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Zehn Jahre Spitzenverband der Heilmittelverbände: Bilanz und Ausblick

In den zehn Jahren seines Bestehens konnte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) berufspolitisch Vieles in Bewegung setzen, wichtige Verbesserungen anbahnen und im direkten Austausch mit der Politik auch immer wieder beharrlich den Veränderungsnotstand anmahnen. Aus Anlass des Jubiläums blicken wir zurück auf einige Stationen dieser Erfolgsgeschichte und schauen selbstbewusst mit Respektauf die vor uns liegenden Herausforderungen.   

Einmischen erwünscht: der SHV als Gesprächspartner der Politik

Gegründet hat sich der SHV als Spitzenorganisation von zunächst vier Heilmittelverbänden mit dem selbstverpflichtenden Ziel, als ein starker, vernehmbarer Ansprechpartner die gemeinsamen Interessen der Heilmittelerbringer gegenüber der Politik zu vertreten. Um die Versorgung mit Heilmitteln nach SGB V im Dialog mit den politischen Akteuren des Gesundheitswesens nachhaltig und praxisorientiert zu verbessern, nimmt der SHV mit inzwischen sechs Mitgliedsverbänden aktiv Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungen. Über Stellungnahmen, Forderungs- und Positionspapiere, in Foren und Formaten wie SHV konkret sowie dem jährlichen TherapieGipfel. Aber auch auf Messen und Konferenzen positioniert sich der SHV seit  zehn Jahren konsequent und steht den Berufsangehörigen bei Fragen stets Rede und Antwort.

Die Bilanz des SHV in den letzen Jahren kann sich sehen lassen: So hat sich der Spitzenverband mit seiner berufspolitischen Expertise und seiner Binnensicht auf die Sorgen und Nöte der Branche als kompetenter Beratungspartner immer wieder konstruktiv in Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Beispielhaft genannt werden müssen hier sicherlich das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), deren Zustandekommen der SHV lösungsorientiert begleitet hat. So sind also beispielsweise die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung in Vergütungsverhandlungen oder aktuell die Einführung der lange verhandelten Blankoverordnung unter Mitwirkung des SHV Realität geworden.

Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle der Rettungsschirm, der während der Hochphase der Coronapandemie als staatliche Soforthilfe bereitgestellt wurde. Der Intervention des SHV ist es zu verdanken, dass die damalige Bundesregierung auch die Heilmittelerbringer in dieses Soforthilfepaket eingeschlossen hat.

Agenda Setting 2025: Lösungen finden für die Herausforderungen der Zeit

Verdient gemacht hat sich der SHV schließlich auch um die inzwischen hinlänglich bekannten, aber deshalb nicht weniger drängenden Dauerthemen, die er mit nicht nachlassendem Bestehen auf politische Handlungsnotwendigkeit an die Verantwortlichen kommuniziert und in die Öffentlichkeit trägt. Von der Digitalisierung über die Folgen des Fachkräftemangels bis zur überfälligen Reform der Berufsgesetze, der Forderung nach Bürokratieabbau und einer angemessenen Vergütung: Nach den wichtigen, hier nur auszugweise wiedergegebenen Erfolgen der Vergangenheit gilt es nun, die großen Projekte der Gegenwart auf Grundlage des bereits Erreichten weiter voranzutreiben und im engen Austausch mit der Politik nach Lösungen für die nicht wenigen großen Herausforderungen zu suchen, mit denen sich die Heilmittelberufe aktuell und in Zukunft konfrontiert sehen.

Im Februar 2025 wird eine neue Bundesregierung gewählt. Damit verändern sich die politischen Prioritäten. Der aktuelle Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Vorhaben der Ampel sind sehr bald Makulatur. Der vorgezogene Regierungswechsel bietet den Verbänden die Chance, ihre Forderungen an die Politik zu erneuern. Eine Chance, die der wachsende Kreis der Mitgliedsverbände mit dem jüngst aufgesetzten Positionspapier „Versogung neu denken“ bereits aufgegriffen hat. Jetzt gilt es, den Wahlkampf und die Koalitionsbildung intensiv zu nutzen, um mit dafür zu sorgen, dass eine zukunftssichere Patientenversorgung und die Weiterentwicklung der Therapieberufe in der kommenden Politik mit der nötigen Priorität behandelt werden. 

