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Das Gesundheitssystem ist überlastet, Patienten müssen immer länger auf einen Arzttermin warten. Was wäre da naheliegender als die Möglichkeit zu schaffen, dass Patienten mit bestimmten Beschwerden direkt einen Therapeuten aufsuchen dürfen? Dass sie also keine ärztliche Verordnung bräuchten, um eine Heilmitteltherapie zu erhalten. Der Direktzugang würde nicht nur Wartezeiten verkürzen, sondern das Gesundheitssystem auch finanziell entlasten – bei mindestens ebenso guten therapeutischen Ergebnissen.

Bislang ist der Direktzugang politisch nicht gewollt. Das jüngst in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht jedoch die Einführung der Blankoverordnung vor. Dabei darf der Therapeut selbst entscheiden, welche Therapieform er wie oft und mit welcher Frequenz durchführt. Bislang ist noch nicht geklärt, für welche Diagnosen eine Blankoverordnung genutzt werden kann. Darüber müssen sich die Vertreter der Heilmittelerbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen einigen. Mit den Ärztevertretern ist Einvernehmen herzustellen. Unklar ist auch noch, wer die wirtschaftliche Verantwortung für die  Blankoverordnung verteilt wird.

Langfristig strebt der SHV nach wie vor die Einführung des Direktzugangs an, auch um Patienten schneller und zielgerichteter therapeutisch versorgen zu können. Inzwischen gibt es zahlreiche internationale Studien, die die hohe Qualität der therapeutischen Versorgung im Direktzugang belegen. Die Studien variieren in Aufbau und genauem Forschungsziel. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass die therapeutische Direktbehandlung der Behandlung nach vorheriger ärztlicher Befundung in nichts nachsteht. Patienten, die im Direktzugang von einem Therapeuten behandelt wurden, waren häufig sogar schneller wieder fit. Hier wurden etwa die Anzahl der benötigten Behandlungstermine, die Anzahl der Krankentage oder die Kosten der Behandlung verglichen.

Um die Erkenntnisse aus dem Ausland auf Deutschland übertragen zu können, sind weitere, gezielte Untersuchungen sinnvoll. Dann könnte zum Beispiel überprüft werden, für welche Beschwerden der Direktzugang geeignet ist. Außerdem könnten die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit konkret erforscht werden.

Voraussetzung für Modellprojekte zum Direktzugang im deutschen Gesundheitssystem ist, dass die Politik eine entsprechende Formulierung im Gesetz verankert. Im jüngst verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde diese Chance vertan. Der SHV macht sich deshalb weiter dafür stark, dass die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Modellvorhaben schafft.

Der Direktzugang zu therapeutischer Behandlung ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt den Kabinettsentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt hat. Für den SHV steht dabei fest: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren. Dabei gilt es, die Chancen einer Digitalisierung zu nutzen und mögliche Stolpersteine direkt aus dem Weg zu räumen.

Die Patientenversorgung von morgen erfordert mehr interprofessionelle Zusammenarbeit.  Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann entscheidende Veränderungen bringen und Antworten liefern auf das sich verändernde Aufgabenspektrum von Therapeuten in den nächsten Jahren. Dazu hat der SHV in einer schriftlichen Stellungnahme und der mündlichen Verbändeanhörung zum DVG klar Position bezogen.

Der SHV fordert, dass eine verbesserte digitale Infrastruktur sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen muss. Voraussetzung dafür ist beispielsweise die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) und eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können – ohne Ausnahme!

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Kabinettsentwurf zum DVG ist eine Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss.

