Archiv der Kategorie: Mitteilungen

 P r e s s e m i t t e i l u n g

 Köln, den 29. März 2020: Unerwartet schnell und großzügig hat die Bundesregierung, haben die Landesregierungen Geld zur Verfügung gestellt, um die aktuelle Belastung in der stationären Versorgung und bei den Ärzten aufzufangen. Auch für die gewerbliche Wirtschaft wurde in der letzten Woche ein Rettungsschirm gespannt. Aber nur für die kleineren Heilmittelpraxen gibt es bisher Einmal-Zuschüsse von Euro 9.000 beziehungsweise Euro 15.000. Dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist und unsere Heilmittelpraxen nicht retten kann, weiß die Politik, wissen die Krankenkassen.

Deshalb sind die nächsten Tage entscheidend. Wer im Interesse der Versicherten der GKV die ambulante Versorgung in den Heilmittelpraxen retten will, muss jetzt die notwendigen Gelder freigeben. Da kann es nicht um Darlehen gehen, die die Heilmittelpraxen in ihrer historisch schlechten Einkommenslage gar nicht zurückzahlen können: es muss Ausfallzahlungen geben, also verlorene Zuschüsse, weil die Heilmittelpraxen als systemrelevant eingestuft sind und deshalb ebenso wie die Ärzte weiter öffnen (müssen). Tatsache ist aber: 60-80 % und mehr der Patienten sind zurzeit so verunsichert, dass sie gebuchte Behandlungstermine absagen. Dass die Ärzte zunehmend zurückhaltend verordnen, weil sie angebliche Gefahren für die Patienten in den Heilmittelpraxen vermeiden wollen, tut ein Übriges.

Leere Praxen bedeutet aber leere Kassen bei den Praxen und damit deutliche Ausgabensenkungen bei den Krankenkassen. So entsteht bei den Kassen ein Polster, das nun zielorientiert eingesetzt werden kann, zur Rettung der Heilmittelpraxen, und zwar schnell.

Die Gesundheitspolitik muss deshalb in der kommenden Woche handeln. Gemeinsam mit den Krankenkassen muss das BMG Ausgleichszahlungen in angemessener Höhe bestimmen: die Zahlungen der Kassen müssen gemeinsam mit dem Kurzarbeitergeld die wirtschaftliche Existenz der Heilmittelpraxen garantieren. Unsere Praxen wollen in der ganz großen Überzahl auch jetzt, auch in der Krise therapieren, denn der Behandlungsbedarf der Patienten lässt sich nicht auf Knopfdruck an- und abschalten. Auch dieser Einsatz muss anerkannt, muss honoriert werden.

Seit Freitag letzter Woche ist das BMG ermächtigt, per Rechtsverordnung zu handeln, wenn dies im Rahmen der Coronakrise notwendig ist. Die Heilmittelpraxen und ihre Verbände haben die Forderung, aber auch das Vertrauen, dass das BMG seine neuen Kompetenzen überzeugend nutzt und den Rettungsschirm nun auch über die Heilmittelpraxen spannt. Es ist fünf Minuten vor Zwölf.

 Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 75.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

P r e s s e m i t t e i l u n g

 Köln 24. März 2020: Mit dem Kabinettsbeschluss von gestern hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge  zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: alle  Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen sind betroffen. Denn: Zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen braucht es jetzt Rückendeckung durch die Politik. Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten. Kommt der Rettungsschirm jetzt nicht, stehen die Heilmittelpraxen vor dem Aus. Die Folge: eine massive therapeutische Unterversorgung. Besonders betroffen sind Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, nach Operationen oder nach Krebsdiagnosen, um nur einige Beispiele für Patienten zu nennen, die auf ein wohnortnahes und flächendeckendes Therapieangebot angewiesen sind.  

Zum Hintergrund: Wie Krankenhäuser und Ärzte leiden auch die Therapeuten im Heilmittelbereich unter massiven Umsatzeinbrüchen, die im Ausfall von Patienten infolge der COVID-19- Pandemie begründet sind. Hier muss gegengesteuert werden, sonst bricht die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und auch Podologie in kürzester Zeit weg.