Parallel zum 6. TherapieGipfel fand am 13. November 2024 die öffentliche Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) stand Markus Norys, stellvertretender Vorsitzender von Physio Deutschland Rede und Antwort.

Zunächst ging es um mögliche Modellvorhaben zum Direktzugang. Der SHV unterstrich in seinen Ausführungen die positiven Effekte auf die Versorgungssicherheit in Deutschland, besonders im ländlichen Raum. Außerdem ist davon auszugehen, dass der Direktzugang im Heilmittelbereich ein Baustein zur Kosteneffizienz für das GKV-System sein kann. Erforderlich für Modellvorhaben zum Direktzugang wäre eine ergänzende Formulierung im Paragraph 63, Absatz 3, Sozialgesetzbuch V, mit der eine selbstständige Übertragung der Ausübung der Heilkunde für die einzelnen Heilmittelberufe möglich wäre.

Auf die Frage, welche entbürokratisierenden Schritte zur Entlastung der Heilmittelerbringer hilfreich wären, nannte der SHV die Abschaffung der Prüfpflicht der Verordnungsblätter, die Abschaffung des Einzugs der Zuzahlung durch die Leistungserbringer und damit den Übertrag der Rechnungsstellung   auf die Kostenträger sowie die Modernisierung der aufwendigen Leistungsbestätigung als zentrale Forderungen. Der bürokratische Aufwand bindet wertvolle Ressourcen, die dringend für die eigentliche Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt werden.

Auch über die Einbindung der Heilmittelerbringer in die Entscheidungsprozesse im Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde im Rahmen der Anhörung gesprochen. Markus Norys unterstrich dabei die Position des SHV, dass Heilmittelerbringer analog der Pflege beteiligt werden müssten. Dies beinhaltet ein Antragsrecht und das Recht an Richtlinien, die für die Arbeit im Heilmittelsektor bindend sind, mitwirken zu können.

Im Rahmen der gut eineinhalbstündigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages konnte der SHV damit zu drei wichtigen Forderungen Stellung beziehen und die Position für die Heilmittelbranche aktiv einbringen.

  • Interessierte finden hier die Aufzeichnung und weitere Informationen rund um die Anhörung.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1025260-1025260

Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Heilmittelbranche fanden sich ein im Historischen Saal des Langenbeck-Virchow-Hauses, um die dreistündige Podiumsdiskussion zu verfolgen, zu der die SHV-Vorsitzenden Gäste aus Politik und Verwaltung eingeladen hatten.

Eröffnet wurde die Veranstaltung vor vollen Rängen vom SHV-Vorsitzenden Andreas Pfeiffer, der in seinen einführenden Worten darauf einging, was der SHV in den vergangenen zehn Jahren erreicht hat: den Wegfall der Grundlohnsummenbindung, die Einführung bundeseinheitlicher Vergütungen, die Möglichkeit von Schiedsverfahren oder auch die Einführung der Videotherapie. Allesamt Fortschritte, aber zentrale Forderungen, die der Schlüssel für eine bessere Gesundheitsversorgung sind, bleiben bestehen. Pfeiffer verwies an dieser Stelle auf die acht Punkte des umfassenden Positionspapiers, das auf der Pressekonferenz am gleichen Tag vorgestellt wurde, insbesondere auf die beiden Themenbereiche, die in der nachfolgenden Podiumsdiskussion besonders beleuchtet werden sollten: Mehr Autonomie für Heilmittelerbringende und Bürokratieabbau.