Aus diesem Grund ist die Digitalisierung eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es außerdem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, den Direktzugang, die Blankoverordnung und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Heilmittelerbringer gehören zu den Berufsgruppen in Deutschland, die am schlechtesten vergütet werden. Die Folgen dessen sind schon jetzt deutlich zu erkennen: Der Fachkräftemangel ist überall präsent, Patienten müssen immer länger auf freie Termine warten. Denn die geringe Vergütung macht es gerade für junge Leute unattraktiv, Ergotherapeut, Physiotherapeut, Podologe oder Masseur und medizinischer Bademeister zu werden.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde der bundesweite Höchstpreis eingeführt. Das bedeutet, dass Heilmittelerbringer nun für jede Leistung die höchste Vergütung erhalten, die bis dato in einem der regionalen Tarifgebiete bezahlt wurde. Ein einheitliches Preissystem je Therapieberuf löst damit die vielen regionalen Preissysteme ab. Das ist gerade für bislang niedrig vergütete Regionen eine deutliche finanzielle Verbesserung.

Trotzdem sind weitere Schritte dringend erforderlich. Denn die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen waren bislang so niedrig, dass selbst die Bundeshöchstpreise noch immer nicht ausreichen, um den wirtschaftlichen Betrieb einer Praxis zu gewährleisten. Unter anderem deshalb ist es nicht möglich, das Gehalt der angestellten Therapeuten auf ein angemessenes Niveau anzuheben.

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde die Grundlohnsummenbindung zunächst temporär bis Ende 2019 ausgesetzt. Mit dem TSVG konnte nun eine dauerhafte Abschaffung dieser Bindung an den durchschnittlichen Anstieg der Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen erreicht werden. Bei den ersten bundesweiten Vergütungsverhandlungen, die im Jahr 2020 anstehen, können die Vertragspartner also ‚frei‘ über die neuen Erhöhungen entscheiden. Basis für die Verhandlungen sollen betriebswirtschaftliche Kennzahlen sein.

Nachdem die Leistung von Heilmittelerbringern jahrelang viel zu gering vergütet wurde, ist nun die Zeit gekommen, in der Versäumtes nachgeholt werden muss. Die gute konjunkturelle Lage gibt den gesetzlichen Krankenkassen den entsprechenden finanziellen Spielraum dafür. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die anstehenden Verhandlungen die finanzielle Situation der Heilmittelerbringer nachhaltig verbessert Der SHV macht sich dafür stark.

Die Vergütung der Heilmittelerbringer ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), den Direktzugang, die Blankoverordnung und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Am 10. Juli 2019 fand in Berlin die mit Spannung erwartete Anhörung zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Für die SHV-Mitgliedsverbände waren Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) als Sachverständige geladen und konnten zu speziellen Aspekten der erforderlichen Anpassungen mündlich Stellung beziehen.

Forderungen und Aspekte zur Weiterentwicklung benannt

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich Position zu wichtigen Erleichterungen im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie genommen.

Mehr dazu hier:

In der mündlichen Anhörung kamen nun weitere Aspekte zur Sprache. So forderte Andrea Rädlein, dass der Wegfall der Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls allerspätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten soll, und nicht erst zum Zeitpunkt der Umsetzung ab voraussichtlich 01. Juli 2020.

Besonders dringend ist eine Anpassung bei der Festlegung, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. Hier sieht der Entwurf des G-BA aktuell sechs Monate vor. Dies widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten. Aus Sicht des SHV sollte diese Zeitspanne deshalb maximal 16 Wochen betragen.

Ein weiterer versorgungsrelevanter Punkt ist die Weiterentwicklung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V“. Hier schlägt der SHV die Ergänzung um folgende Diagnosen vor:

o             M75.3 Tendinitis calcarea im Schulterbereich

o             J45.- Asthma bronchiale

o             I70.- Artherosklerose inkl. pAVK

o             G91.- Hydrocephalus

o             G44.0 Clusterkopfschmerz

o             G44.2 Spannungskopfschmerz

Bettina Kuhnert hat noch einmal bekräftigt, dass die psychischen Erkrankungen nicht im langfristigen Heilmittelbedarf abgebildet sind. Sie verwies dabei insbesondere auf die schweren und chronisch verlaufenden Depressionen und die Schizophrenie. Beide Erkrankungen benötigen durchgehend therapeutische Interventionen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

Zeitplan für Umsetzung

Zwar soll die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2020 in Kraft treten. Wirksam wird diese dann aber sicher erst zum 01. Juli 2020, weil erhebliche Anpassungen an die Praxissoftware der Ärzte erfolgen müssen. „Wir wünschen uns eine möglichst schnelle Umsetzung, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Das alles zieht sich schon viel zu lange hin“, betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des SHV direkt nach der Anhörung.

