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Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Der Bericht selbst liefert statistische Daten zum Verordnungs- und Behandlungsverhalten in den Heilmittelbereichen. Aus diesen Zahlen leitet die AOK allerdings in ihren Berichterstattungen Aussagen ab, die ein verzerrtes und teilweise falsches Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.

Konkret behauptet die AOK, der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr behauptet die AOK, die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich hätten zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt und zentrale Ziele verfehlt. Diese Darstellung verkennt jedoch die notwendige Refinanzierung der therapeutischen Leistungen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit seien z. B. die Gehälter der ambulant angestellten Therapeuten in der Physio- Ergo- und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie im Zeitraum von 2018 bis 2024 um 35 Prozent erhöht worden. Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 55,6 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen. In der Ergotherapie ergibt sich für den Bereich der ambulant angestellten Ergotherapeuten von 2018 bis 2024 eine Erhöhung der durchschnittlichen Stundenlöhne von 56,2 Prozent. In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sind es 61,4 Prozent.

Die Zahlen der BGW sollten der AOK bekannt sein, da sie laut § 125 Abs. 2 Ziffer 9 SGB V „zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte“ in der Heilmittelversorgung herangezogen werden sollen. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum die AOK eine andere als die gesetzlich vorgeschriebene Statistik für die Analyse in einer hauseigenen Veröffentlichung verwendet. Dies überrascht uns umso mehr, als dass ein SHV-Mitgliedsverband, der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), bereits im vergangenen Jahr auf eine ähnliche Pressemeldung der AOK zum WIDO-Heilmittelbericht 2024 reagiert und das WIDO-Institut angeschrieben hat, um auf diese unterlassene Information der gesetzlich vorgeschriebenen Daten hinzuweisen. Das Institut bestätigte daraufhin, dass „die durchschnittlichen Stundengehälter der Vollzeitangestellten in Praxen der Physiotherapie zwischen 2016 und 2023 um 60 Prozent erhöht“ worden seien.

In der aktuellen Berichterstattung verschweigt das WIDO-Institut diese ihnen bekannte Datenlage erneut. Die Ausgabensteigerungen der AOK für Heilmittel beziffert der Heilmittelbericht von 2018 bis 2024 mit 80 Prozent. Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass für den Praxisinhaber nicht entscheidend ist, um wie viel sein Umsatz je AOK-Verordnung gestiegen ist, sondern letztlich nur, wie dies seinen Gewinn beeinträchtigt hat. Gemäß der Statistik KJ 1 des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Ausgabensteigerung in der GKV insgesamt im selben Zeitraum lediglich 71,3 Prozent betragen. Hinzu kommt: Nur rund 70 Prozent der Gesamtumsätze z. B. einer Physiotherapiepraxis resultieren aus Einnahmen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesamtumsatz in der Physiotherapie ist daher im Zeitraum von 2018 bis 2024 durch die Vergütungserhöhungen der GKV lediglich um ca. 49,9 Prozent gestiegen (70 Prozent von 71,3 Prozent). Die Gewinne wurden zudem durch die hohe Inflation in den letzten Jahren (21,6 Prozent im besagten Zeitraum) zusätzlich negativ beeinträchtigt. Ähnliches gilt für die übrigen Heilmittelbereiche.

Der WIDO-Heilmittelbericht greift also bewusst nicht auf teilweise gesetzlich vorgeschriebenes Datenmaterial zurück, sondern nutzt stattdessen Ausgangswerte, die kein realistisches Bild der Branchensituation abbilden. Basierend darauf werden politisch motivierte Ableitungen zur wirtschaftlichen Situation der Heilmittelpraxen, der Praxisinhaber und deren Mitarbeitern getroffen. Die Behauptung, angestellte Therapeuten in den Praxen seien nicht angemessen an den Vergütungssteigerungen der letzten Jahre beteiligt worden, läuft dadurch nachweisbar ins Leere.