In dem folgenden Impulsreferat gab Prof. Dr. PH Melanie Messer (Leitung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Würzburg) einen Einblick in ausgewählte Aspekte des Gutachtens des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege und die daraus resultierenden Empfehlungen, um die Fachkräftesituation zu verbessern. Alle ihre Empfehlungen zielen darauf ab, Fachkräfte effizienter einzusetzen und zu steuern, denn die bloße Erhöhung von Personal sei nicht die Lösung. Geeignete Steuerungsinstrumente seien vielmehr eine interprofessionell vernetzte Versorgung und eine Modernisierung der Aufgaben. Alles Aspekte, die zwar vorrangig für die Situation in der Pflege untersucht wurden, sich ihrer Aussage nach aber auf den Heilmittelbereich übertragen ließen.

„Autonomie mit Zäunchen“

Nach diesen einführenden Statements übernahm Sabine Rieser die Moderation für den ersten Teil der Podiumsdiskussion, in dem insbesondere die Themen „Blankoverordnung“ und „Direktzugang“ in den Fokus genommen wurden. Julius Lehmann (KBV, Abteilungsleiter Veranlasste Leistungen) und Christoph Zamoryn (GKV-Spitzenverband, Fachreferent Heilmittel) positionierten sich zu den Forderungen der stv. SHV-Vorsitzenden Frauke Kern (dbl, i.V. für Dagmar Karrasch), Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT) und Ute Repschläger (IFK).

Einen großen Raum nahm die Diskussion der in Physio- und Ergotherapie eingeführte Blankoverordnung ein. Von Teilen der Ergo- und Physiotherapieverbände wurde sie begrüßt und als Schritt hin zu mehr Autonomie angesehen. Die Verbände appellierten aber auch an die Ärzte, verantwortungsvoll mit der Erwartungshaltung ihrer Patientinnen und Patienten umzugehen. Die Vertreter von KBV und GKV-SV sehen die Blankoverordnung ebenfalls als guten Schritt, der GKV-SV möchte die weitere Entwicklung jedoch erst einmal beobachten und evaluieren, bevor möglicherweise die Diagnosen, für die die Blankoverordnung ausgestellt werden kann, ausgeweitet werden.

Für die Logopädie wäre die Blankoverordnung aus Sicht der im SHV vertretenen Logopädie-Verbände kein Fortschritt, da in der Logopädie bereits die Möglichkeit der eigenen Diagnostik besteht, die Methodenwahl bei der Therapeutin selbst liegt und auch Frequenz und Dauer in Absprache mit der Ärzteschaft veränderbar sei. Sie fordern den Direktzugang, um Patientinnen, Patienten und deren Angehörige beraten, diagnostizieren und therapieren zu können, ohne dass die Versicherten als erstes den Weg über die Arztpraxis gehen müssen. Eine Hand-in-Hand Arbeit auf Augenhöhe zwischen Therapeutin und Ärzteschaft würde hierbei gewünscht.

Deutlich wurden die unterschiedlichen Auffassungen im Hinblick auf den Direktzugang: Während alle Heilmittelverbände eine Einführung des Direktzugangs als einen wichtigen Schritt unbedingt befürworten, beurteilten die anwesenden Vertreter von GKV-Spitzenverband und KBV den Direktzugang erwartungsgemäß äußerst kritisch. Ihrer Meinung nach sollen erst einmal mit der in Physio- und Ergotherapie eingeführten Blankoverordnung Erfahrungen gesammelt werden, bevor man die Autonomie für die Heilmittelerbringer ausweitet. Die Heilmittelerbringer entgegneten jedoch in der Diskussion, dass es sich bei Blankoverordnung und Direktzugang um verschiedene Versorgungsformen handelt und diese Themen daher nicht verbunden werden können.

An dieser Stelle konnte sich das Publikum mit eigenen Fragen und Meinungen einbringen und konfrontierte das Podium mit Erfahrungen aus dem Praxisalltag.

Die Moderatorin konstatierte zusammenfassend, es scheine im Moment noch nur eine „Autonomie mit Zäunchen“ zu geben.

 Mehr Therapeuten am Patienten und nicht am Schreibtisch!

