15.01.2021 14:35 Uhr
Wichtige Kurzmeldung zur Corona Virus Impfverordnung, denn das BMG hat heute bestätigt,
Wichtige Kurzmeldung zur Corona Virus Impfverordnung, denn das BMG hat heute bestätigt,
- dass unsere Therapeuten, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln, impfberechtigt nach §2 Ziffer 2 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 1. Sie müssen lediglich eine entsprechende Bescheinigung/Selbstbescheinigung des Praxisinhabers vorlegen.
- dass alle unsere anderen Therapeuten impfberechtigt nach §3 Ziffer 5 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 2.
Ein praktisches Problem: Der Vollzug der Impfverordnung liegt in den Händen der Bundesländer. Deshalb kann es sein, dass Sie die Impfzentren vor Ort auf diese Zuordnung hinweisen müssen.
Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V.