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Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch

Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung  aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.

Einbindung in die Telematikinfrastruktur

Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.

Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskostender Praxisanbindung an die Telematik Infrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.

Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung

In §§ 86 und  125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.

Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte  ermöglicht.

Telekonsile auch für Therapeuten regeln

  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.

Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige immerhin drei-stündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Wir werden sehen und weiter berichten.

  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist als Partner in der Steuerungsgruppe der Allianz aktiv

Köln 17. Juni 2019: „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen. Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen. Doch es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren. Nötig ist ein gemeinsamer Kraftakt von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, der Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen und der Behörden von Bund und Ländern.“

Mit diesen Worten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Juni 2017 die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz gemeinsam mit damals 14 Partnern angestoßen. Laut einer Studie verfügen in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen (rund 54 Prozent) lediglich über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“. Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten damit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Partner der Allianz, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem BMG zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Verbraucherzentrale. Seit 2018 ist auch der SHV als Vertreter für die Heilmittelerbringer Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

In der Allianz werden Strategien zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung erarbeitet und die Partner stellen sich gegenseitig best-practice-Beispiele oder Projekte vor. Gegenwärtig wird an dem Programm für eine Veranstaltung der Allianz im Frühjahr 2020 gearbeitet. Der SHV wird hier die Kompetenzen der Therapeutinnen und Therapeuten in der Kommunikation mit den Klienten in Kuration, Rehabilitation und Prävention zum Thema machen.

 

Wohin geht es mit der Gesundheitsversorgung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Gespräche am Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) beim Hauptstadtkongress in Berlin. Noch bis zum 23. Mai ist der SHV am W.I.R.-Gemeinschaftstand vertreten und freut sich auf zahlreiche Kongressbesucher.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das jüngst in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Veränderungen für die Heilmittelerbringer auf den Weg. An vielen Stellen besteht aber noch Verhandlungsbedarf, etwa bei der genauen Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Höchstpreise. Der SHV-Stand beim Hauptstadtkongress bietet den idealen Rahmen für den Austausch zu diesem und anderen Themen. Denn der Spitzenverband der Heilmittelverbände vertritt die Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist somit Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Selbstverwaltungsorgane, andere bedeutende Organisationen des Gesundheitswesens und die Medien.

All diese Vertreter sind beim Hauptstadtkongress in Berlin zugegen, bei dem insgesamt rund 9.000 Entscheider aus dem deutschen Gesundheitswesen erwartet werden. Zu den Teilnehmern gehört auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den Kongress mit einem Vortrag zum Thema „Schritt für Schritt: Gesundheit und Pflege besser machen“ eröffnete.

Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie (VPT). Interessierte finden den SHV noch bis zum 23. Mai am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza.


Dr. Björn Pfadenhauer, GF IFK; Dr. Roy Kühne, MdB; Hans Ortmann, stv. Bundesvorsitzender VPT; Rainer Großmann, Vorsitzender Länderverbund Nordost von PHYSIO DEUTSCHLAND

Medizin und Gesundheit stehen im Mittelpunkt des Hauptstadtkongresses, der vom 21. bis zum 23. Mai 2019 im Citycube Berlin stattfindet. Zu den zahlreichen Ausstellern zählt auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der am W.I.R.-Gemeinschaftsstand vertreten sein wird.
Die Organisatoren erwarten über 8.000 Besucher, die sich auf dem Kongress über die neuesten Entwicklungen informieren und austauschen möchten. Unter dem Motto „Hauptstadtkongress 2019: Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsberufe in Zeiten des digitalen Wandels“ wird auch die Situation der Heilmittelerbringer eine wichtige Rolle spielen.
Diese treten beim Hauptstadtkongress wieder gemeinsam auf. Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT).
Interessierte finden den SHV am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza. Weitere Informationen zum Hauptstadtkongress gibt es hier

Bundestag

 

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt und damit deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Fest steht, dass nun viel Abstimmungsbedarf zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer notwendig wird, um die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des TSVG zu gestalten. Bei einem Treffen der 15 maßgeblichen Verbände in Berlin wurde dafür bereits der Auftakt gemacht.

