15.01.2021 14:35 Uhr

Wichtige Kurzmeldung zur Corona Virus Impfverordnung, denn das BMG hat heute bestätigt,

Wichtige Kurzmeldung zur Corona Virus Impfverordnung, denn das BMG hat heute bestätigt,

  1. dass unsere Therapeuten, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln, impfberechtigt nach §2 Ziffer 2 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 1. Sie müssen lediglich eine entsprechende Bescheinigung/Selbstbescheinigung des Praxisinhabers vorlegen.
  2. dass alle unsere anderen Therapeuten impfberechtigt nach §3 Ziffer 5 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 2.

Ein praktisches Problem: Der Vollzug der Impfverordnung liegt in den Händen der Bundesländer. Deshalb kann es sein, dass Sie die Impfzentren vor Ort auf diese Zuordnung hinweisen müssen.

Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V.

 

 

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