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Im Jahr 2026 gab es zwei Wechsel im Vorstand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) e.V. In dieser Meldung erfahren Interessierte mehr über die neuen Vorstandsmitglieder und aus welchem Mitgliedsverband des SHV sie kommen.

Marc Akel folgt für Physio Deutschland auf Andrea Rädlein

Nach seiner Wahl zum Vorsitzenden von Physio Deutschland trat Marc Akel bereits im April 2026 auch dem Vorstand des SHV als einer von sechs stellvertretenden Vorsitzenden bei.

Er folgt damit auf Andrea Rädlein, die diese Funktion seit der Gründung des SHV innehatte und die Arbeit des Spitzenverbands über viele Jahre hinweg maßgeblich mitgeprägt hat.

Esther Scholz-Minkwitz folgt für den DVE auf Andreas Pfeiffer

Esther Scholz-Minkwitz wurde in der Mitgliederversammlung des DVE am 12. Juni 2026 als neue Vorsitzende gewählt und hat ihre Arbeit zum 1. Juli 2026 aufgenommen. Andreas Pfeiffer verzichtete auf die dritte Amtszeit und kandidierte nicht erneut. Esther Scholz-Minkwitz ist bereits seit 22 Jahren in verschiedenen Funktionen im DVE ehrenamtlich tätig.  Seit Juli 2026 ist sie nun auch stellvertretende Vorsitzende des SHV.

Der SHV bedankt sich herzlich bei Andrea Rädlein und Andreas Pfeiffer für ihren langjährigen Einsatz, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die zahlreichen konstruktiven Gespräche und wichtigen Impulse für die Heilmittelbranche.

Mit Blick auf die neuen Aufgaben betonen Esther Scholz-Minkwitz und Marc Akel, dass sie sich auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit freuen und im Vorstandsteam die Arbeitsbedingungen für Therapeutinnen und Therapeuten voranbringen wollen.

Mit dem Heilmittel-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) liegt erneut eine umfangreiche Analyse zur Situation der Heilmittelversorgung in Deutschland vor. Aus Sicht des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) zeigt der Bericht die Entwicklungen im Heilmittelsektor auf und untermauert wesentliche Herausforderungen, die die Therapieberufe seit Jahren benennen wie beispielsweise Fachkräftemangel, erheblicher Reformstau bei den Berufsgesetzen, unzureichende Forschungsstrukturen – es zeigt sich ein deutlicher Nachholbedarf bei Entbürokratisierung, Digitalisierung und interprofessioneller Versorgung.

Gleichzeitig sieht der SHV kritisch, dass die öffentliche Kommunikation zum Heilmittel-Report und die begleitenden Aussagen der Auftraggeber einen starken Schwerpunkt auf die Ausgabenentwicklung im Heilmittelbereich legen. Der Bericht selbst beschreibt jedoch deutlich umfassender die strukturellen Herausforderungen und Entwicklungspotenziale der Heilmittelversorgung.

Versorgung darf nicht auf Kosten reduziert werden

In der begleitenden Pressekommunikation wurden vor allem die steigenden Ausgaben für Heilmittel und die Kostenentwicklung bei Blankoverordnungen hervorgehoben. Aus Sicht des SHV greift eine Diskussion zu kurz, die sich vor allem auf Kostenentwicklungen fokussiert.

Der Report zeigt übersichtlich die Gesetzesentwicklung im Heilmittelbereich auf und auch, dass durch die gesetzlichen Änderungen – wie die Entkopplung von der Grundlohnsumme – die Berufsverbände in den vergangenen Jahren deutliche Vergütungsverbesserungen erreichen konnten. Diese sind jedoch als Ausgleich für die langjährige finanzielle Benachteiligung vor dem Jahr 2017 zu betrachten.