Die wesentlichen Änderungen des TSVG für Heilmittelerbringer sind:

Dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Kassenverhandlungen

Die Verhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen sind nun dauerhaft nicht mehr an die Veränderungsrate der Grundlohnsumme gebunden. Vorübergehend war diese Bindung bereits durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) außer Kraft gesetzt, wodurch hohe Vergütungsanpassungen erzielt werden konnten. Bei der Verhandlung der Preise sind künftig die Entwicklung der Personalkosten und der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Damit soll eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung und deren kontinuierliche Entwicklung möglich werden.

Bundeseinheitliche Verhandlungen ab 1. Juli 2020

Anstelle der vielen regionalen Kassenverhandlungen werden die Vergütungen für Heilmittelerbringer künftig je Berufsgruppe bundesweit einheitlich verhandelt. Dadurch werden die Verhandlungen nicht nur zentralisiert, sondern es wird auch eine bundesweite Gleichstellung der Therapeuten erfolgen.

Zuvor bundeseinheitliche Preise auf Höchstpreisniveau ab 1. Juli 2019

Zur Vorbereitung der bundeseinheitlichen Kassenverhandlungen werden die Preise deutschlandweit auf das jeweilige Höchstniveau angehoben. Gerade Therapeuten in Regionen, in denen bislang niedrigere Vergütungen gezahlt wurden, werden diese Verbesserung deutlich spüren.

Einrichtung einer festen Schiedsstelle bis 15. November 2019

Um im Konfliktfall zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen zeitnah eine Lösung zu erzielen, wird eine feste Schiedsstelle eingerichtet. Diese kommt zum Zuge, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann.

Bundeseinheitliches Zulassungsverfahren

Die Zulassungsbedingungen werden künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern bundeseinheitlich verhandelt. Heilmittelerbringer haben dadurch mehr Mitspracherechte. Weiterer Vorteil: Heilmittelerbringer müssen nur noch an einer einzigen Stelle die Zulassung beantragen. Das Verfahren wird hier also deutlich vereinfacht.

Blankoverordnung bis 15. November 2020

Wenn der Arzt eine Blankoverordnung ausstellt, kann der Therapeut auf Basis der ärztlich festgestellten Diagnose und Indikation selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Heilmittelerbringer bekommen so mehr Autonomie, sind aber weiterhin an die ärztliche Verordnung gebunden. Für welche Diagnosen die Blankoverordnung kommt, wird von den Therapeuten und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verhandelt. Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist darüber Einvernehmen herzustellen.

„Das sind deutliche Verbesserungen für uns Heilmittelerbringer“, begrüßt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelerbringer (SHV), den beschlossenen TSVG-Gesetzentwurf. Bedauerlich sei aber, dass das Gesetz grundsätzlich keine Durchführung von Modellvorhaben mehr vorsieht. „Dadurch kann der Direktzugang zu den Therapieberufen nicht wissenschaftlich untersucht werden“, kritisiert sie. „Das wäre aber erforderlich, um zu überprüfen, auf welche Weise der Direktzugang die therapeutische Versorgung gerade in ländlichen Gegenden auf Dauer stärken kann.“

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

Schon gestern, am 12. März 2019, haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.

Heute Vormittag hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag morgen, am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten. 

Verbändetreffen

Verbändetreffen in Berlin

Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen Aufgabe ist es nun,  die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen  z. B. zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.

Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst

Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, DBS, DBL, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler bzw. Oecotrophologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 % aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.

Vom 07. bis 09. März 2019 trafen sich 16.800 Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Sporttherapeuten und Ärzte auf dem Leipziger Messegelände. Die Jubiläumsausgabe der Fachmesse mit Kongress für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention setzte erneut wichtige Impulse für die Entwicklung der Heilmittelbranche, sowohl auf fachlicher als auch politischer Ebene.