Tatsächlich sind die Umsätze in Physiotherapiepraxen für den Betrachtungszeitraum 2018-2024 durch GKV-Vergütungserhöhungen um 49,9 Prozent gestiegen, während die Angestelltengehälter (laut BGW) um sogar 55,6 Prozent zunahmen. Damit haben die Lohnsteigerungen die Zuwächse bei den GKV-Vergütungen im selben Zeitraum deutlich überholt. Die Aussagen des WIDO-Heilmittelberichts sind daher fachlich und sachlich falsch. Damit schließt sich die AOK leider der verzerrt-falschen Berichterstattung an, die in den vergangenen Jahren auch schon von der BARMER in ihrem Heilmittelreport vorgenommen wurde. Dies wurde, nach Beschwerde des SHV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde der BARMER, dem Bundesamt für soziale Sicherung, korrekterweise von dieser gerügt. (https://www.shv-heilmittelverbaende.de/kritik-am-barmer-heilmittelreport-2024-bestaetigt-bundesamt-fuer-soziale-sicherung-beanstandet-wesentliche-punkte/)

Mit seiner Beschwerde möchte der SHV die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege bitten, von ihrer Aufgabe als Aufsichtsbehörde des AOK-Bundesverbands Gebrauch zu machen und diesen dazu aufzufordern, solch offensichtlich politisch motivierte Falschdarstellungen in Zukunft zu unterlassen. Von einer beitragsfinanzierten Körperschaft öffentlichen Rechts, muss Seriosität erwartet werden, die hier offensichtlich nicht vorhanden ist. Ebenso erwarten wir eine öffentliche Richtigstellung.

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme (BT-Drucksache 21/3207) ausdrücklich. Angesichts des andauernden Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen ist die zügige Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland unerlässlich.

Auch die Therapieberufe müssen miteinbezogen werden

Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die o.g. Berufe − für ausländische Therapeuten, die in Deutschland arbeiten möchten, soll das Gesetz nicht gelten. Der SHV weist darauf hin, dass die Therapieberufe vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im europäischen Ausland die Berufsqualifikationen der Therapieberufe einen akademischen Abschluss erfordern, so wie die im Gesetzentwurf ausdrücklich berücksichtigten Heilberufe. Die Therapieberufe sind integraler Bestandteil der medizinischen Versorgung und ohne eine zügige Anerkennung ausländischer Qualifikationen drohen Versorgungslücken, die sich angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfen werden. Eine Beschleunigung und Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens ist daher dringend notwendig.

So liegt die Vakanzzeit zur Besetzung von offenen Stellen in der Physiotherapie bei mittlerweile besorgniserregenden 304 Tagen und in der Podologie bei 181 Tagen. Die Anzahl der Anträge auf Anerkennung steigt – z. B. in der Ergotherapie um 50 % innerhalb von zwei Jahren (2022-2024) – mit einem sehr hohen Anteil an langwierigen Verfahren. Während in den medizinischen Gesundheitsberufen insgesamt ca. 14 % noch nicht beschieden waren (2024), ist es in den Therapieberufen jeder fünfte Antrag, in der Ergotherapie sogar fast jeder dritte.

Die Gleichbehandlung aller Heilberufe bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist auch notwendig, um Patientensicherheit und Versorgungsgerechtigkeit langfristig in allen Bereichen sicherzustellen. Der SHV hat sich daher mit einer Stellungnahme an die im Bundestag vertretenen Parteien gewandt und gebeten, die nachstehenden Aspekte auch im Bereich der Therapieberufe umzusetzen:

  1. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall und die Einbeziehung der ausländischen Berufsqualifikationen mit akademischem Abschluss in die direkte Kenntnisprüfung der Therapieberufe in Deutschland und Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung.
  2. Digitalisierung, Vereinheitlichung und Zentralisierung der Verfahren: Einheitliche digitale Plattformen und zentrale Bearbeitung zur Verkürzung der Verfahrensdauer.

Die heute beteiligten Stellen im Anerkennungsverfahren und die oft mangelnde Koordination sorgen für Doppelprüfungen, Zuständigkeitslücken und Verzögerungen, die es zukünftig zu vermeiden gilt. Die aktuelle Anerkennungspraxis, insbesondere im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie, ist zu einem oft nicht auflösbaren Verschiebebahnhof geworden, da geforderte Gleichwertigkeitsprüfungen und Lehrgänge bundesweit nur unzureichend angeboten werden und Kenntnisprüfungen häufig nicht stattfinden.

