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Heilmittelversorgung in der Fläche nachhaltig sichern

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) nehmen die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) aktiven Einfluss auf die politischen Entscheidungen und haben sich deshalb an der Anhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit beteiligt. Ziel ist es, die therapeutische Expertise zu richtungsweisenden Neuregelungen in der Patientenversorgung einzubringen.

Der SHV begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Versorgung mit Heilmitteln wie Ergo- oder Physiotherapie in Angriff zu nehmen. Insbesondere die geplante Aufhebung der Begrenzung von Vergütungssteigerungen und die Beschleunigung von Schiedsverfahren bei Vergütungsverhandlungen sind für die Heilmittelbranche existentielle Änderungen. Mit der Aufhebung der sogenannten Grundlohnsummenbindung folgt der Referentenentwurf einer langjährigen Forderung der Heilmittelverbände. Das beharrliche Drängen der Verbände auf eine adäquate Vergütung von Heilmitteln soll sich nun endlich auszahlen. Denn: Es ist auch aus Sicht der Politik höchste Zeit, dass die Berufe in der Ergo- und Physiotherapie wieder wirtschaftlich attraktiv werden, um den Rückgang an dringend benötigtem Nachwuchs zu stoppen.

Im Rahmen der Einführung von Modellvorhaben für mehr Autonomie der Therapeuten in der Patientenversorgung gab es in der Anhörung eine breite Diskussion auch um das Thema Direktzugang. Die Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV haben für diese neue Versorgungsmöglichkeit geworben und deren Vorteile deutlich gemacht. Vor allem konnten sie auf den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hierzu verweisen. Aktuell sieht der Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken, bedarf es noch wesentlicher Modifikationen im Gesetz. Alle Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV waren sich dennoch nach der Anhörung einig: Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland.

Im nächsten Schritt wird der Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit finalisiert und Mitte August dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt. Sodann beginnen nach der Sommerpause, also Mitte September, die Beratungen in den Gremien des Bundestages. Der SHV begleitet diesen Prozess aktiv.

Gesundheitsminister der Länder beschließen Modellvorhaben zum Direktzugang

Die 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat beschlossen, die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder plädierten einstimmig für Modellvorhaben zum Direktzugang als intelligentes Konzept zur Entlastung vor allem der niedergelassenen Ärzteschaft.

„Diese einstimmige Entscheidung ist ein deutliches Signal im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz. Dort können die Modellvorhaben zum Direktzugang sofort verankert werden“, erklärt Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). „Das wird auch unsere Forderung in der Verbändeanhörung zum Gesetz am 19. Juli im Bundesgesundheitsministerium sein, da der Entwurf solche Modellvorhaben bisher nicht vorsieht.”

Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes ist die Sicherung und Optimierung der Patientenversorgung. Der Direktzugang zum Therapeuten kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. In Modellversuchen kann nachgewiesen werden, dass der Direktzugang bei bestimmten Indikationen zu schnelleren Behandlungsergebnissen führt und die Patientenzufriedenheit steigt. Die Heilmittelerbringer entscheiden dabei losgelöst von der ärztlichen Verordnung selbst über die Therapienotwendigkeit und deren einzelne Maßnahmen. So kann die Therapie schneller beginnen und die Zahl der Behandlungseinheiten sowie die Kosten sinken, wie internationale Studien zu dieser innovativen Versorgungsform längst aufgezeigt haben.

Der Gesetzgeber muss handeln

Das Bundesministerium für Gesundheit ist nun beauftragt zu prüfen, ob durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der entsprechenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe die Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Direktzugang geschaffen werden können. Damit haben die Gesundheitsminister den Beschluss der Amtschefkonferenz vom 12. Mai bestätigt. „In den nächsten Wochen hat die Politik die Chance, einen wichtigen Meilenstein für die zukünftige Gesundheitsversorgung zu setzen. Wir hoffen, dass die Entscheider im Sinne der Patienten handeln und dem Direktzugang in Deutschland endlich eine Chance auf Erprobung geben“, untermauert Karl-Heinz Kellermann die Forderung des Spitzenverbandes der He01ilmittelverbände (SHV).

Wer die Heilmittelversorgung dauerhaft verbessern will, muss bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen. Die Regierungskoalition ist bereit zu handeln, der Referentenentwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG) steht. Doch nun grätscht der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes dazwischen.