Ein gesundheitspolitisches Symposium mit rund 350 Besucherinnen und Besuchern bildete  am 7. März 2019 den Auftaktrahmen für den 10. Geburtstag der „therapie Leipzig“. Gesundheitsexperten der Leistungserbringer diskutierten mit zwei Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition politische Vorhaben für Gesundheit und Pflege in der verbleibenden Legislaturperiode und stellten sich zahlreichen Fragen des Publikums aus ganz Deutschland.

Unter dem Motto “Erwartungen an die Gesundheitspolitik 2019 bis 2021” sprachen im Leipziger Congress Center Sabine Dittmar, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Alexander Krauß, MdB (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Joscha Brunßen, Vorstandsvorsitzender Bundesverband ambulanter Rehazentren (BamR), Christof Lawall, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED), Ute Repschläger, Vorsitzende Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), und Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer Bundesverband Geriatrie, über die Pläne der Regierungsparteien in der laufenden Wahlperiode und deren Bedeutung für die Gesundheitsbranche.

Sabine Dittmar MdB (SPD) sagte in ihrem Eingangsstatement: “Im Bereich der Rehabilitation sehe ich dringenden Handlungsbedarf bei den Tarifsteigerungen beziehungsweise Tariflöhnen. Hier ist die Refinanzierung längst überfällig.” Alexander Krauß, MdB (CDU/CSU) nahm das brandaktuelle Thema TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) auf: “Freiberufliche, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen bekommen ab 1. Juli das gleiche Geld für die gleiche Arbeit – deutschlandweit. Mit der Blanko-Verordnung geben wir den Heilmittelerbringern mehr Kompetenzen. Wir können dadurch deren Erfahrung viel besser nutzen. Die medizinische Reha hat bislang in der politischen Diskussion zu wenig Beachtung gefunden. Das muss sich ändern – auch weil unsere Bevölkerung altert.”

Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), war die Stimme der Heilmittelerbringer. Auch sie sprach die Rahmenbedingungen des TSVG an: “Das TSVG enthält gute Ansätze, um die Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer nachhaltig zu verbessern. An einigen Stellen müssen aber noch Nachbearbeitungen folgen, zum Beispiel beim hohen Bürokratieaufwand. Daneben wird sich einiges auch erst in der Umsetzungsphase zeigen. Wir werden die Chancen, für die das TSVG die Weichen stellt, in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einbringen. Wenn das gut gelingt, wird es den Heilmittelerbringern in Deutschland künftig deutlich besser gehen.”

SHV konkret: Berufspolitik zum Anfassen

“SHV konkret” hieß es dann am Freitag, dem 08. März 2019. Alle Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) berichteten aus ihrer Sicht über das TSVG und beantworteten durchaus kritische Fragen der etwa 200 Teilnehmer rund um die Berufspolitik. Daraus ergab sich eine lebhafte Diskussion der SHV-Vorstände Ute Repschläger (IFK), Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND), Romy Thomas, Podo Deutschland (ZFD) e.V., Andreas Pfeiffer (DVE) und Karl-Heinz Kellermann (VPT) über die aktuellen berufspolitischen Themen.