Am Mittwoch beraten die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das COVID-19-Gesetz. Bis dahin muss jedem Politiker klar sein, was für die Bevölkerung auf dem Spiel steht. Denn schon morgen kann jeder auf die therapeutische Versorgung selbst angewiesen sein.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 75.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK),
ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

P r e s s e m i t t e i l u n g

 Köln 22. März 2020: Viel Zeit bleibt nicht. Schon am kommenden Freitag, 27. März 2020, sollen Bundestag und Bundesrat das COVID-19-Gesetz verabschieden, das wenige Tage später in Kraft treten wird. Und noch immer ist keine finanzielle Unterstützung für die Heilmittelpraxen in Deutschland in Sicht. Die Mitgliedsverbände des SHV haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Spitzenverband der Krankenkassen mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne Schutzschirm einem großen Teil der Heilmittelpraxen das wirtschaftliche Ende droht. Die Situation in den Praxen und für die Patienten, die auch jetzt Heilmitteltherapie benötigen, ist äußerst kritisch:

  • Schon jetzt liegen die Umsatzrückgänge bei 60 bis 90 Prozent, mit täglich zunehmender Tendenz. Verunsicherte Patienten sagen ihre lang vereinbarten Termine ab und aufgrund der Krisensituation kommen kaum neue Patienten in die Praxen.
  • Die Patienten sind massiv verunsichert, nicht zuletzt, weil viele der Praxen weder auf Handschuhe noch auf Mund-Nasenschutz zurückgreifen können, weil die Heilmittelpraxen noch nicht in die Verteilung in den Bundesländern einbezogen werden.
  • Die ambulante therapeutische Weiterbehandlung kritisch erkrankter Patienten, wie beispielsweise frisch operierte Patienten, bei denen die Bewegung verloren geht, wenn sie nicht direkt nachbehandelt werden, ist unverzichtbar – gerade vor dem Aspekt, dass die Krankenhäuser und Rehakliniken all ihre Kapazitäten derzeit dringend für die Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen benötigen. Behandlungsbedürftige Personen gibt es, denn die Versorgung medizinisch dringend notwendiger Behandlungsfälle verlagert sich in den ambulanten Bereich. Dabei geht es um Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sowie um den mittel- und langfristigen Erhalt von Arbeitsfähigkeit, beides wesentliche gesamtgesellschaftliche Aspekte.

Die Heilmitteltherapie ist Teil der ärztlichen Heilkunde, deshalb steht an ihrem Anfang die ärztliche Verordnung. Nicht anders als die ärztliche Therapie in ambulanter und stationärer Versorgung bedarf sie deshalb des besonderen Schutzes durch das Bundesministerium für Gesundheit und den GKV-Spitzenverband.

Heilmittelerbringer üben kein Gewerbe aus, sondern sind als Freiberufler unverzichtbarer Teil unseres medizinischen Versorgungssystems, das auch in solch einer Krise nicht zerschlagen werden darf. Der SHV fordert das BMG auf, den Rettungsschirm im COVID-19- Gesetz deutlich weiter zu spannen und umgehend strukturerhaltende Mittel auch für den Heilmittelbereich zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es in erster Linie um Ausgleichszahlungen für COVID-19bedingte Umsatzeinbrüche, für die Selbstbeschaffung notwendiger Schutzmaßnahmen und allenfalls – für den Übergang und nur zur Sicherung der Liquidität – um Darlehen. Denn: Der finanzielle Rahmen in der Heilmittelversorgung ist so eng gesteckt, dass die Praxen die krisenbedingten Kosten und Honorarausfälle nicht selbst finanzieren können.

Die Bundesregierung muss Wort halten und auch die therapeutische Patientenversorgung in Deutschland finanziell sichern – und zwar jetzt! Die Mitgliedsverbände des SHV unterstützen ihre Mitglieder parallel dazu dabei, den Praxisbetrieb für dringende Behandlungsfälle weiterhin zu ermöglichen. Dabei geht es beispielsweise um die Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzmaßnahmen und um die Beratung zum Patienten- und Hygienemanagement.

 

 

 

An die

Damen und Herren

Abgeordneten des

Deutschen Bundestages

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang der nächsten Woche berät der Deutsche Bundestag über weitere Maßnahmen, um finanziellen Schaden von den tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens abzuwenden: Denn die Corona-Krise darf im Interesse unserer Patienten nicht dazu führen, dass die bewährte und international vorbildliche therapeutische Struktur in Deutschland gefährdet wird. Wir wollen Ihr Augenmerk auf die aktuell bedrohte Struktur der Heilmittelpraxen richten.

  • Alle Heilmittelpraxen sind für die ambulante Versorgung der Versicherten systemrelevant und damit flächendeckend unverzichtbar; sie müssen deshalb als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Bestand geschützt werden.
  • Bereits jetzt ist Fakt, dass die ganz überwiegende Zahl der Patienten ausbleibt. Diese Entwicklung wird sich ab dem Wochenende weiter verschärfen, wenn bedingt durch Ausgangsbeschränkungen nur noch in Notfällen behandelt werden darf. Damit werden die jetzt schon entstandenen gravierenden wirtschaftlichen Einbußen in den Praxen existenzgefährdend.