Für den SHV steht fest: Heilmittel sind kein Selbstzweck und kein Kostenfaktor, der isoliert betrachtet werden darf. Heilmittel dienen dem Erhalt von Mobilität, Kommunikation, Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe und tragen dazu bei, Folgekosten durch Pflegebedürftigkeit, Chronifizierung oder Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Der Heilmittel-Report 2026 belegt politische Versäumnisse

Der Heilmittel-Report beschreibt an zahlreichen Stellen Reformbedarfe, die seit Jahren bekannt und zentraler Bestandteil der politischen Forderungen des SHV sind:

  • Deutschland nimmt bei der Akademisierung der Therapieberufe eine Sonderrolle in Europa ein.
  • Die Berufsgesetze sind teilweise mehr als 30 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den Anforderungen moderner Gesundheitsversorgung.
  • Es fehlen flächendeckende Forschungsstrukturen.
  • Interprofessionelle Versorgung wird seit Jahren gefordert, scheitert aber häufig an fehlenden Rahmenbedingungen.
  • Der Wissenschaftsrat empfiehlt seit Jahren deutlich höhere Akademisierungsquoten, die in der Logopädie/Sprachtherapie zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits überschritten waren und in anderen Berufsgruppen bis heute nicht erreicht werden.  

Für den SHV dokumentiert der Bericht deshalb weniger ein Problem der Therapieberufe als vielmehr ein Umsetzungsdefizit der Gesundheitspolitik.

Akademisierung bleibt Schlüsselfrage

Besonders deutlich werden die Defizite im Bereich Ausbildung und Professionalisierung. Der Report verweist darauf, dass in 82 Prozent der europäischen Länder ein Bachelorabschluss und in weiteren 13 Prozent ein Masterabschluss Mindestvoraussetzung für die Berufsausübung in der Physiotherapie ist. Ähnliches gilt für die Ergotherapie und Logopädie. Deutschland bleibt hier die Ausnahme. Gleichzeitig werden die positiven Effekte akademischer Ausbildung auf Evidenzbasierung, Qualitätsentwicklung, wissenschaftliches Arbeiten, interprofessionelle Zusammenarbeit und erweiterte Verantwortungsübernahme ausführlich dargestellt.

Der SHV teilt die Einschätzung von Prof. Dr. Christian Kopkow, der im Rahmen des Heilmittel-Reports den fehlenden politischen Willen kritisiert, einen echten Transformationsprozess in den Therapieberufen einzuleiten.

Erkenntnisse zum Direktzugang liegen vor

Der Heilmittel-Report beschreibt den Direktzugang als international etabliertes Versorgungsmodell und verweist auf Studien, die Vorteile hinsichtlich Wartezeiten, Versorgungseffizienz und Ressourceneinsatz aufzeigen.

Auch diese Ausführungen untermauern die Position des SHV: Die Potenziale des Direktzugangs im Heilmittelbereich sind wissenschaftlich umfassend beschrieben. Noch immer fehlt aber die politische Umsetzung, um den Direktzugang auch in Deutschland in die Versorgung der Menschen einzubinden.

Fachkräftemangel gefährdet Versorgungssicherheit

Der Report dokumentiert den zunehmenden Fachkräftemangel als zentrales Risiko für die Versorgungssicherheit der Menschen. Die Versorgungsbedarfe steigen durch Alterung der Bevölkerung, chronische Erkrankungen und Multimorbidität.

Aus Sicht des SHV gefährden lange Wartezeiten auf Therapiebeginn, regionale Versorgungsengpässe und zunehmende Belastungen in den Heilmittelpraxen schon heute die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten. In kaum einem anderen Bereich des Gesundheitswesens bleiben offene Stellen so lange unbesetzt wie in den Therapieberufen.

Mehr Verantwortung braucht Vertrauen

Der SHV setzt sich intensiv für die Weiterentwicklung therapeutischer Versorgung und Verantwortungsbereiche ein und dafür, dass Blankoverordnungen, Direktzugangsmodelle und neue Formen interprofessioneller Versorgung zur Versorgungsrealität in Deutschland werden. Allerdings dürfen politische Diskussionen und das Ringen um eine moderne Gesundheitsversorgung nicht auf die Frage reduziert werden, ob neue Versorgungsformen zunächst Kosten verursachen. Das greift zu kurz und wird den Herausforderungen nicht im Ansatz gerecht.