Wartezeiten von drei bis sechs Wochen, verzweifelte Patientinnen und Patienten, die nach Hausbesuchen fragen, Überforderung von pflegenden Angehörigen, die sich um ihre aufgrund immer kürzer werdenden Krankenhausaufenthalten nicht mobilen Angehörigen sorgen… All dies sind Szenarien, die schon heute Realität in vielen Heilmittelpraxen sind, berichtete Andrea Rädlein (Physio Deutschland) in ihrem Eingangsstatement zum zweiten Teil der Podiumsdiskussion, die sie gemeinsam mit Andreas Pfeiffer (DVE) und Katrin Schubert (dbs) und den Vertretern von KBV und GKV-SV bestritt. Trotz einer parallel stattfindenden Anhörung des Gesundheitsausschusses konnten es zeitweise auch Saskia Weishaupt (MdB-Bündnis90/Die Grünen) und gegen Ende Christian Bartelt (MdB-FDP) einrichten, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Es muss etwas passieren! Diese Aussage hätten vermutlich alle Anwesenden unterschrieben. Dass Bürokratieabbau zur Entlastung in den Praxen führen würde, ist unbestritten. Nur wie? „Weniger Papier, mehr Gesundheit – Wege zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ – dazu tauschte sich das Podium aus. Die bekannten Brandthemen Zuzahlungseinzug, Absetzungen wegen Formfehlern, Prüfpflicht: Alles wurde mit zahlreichen Beispielen – auch aus dem Publikum – belegt und zeigte die Notwendigkeit, hier dringend und zeitnah etwas zu ändern. Wer hat welche Kompetenzen und wer hat welche Aufgabe? Beispiel Zuzahlungseinzug: Wer macht’s? Bislang liegt die Aufgabe bei den Praxen. Aus Sicht der Verbändevertreter müssen die Praxen von dieser Aufgabe entlastet werden, denn ihre Kernkompetenz ist die Therapie an den Patienten. Sollten also nicht eher die Institutionen, bei denen die Verwaltungskompetenz liegt – nämlich bei den Krankenkassen – diese Aufgabe übernehmen? Der GKV-Vertreter sah dies nicht so, seiner Meinung nach solle der Einzug dort erfolgen, wo die Leistung erbracht werde. Die Prüfpflicht gehöre seiner Meinung nach ebenfalls in die Hände der Leistungserbringenden. Hier gab es von Seiten der SHV-Verbände den Einwurf, dass derjenige, der für die fehlerhafte Ausstellung die Verantwortung trägt – sei es die Arztpraxis oder der Softwareanbieter – auch für den Fehler und dessen Berichtigung geradestehen müsse. Dass die Selbstverwaltung den Ball an die Therapeutinnen und Therapeuten einfach wieder zurückspiele, sei kritisch. An dieser Stelle brachte der KBV-Vertreter noch einmal die Möglichkeit eines Runden Tisches ein, an dem man gemeinsam alle Prozesse hinterfragen und an einer Lösung arbeiten könne.

Saskia Weishaupt betonte, dass aus ihrer Sicht der Fokus im Gesundheitsbereich auf der Ärzteschaft und dem Pflegebereich liegt. Ebenfalls wichtige Berufsgruppen – wie die im Heilmittelbereich, die wichtige Versorgung sicherstellen – würden zu Unrecht vergessen.

Der Wahlkampf hat begonnen

Es wurde offensichtlich, dass in Sachen Bürokratieabbau noch dicke Bretter zu bohren sind. Die Hürden im Praxisalltag, die in einzelnen Wortmeldungen aus dem Publikum eindrücklich geschildert wurden, müssen beseitigt werden, sodass am Ende wieder mehr Zeit für die Arbeit am Patienten bleibt. Dafür braucht es eine Strategie. Einen ersten Aufschlag hat der SHV mit seinem Positionspapier gemacht.