Wirtschaftliche und zeitliche Entlastungen wären möglich

Einheitliche bundesweite Standards können die Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Beide Aspekte hätten eine relevante wirtschaftliche und zeitliche Entlastung zur Folge. Nach den Berechnungen des SHV würden sich für die Therapieberufe eine Verringerung des Erfüllungsaufwands um 2.780 Stunden und rund 4,8 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Neben den geringeren Verwaltungsaufwänden braucht es die Anpassung des Gesetzes, damit auch in der Physiotherapie die ausländischen Fachkräfte früher in die Versorgung integriert werden können, zudem verstärken schnellere Anerkennungsverfahren bei ausländischen Fachkräften das Interesse einer Migration nach Deutschland.

Der SHV hat in seiner Stellungnahme die Bundestagsfraktionen darum gebeten, sich für die Erweiterung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf die Therapieberufe einzusetzen und die entsprechenden Anpassungen in den Berufsgesetzen (ErgThG, LogopG, MPhG, PodG) zeitnah vorzunehmen, um so die therapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken.

 

Eine detaillierte Aufstellung der zugrundeliegenden Berechnungen finden Sie hier.

Unter dem Leitmotiv „Handeln statt reden!“ fand am 31. Januar 2026 die Podiumsdiskussion „SHV konkret“ auf der Fachmesse therapro in Stuttgart statt. Die Veranstaltung bot den Rahmen für den ersten gemeinsamen Auftritt des SHV-Vorstands im neuen Jahr. Einmal mehr untermauerte der Spitzenverband dabei seine geschlossene Haltung zu den drängenden Reformbedarfen der Branche.

In ihrer Eröffnungsrede setzte die neue SHV-Vorstandsvorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach (VPT) sogleich ein klares Zeichen für den Anspruch des Verbandes: „Die Versorgung von morgen gelingt nur mit therapeutischer Expertise – nicht am Rand, nicht nachgeordnet, sondern mittendrin“, betonte sie vor dem Fachpublikum. Das Podium wurde durch weitere Vorstände der SHV-Mitgliedsverbände komplettiert: Jeannette Polster (BV für Podologie), Dagmar Karrasch (dbl – die den dbl und den dbs vertrat), Ute Repschläger (IFK), Andreas Pfeiffer (DVE) und Markus Norys in Vertretung für Andrea Rädlein (Physio Deutschland) brachten die Positionen des SHV in die Runde ein. Der Ablauf der Veranstaltung folgte einer klaren Struktur: Nach den Eingangsstatements wurden die zentralen Forderungen erläutert, bevor Moderatorin Sabine Rieser die Runde für eine intensive Diskussion mit dem Publikum öffnete.

Gemeinsame Forderungen für eine zukunftsfeste Versorgung

In der inhaltlichen Auseinandersetzung wurde deutlich, dass der SHV geschlossen eine radikale Neuausrichtung der Versorgung einfordert. Die Basis hierfür bilden die aktuellen Kernbotschaften des Spitzenverbandes, die durch die verschärfte Finanzlage und den Fachkräftemangel eine neue Dringlichkeit erfahren haben. Ein zentraler Pfeiler kann dabei die von der Regierung geplante Etablierung einer modernen Primärversorgung sein: Heilmittelerbringende müssen als Partner auf Augenhöhe strukturell in das Primärteam integriert werden, um ihre diagnostische Kompetenz und die Nähe zum Patienten effizient zu nutzen. Damit einher geht die konsequente Forderung nach dem Direktzugang, der angesichts knapper Ressourcen eine ökonomische Notwendigkeit ist, um unnötige Arztkontakte zu vermeiden und die Wahlfreiheit der Patienten zu stärken, die ohne Umwege die passende Therapie erhalten müssen.