Forderungen des SHV – Politik am Zug

Der Heilmittel-Report 2026 macht deutlich, dass die entscheidenden Herausforderungen seit Jahren bekannt sind. Der SHV fordert deshalb:

  • angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Therapiepraxen,
  • die zügige Reform aller Heilmittelberufsgesetze,
  • den Ausbau akademischer Ausbildungsangebote,
  • eine stärkere Einbindung der Therapieberufe in Versorgungssteuerung und Primärversorgung,
  • den Ausbau von Versorgungsforschung und Qualitätsmessung,
  • den Abbau bürokratischer Belastungen,
  • eine praxistaugliche Digitalisierung,
  • sowie die konsequente Förderung interprofessioneller Versorgungsstrukturen.

Fazit und Ausblick

Der Heilmittel-Report 2026 belegt eindrucksvoll die hohe Bedeutung der Therapieberufe für die Gesundheitsversorgung. Er zeigt aber auch, dass weitere zentrale Reformen seit Jahren ausstehen. Aus Sicht des SHV darf die Debatte deshalb nicht primär über Kostenentwicklungen geführt werden. Die eigentliche Frage lautet, warum die im Bericht beschriebenen strukturellen Defizite, wissenschaftlichen Erkenntnisse und Reformempfehlungen bislang nur unzureichend gesundheitspolitisch umgesetzt wurden.

Für den SHV steht fest, die Therapieberufe sind bereit, Verantwortung für die Versorgung der Zukunft zu übernehmen. Jetzt braucht es den politischen Willen, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Am 11. November 2026 wird der SHV-Vorstand im Rahmen des 8. Therapiegipfels in Berlin öffentlich mit Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern, Expertinnen und Experten sowie den Teilnehmenden diskutieren. Mehr Informationen zum TherapieGipfel finden Interessierte hier.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Digitalisierung muss Versorgung verbessern und Praxen entlasten

Der Spitzenverband begrüßt und unterstützt das Ziel des Gesetzesvorhabens, die digitale Gesundheitsversorgung schnell, konstruktiv und nachhaltig weiterzuentwickeln. Das darf aber nicht im Blindflug geschehen. Entscheidend ist aus Sicht des SHV, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen, Abläufe vereinfachen und administrative Belastungen reduzieren. Neue digitale Verfahren dürften nicht zu zusätzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten führen.

In seiner Stellungnahme fordert der SHV insbesondere, die Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Neue verpflichtende digitale Anwendungen müssten praxistauglich umgesetzt und angemessen finanziert werden. Zudem fordert der SHV eine verbindliche Beteiligung der Heilmittelverbände an der Entwicklung und Standardisierung digitaler Versorgungsprozesse, wenn diese die Heilmittelversorgung betreffen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der elektronischen Heilmittelverordnung. Der SHV unterstützt deren Einführung, fordert vor einer verpflichtenden Nutzung jedoch eine ausreichende Erprobung unter realen Versorgungsbedingungen, eine Übergangsregelung sowie ein dauerhaftes, rechtssicheres Ersatzverfahren bei technischen Störungen. Versorgung und Vergütung dürften nicht von der störungsfreien Funktionsfähigkeit der Telematikinfrastruktur abhängen.

Nächster Schritt: Erste Lesung im Deutschen Bundestag

Mit der Übermittlung der Stellungnahme bringt der SHV seine Position in das nun laufende parlamentarische Verfahren ein. Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf erstmals im Plenum beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

Der SHV wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Perspektive der Heilmittelerbringer bei der weiteren Ausgestaltung der digitalen Gesundheitsversorgung berücksichtigt wird. Digitalisierung muss aus Sicht des SHV Versorgung stärken, Bürokratie abbauen, Fachkräfte entlasten und wirtschaftlich tragfähig sein.

Wie kann Künstliche Intelligenz das Gesundheitswesen entlasten und gleichzeitig die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern? Mit dieser Frage beschäftigte sich das PwC-Forum „AI in Future Healthcare“ am 24. September 2026 im Google-Headquarter in Berlin. Im Rahmen des „Healthcare Association Summit“ vertrat Manuela Pintarelli-Rauschenbach, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände e.V. (SHV), die Heilmittelberufe auf dem Podium und brachte deren Perspektive in die Diskussion über die Zukunft von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen ein.

Gemeinsam mit Thomas Preis (ABDA), Kai Swoboda (IKK classic), Dr. Philipp Stachwitz (KBV) und Roland Engehausen (Bayerische Krankenhausgesellschaft) diskutierte sie konkrete Einsatzmöglichkeiten von KI, den Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie die notwendigen politischen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Einsatz der Technologie.