Mit Blick auf den nun anstehenden Wahlkampf appellierte SHV-Vorsitzender Andreas Pfeiffer an die Anwesenden, jetzt die Parteien im eigenen Wahlkreis anzusprechen und auf die Probleme aufmerksam zu machen. „2025 wird unser Jahr! Neue Regierung, neue Chancen.“

Der SHV wird die nächsten Wochen bis zu den Neuwahlen nutzen, um auf die Parteien

zuzugehen und das am gleichen Tag veröffentlichte SHV-Positionspapier „Versorgung neu denken!“ Positionspapier SHV_November 2024_ als Grundlage für die politische Kommunikation einsetzen, damit die darin enthaltenen Forderungen möglichst in den Koalitionsvertrag eingehen.

„Gemeinsam werden wir etwas erreichen“, so das Schlusswort von Andreas Pfeiffer.

axentis/Lopata.

„Mehr Autonomie“ – darüber diskutierten im ersten Teil der Podiumsdiskussion des SHV-Therapiegipfels: (v.l.) Frauke Kern (dbl), Christoph Zamoryn (GKV-SV), Manuela Pintarelli-Rauschenbach (SHV/VPT), Ute Repschläger (SHV/IFK), Julius Lehmann (KBV) und Sabine Rieser (Moderation)

axentis/Lopata.

Diskussionsrunde zum Thema „Wege zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“: (v.l.) Christian Bartelt (MdB/FDP), Saskia Weishaupt (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Schubert (SHV, dbs), Christoph Zamoryn (GKV-SV), Andrea Rädlein (SHV, Physio Deutschland), Andreas Pfeiffer (SHV, DVE), Julius Lehmann (KBV) und Sabine Rieser (Moderation)

 

In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen steht, darf die Kernaufgabe, die qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten, nicht aus den Augen gelassen werden. Heilmittelerbringer sind ein unverzichtbarer Partner in der Patientenversorgung und tragen entscheidend zur Lebensqualität und Rehabilitation der Menschen bei. Doch die zunehmenden Anforderungen durch demografische Veränderungen, wirtschaftlichen Druck und technologische Entwicklungen stellen die Heilmittelerbringer vor komplexe Herausforderungen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) setzt sich für die Aufwertung des Status der Therapieberufe und die Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung ein. Um diese beiden Ziele zu erreichen, müssen die bestehenden Versorgungsstrukturen im Heilmittelbereich so gestaltet werden, dass ein steigender Bedarf an Heilmitteln nachhaltig gesichert wird.

Das vorliegende Konzeptpapier widmet sich den aktuellen Herausforderungen der Heilmittelberufe und legt dar, welche Rahmenbedingungen aus Sicht des SHV verbessert werden müssen, damit die Therapieberufe auch künftig den hohen Qualitätsansprüchen unserer Gesellschaft gerecht werden.

Positionspapier SHV_November 2024_

 

 

 

Der SHV hat sich förmlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für soziale Sicherung, über die BARMER beschwert. Grund sind die offensichtlichen Falschdarstellungen in dem jährlich erscheinenden BARMER Heilmittelreport, die der SHV bereits mehrfach kritisiert.

Seit der Fusion mit der GEK im Jahr 2010 veröffentlicht die BARMER einen jährlichen Bericht. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt des Berichts jedoch sehr einseitig in Richtung einer politischen Agenda verschoben, die im Hauptschwerpunkt nur noch die Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellte. Dabei häufen sich zuletzt offensichtliche und bewusste Fehldarstellungen, die ein ebenso verzerrtes wie schlechtes Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.

Bereits nach Veröffentlichung des Heilmittelreport 2022 hatte der SHV auf die offensichtlichen Fehldarstellungen der BARMER reagiert und einige der Aussagen des Berichts mit konstruktiven Gegenargumenten widerlegt und korrigiert. Dennoch wiederholen sich einige der offensichtlichen Fehldarstellungen im Report 2024.

Konkret behauptet die BARMER beispielsweise, der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr hätten die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt, jedoch zentrale Ziele verfehlt.