In ihrem Eingangsstatement erläuterte die SHV-Vorsitzende Ute Repschläger wie bereits am Vortag in der Eröffnungsveranstaltung die deutlichen Verbesserungen für Heilmittelerbringer, die das TSVG bringen wird, und legte dabei den Schwerpunkt auf die wirtschaftlichen Aspekte: Konkret geht es um eine bessere Vergütung durch Bundeshöchstpreise, die die Basis für zukünftige Gebührenverhandlungen sind. Durch den dauerhaften Wegfall der Grundlohnsummenbindung werden die Verhandlungen sich erstmal an der wirtschaftlichen Situation der Praxen orientieren. Schiedsstellen sind nun der Garant dafür, dass die Kostenträger Verhandlungen nicht unnötig in die Länge ziehen können. Das sind wichtige Schritte für die Heilmittelbranche. Darüber hinaus wird die Blankoverordnung mehr therapeutischen Spielraum bringen. Die Mitgliedsverbände des SHV ziehen berufspolitisch an einem Strang und stehen im Austausch mit den benachbarten Verbänden aus allen Bereichen der Heilmittelversorgung – mit spürbarem Erfolg für alle Therapeuten in Deutschland.

Neben den aktuellen Themen zum TSVG ging es in der durchaus kontroversen Diskussion unter Moderation von Prof. Dr. Bernhard Elsner auch um Themen wie den Fachkräftemangel, die Modernisierung der Ausbildungen, um die Integration der Zertifikate in die Ausbildung, die Schulgeldfreiheit, die Akademisierung und um eine Verkammerung der Therapieberufe. Für den SHV und alle Anwesenden war dabei völlig klar: nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz – weitere Schritte zur Weiterentwicklung der Therapieberufe müssen und werden politisch durchgesetzt.

Starke Präsenz am gemeinsamen Stand

Viele Therapeuten kamen zum gemeinsamen SHV-Stand im Ausstellungsbereich der Messe. Alle fünf Mitgliedsverbände standen dort nicht nur ihren Mitgliedern, sondern vielen Interessierten für Beratungsgespräche und kollegialen Austausch zur Verfügung. Wer es in diesem Jahr nicht nach Leipzig zur Messe geschafft hat, sollte sich den 25. bis 27. März 2021 reservieren, denn dort wird die 11. „therapie Leipzig“ stattfinden. Mehr Informationen über den SHV und die aktuellen berufspolitischen Entwicklungen gibt es immer online unter www.shv-heilmittelverbände.de.

” SHV konkret” hieß es am Freitag, dem 08. März 2019 auf der therapie in Leipzig. Die Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) haben über das aktuelle Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) berichtet und Fragen der etwa 200 Teilnehmer rund um die Berufspolitik beantwortet.

Die SHV-Vertreter Ute Repschläger (IFK), Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND), Romy Thomas (ZFD), Andreas Pfeiffer (DVE) und Karl-Heinz Kellermann (VPT) diskutierten mit den Teilnehmern von SHV konkret über zahlreiche aktuelle berufspolitische Themen.

In ihrem Eingangsstatement erläuterte die SHV-Vorsitzende Ute Repschläger die deutlichen Verbesserungen für Heilmittelerbringer, die das TSVG bringen wird. Konkret geht es um eine bessere Vergütung durch Bundeshöchstpreise, die die Basis für zukünftige Gebührenverhandlungen sind. Durch den dauerhaften Wegfall der Grundlohnsummenbindung werden die Verhandlungen sich erstmal an der wirtschaftlichen Situation der Praxen orientieren. Schiedsstellen werden zukünftig dafür sorgen, dass die Kostenträger Verhandlungen nicht unnötig in die Länge ziehen können. Das sind wichtige Schritte für die Heilmittelbranche. Darüber hinaus wird die Blankoverordnung mehr therapeutischen Spielraum bringen.

Die Mitgliedsverbände des SHV ziehen berufspolitisch an einem Strang und sind im Austausch mit Verbänden aus allen Bereichen der Heilmittelversorgung – mit spürbarem Erfolg für alle Therapeuten in Deutschland.

Neben den aktuellen Themen zum TSVG ging es in der durchaus kontroversen Diskussion unter Moderation von Prof. Dr. Bernhard Elsner auch um Themen wie den Fachkräftemangel, die Modernisierung der Ausbildungen, um die Integration der Zertifikate in die Ausbildung, die Schulgeldfreiheit, die Akademisierung und um eine Selbstverwaltung der Therapieberufe. Für den SHV und alle Anwesenden ist dabei völlig klar: nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz – weitere Schritte zur Weiterentwicklung der Therapieberufe müssen politisch durchgesetzt werden.