KI muss Zeit für Patienten schaffen

Für den SHV steht fest: Der Einsatz von KI muss einen spürbaren Mehrwert für die Versorgung schaffen. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und langer Wartelisten in den Heilmittelpraxen sieht der Verband insbesondere großes Potenzial bei der Reduzierung bürokratischer Aufgaben. Manuela Pintarelli-Rauschenbach verwies auf mögliche Einsatzfelder wie die Dokumentation, die Unterstützung bei Befundung und Verlaufsbeobachtung sowie den Austausch von Informationen und Behandlungsplänen zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen und Versorgungsbereichen. Dadurch könnten Therapeutinnen und Therapeuten von administrativen Tätigkeiten entlastet werden und mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe gewinnen: die Behandlung von Patientinnen und Patienten.

Dabei machte sie die Haltung des SHV deutlich: Künstliche Intelligenz kann therapeutische Arbeit unterstützen und ergänzen, aber weder die Therapie noch die qualifizierte Fachkraft ersetzen. Der persönliche Kontakt und die fachliche Expertise der Heilmittelerbringenden bleiben unverzichtbare Bestandteile einer qualitativ hochwertigen Versorgung.

Entlastung muss direkt der Versorgung zugutekommen

Aus Sicht des SHV muss die Entlastung durch KI unmittelbar mehr Zeit für die Behandlung und die persönliche Zuwendung zu Patientinnen und Patienten schaffen. Zugleich betonte die SHV-Vorsitzende die Bedeutung einer besseren Patientensteuerung und einer stärkeren interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Auch der Direktzugang zu den Heilmittelberufen könne dazu beitragen, Patientinnen und Patienten schneller und zielgerichteter zu versorgen.

Klare Rahmenbedingungen erforderlich

Damit der Einsatz von KI sein Potenzial entfalten kann, sieht der SHV auch die Politik in der Verantwortung. Notwendig sind praxistaugliche Rahmenbedingungen, die einen sicheren und sinnvollen Einsatz ermöglichen. Dazu gehören ein nachweisbarer Nutzen für die Versorgung, eine jederzeit gewährleistete menschliche Kontrolle, klare Verantwortlichkeiten sowie hohe Standards bei Datenschutz und Datensicherheit. Darüber hinaus sind interoperable Anwendungen erforderlich, damit Informationen sektorenübergreifend und sicher ausgetauscht werden können.

Nicht zuletzt machte der SHV deutlich, dass der Einsatz von KI in den Heilmittelpraxen refinanziert werden muss. Nur wenn die notwendigen Investitionen verlässlich finanziert werden, können die Chancen der neuen Technologien flächendeckend genutzt werden.

Fazit

Der SHV begrüßt die Chancen, die KI für die Gesundheitsversorgung bietet. Entscheidend bleibt jedoch, dass der Einsatz von KI den Menschen dient: Sie soll Heilmittelerbringende entlasten, die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verbessern und vor allem mehr Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten schaffen. Unter diesen Voraussetzungen kann KI einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunft des Gesundheitswesens leisten.

Am Dienstag, den 14. Juli 2026, wenige Tage nach Beschluss des GKV-Beitragstabilisierungsgesetzes in Bundestag und Bundesrat, trafen sich die Hannoveranerinnen Dagmar Karrasch (Präsidentin des dbl) und Anna Mahmood (Landesverbandsvorsitzende Niedersachsen des dbl), als Vertreterinnen des SHV mit Swantje Michaelsen, MdB für Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden Heilmittelerbringerinnen zeigten auf, welche Maßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragstabilisierungsgesetzes auf die Heilmittelerbringer*innen zukommen. Anschließend erläuterten sie die Auswirkungen: Eine potenzielle Verschärfung der schon heute angespannten Versorgungslage und daraus resultierend weniger Teilhabe von Menschen am gesellschaftlichen Leben – auch auf dem Arbeitsmarkt. Die Abgeordnete war gut informiert zeigte deutlich Verständnis für die Situation, insbesondere das Unverständnis über die Rückabwicklung vor wenigen Jahren erfolgreich eingeführter Innovation für die Gesundheitsversorgung, die alle Heilmittelbereiche betreffen.