Diese Autonomie muss durch eine intensivierte interprofessionelle Zusammenarbeit flankiert werden, bei der der fachliche Austausch finanziell und strukturell abgesichert ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention und Gesundheitsförderung: Der SHV fordert, die Expertise der Therapeuten stärker präventiv zu nutzen, um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und das System langfristig zu entlasten. Auch im Bereich der Modernisierung fordert der Verband Taten statt Worte: Digitalisierung muss u.a. durch die elektronische Verordnung zu einer echten Entlastung führen und darf nicht nur analoge Prozesse kopieren. Damit eng verknüpft ist der dringende Abbau von Bürokratie: Therapeuten müssen von praxisfremden Aufgaben wie dem Zuzahlungseinzug befreit werden, damit die knappe Fachkraftzeit wieder vollständig der Patientenversorgung zugutekommt.

In der anschließenden Diskussionsrunde mit dem Fachpublikum kamen auch die praktische Umsetzung der Blankoverordnung und die notwendige Reform der Berufsgesetze zur Sprache.

Hier finden Sie alle Forderungen im Detail: Kernbotschaften des SHV zum Therapiegipfel

Trotz der aktuellen Herausforderungen in einer von Fachkräftemangel und mangelnden finanziellen Ressourcen geprägten Gesundheitsversorgung blicken die SHV-Vorstände entschlossen nach vorne. In ihrem Abschlusskommentar zitierte Moderatorin Sabine Rieser den Stellvertretenden Vorsitzenden der AOK Rheinland/Hamburg, Matthias Mohrmann, mit den Worten: „Wir haben das Versorgungssystem geschaffen. Wir können es auch ändern.“

Ein motivierender, tatkräftiger Gedanke, der an dieser Stelle gut gewählt ist, denn er fasst die Kernbotschaft der Veranstaltung perfekt zusammen: Es ist Zeit für Änderungen – ganz im Sinne des Tagesmottos: Handeln statt reden!

Am 1. Januar 2026 hat Manuela Pintarelli-Rauschenbach, Bundesvorsitzende des VPT Verband für Physiotherapie, Andreas Pfeiffer, Vorsitzender im Deutschen Verband Ergotherapie (DVE), als Vorsitzenden des SHV abgelöst.  

Nach zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten und fünf Jahren im Amt übergibt Andreas Pfeiffer den Staffelstab zum Jahresbeginn an seine Nachfolgerin vom VPT, die vom SHV-Vorstand satzungsgemäß und einstimmig gewählt wurde.

Der SHV-Vorstand bedankt sich, auch im Namen aller Mitglieder, bei Andreas Pfeiffer für seinen unermüdlichen Einsatz und seine Verdienste um eine zukunftsfähige Versorgung und gratulierte Manuela Pintarelli-Rauschenbach zum Amtsantritt.

Vor uns liegen nach wie vor viele, überaus drängende Aufgaben. Wir haben schon einiges erreicht, aber die Herausforderungen, denen sich unser Gesundheitssystem gegenüber sieht, verlangen nach schnellen, effizienten und nachhaltigen Lösungen. Vom Direktzugang über die Reform der Berufsgesetze bis zur Digitalisierung und Fortschritten beim interprofessionellen Austausch: Ohne zukunftsfähig aufgestellte Heilmittelberufe geht es nicht, sie gehören zum Rückgrat einer stabilen Versorgung. Deshalb müssen wir endlich vom Reden ins Handeln kommen, davon müssen wir die Politik überzeugen“, beschreibt die neue Vorsitzende ihre und die Rolle des SHV nach erfolgter Staffelübergabe.   

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände

Der mittlerweile auf sieben Mitgliedsverbände angewachsene Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) vertritt als maßgeblicher Dachverband mehr als 75.000 Mitglieder. Das macht ihn zur einflussreichen berufspolitischen Interessenvertretung der Heilmittelerbringer gegenüber Politik, dem institutionalisierten Gesundheitswesen und der Öffentlichkeit.

Auf der prominent besetzten Gesundheitsberufekonferenz der Grünen im Bundestag diskutierte die stv. SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach Wege zu einer effizienteren Patientenversorgung. Im Fokus standen die interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die zeitnahe Umsetzung der Berufsgesetzreform sowie die vollumfängliche digitale Teilhabe durch ePA-Schreibrechte.