Die Ansprechpartner aller fünf SHV-Verbände stehen noch bis zum 09. März, 17 Uhr auf der in Halle 2 am gemeinsamen Stand-Nr. G34 für Gespräche und weitere Fragen zur Verfügung.

Gelungener Auftakt: Ein gesundheitspolitisches Symposium mit rund 350 Besuchern bildete den Rahmen für den zehnten Geburtstag der therapie Leipzig – Fachmesse mit Kongress für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention. Gesundheitsexperten der Leistungs- und Heilmittelerbringer diskutierten mit zwei Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition politische Vorhaben für Gesundheit und Pflege in der verbleibenden Legislaturperiode und stellten sich zahlreichen Fragen des Publikums aus ganz Deutschland. Ute Repschläger, SHV-Vorstandsvorsitzende, machte den Standpunkt der Heilmittelerbringer anschließend in einem MDR-Interview deutlich. (Link: https://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/video-280994_zc-7748e51b_zs-1638fa4e.html)

Unter dem Motto „Erwartungen an die Gesundheitspolitik 2019 – 2021“ sprachen im Leipziger Congress Center Sabine Dittmar, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Alexander Krauß, MdB, Mitglied der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Ute Repschläger, Vorsitzende Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), Joscha Brunßen, Vorstandsvorsitzender Bundesverband ambulanter Rehazentren (BamR), Christof Lawall, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer Bundesverband Geriatrie, über die Pläne der Regierungsparteien in der laufenden Wahlperiode und deren Bedeutung für die Gesundheitsbranche.

Sabine Dittmar MdB (SPD) sagte in ihrem Eingangsstatement: „Im Bereich der Rehabilitation sehe ich dringenden Handlungsbedarf bei den Tarifsteigerungen, beziehungsweise Tariflöhnen. Hier ist die Refinanzierung längst überfällig.“ Alexander Krauß MdB (CDU/CSU) meinte anschließend: „Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden bekommen ab 1. Juli das gleiche Geld für die gleiche Arbeit – deutschlandweit. Mit der Blanko-Verordnung geben wir den Heilmittel-Erbringern mehr Kompetenzen. Wir können dadurch deren Erfahrungen viel besser nutzen. Die medizinische Reha hat bislang in der politischen Diskussion zu wenig Beachtung gefunden. Das muss sich ändern – auch weil unsere Bevölkerung altert.“

Ute Repschläger (SHV), vertrat die Heilmittelerbringer. Sie sprach die Rahmenbedingungen des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) an: „Das TSVG enthält gute Ansätze, um die Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer nachhaltig zu verbessern. An einigen Stellen müssen aber noch Nachbearbeitungen folgen, zum Beispiel beim hohen Bürokratieaufwand. Daneben wird sich einiges auch erst in der Umsetzungsphase zeigen. Möglichkeiten, für die das TSVG die Weichen stellt, sind in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufzuzeigen. Wenn das gut gelingt, wird es den Heilmittelerbringern in Deutschland künftig deutlich besser gehen.“ Joscha Brunßen (BamR) war für die ambulante Rehabilitation vertreten: „Die ganztägig ambulante Rehabilitation ist eine moderne und wirtschaftliche Versorgungsform, die auch bei der Gesetzgebung stets mitgedacht werden muss.”