Darüber hinaus skizzierten Dagmar Karrasch und Anna Mahmood ein Bild von der überfälligen Überarbeitung der Berufsgesetze der Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. Hier beeindruckte neben dem Alter der drei Berufsgesetze insbesondere die Besonderheit der Logopädie/Sprachtherapie mit den 12 unterschiedlichen Ausbildungswegen und der Forderung nach einer einheitlichen hochschulischen Ausbildung. Swantje Michaelsen bedankte sich für die Informationen und kündigte an, sie an ihre Kolleg*innen in den entsprechenden Resorts weiterzuleiten.

Anna Mahmood und Dagmar Karrasch bedankten sich ebenfalls bei Swantje Michaelsen – für das informierte Gespräch, das persönliche Engagement vor Ort in Niedersachsen und in Berlin und die wertvollen Hinweise für die weitere berufspolitische Arbeit.

Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine gesundheitspolitische Entscheidung getroffen, vor deren Auswirkungen der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) gemeinsam mit zahlreichen Akteuren des Gesundheitswesens wiederholt gewarnt hat. Bis zuletzt hat sich der SHV mit Stellungnahmen, politischen Gesprächen und konkreten Vorschlägen dafür eingesetzt, die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Heilmittelbereich abzuwenden.

Der SHV sieht die beschlossenen Regelungen kritisch. Einsparungen bei den Heilmittelerbringern lösen die strukturellen Herausforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass sie die ambulante Versorgung schwächen und bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen.

Der SHV hat im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht, dass nachhaltige Effizienzsteigerungen nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen erreicht werden können. Erforderlich sind vielmehr grundlegende Strukturreformen, die vorhandene Kompetenzen im Gesundheitswesen stärker nutzen als bislang und damit die Versorgung zukunftsfähig gestalten.

Vor diesem Hintergrund richtet der SHV seinen gesundheitspolitischen Fokus nun auf die angekündigten Vorschläge der Finanzkommission II des Bundesministeriums für Gesundheit, die Ende des Jahres erwartet werden. Aus Sicht des SHV müssen dort nachhaltige Lösungen entwickelt werden, die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen stärken.

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sprachtherapeuten und Podologen verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und begleiten Patientinnen und Patienten häufig über lange Zeiträume. Durch ihren engen Kontakt in den unterschiedlichen Lebenswelten erkennen sie gesundheitliche Veränderungen frühzeitig und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, Therapie und Sicherung der Versorgungsqualität.

Diese Kompetenzen müssen künftig deutlich stärker in einer modernen, kompetenzbasierten Primärversorgung genutzt werden. Der SHV ist überzeugt, dass eine stärkere Einbindung der Heilmittelerbringer nicht nur die Versorgungsqualität verbessert, sondern zugleich dazu beitragen kann, Ressourcen im Gesundheitswesen effizienter einzusetzen und die Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht zu versorgen.

Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die Heilmittelberufe nachhaltig verbessert werden. Attraktivere Arbeitsbedingungen und verlässliche Perspektiven können dazu beitragen, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen und langfristig eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere die seit Langem überfällige Neufassung der Berufsgesetze, die den Anforderungen einer modernen und kompetenzorientierten Heilmittelversorgung gerecht werden muss.

Der SHV wird sich auch weiterhin aktiv in den gesundheitspolitischen Dialog einbringen und konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Heilmittelversorgung entwickeln.

Berlin, 7. Juli 2026 – Beim politisch hochrangig besetzten Spitzengespräch „Bürokratieabbau“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) die Perspektive der Heilmittelerbringer eingebracht.

Neben Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nahmen weitere Vertreter*innen des BMG und wichtige Akteure des Gesundheitssystems wie die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft teil. Für den SHV waren Manuela Pintarelli-Rauschenbach und Ute Repschläger aus dem SHV-Vorstand vor Ort.

Im Fokus standen praxisnahe Schritte zur Verordnungsvereinfachung, die Reduktion unnötiger Absetzungen sowie die Entlastung der Praxen von administrativem Aufwand. Grundlage des SHV-Beitrags war ein vorab übermitteltes Positionspapier mit konkreten, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen aus der Versorgungspraxis.