Am 9. Juni 2016 veröffentlichte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ein Positionspapier, das vor neuen finanziellen Belastungen für die GKV warnt. Macht diese Warnung wirklich Sinn? Denn auch der GKV-Spitzenverband lässt keinen Zweifel daran: Die Bedeutung von weiteren patientenorientierten Verbesserungen der Heilmittelversorgung ist unstreitig. Dazu gehört auch die lange überfällige Reform unserer Berufsausbildung. „In diesen Punkten stimmen wir uneingeschränkt mit dem GKV-Spitzenverband überein und bedanken uns ausdrücklich für diesen Schulterschluss!“, erklärt Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). „Eine aktuelle Studie der AOK Plus zeigt, wie zufrieden Patientinnen und Patienten bereits heute mit der Heilmittelversorgung sind. Dieses Ergebnis bestätigt erneut: Heilmittelversorgung ist eine gute Investition”, betont Kellermann.

Dass die Ausgaben für Heilmittel in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind, hat einen guten Grund: Die Ärzte wissen um den Nutzen der Heilmittel. Aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft steigen die Verordnungszahlen morbiditätsbedingt. Auch volkswirtschaftlich macht die Verordnungsentwicklung Sinn. Studien belegen: Heilmitteltherapie spart Kosten, sie verhindert oder zögert Operationen hinaus. Heilmitteltherapie beugt Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vor. Und nicht zuletzt: Heilmitteltherapie ermöglicht Patientinnen und Patienten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Problem ist nur: Ohne angemessene Preissteigerungen ist eine wirtschaftliche Erbringung dieser Leistungen kaum möglich. Mengenbedingt höhere Kassenausgaben führen nicht dazu, die wirtschaftliche Situation der Heilmittelpraxen zu verbessern.

Wir fordern den GKV-Spitzenverband deshalb auf, die guten Gespräche fortzusetzen und schon heute die Verbesserung der Heilmittelversorgung mit uns gemeinsam konstruktiv zu gestalten. Ein erster Schritt sind qualifizierte Modellvorhaben, die alle Elemente des Direktzugangs erproben und die auch die Gesundheitspolitiker im Bundesrat seit längerem fordern.

Obwohl der Referentenentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) anders als erwartet die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien noch nicht passiert hat, berichten Medien wie die Süddeutsche Zeitung bereits am 14. Juni 2016 über die Inhalte.

Wie zu hören ist, hat das Finanzministerium weiteren Klärungsbedarf angemeldet. Worum es dabei geht, werden wir bald wissen. In der Sache sind wir optimistisch, weil der Gesetzentwurf den Segen des Kanzleramtes hat und angemessene Mehrausgaben unausweichlich sind, um die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln dauerhaft zu sichern. Dass hier akuter Handlungsbedarf besteht, ist unstreitig.

Unsere Warnung: Die Patientenversorgung ist gefährdet!

Unsere Forderung: Vergütungserhöhungen jetzt!

Erste Fortschritte gab es bereits im Sommer 2015 mit den Neuerungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Dazu zählen:

  • eine einheitliche Arztsoftware zur Vermeidung von Fehlern bzw. Absetzungen bei Heilmittelrezepten,
  • das Entlassmanagement zur Optimierung der poststationären Therapie und
  • die sogenannte Preisangleichungsklausel, mit der die Vergütungen für Heilmittel-Leistungen auf ein einheitliches Niveau angehoben werden. Große regionale Preisunterschiede gehören damit bald der Vergangenheit an.

Heilmittel sind ein unverzichtbarer Baustein in der Patientenversorgung

Der Gesetzgeber will mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz die Patientenversorgung flächendeckend sichern. „Wir haben in unzähligen persönlichen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern auf Bundes- und Landesebene die Versorgungsprobleme und unsere Lösungsvorschläge erläutert“, betont Karl-Heinz Kellermann. „Es gibt drei für uns relevante Punkte im neuen Gesetzentwurf – zwei davon begrüßen wir sehr, weil sie zentralen Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) entsprechen.“ Erstens handelt es sich dabei um die Abkopplung der Vergütungsentwicklung von der Grundlohnsummenbindung und zweitens um eine deutliche Beschleunigung von Schiedsverfahren, wenn sich Berufsverbände und Krankenkassen nicht auf Preisanpassungen einigen können.

Der dritte strittige Punkt: Neben der Sicherung der Patientenversorgung will und muss der Gesetzgeber diese auch optimieren. Vorgesehen sind erstmals thematisch konkretisierte Modellversuche: Wir Heilmittelerbringer wollen und können nachweisen, dass sich die Behandlungsergebnisse verbessern, wenn wir losgelöst von der ärztlichen Heilmittelverordnung selbst über die Therapie der Wahl entscheiden. Allerdings weicht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums noch von der einstimmigen Forderung der Landesgesundheitsministerien ab, die eindeutig den Direktzugang auch für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erproben wollen.