Hochkarätiger Austausch zur Zukunft der Gesundheitsberufe

Unter dem Titel „Wie versorgen wir morgen?“ hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 13.12.2025 zur Gesundheitsberufekonferenz nach Berlin eingeladen. Die Veranstaltung überzeugte durch einen guten Austausch auf Augenhöhe und konnte wichtige Impulse setzen. Dass die Fraktion das Thema priorisiert, zeigte die prominente Besetzung mit vielen Abgeordneten: Neben den Gastgebern Simone Fischer MdB und Dr. Janosch Dahmen MdB, welche die Konferenz leiteten, nahm auch die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann teil. Ein besonderes Highlight war der Impulsvortrag von Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, dessen Ansätze zur Systemgestaltung auf große Resonanz stießen.

Für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstrich die stv. Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach auf dem Podium, dass eine effiziente Patientenversorgung nur gelingt, wenn die Gesundheitsberufe ihre gerechte Rolle im System erhalten. Begleitet wurde sie von dem SHV-Vorsitzenden Andreas Pfeiffer, der in den Fachforen zentrale Akzente setzte.

„Interprofessionelle Zusammenarbeit verbessert Therapie und Versorgung, braucht aber sinnvolle Strukturen, muss berufsübergreifend organisiert und vergütet werden. Zudem kann die Digitalisierung die Kommunikation effizienter machen, dafür müssen aber bspw. die Schreibrechte in der ePA endlich umgesetzt werden.“ – Manuela Pintarelli-Rauschenbach, stv. SHV-Vorsitzende

Reformstau auflösen: Akademisierung als Fundament

Ein zentraler Punkt der Diskussion war die notwendige Modernisierung der Ausbildung. Im Themenforum 3 „Gesundheitsberufe in gesellschaftlichen Umbrüchen“ mit Paula Piechotta MdB betonte Andreas Pfeiffer die Bedeutung der Reform der Berufsgesetze:

„Die Akademisierung muss jetzt endlich beginnen! Auch als Grundlage für die interprofessionelle Zusammenarbeit, am besten schon in der gemeinsamen Ausbildung.“ – Andreas Pfeiffer, SHV-Vorsitzender

Zudem schärfte der SHV seine Position zur Digitalisierung: Während das Recht auf Schreibrechte in der Elektronischen Patientenakte (ePA) im SGB V bereits verankert ist, sieht die gematik dies aktuell in ihren Planungen nur sehr eingeschränkt vor. Der SHV fordert daher die konsequente Umsetzung der Schreibrechte, damit Heilmittelerbringer aktiv zu einer besseren Patientenversorgung beitragen können.

Der SHV bedankt sich bei der Grünen-Fraktion für die wertvollen Impulse und die Gelegenheit, die Kompetenzen der Heilmittelberufe als tragende Säule einer effizienten Versorgung hervorzuheben.

Die Geschäftsstelle des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) – und damit auch die Geschäftsführung – wechselt turnusgemäß alle drei Jahre zwischen den Mitgliedsverbänden des SHV. Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der IFK in Bochum die Geschäftsstelle, die bisher ihren Sitz bei Physio Deutschland in Köln hatte. IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer wird zukünftig auch Geschäftsführer des SHV. Gemeinsam mit Stefanie Wagner und Melina Bräcker wird er in Bochum für die nächsten drei Jahre die Geschäfte des Spitzenverbands organisieren.

Ab Januar ändern sich damit auch die Kontaktdaten des SHV. Die Geschäftsstelle des SHV ist ab dem 1. Januar 2026 wie folgt zu erreichen:

Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.

Gesundheitscampus-Süd 33

44801 Bochum

Telefon: 0234 977 45-68

E-Mail: info@shv-heilmittelverbaende.de

Ein Dank gebührt Physio Deutschland und den Mitarbeiterinnen Britta Mohrmann und Beatrix Schenk, die mit ihrem Engagement wesentlich zum reibungslosen Ablauf der SHV-Geschäftsstelle beigetragen haben.

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BU: v.l.: Melina Bräcker, Dr. Björn Pfadenhauer, Stefanie Wagner

„Gesundheitskompetenz – KI als Gamechanger?!“ lautete das Thema einer Tagung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in diesem Herbst, bei der diskutiert wurde, ob und wie KI die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung nachhaltig verbessern kann, welche technischen Möglichkeiten es bereits gibt und auf welche Entwicklungen wir uns einstellen müssen. Auch die Frage, wie die Qualität von KI-generierten Gesundheitsinformationen sichergestellt werden kann, stand auf der Agenda.