Wir haben deshalb die dringende Bitte und Forderung, dass der finanzielle Schutzschirm auch auf die Heilmittelpraxen ausgedehnt wird. Sie dürfen unsere Praxen jetzt nicht allein lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Repschläger                                                                Heinz Christian Esser

Vorsitzende                                                                         Geschäftsführer

 

Unklarheiten gefährden die therapeutische Patientenversorgung und die Therapeuten vor Ort – Klarstellung der Bundes- und Landesregierung ist dringend nötig!
Köln, 19. März 2020: Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 verkündet, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben sollen. Unter dieser Maßgabe versuchen therapeutische Praxen in ganz Deutschland, die therapeutisch erforderliche Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu halten. Doch unklare Vorgaben und mangelnde Ausstattung mit Hygieneartikeln stellen die Praxen vor nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert deshalb eine schnelle Klärung der folgenden offenen Fragen von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen.
 Wie erhalten Therapiepraxen über öffentliche Stellen erforderliche Schutzkleidung und Hygienematerialien? Die Verteilung vom Bund in die Länder erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel. Im Bundesland selbst gehen die Materialien an die ärztliche Selbstverwaltung, die es im therapeutischen Bereich leider nicht gibt. Hier braucht es Lösungen!
 Wie sichert die Bundesregierung die wirtschaftliche Existenz der therapeutischen Praxen? Durch Einhaltung der Pandemie-Richtlinien kommt es zu massiven Einbrüchen, die die Praxen existenziell bedrohen. Eine Versorgung selbst von dringend behandlungsbedürftigen Patienten ist schon heute nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Wir brauchen Lösungen, die die Patientenversorgung heute und morgen sichern. Hier braucht es Lösungen zur finanziellen Sicherung beispielsweise in Form eines Rettungsschirms für die Gesundheitsberufe!
„In dieser Krise dürfen unsere Praxen nicht vergessen werden! Nur durch eine schnelle Klärung ist es uns möglich, ein Mindestangebot an erforderlichen Therapien für alle Patienten, die darauf angewiesen sind zu gewährleisten“, sind sich alle SHV-Mitgliedsverbände einig. Die Kostenträger haben ihrerseits am 18. März 2020 mit weitreichenden Empfehlungen einen Beitrag zur Versorgungssicherung geleistet, nun muss die Politik schnellstmöglich nachziehen.

Köln, den 19.03.2020

Die Coronakrise verunsichert das Land. Die medizinischen Vorbereitungen zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sind auf gutem Weg. Die Schließung der Schulen und Kitas zeigt aber überdeutlich wie stark die Einschnitte für alle Bürger unseres Landes sind. Wirtschaftliche Auswirkungen all dieser Maßnahmen sind bisher nur in Ansätzen erkennbar, werden aber zunehmend als existenzgefährdend empfunden, auch in unseren Heilmittelpraxen. Die Patienten sind verunsichert, befürchten Ansteckungen und sagen Behandlungstermine ab. Mitarbeiter fallen aus, weil sie ihre Kinder betreuen müssen usw. usw. Hier baut sich eine bisher nie gekannte Kette von Einschränkungen für unsere Praxen auf.

Wie unseren Praxen bei dieser Bewährungsprobe am besten geholfen werden kann, weiß heute noch keiner. Entscheidungen zu Kurzarbeit helfen eher im gewerblichen Bereich. Steuerliche Erleichterungen, Liquiditätshilfen, Verzicht auf bürokratischen Aufwand greifen schneller und besser, müssen aber durch andere Maßnahmen flankiert werden, wenn in unseren Praxen die Umsätze fühlbar wegbrechen. Der SHV und seine Mitgliedsverbände stehen deshalb im permanenten Austausch miteinander und – ungleich wichtiger noch – mit der Politik und den Krankenkassen. Dort hat man verstanden, dass die Therapiestrukturen gerade auch in dieser Krise geschützt werden müssen. Nicht ein Glied in der Therapiekette, nicht eine einzige Praxis darf wegbrechen, die Versorgung muss für alle Patienten uneingeschränkt weitergehen. Das ist das gemeinsame Ziel der Berufsverbände und aller Gesprächspartner in Bund und Land.

Ute Repschläger                                                                       Heinz Christian Esser
Vorsitzende                                                                                Geschäftsführer

 

Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.

Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen, – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen eigenen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.

Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.

Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.

„Komplizierte Fakten verständlich erklären, also ‚knapp und knackig‘ sowie in verständlicher Sprache – das ist unsere Kernkompetenz“, brachte Ute Repschläger auf den Punkt, warum Heilmittelerbringer in der Vermittlung von Gesundheitskompetenz eine wichtige Rolle spielen. Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) diskutierte während der Fachtagung „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ in Berlin mit weiteren Vorsitzenden der Allianzpartner auf dem Podium.