In diesem Sinne erwarten wir Nachbesserung und Konkretisierung. Denn der Direktzugang des Patienten zum Heilmittelerbringer ist – neben zwingend notwendigen Verbesserungen der Vergütung – eine weitere zentrale Forderung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Internationale Studien haben das Potenzial dieser neuen Versorgungsform längst aufgezeigt: Sie ermöglicht hohe Patientenzufriedenheit, hohe Effektivität und Einsparungen. Warum sollten wir nicht auch in Deutschland erproben, was sich in europäischen Nachbarländern längst etabliert und bewährt hat? „Der Zeitpunkt ist günstig. Jetzt können die Rahmenbedingungen dafür getestet werden“, ist sich Karl-Heinz Kellermann sicher.

Gemäß § 125 Abs. 3 SGB V ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, für alle Leistungen der ambulanten Heilmittelversorgung eines Bundeslandes Preisuntergrenzen zu ermitteln, die für alle Krankenkassen in diesem Land verbindlich sind. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat diese gesetzliche Regelung sehr begrüßt, ist jetzt aber mehr als überrascht vom spät gelieferten Ergebnis. Dass die Veröffentlichung der Preisuntergrenzen erst mit dreieinhalb Wochen Verspätung erfolgt, ist das Eine, und mag auf die komplizierte neue Materie zurückzuführen sein. Keine Entschuldigung gibt es aber dafür, dass der GKV-Spitzenverband Nebenleistungen wie z.B. Hausbesuchspauschalen beim Gebührenvergleich ausklammert. Dass hierin ein Gesetzesverstoß vorliegt, darüber sind sich alle anderen Beteiligten einig.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände fordert deshalb den GKV-Spitzenverband auf, nach Recht und Gesetz zu handeln und die fehlenden Vergleichspreise unverzüglich nachzuliefern. Ansonsten wird das Vertrauen der Heilmittelerbringer in die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes nachhaltig geschädigt.

Therapeuten am Ende der Gehaltskette

Physiotherapeuten gehören zu den 20 am schlechtesten vergüteten Berufen in Deutschland. Bei den Ergotherapeuten fällt der Verdienst nur geringfügig höher aus. Das geht aus einer aktuellen Erhebung hervor. Kein Wunder also, dass die Zahl der angehenden Physio- und Ergotherapeuten sinkt. Die Folge: Die flächendeckende Versorgung mit Physio- und Ergotherapie in Deutschland ist in naher Zukunft gefährdet.

Laut Gehalts-Check 2015 unter gehalt.de gingen Physiotherapeuten im Jahr 2015 lediglich mit rund 27.000 Euro Bruttojahresgehalt nach Hause – für eine Vollzeitstelle. Solch niedrige Gehälter machen die Berufe von Physio- und Ergotherapeuten unattraktiv. Das gefährdet wiederrum die Patientenversorgung. „Schon heute kommt es in ländlichen Gebieten zu Engpässen bei der häuslichen Therapie. Vor dieser Entwicklung darf die Politik nicht länger die Augen verschließen“, betont Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), den Handlungsdruck der Politik.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ruft die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, zeitnah in einem Gesetzgebungsverfahren die Tür für deutliche Vergütungserhöhungen im Heilmittelbereich (Physiotherapie, Ergotherapie usw.) zu öffnen. Unverzichtbare Schritte dazu sind: die Abkoppelung der Vergütungserhöhungen von der Grundlohnsumme und eine deutliche Beschleunigung der Schiedsverfahren.

Physio- und Ergotherapeuten sind aus der ambulanten und stationären Patientenversorgung nicht wegzudenken. Denn: Physio- und Ergotherapie reduzieren volkswirtschaftlich bedeutsame Kosten. Sie verringern die Anzahl von Krankheitsausfalltagen und können teure Operationen sowie langjährige Pflege verhindern. Mit ihrer Arbeit sichern Physio- und Ergotherapeuten bei den Patienten Lebensqualität und Teilhabe am Alltag. Damit das in Zukunft so bleibt, muss in den Heilmittelbereich mehr Geld fließen.

Die Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) macht überdeutlich: Verlässliche Daten zur Einkommenssituation der Heilmittelerbringer gibt es nur im stationären Bereich; zur wirtschaftlichen Situation der mindestens viermal so großen ambulanten Versorgung in der Heilmittelpraxis um die Ecke fehlen dagegen verlässliche Zahlen. Das BMG kennt nämlich nur die globale Ausgabenentwicklung bei den Krankenkassen im Heilmittelbereich, für die es handfeste Argumente gibt, nämlich den kontinuierlich steigenden Bedarf an therapeutischen Leistungen:

Steigende Ausgaben für Heilmittel, mehr Berufsangehörige und steigendes Vergütungsvolumen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – daraus schließt die Bundesregierung völlig zu Unrecht eine stabile Lage der Heilmittelerbringer in Deutschland und schmettert eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nach der prekären Einkommenssituation der Heilmittelerbringer ab. Dabei bleiben wesentliche Entwicklungen der letzten Jahre bei der therapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland auf der Strecke. Offenkundig fehlen der Bundesregierung auch branchenspezifische Informationen zur tatsächlichen Beurteilung der Situation von ergo- und physiotherapeutischen Praxen.