Für den SHV nahmen Ivana Jähn (Bundesverband Podologie) und Ute Repschläger (IFK) an der Veranstaltung teil.

Nicht zuletzt durch das Aufkommen von ChatGPT und der Nutzung von KI innerhalb der Suchmaschinen von Google und Co. nutzen und vertrauen immer mehr Menschen auf die Informationen von KI-Systemen – auch in Bezug auf Gesundheitsinformationen. Die Sorge ist, dass dadurch das Risiko von Fehlinformationen und Gesundheitsinformationen ohne Evidenzgrundlage steigt; klassische Gesundheitsportale verlieren an Bedeutung und Reichweite. 

In den Grußworten von Staatssekretär Christian Luft (BMG) und Dr. Johannes Nießen (komm. Leiter BIÖG) wurde auf der Tagung deutlich: Der Staat trägt eine besondere Verantwortung, verlässliche, gut verständliche und evidenzbasierte Gesundheitsinformationen auch im digitalen Raum zur Verfügung zu stellen. KI könne hier unterstützen – aber nur, wenn Qualität, Transparenz und Gemeinwohlorientierung Leitprinzipien seien.

Im Laufe des Tages wurde in verschiedenen Vorträgen erkennbar, wie KI-gestützte Systeme die öffentliche Gesundheitskommunikation verändern. Sie können komplexe Inhalte verständlicher machen, personalisierte Unterstützung bieten und redaktionelle Prozesse effizienter gestalten. Gleichzeitig bestehen aber auch neue Risiken: intransparente Modelle, Qualitätsverluste und ein möglicher Kontrollverlust über die Darstellung von Inhalten. Auch Risiken durch Fehlinformationen, Missverständnisse, falsche Nutzung oder Überschätzung der KI-Kompetenz sind zu beachten.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion „Gesundheitskompetenz — KI als Gamechanger: Was bringt die Zukunft?“ diskutierten Vertreter aus Forschung und Praxis anhand zweier Leitfragen: Was heißt das für Praxis und Forschung? Und was heißt das für die gesundheitliche Versorgung?

Ein Grundtenor des Podiums war, dass KI ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Gesundheitskompetenz sein kann – wenn sie in transparente, evidenzbasierte und menschenzentrierte Strukturen eingebettet ist. Momentan ist KI weder Allheilmittel noch reine Gefahr. Sie ist ein machtvolles Werkzeug, das Informationszugänge erleichtern, Gesundheitskompetenz unterstützen, aber auch Ungleichheiten verstärken und Vertrauen untergraben kann. Entscheidend ist, wie KI entwickelt, reguliert und in bestehende Strukturen integriert wird.

Damit KI tatsächlich zum Gamechanger für Gesundheitskompetenz werden kann, braucht es standardisierte, interoperable Daten, klare Qualitäts- und Transparenzstandards, gemeinwohlorientierte Governance, eine Stärkung der (digitalen) Gesundheitskompetenz in allen Bevölkerungsgruppen und einen deutlichen politischen Umsetzungswillen. Nur unter diesen Bedingungen kann KI tatsächlich zum Gamechanger für Gesundheitskompetenz werden – im Sinne der öffentlichen Gesundheit und der Menschen, die auf verlässliche Informationen angewiesen sind.

Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Die Finanzkommission sammelte bis Ende November 2025 in Form einer Online-Umfrage mögliche Verbesserungsvorschläge, die effektiv im Hinblick auf Versorgungspotenziale und die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sein könnten. Insbesondere Einsparpotenziale sollen damit gehoben werden. Dieser Aufforderung ist der SHV nachgekommen und hat dabei konkrete Aspekte für den Heilmittelbereich sowie für weitere Bereiche benannt.