Dirk van den Heuvel (BV Geriatrie), und Christof Lawall (DEGEMED) vertraten die Rehabilitationseinrichtungen. Van den Heuvel betonte: „In den Rehabilitationskliniken ist aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der letzten Jahre ein hoher Investitionsstau aufgelaufen, der kurz und mittelfristig aufgelöst werden muss. Stichwort: Brandschutz. Unter Beibehaltung der Geltung der Veränderungsrate für die Rehabilitationseinrichtungen ist dies nicht zu schaffen.“ Lawall forderte, „dass alle finanziellen Unterstützungen, die es für Krankenhäuser gibt, auch Reha-Einrichtungen zugutekommen. Das heißt: wirkungsgleiche Übertragung der Instrumente des PpSG auf die Reha-Branche, damit auch die Pflegekräfte in der Reha profitieren.“

 

Heilmittel sichern Lebensqualität und helfen Menschen jeden Alters

Die Beratungen für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss und im Deutschen Bundestag sind auf der Zielgeraden. Zum 01. Mai 2019 soll dieses umfangreiche Gesetz in Kraft treten, das zahlreiche Änderungen für Patienten, aber auch für Therapeuten bringen wird. Doch nun soll es zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Verbesserungen kommen.

So soll die Anpassung der Preise auf Landesebene auf den Bundeshöchstpreis im Heilmittelbereich erst zum 01. Juni 2019 greifen und damit zwei Monate später als ursprünglich vorgesehen. Für die Verhandlungen neuer Bundesverträge sieht der Gesetzentwurf aktuell sogar eine Verschiebung um drei Monate nach hinten auf den 01. April 2020 vor. Auch das Inkrafttreten der sogenannten Blankoverordnung wurde auf spätestens 15. November 2020 verschoben.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und dessen Mitgliedsverbände fordern die Politik auf, diese Verzögerungen nochmals zu überdenken, um die im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen den Therapeuten nicht unnötig lange vorzuenthalten. Dieser und weitere Punkte werden auch Thema bei der Auftaktveranstaltung der therapie Leipzig sein, bei der am 07. März 2019 um 9:30 Uhr unter anderem auch die gesundheitspolitischen Sprecher  der Bundestagsfraktionen vertreten sind. Natürlich nehmen auch die Vorsitzenden der SHV-Verbände teil. „Ja, die Veränderungen, die aus dem TSVG resultieren, sind für alle Beteiligten zeitlich ambitioniert, aber die damit verbundenen Verbesserungen für Therapeuten und Patienten sind längst überfällig und daher schnellstmöglich umzusetzen, um die flächendeckende Patientenversorgung nicht noch stärker zu gefährden“, erklärt Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV.

Um was geht es im TSVG für Therapeuten genau? Bessere Vergütung, weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit der Therapeuten zu Gunsten der Patienten. Mit diesen Forderungen ist der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) an die Politik herangetreten. Mit Argumenten und harten Zahlen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Optimierungen der Versorgung mit Heilmitteln in den Entwurf des TSVG und damit in die Beratungen des Deutschen Bundestag zum TSVG eingebracht.

So wird es zum Beispiel im ersten Schritt eine Vergütungsliste mit bundeseinheitlichen (Höchst-)Preisen für Heilmittel geben. Diese Liste wird die Basis für die sich anschließenden Gebührenverhandlungen der maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband sein. Bei diesen Gebührenverhandlungen wird zudem erstmalig auf die Kostenstrukturen der Praxen abgestellt werden müssen, d.h. die Vergütungen werden erstmalig die Kostenstrukturen abbilden.

Die Deckelung der Gebührenverhandlungen durch die Grundlohnsummenbindung wird mit dem TSVG dauerhaft aufgehoben. Für den SHV und dessen Mitgliedsverbände ist das ein Meilenstein für die Heilmittelversorgung in Deutschland, der ihnen erlaubt, endlich betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise auf Bundesebene zu verhandeln. Diese Entwicklungen begrüßen wir ausdrücklich, weil sie schon kurz- und mittelfristig dazu beitragen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und so die Heilmittelberufe wieder attraktiv zu machen. Dies ist unerlässlich, um die Patientenversorgung in der Fläche nachhaltig zu verbessern, betont die SHV-Vorsitzende.