Zentrale SHV-Punkte

Wie tief die bürokratischen Hürden im Alltag der Praxen verankert sind, untermauert das aktuelle Papier anhand von drei zentralen Problemfeldern. Um eine echte und spürbare Verordnungsvereinfachung zu erreichen, fordert der SHV konkrete gesetzliche Anpassungen:

  • Formfehler entschärfen: Ein gesetzlich verankerter Katalog unschädlicher Formfehler – analog zur Apothekenregelung – soll verhindern, dass medizinisch korrekt erbrachte Leistungen wegen kleinster Formalien retaxiert werden.
  • Korrekturen erleichtern: Rein formale Verordnungsfehler sollen Heilmittelerbringer eigenständig korrigieren dürfen (wie erfolgreich in der Pandemie erprobt), um Rückfragen und Bürokratie auf allen Seiten zu vermeiden.
  • Software praxistauglich machen: Die Heilmittelverbände sollen verbindlich in die Entwicklung der Verordnungssoftware eingebunden werden, damit typische Fehlerquellen bereits technisch unterbunden werden.

Erste Ergebnisse: Relevanz für den Heilmittelbereich bestätigt

Das vom BMG nach dem Termin veröffentlichte Maßnahmenpapier Schwerpunktmaßnahmen als Ergebnis des Spitzengesprächs Bürokratieabbau greift eine für die Heilmittelversorgung zentrale Forderung auf: Unter der Überschrift „Abschaffung Nullretaxation bei reinen Formfehlern im Heilmittelbereich“ wird ein klarer Rechtsrahmen angekündigt, der Rechnungskürzungen der Kassen bei rein formalen Fehlern ausschließt. Ziel ist es, den Korrekturbedarf nachhaltig zu senken und Bürokratie zu reduzieren.

„Ein Großteil der Bürokratie entsteht nicht in der Behandlung selbst, sondern durch formale Anforderungen bei Verordnung und Abrechnung. Entscheidend ist, Fehler von vornherein zu vermeiden, statt sie im Nachhinein mit großem Aufwand zu korrigieren. Mit einem Katalog unschädlicher Formfehler, der Möglichkeit zur eigenständigen Korrektur und praxistauglicher Verordnungssoftware schaffen wir Entlastung – ohne Abstriche bei Qualität und notwendigen Kontrollen“, kommentiert Manuela Pintarelli-Rauschenbach die dringende Notwendigkeit der angekündigten Anpassung.

Ausblick: Den Worten müssen Taten folgen

Der SHV begrüßt die im Maßnahmenpapier skizzierte Richtung als wichtigen Schritt und dringt auf eine zügige gesetzliche Umsetzung – insbesondere der Regelungen zu unschädlichen Formfehlern und zu praxistauglichen digitalen Verfahren. Darüber hinaus setzt sich der Verband für zusätzliche Entlastungen ein, etwa für klare, kürzere Absetzungsfristen und eine verbindliche Einbindung der Heilmittelverbände in die Weiterentwicklung der Verordnungssoftware. Das Ziel bleibt klar: Bürokratie abbauen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden – für mehr Zeit am Patienten.

Auf Vermittlung des SPD-Landtagsabgeordneten Marcus Bosse fand am Rande der zurückliegenden Plenarsitzung ein Gespräch zwischen Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, und Vertretern vom Verband für Physiotherapie (VPT)  statt.

Jens Mahrenholz, Landesgruppenvorsitzender VPT Nord-West, betreibt seit über zwanzig Jahren zwei Praxen für Massage und Krankengymnastik in Schöppenstedt und Kissenbrück. Gemeinsam mit VPT-Landesgeschäftsführer Christian Schneider nutzte er die Gelegenheit, im direkten Gespräch mit politischen Entscheidern die Herausforderungen darzustellen, mit denen sich die physiotherapeutische Behandlung konfrontiert sieht. Konkret ging es um Probleme wie den sich verschärfenden Fachkräftemangel sowie die vorgesehene Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung, die ab 2027 in Kraft treten soll. Letztere gehört zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen und sieht im Einzelnen vor, dass die Vergütungen für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten prozentual nur noch maximal so stark steigen dürfen wie die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der SHV lehnt diese Rückkehr entschieden ab, da sie bestehende strukturelle Probleme nicht löst, sondern mancherorts noch verschärfen könnte.