Zentrale Optimierungsvorschläge des SHV für den Heilmittelbereich sind:

  • Versorgung stärken durch Heilmittel
  • Ausbau interprofessioneller Zusammenarbeit
  • Änderung der derzeitigen Verordnungspraxis (eVo)
  • Intensivierung Präventionskurse nach 20 SGB V
  • Ausbildungsreform und Novellierung der Berufsgesetze

Für andere Bereiche hat der SHV zur Sicherung der Beitragsstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung folgende Kernthemen aufgegriffen und erläutert:

  • Versicherungsfremde Leistungen aus Bundesmitteln finanzieren
  • Verwaltungskosten senken
  • Primärversorgung einführen
  • Einführung Direktzugang bei Heilmittelerbringern
  • Ambulante Versorgung vor stationärer Reha
  • Verordnung von Hilfsmitteln und DiGAs durch Heilmittelerbringer
  • Vermeidung und Verschiebung von Operationen

Zum Hintergrund

Ende September 2025 fand die konstituierende Sitzung der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzten FinanzKommission Gesundheit statt. Der Arbeitsauftrag an die Kommission lautet: Erarbeitung von Maßnahmen für umfassende Reformen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits Ende März 2026 und damit auf Bitte der Bundesgesundheitsministerin ein Jahr früher als von der Bundesregierung vorgesehen, soll die FinanzKommission Gesundheit Vorschläge unterbreiten, um die Krankenversicherungsbeiträge ab 2027 zu stabilisieren – und zwar ohne Beitragserhöhungen. Insgesamt hat das Gremium zehn Mitglieder. Als Vorsitzender der Kommission wurde Prof. Dr. Wolfgang Greiner gewählt. Er ist Professor für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität in Bielefeld.

Ende Januar 2026 steht in Stuttgart das erste große Event des Jahres in der Heilmittelbranche an: die „therapro – Fachmesse + Kongress“ öffnet ihre Türen für Ergotherapeuten und Physiotherapeuten, Logopäden/Sprachtherapeuten, Podologen und Masseure. Auf dieser ersten Messe im neuen Jahr lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) zu einem spannenden Format abseits des Messetrubels ein. Der SHV-Vorstand wird allen Interessierten die Kernforderungen aus den Heilmittelbereichen an die Politik vorstellen.

Das SHV konkret findet am 31. Januar 2026 von 11 bis 12 Uhr im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, 1. OG, Raum C9.2 statt.

Im Rahmen des beliebten SHV konkret stehen damit gleich zu Beginn des neuen Jahres zentrale berufspolitische Kernforderungen an die Gesundheitspolitik auf der Agenda. Ganz nach dem Motto „Sie fragen, wir antworten“ stellen sich die Vorstände der SHV-Mitgliedsverbände anschließend den Fragen des Publikums.

Die Teilnahme an der Diskussionsrunde SHV konkret ist für alle Messebesucher kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mehr Infos zur Messe und dem begleitenden Kongressprogramm finden Interessierte hier: https://www.messe-stuttgart.de/therapro

Bereits zum siebten Mal lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zum TherapieGipfel nach Berlin. Unter dem Motto „Handeln statt reden“ stehen am 12. November zentrale berufs- und gesundheitspolitische Themen der Heilmittelbranche auf der Agenda der zweiteiligen Podiumsdiskussion.

Eröffnet wird der TherapieGipfel 2025 im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus mit einem Grußwort von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Anschließend diskutieren Dr. Klaus Reinhardt (Bundesärztekammer), Boris von Maydell (vdek), Prof. Dr. Lutz Hager (Bundesverband Managed Care (BMC), Sebastian John (Hausärztinnen- und Hausärzteverband), Simone Borchardt (MdB, CDU/CSU) und Serdar Yüksel (MdB, SPD) gemeinsam mit dem SHV-Vorstand Ideen und mögliche Modelle der Primärversorgung.

Im zweiten Teil der Podiumsdiskussion empfängt der SHV-Vorstand Ursula Jahn‐Zöhrens (Deutscher Hebammenverband), Dr. Burkhard Lembeck (Bundesverband für Orthopädie und Unfallchirurgie) und Uwe Hallmann (Physiotherapeut aus Norwegen) zur Diskussion über den Direktzugang in der Heilmittelversorgung.

Informativ und ehrlich – für die Heilmittelszene ist der SHV-TherapieGipfel jedes Jahr ein Event mit interessantem Austausch und „Aha-Momenten“.