 

 

Am 10. Juli 2019 findet die zweite Anhörung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie statt. Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) werden bei der Anhörung am Mittwoch in Berlin mündlich die Position der SHV-Mitgliedsverbände bekräftigen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat vorab eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des G-BA eingereicht.

Umsetzung bringt massive Entbürokratisierung

Die Beratungen zur HMR sind bereits seit Herbst 2018 im Gange. Fest steht schon jetzt: Die Änderungen werden massive Erleichterungen für Therapeuten bringen und damit die Patientenversorgung mit Heilmitteln optimieren. Diese Entwicklungen begrüßt der SHV ausdrücklich. Aber: Dies kann nur der erste Schritt sein. Denn das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fordert eine weitere spürbare Entbürokratisierung. Deshalb muss der G-BA die Heilmittel-Richtlinie in einem zweiten Schritt noch stärker als bislang angedacht überarbeiten.

Hier einige der aktuell wichtigsten Eckpunkte zur Info:

  • Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls werden zu einem Verordnungsfall zusammengefasst.
  • Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose.
  • Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, weil der Begriff Höchstverordnungsmenge im Regelfall in orientierende Behandlungsmenge umbenannt wird und damit die Genehmigungspflicht entfällt (vgl. § 32 Abs. 1b SGB V).
  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt.
  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst (z.B. EX1, EX2 u EX3 zu EX in der Physiotherapie) und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt.
  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf“ (10 Tage) eingeführt.
  • Unterbrechungstatbestände aus den Rahmenverträgen werden über die neue Richtlinie “legitimiert“.
  • Flexibler Wechsel von Einzel-auf Gruppentherapie wird möglich.
  • Vorrangige, ergänzende und optionale Heilmittel werden zusammengefasst

Nachbesserung an einigen Stellen empfohlen

Der SHV fordert in seiner Stellungnahme bereits jetzt weitere Anpassungen, so zum Beispiel zu der Frage, wann ein „neuer Verordnungsfall“ entsteht. Hier sieht der Entwurf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Verordnung vor. Der SHV fordert  hingegen, den Zeitraum auf 16 Wochen zu verkürzen.

Außerdem bedarf es einer Klarstellung bei der Verordnung von Doppelbehandlungen. Der SHV fordert, dass sich die Anzahl der ärztlich verordneten Behandlungseinheiten automatisch verdoppelt und nicht halbiert, wenn der Arzt Doppelbehandlungen verordnet.

Als weiteren wichtigen Punkt fordert der SHV, dass die Angabe der Therapiefrequenz auf der Verordnung als Empfehlung des Arztes an den Therapeuten zu verstehen ist, den Therapeuten also nicht bindet und damit seine therapeutischen Möglichkeiten nicht einschränkt. Aus Sicht des SHV erfordert gerade die schnelle Reaktion auf wechselnde Befindlichkeiten des Patientenhäufig eine höhere oder niedrigere Therapiefrequenz, als sie vom Arzt verordnet wurde. Die geplante Neuregelung, dass der Arzt zukünftig Frequenzspannen angeben kann, löst das Problem nur teilweise.

Die Mitgliedsverbände des SHV werden ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf, den Zeitplan und die nächsten Schritte bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie informieren.

Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch

Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung  aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.

Einbindung in die Telematikinfrastruktur

Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.

Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskostender Praxisanbindung an die Telematik Infrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.

Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung

In §§ 86 und  125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.

Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte  ermöglicht.