Philippi betonte die Bedeutung der physiotherapeutischen Behandlungen für die Menschen im Land und sicherte für die Zukunft seine weitere Unterstützung zu: „Physiotherapie hat für mich als Arzt einen hohen Stellenwert, weil sie den Körper wieder „funktionstüchtig” macht und Schmerzen lindern kann. Physiotherapie wird in der Prävention, der Reha und der Schmerztherapie immer wichtiger. Der Bund sollte deswegen Regelungen auf den Weg bringen, die es ermöglichen die bisherigen Leistungen beizubehalten.”

Bosse: „Die Praxen von Jens Mahrenholz sind nicht nur in der Samtgemeinde Elm-Asse bestens bekannt und geschätzt. Trotz angespannter Kassenlage besteht der Anspruch, das breit gefächerte Leistungsspektrum zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln.”

Das Gespräch ist Teil der SHV‑Kampagne anlässlich des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundesweit suchen die SHV Mitgliedsverbände vor Ort das konstruktive Gespräch mit der Politik, um eine wohnortnahe, zukunftssichere Versorgung zu stärken.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das zielführende Gespräch und den gemeinsamen Einsatz für eine starke Heilmittelversorgung.

v.l.n.r. Marcus Bosse (Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages) I Jens Mahrenholz (VPT) I Dr. Andreas Philippi (Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung) I Christian Schneider (VPT)

In ihrem Wahlkreis in der Ortenau (Baden-Württemberg) hatte die Logopädin Jenny Stippig die Gelegenheit, sich mit Johannes Rothenberger (MdB/CDU) in seinem Wahlkreisbüro zu den aktuellen Plänen im geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auszutauschen. In dem 45-minütigen Gespräch konnte sie bei ihm die wichtigsten Anliegen aus ihrem Praxisalltag, die aktuelle Versorgungssituation und die bestehenden Herausforderungen ansprechen.

Rothenberger hat die Versorgungslage sowie die von ihr geschilderten Probleme sehr gut nachvollziehen können. Er äußerte jedoch auch, dass es politisch sehr schwierig sein werde, die geplanten Spaßmaßnahmen nicht umzusetzen, da das finanzielle Loch einfach zu groß sei. Dennoch möchte er versuchen, sich in diesem Bereich einzubringen und die von Stippig angesprochenen Anliegen weiterzutragen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. ruft die Bundestagsabgeordneten eindringlich dazu auf, dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) in der vorliegenden Fassung bei der 2./3. Lesung im Bundestag am 10. Juli 2026 nicht zuzustimmen.

Der Gesetzentwurf sieht Einschnitte vor, die die ambulante Heilmittelversorgung schwächen werden. Der SHV hat in den vergangenen Wochen wiederholt vor den Auswirkungen der geplanten Regelungen für den Heilmittelbereich gewarnt. Trotz zahlreicher Gespräche mit Abgeordneten und der deutlichen Kritik aus der Heilmittelbranche wurden die zentralen Forderungen des SHV in der überarbeiteten Gesetzesfassung nicht berücksichtigt. Insbesondere die geplante Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung und der zusätzliche Abschlag von einem Prozentpunkt über einen Zeitraum von drei Jahren bleiben bestehen.

Die vorgesehenen Regelungen führen Heilmittelerbringer wieder zurück in eine Phase struktureller Unterfinanzierung, die bereits in der Vergangenheit erhebliche Versorgungsprobleme verursacht und zum Fachkräftemangel in allen Heilmittelbereichen geführt hat.

Die Politik setzt damit aus Sicht des SHV die falschen Prioritäten: Anstatt die Attraktivität der Therapieberufe zu steigern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die wohnortnahe Versorgung zu sichern, werden die wirtschaftlichen Grundlagen tausender Praxen geschwächt. Eine Unterversorgung mit therapeutischen Leistungen ist damit vorprogrammiert.

Die Folgen werden mittelfristig die Patientinnen und Patienten zu spüren bekommen.