübung. Rückläufige Ausbildungszahlen, eine zu kurze Verweildauer im Beruf haben inzwischen auch die Politik alarmiert. Die Berufsausübung muss finanziell attraktiver werden, die Berufsangehörigen wollen aber auch mehr Kompetenzen z.B. im Rahmen des Direktzugangs.

Anhörung zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz stützt Therapeuten

In der gestrigen Anhörung zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages betonten die Vertreter des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), dass es um eine nachhaltige Sicherstellung der Patientenversorgung mit Heilmitteln in der Fläche geht. Erforderlich dafür sind aus Sicht der Vertreter der Physio- und Ergotherapie Modellvorhaben zum Direktzugang sowie bessere Vergütungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich der Versorgung.

Noch schöpft der aktuelle Gesetzentwurf die Chance auf grundlegende Versorgungsverbesserungen mit Heilmitteln nicht bestmöglich aus. Vorgesehen sind derzeit Modellvorhaben zur Blankoverordnung. Hier soll die Verordnungshoheit weiter beim Arzt bleiben. Außerdem ist die Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung in Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen auf drei Jahre begrenzt. Beide Punkte sichern die Patientenversorgung mit Heilmitteln aus Sicht des SHV nicht ausreichend.

Namhafte Sachverständige unterstützten die Forderungen des SHV in der Anhörung zum Gesetz. So erklärte der Gesundheitsrechtler Prof. Dr. Gerhard Igl, dass die für den Direktzugang notwendige minimale Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung längst überfällig sei. Der SHV wies in seiner Stellungnahme auf die Vorteile des Direktzuganges für die Patienten hin: Die Erfahrungen im Ausland bestätigen sowohl eine hohe Patientenzufriedenheit und -sicherheit als auch die Effektivität dieser Versorgungsoption.

Auch hinsichtlich der Forderung nach besseren Vergütungsmöglichkeiten für Heilmittelerbringer erhielt der SHV in der Anhörung Rückendeckung. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Günter Neubauer bestätigte, dass die zurzeit in den Heilmittelpraxen gezahlten GKV-Honorare nicht angemessen sind. Die Folge sind ein deutlicher Rückgang von Berufsanfängern und eine kontinuierlich zurückgehende Verweildauer im Beruf. „Jetzt ist es Aufgabe der Politik, den Mut aufzubringen,  nachhaltige Maßnahmen zur Sicherung der Patientenversorgung zu ergreifen. Wissenschaftliche Sachverständige haben unsere Lösungsansätze klar untermauert!“, bilanziert Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände.

Die Verbände der Heilmittelerbringer, zu denen u.a. Physiotherapeuten und Ergotherapeuten gehören, fordern seit Langem die Möglichkeit für Patienten, sich ohne vorherige ärztliche Verordnung von Therapeuten behandeln zu lassen. Dies würde zudem die Verantwortung des entsprechenden Behandlers stärken. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2016 dafür ausgesprochen, in entsprechenden Modellvorhaben die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeit zu erproben. Ein Entschließungsantrag plädiert dafür, in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungs-stärkungsgesetz (HHVG) eine entsprechende Regelung vorzusehen.

Hier knüpft die Meinungsbildung an einen kürzlich gefassten einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu diesem Thema an.

Aktuell sieht der HHVG-Gesetzentwurf Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber noch weiter zu stärken, bedarf es der jetzt geforderten Modifikation im Gesetz.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Argumentation der Länderkammer, dass es ein Ziel dieser Regelung sein muss, die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen, um so eine optimale Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten.

Heilmittelversorgung in der Fläche nachhaltig sichern

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) nehmen die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) aktiven Einfluss auf die politischen Entscheidungen und haben sich deshalb an der Anhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit beteiligt. Ziel ist es, die therapeutische Expertise zu richtungsweisenden Neuregelungen in der Patientenversorgung einzubringen.

Der SHV begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Versorgung mit Heilmitteln wie Ergo- oder Physiotherapie in Angriff zu nehmen. Insbesondere die geplante Aufhebung der Begrenzung von Vergütungssteigerungen und die Beschleunigung von Schiedsverfahren bei Vergütungsverhandlungen sind für die Heilmittelbranche existentielle Änderungen. Mit der Aufhebung der sogenannten Grundlohnsummenbindung folgt der Referentenentwurf einer langjährigen Forderung der Heilmittelverbände. Das beharrliche Drängen der Verbände auf eine adäquate Vergütung von Heilmitteln soll sich nun endlich auszahlen. Denn: Es ist auch aus Sicht der Politik höchste Zeit, dass die Berufe in der Ergo- und Physiotherapie wieder wirtschaftlich attraktiv werden, um den Rückgang an dringend benötigtem Nachwuchs zu stoppen.

Im Rahmen der Einführung von Modellvorhaben für mehr Autonomie der Therapeuten in der Patientenversorgung gab es in der Anhörung eine breite Diskussion auch um das Thema Direktzugang. Die Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV haben für diese neue Versorgungsmöglichkeit geworben und deren Vorteile deutlich gemacht. Vor allem konnten sie auf den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hierzu verweisen. Aktuell sieht der Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken, bedarf es noch wesentlicher Modifikationen im Gesetz. Alle Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV waren sich dennoch nach der Anhörung einig: Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland.

Im nächsten Schritt wird der Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit finalisiert und Mitte August dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt. Sodann beginnen nach der Sommerpause, also Mitte September, die Beratungen in den Gremien des Bundestages. Der SHV begleitet diesen Prozess aktiv.

Gesundheitsminister der Länder beschließen Modellvorhaben zum Direktzugang

Die 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat beschlossen, die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder plädierten einstimmig für Modellvorhaben zum Direktzugang als intelligentes Konzept zur Entlastung vor allem der niedergelassenen Ärzteschaft.

„Diese einstimmige Entscheidung ist ein deutliches Signal im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz. Dort können die Modellvorhaben zum Direktzugang sofort verankert werden“, erklärt Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). „Das wird auch unsere Forderung in der Verbändeanhörung zum Gesetz am 19. Juli im Bundesgesundheitsministerium sein, da der Entwurf solche Modellvorhaben bisher nicht vorsieht.”

Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes ist die Sicherung und Optimierung der Patientenversorgung. Der Direktzugang zum Therapeuten kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. In Modellversuchen kann nachgewiesen werden, dass der Direktzugang bei bestimmten Indikationen zu schnelleren Behandlungsergebnissen führt und die Patientenzufriedenheit steigt. Die Heilmittelerbringer entscheiden dabei losgelöst von der ärztlichen Verordnung selbst über die Therapienotwendigkeit und deren einzelne Maßnahmen. So kann die Therapie schneller beginnen und die Zahl der Behandlungseinheiten sowie die Kosten sinken, wie internationale Studien zu dieser innovativen Versorgungsform längst aufgezeigt haben.

Der Gesetzgeber muss handeln

Das Bundesministerium für Gesundheit ist nun beauftragt zu prüfen, ob durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der entsprechenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe die Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Direktzugang geschaffen werden können. Damit haben die Gesundheitsminister den Beschluss der Amtschefkonferenz vom 12. Mai bestätigt. „In den nächsten Wochen hat die Politik die Chance, einen wichtigen Meilenstein für die zukünftige Gesundheitsversorgung zu setzen. Wir hoffen, dass die Entscheider im Sinne der Patienten handeln und dem Direktzugang in Deutschland endlich eine Chance auf Erprobung geben“, untermauert Karl-Heinz Kellermann die Forderung des Spitzenverbandes der He01ilmittelverbände (SHV).