Telekonsile auch für Therapeuten regeln

  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.

Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige immerhin drei-stündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Wir werden sehen und weiter berichten.

  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist als Partner in der Steuerungsgruppe der Allianz aktiv

Köln 17. Juni 2019: „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen. Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen. Doch es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren. Nötig ist ein gemeinsamer Kraftakt von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, der Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen und der Behörden von Bund und Ländern.“

Mit diesen Worten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Juni 2017 die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz gemeinsam mit damals 14 Partnern angestoßen. Laut einer Studie verfügen in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen (rund 54 Prozent) lediglich über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“. Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten damit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Partner der Allianz, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem BMG zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Verbraucherzentrale. Seit 2018 ist auch der SHV als Vertreter für die Heilmittelerbringer Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

In der Allianz werden Strategien zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung erarbeitet und die Partner stellen sich gegenseitig best-practice-Beispiele oder Projekte vor. Gegenwärtig wird an dem Programm für eine Veranstaltung der Allianz im Frühjahr 2020 gearbeitet. Der SHV wird hier die Kompetenzen der Therapeutinnen und Therapeuten in der Kommunikation mit den Klienten in Kuration, Rehabilitation und Prävention zum Thema machen.

 

Bundestag

 

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt und damit deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Fest steht, dass nun viel Abstimmungsbedarf zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer notwendig wird, um die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des TSVG zu gestalten. Bei einem Treffen der 15 maßgeblichen Verbände in Berlin wurde dafür bereits der Auftakt gemacht.

Die wesentlichen Änderungen des TSVG für Heilmittelerbringer sind:

Dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Kassenverhandlungen

Die Verhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen sind nun dauerhaft nicht mehr an die Veränderungsrate der Grundlohnsumme gebunden. Vorübergehend war diese Bindung bereits durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) außer Kraft gesetzt, wodurch hohe Vergütungsanpassungen erzielt werden konnten. Bei der Verhandlung der Preise sind künftig die Entwicklung der Personalkosten und der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Damit soll eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung und deren kontinuierliche Entwicklung möglich werden.

Bundeseinheitliche Verhandlungen ab 1. Juli 2020

Anstelle der vielen regionalen Kassenverhandlungen werden die Vergütungen für Heilmittelerbringer künftig je Berufsgruppe bundesweit einheitlich verhandelt. Dadurch werden die Verhandlungen nicht nur zentralisiert, sondern es wird auch eine bundesweite Gleichstellung der Therapeuten erfolgen.

Zuvor bundeseinheitliche Preise auf Höchstpreisniveau ab 1. Juli 2019

Zur Vorbereitung der bundeseinheitlichen Kassenverhandlungen werden die Preise deutschlandweit auf das jeweilige Höchstniveau angehoben. Gerade Therapeuten in Regionen, in denen bislang niedrigere Vergütungen gezahlt wurden, werden diese Verbesserung deutlich spüren.

Einrichtung einer festen Schiedsstelle bis 15. November 2019

Um im Konfliktfall zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen zeitnah eine Lösung zu erzielen, wird eine feste Schiedsstelle eingerichtet. Diese kommt zum Zuge, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann.

Bundeseinheitliches Zulassungsverfahren

Die Zulassungsbedingungen werden künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern bundeseinheitlich verhandelt. Heilmittelerbringer haben dadurch mehr Mitspracherechte. Weiterer Vorteil: Heilmittelerbringer müssen nur noch an einer einzigen Stelle die Zulassung beantragen. Das Verfahren wird hier also deutlich vereinfacht.

Blankoverordnung bis 15. November 2020

Wenn der Arzt eine Blankoverordnung ausstellt, kann der Therapeut auf Basis der ärztlich festgestellten Diagnose und Indikation selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Heilmittelerbringer bekommen so mehr Autonomie, sind aber weiterhin an die ärztliche Verordnung gebunden. Für welche Diagnosen die Blankoverordnung kommt, wird von den Therapeuten und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verhandelt. Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist darüber Einvernehmen herzustellen.