Dazu zieht die BARMER Zahlen der Bundesagentur für Arbeit heran, die aussagen, die Gehälter ambulant angestellter Therapeuten in der Physiotherapie seien im Zeitraum von 2017 bis 2022 um 29,4 Prozent erhöht worden. Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 43,0 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen. In der Logopädie sind es 42 Prozent. In der Ergotherapie ergibt sich für den Bereich der ambulant angestellten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten allein von 2018 bis 2022 bereits eine Erhöhung von 36,5 Prozent.

Laut § 125 Abs. 2 Ziffer 9 SGB V sollen die Zahlen der BGW „zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte“ in der Heilmittelversorgung herangezogen werden. Umso unverständlicher ist es, dass die BARMER eine andere, als die gesetzlich vorgeschriebene Statistik für die Analyse in einer hauseigenen Veröffentlichung verwendet.

Der BARMER Heilmittelreport greift also bewusst nicht auf teilweise gesetzlich vorgeschriebenes Datenmaterial zurück, sondern nutzt stattdessen Ausgangswerte, die kein realistisches Bild der Branchensituation abbilden. Basierend darauf trifft sie politisch motivierte Ableitungen zur wirtschaftlichen Situation der Heilmittelpraxen, der Praxisinhaber und deren Mitarbeiter. Die Behauptung, angestellte Therapeuten in den Praxen seien nicht angemessen an den Vergütungssteigerungen der letzten Jahre beteiligt worden, sind daher fachlich und sachlich falsch.

Mit seiner Beschwerde möchte der SHV das Bundesamt für Soziale Sicherung bitten, von seiner Aufgabe als Aufsichtsbehörde der BARMER Gebrauch zu machen und diese dazu aufzufordern, solch offensichtlich politisch motivierte Falschdarstellungen in Zukunft zu unterlassen. Von einer beitragsfinanzierten Körperschaft öffentlichen Rechts, muss Seriosität erwartet werden, die hier offensichtlich nicht vorhanden ist.  

Stellungnahme zum Barmer Heilmittelreport 2022

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Spitzenverband der Heilmittelverbände lädt zum 6. TherapieGipfel nach Berlin ein

Am 13. November 2024 findet im Historischen Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) statt. Über das diesjährige Motto „Gesundheit wählen: Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“ werden Vertreterinnen und Vertreter der Heilmittelverbände und der Gesundheitspolitik bei der Veranstaltung diskutieren.

Bis zur nächsten Bundestagswahl hat die Bundesregierung noch einiges auf ihrer To-do-Liste stehen: Die gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben zum Direktzugang oder die Einleitung und Umsetzung des Gesetzesvorhabens zum Physiotherapieberufereformgesetz (PhyThBRefG) und die Vorbereitung der weiteren Reformen der Berufsgesetze der Heilmittelerbringer – sind nur einige Beispiele politischer Ziele, die die Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgeschrieben hatte. Noch ist Zeit diese angekündigten Projekte umzusetzen.

Darüber hinaus beschäftigen die Heilmittelerbringer weitere Themen, wie beispielsweise die überbordende Bürokratie in den Praxen. Eine Abschaffung der Prüfpflicht für Verordnungen oder auch ein Wegfall der Pflicht, die Zuzahlung in den Praxen einzuziehen, wären Maßnahmen, die die Heilmittelerbringer spürbar entlasten und mehr Zeit für die Therapie der Patientinnen und Patienten schaffen könnten.

Diskussionsstoff gibt es für den SHV-TherapieGipfel also mehr als genug. Erneut finden sich daher am 13. November 2024 Vertreterinnen und Vertreter der SHV-Verbände mit politischen Akteuren auf dem Podium zusammen, um von 15 bis 18 Uhr über eine Stärkung der therapeutischen Autonomie und Entlastungen durch konkreten Bürokratieabbau zu diskutieren. Beide Themenfelder bieten Zukunftschancen – für attraktivere Therapieberufe und für mehr Effizienz in der Therapieausgestaltung. 