Für den weiter steigenden Bedarf an therapeutischen Leistungen gibt es stichhaltige Gründe:

  • Die Zahl der Krankenhausbetten sinkt, nicht zuletzt auch durch den politisch gewollten Grundsatz “ambulant vor stationär”, seit fast zwei Jahrzehnten. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an ambulanten Therapieleistungen.
  • Die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im stationären Bereich verkürzt sich kontinuierlich. Die Weiterbehandlung erfolgt in ambulanten Einrichtungen.
  • Immer mehr Menschen benötigen eine stationäre Behandlung mit anschließender ambulanter Weiterversorgung – Stichwort steigende Fallzahlen.
  • Die Zahl der ambulant und stationär durchgeführten Operationen ist massiv gestiegen. Hier schließen sich ambulante Nachbehandlungen an.
  • Durch politisch gewollte Versorgungsoptimierungen steigt der Bedarf an ambulanter Therapie. Ein Beispiel dafür ist das neue „Entlassmanagement“.

In einer älter werdenden Gesellschaft wird sich dieser Trend noch verstärken, denn:

  • Fakt ist, dass mit steigendem Alter der Bedarf an Heilmitteln steigt – Stichwort demografische Entwicklung.
  • Die Menschen leiden immer häufiger an komplexen Krankheitsbildern – sie sind multimorbid.
  • Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt – rund ein Drittel von ihnen erhalten zum Beispiel Physiotherapie.

Dies führt zu der entscheidenden bisher nicht beantworteten Frage: Wie stellt die Bundesregierung konkret und sofort sicher, dass die lebenswichtige Versorgung mit Heilmitteln auch für die Zukunft garantiert ist? Voraussetzung dafür ist unzweifelhaft eine auskömmliche Finanzierung der Heilmittelversorgung. Die selbstständige Berufsausübung muss wieder attraktiv werden. Dem steht entgegen:

  • Zwischen den Gehältern der Heilmittelerbringer im tarifvertraglich geregelten stationären Bereich einerseits und im ambulanten Bereich andererseits klafft eine Lücke von etwa 40 Prozent, sagen alle Heilmittel-Berufsverbände übereinstimmend und beziehen sich auf fundierte eigene Erhebungen.
  • Offizielle Zahlen? Fehlanzeige. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum jährlichen Bruttoverdienst fassen zahlreiche Gesundheitsberufe zusammen und verzerren damit den Blick. Vor allem wird nicht zwischen ambulant und stationär tätigen Therapeuten unterschieden.
  • Deshalb gehen die Ausbildungszahlen bei den Heilmittelberufen seit etwa fünf Jahren kontinuierlich zurück, bisher im Schnitt um rund 15 bis 20 Prozent, ebenso sinkt die Verweildauer im Beruf.
  • Eine weitere Hürde ist, dass 98 Prozent aller Ausbildungen zu den Heilmittelberufen kostenpflichtig sind: monatliches Schulgeld von 500 Euro und mehr ist eher die Regel als die Ausnahme.

Elisabeth Scharfenberg, MdB, kritisiert deshalb zu Recht, dass die Antwort des BMG keine Antwort zu den wesentlichen Fragen gibt: „Wir brauchen einen besseren Überblick über die Lage der Heilmittelerbringer und die gegenwärtige Versorgungssituation“, beklagt sie. „Genauso wichtig ist die Versorgungsprognose für die nächsten zehn Jahre!“, fügt Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) hinzu. „Wir sehen die Versorgung der Patienten im Heilmittelbereich akut gefährdet, unsere Praxen finden nicht mehr den erforderlichen Nachwuchs. Das wird Jahr um Jahr schlimmer: Jetzt muss die Politik handeln.“

Was ist zu tun? „Die Politik muss begreifen, dass die Mehrausgaben im Heilmittelbereich im Wesentlichen morbiditätsbedingt sind, also auf einer kontinuierlich steigenden Zahl von Behandlungsfällen beruht. Für die Rentabilität der Heilmittelpraxen und damit für die dort gezahlten Gehälter ist dies aber völlig irrrelevant, denn der Preis für die einzelne Behandlungseinheit ist viel zu niedrig und hieran ändert die Menge der Behandlungen gar nichts. Hier gibt es eine Einkommenslücke von nahezu
40 Prozent verglichen mit den Tarifgehältern im stationären Bereich. Da muss die Politik ansetzen.“, fügt Karl-Heinz Kellermann hinzu.