„Das sind deutliche Verbesserungen für uns Heilmittelerbringer“, begrüßt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelerbringer (SHV), den beschlossenen TSVG-Gesetzentwurf. Bedauerlich sei aber, dass das Gesetz grundsätzlich keine Durchführung von Modellvorhaben mehr vorsieht. „Dadurch kann der Direktzugang zu den Therapieberufen nicht wissenschaftlich untersucht werden“, kritisiert sie. „Das wäre aber erforderlich, um zu überprüfen, auf welche Weise der Direktzugang die therapeutische Versorgung gerade in ländlichen Gegenden auf Dauer stärken kann.“

Vom 07. bis 09. März 2019 öffnet die therapie Leipzig ihre Pforten. An drei Messetagen werden wieder mehr als 3.000 Therapeuten erwartet. Denn: Die therapie Leipzig bietet einen kompletten Marktüberblick für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention in Deutschland. Dabei werden berufspolitische Fakten auch 2019 nicht fehlen: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) lädt alle Therapeuten zur berufspolitischen  Diskussionsrunde „SHV konkret“ ein.

SHV konkret: Berufspolitik aktuell und persönlich – Sie fragen, wir antworten!

“SHV konkret” heißt es am zweiten Messetag in Leipzig. Am Freitag, dem 08. März 2019, stellen sich die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des SHV auf der Mehrzweckfläche 3, CCL, Ebene 0, aktuellen Fragen rund um die Berufspolitik. Zentrales Thema ist dabei das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das mit deutlichen Verbesserungen für Heilmittelerbringer am 01. Mai 2019 in Kraft treten soll:

Zwischen 13:30 und 14:15 Uhr geht es also um eine bessere Vergütung, weniger Bürokratie und mehr therapeutischen Spielraum. All das sind positive Auswirkungen, die Therapeuten vom TSVG erwarten können. Weitere Vergütungserhöhungen, eine Aufwertung der therapeutischen Berufe ist für die Mitgliedsverbände des SHV angesichts des immer dramatischer werdenden Fachkräftemangels entscheidend, um die therapeutische Patientenversorgung nachhaltig zu sichern und ebenso die Situation aller Therapeuten deutlich zu verbessern. Die Politik weiß inzwischen: Nur wenn es ausreichend Therapeuten gibt, die von ihrem Beruf leben können und ihre Kompetenzen richtig zum Einsatz bringen können, ist eine flächendeckende therapeutische Patientenversorgung in Deutschland gesichert.

Details zu den weiteren Forderungen, die der SHV in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, sind Thema der Veranstaltung. “Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand über unsere gemeinsame Arbeit, die Etappenziele, unsere noch offenen Forderungen und das weitere berufspolitische Vorgehen“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände.

Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner der Mitgliedsverbände des SHV stehen Ihnen an allen Messetagen in Halle 2 am gemeinsamen Stand-Nr. G34 für Gespräche zur Verfügung. Auch bei der Messeparty zum 10-jährigen Jubiläum der therapie Leipzig ist der SHV dabei:  am 08. März zwischen 17 und 19 Uhr gibt es Freibier am SHV-Stand. Diskutieren Sie mit uns, feiern Sie mit uns, wir freuen uns auf Sie!

Mehr Infos zur therapie Leipzig gibt es unter www.therapie-leipzig.de.

Im Rahmen der Sommeraktion gab es einen weiteren Termin: Der Physiotherapeut Stefan Wagner war unser Gastgeber in Bergheim und konnte aus eigener Erfahrung berichten, wie schwer es ist, geeigneten Nachwuchs zu finden. Das Eckpunktepapier Jens Spahn vom 17.9.18 wurde deshalb außerordentlich begrüßt. Von daher gab es einen spannenden Meinungsaustausch, auch wenn der Abgeordnete Dr. Kippels verkehrsbedingt absagen musste.