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, persönlich zu erfahren, wie sich die politischen Vertreter im Hinblick auf die Bundestagswahl 2025 positionieren werden. Die Teilnahme am TherapieGipfel ist kostenfrei. Eine Teilnahme ist nur mit Voranmeldung möglich. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt.  

 

Auf der am 15. Juli stattgefundenen Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat der SHV seine Bedenken und Kritik am geplanten Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit deutlich gemacht. Im Mittelpunkt der Kritik steht die vorgesehene Kürzung von Präventionsmaßnahmen zugunsten von vermehrten Check-Ups und einer vermehrten Gabe von Arzneimitteln, insbesondere Statinen.

Mitte Juni 2024 veröffentlichte das BMG den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt derzeit auf einem schnelleren Zugang zu Medikamenten, um Herzkrankheiten symptomatisch zu behandeln. Der SHV hält diesen Ansatz für grundlegend falsch, da er sich auf die Bekämpfung der Symptome statt der Ursachen von Herzkrankheiten konzentriert.

Es ist zwingend erforderlich, viel stärker als bislang in echte Prävention zu investieren und diese auszubauen. „Es müssen demnach auch weiterhin niedrigschwellige präventive Angebote bestehen, um ein gesundheitsorientiertes Verhalten in allen Bevölkerungsschichten zu fördern. Idealerweise sollten derartige Angebote schon vor dem Einsatz von Arzneimitteln ansetzen.” betont der SHV in seiner Stellungnahme.

Die geplanten Regelungen im Gesetzentwurf führen dagegen dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen kaum noch finanziellen Spielraum zur Bezuschussung von Präventionskursen hätten. Ohne diese finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen hätten viele dieser Kurse keine Zukunft. Die Umleitung der bislang für Prävention vorgesehenen Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hin zu Check-Ups und Arzneimitteln wird zu einer unnötigen Leistungskürzung im Bereich der Prävention führen. Check-Ups und Medikamente sind kein adäquater Ersatz für präventive Maßnahmen.

Der SHV fordert das BMG auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und dabei den Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen zu legen. Nur durch frühzeitige und umfassende Präventionsangebote kann langfristig die Herzgesundheit der Bevölkerung gestärkt und Herzkrankheiten effektiv vorgebeugt werden.

Köln, den 08.08.2024

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat konkrete Forderungen für die mögliche Umsetzung einer elektronischen Leistungsbestätigung im Rahmen des Anschlusses der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur sowie der Digitalisierung von Prozessen rund um die Heilmittelverordnung formuliert und in einem Positionspapier verabschiedet.

 In dem vom SHV-Vorsitzenden Andres Pfeifer an die gematik übergebenen Papier wird betont, dass der SHV den generellen Wegfall der Leistungsbestätigung durch die Patienten als entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau in Heilmittelpraxen befürwortet. Dadurch würde eine Gleichstellung mit der bereits bestätigungsfreien Abgabe von Medikamenten und ärztlichen Leistungen erreicht.

Bliebe es aber weiterhin bei dem Erfordernis der Leistungsbestätigung wird die gematik aufgefordert, die elektronische Verordnung mit einer elektronischen Leistungsbestätigung zu ergänzen und die Spezifikation für die elektronische Leistungsbestätigung so zu definieren, dass die Inanspruchnahme von Heilmitteln wie bisher durch den Patienten selbst oder ggf. durch Dritte ohne besonderen Aufwand für den Leistungserbringer und den Patienten bestätigt werden kann. Es darf zu keiner Erhöhung des bürokratischen Aufwandes durch die Einführung der elektronischen Leistungsbestätigung kommen.

Nur so kann die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung reibungslos erfolgen und von den Patienten und Leistungserbringern akzeptiert werden.

Position SHV eLB 05.04.2024_Netzmeldung

In der Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) mahnt der SHV die Berücksichtigung der Heilmittelbringer in der Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an.

Am 6. Mai 2024 fand auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Anhörung der Verbände zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG statt.

Für den SHV hat Thomas Ramm, Bundesgeschäftsführer VPT-Verband für Physiotherapie teilgenommen. Die Verbände diskutierten den überwiegenden Teil der Anhörungszeit über die hausarztzentrierte Versorgung, die Versorgungspauschale für chronisch Kranke und die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen.