Heilmittelerbringer seien die Akteure im Gesundheitswesen, die die meiste Zeit am Stück mit den Patienten verbringen – zwischen 15 und 60 Minuten pro Behandlungseinheit. Da stelle der Patient natürlich viele Fragen. „Gerade im Nachgang zu einem Arztbesuch oder einer Internetrecherche, etwa um sich Diagnosen genauer erklären zu lassen“, gab Repschläger ein Beispiel, wie Heilmittelerbringer den Patienten dann direkt weiterhelfen können.

Dass sich Patienten zunehmend mit der eigenen Gesundheit auseinandersetzen und sich verstärkt informieren würden, sei zu begrüßen. Eine aktuelle Herausforderung in diesem Zusammenhang sei die Frage, wie sich dabei digitale Technik einsetzen lasse. „Da gibt es noch einiges an Verbesserungspotenzial, zum Beispiel die Nutzung von Apps oder Sensoren für Bewegung“, nannte Repschläger.

Das Bundesministerium für Gesundheit baue derzeit ein nationales Gesundheitsportal auf, gab Staatssekretärin Sabine Weiß in ihrer Eröffnungsrede bekannt. Ziel sei es, verständliche, neutrale Gesundheitsinformationen anzubieten. Derzeit arbeite man mit ausgewählten Partnern an der Umsetzung. Im Sommer soll das Gesundheitsportal an den Start gehen.

Im Anschluss an die Eröffnung im Plenum hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, in einem von vier Workshops konkrete Forderungen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Im Workshop „Kommunikation von Gesundheitsberufen und Patienten im digitalen Zeitalter“ zeigte auch SHV-Mitglied Bettina Kuhnert auf, wie die patientenzentrierte Kommunikation noch weiter verbessert werden könne.

Die weiteren Workshops beschäftigten sich mit den Themen „Digitalisierung und Gesundheitskompetenz – Wo wollen wir hin?“, „Die Bedeutung der Medien für die Stärkung der Gesundheitskompetenz“ und „Stärkung der Gesundheitskompetenz vulnerabler Zielgruppen im digitalen Zeitalter“.

Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Der SHV ist Partner der im Jahr 2017 gegründeten Allianz für Gesundheitskompetenz. Die Partner der Allianz haben sich verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln.

KBV verwirrt über Verhandlungsstand

War es nur ein Versehen? Oder ein Versuchsballon? Fakt ist: Es gibt keinen Konsens über das neue Formular für die Heilmittelverordnung, das zum 1. Oktober 2020 eingeführt werden soll. Die von der KBV am 16.01.2020 veröffentlichte Fassung ist lediglich ein gemeinsamer Vorschlag der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Dieser Vorschlag bleibt weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück; denn er schafft neue Bürokratie, obgleich Bürokratieabbau mehr als überfällig ist.

Das TSVG hat den Auftrag an den GKV-Spitzenverband, die KBV und die maßgeblichen Heilmittelverbände erteilt, die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung neu zu gestalten, und zwar auf Augenhöhe. Dies hat wohl noch nicht jeder verstanden. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Entwurf (!) des neuen Verordnungsvordrucks erstmals vorsieht, dass jeder einzelne Behandler die Therapieleistungen quittieren sollen. Dies bedeutet 250 Mio. zusätzliche Unterschriften, also ein abwegiger Gedanke. Dem gegenüber fehlen auf dem Entwurf wichtige Felder für die Abrechnung der Therapieleistungen.

Dennoch: Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände über die Rahmenverträge, bei denen auch der neue Verordnungsvordruck Thema ist, laufen konstruktiv. Warum die KBV hier gut 8 Monate vor dem Stichtag 01.10.2020 quer schießt, kann nur vermutet werden. Es ist ein untauglicher Versuch Unruhe in die Branche zu bringen.

Mit dem Thema „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ beschäftigt sich die gleichnamige Fachtagung am 4. Februar in Berlin, zu der die Allianz für Gesundheitskompetenz in Kooperation mit dem Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz einlädt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird die Tagung eröffnen. Die Anliegen der Heilmittelerbringer vertritt unter anderem Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Mit Ute Repschläger stellen sich auch Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2020, Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen und der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, in zwei Panel-Diskussionen den Fragen der Teilnehmer. Key-Notes und Workshops ergänzen das Programm.

Der SHV ist seit 2018 Partner der Allianz, die angetreten ist, um Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten- und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, darunter die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der GKV-Spitzenverband, die Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, der Deutsche Pflegerat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und die Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen zur Fachtagung gibt es hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fachtagung-gesundheitskompetenz.html