Thomas Ramm stellte als Vertreter des SHV die im Gesetz geplante Reform des G-BA in den Fokus. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält ein Antrags- und Mitberatungsrecht im G-BA für Berufsorganisationen der Pflegeberufe. Dies begrüßt der SHV, machte aber deutlich, dass die Heilmittelerbringer analog zu einer stärkeren Partizipation der Pflegeberufe ebenfalls einen Sitz im G-BA fordern. Dies ist nicht nur aufgrund der im Koalitionsvertrag geforderten Aufnahme von Pflege- und Gesundheitsberufen in den G-BA geboten, sondern trägt auch der in den letzten Jahren steigenden Verantwortung der Heilmittelerbringer in der Versorgung von Patient*innen Rechnung. Aus Sicht des SHV ist es daher unerlässlich, dass die Kompetenzen und Erfahrungen der Heilmittelerbringer verstärkt in den G-BA eingebracht werden.

Der Gesetzentwurf des GVSG wird nun überarbeitet und nach der Sommerpause zur parlamentarischen Beratung vorgelegt. Ob die Anregungen des SHV in den Entwurf mit aufgenommen werden, bleibt abzuwarten.

                                                                                                           

Köln, den 07.05.2024

Im Januar fand die erste mündliche Anhörung des G-BA zum Thema „Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen“ per Videokonferenz statt.

Für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) nahmen Prof. Dr. Constance Daubert (SRH Hochschule für Gesundheit GmbH) und Karl-Werner Doepp (Leiter VPT Fachgruppe Innere Medizin) an der Anhörung teil.

Beide beriefen sich in ihren Wortbeiträgen auf die gemeinsame Stellungnahme der SHV-Mitgliedsverbände zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die genannte Änderung der Heilmittel-Richtlinie.

Darin fordert der SHV, das neue vorrangige Heilmittel „MLD ohne Therapiezeit“ (Bezeichnung MLD statt MLD-flex), das im Beschlussentwurf vorgesehen ist, mit den bestehenden vorrangigen Heilmittel MLD-30, MLD-45 und MLD-60 zu kombinieren.

Diese Kombination wurde im Beschlussentwurf jedoch abgelehnt und in der Anhörung deshalb noch einmal erneuert und argumentativ ausgebreitet. Gegen die Ablehnung machten Daubert und Doepp vor allem geltend, dass die aktuelle Einteilung der verordnungsfähigen indikationsbezogenen Zeitbedarfe für die MLD nach den drei Stadien und den damit verbundenen festen Behandlungszeiten nicht mehr dem aktuellen Wissensstand entspricht und den Bedürfnissen der Patient*innen nicht gerecht wird. Außerdem, so Daubert und Doepp, führe eine zu geringe Therapiezeit in der Phase 1 der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE) zu einer unzureichenden Entstauung des Ödems. Den Patient*innen werde die Chance auf eine stark therapiereduzierte Phase 2 verwehrt. Entsprechend qualifizierte Therapeut*innen sollten die Behandlungszeit, je nach ICD 10-Code und Befund, deshalb individuell anpassen können. Kritisch angemerkt wurde ebenfalls, dass die bisherigen Kriterien nicht alle Krankheitsbilder und Verläufe abdecken.

Es folgte eine klare Positionierung für eine Erweiterung der Kompressionsarten um die Medizinisch Adaptiven Kompressionssysteme (MAK), die in der SHV-Stellungnahme empfohlen, aber im Beschlussentwurf nicht berücksichtigt wurden. Dabei verbessert diese Kompressionsart den Therapieverlauf nachweislich und bietet den Patient*innen mehr Komfort.  In diesem Zusammenhang wiesen Daubert und Doepp noch einmal darauf hin, dass nur die im Beschlussentwurf genannten Kompressionsarten verordnungsfähig sind und damit auch abgerechnet werden könnten.