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Die Bundesregierung hat verstanden, die Koalition hat gehandelt: Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist nur eine Formalität. Das neue Gesetz bringt langjährige Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) auf den Weg.

Die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Heilmitteln ist gefährdet, wenn nicht mehr Geld und mehr Eigenverantwortung in das System kommen. Dabei geht es auch  um die Versorgung der Patienten heute. Schon jetzt kommt es zu regionalen Engpässen bei der Versorgung der Patienten. Aber eine weitere Verschärfung der Situation ist abzusehen: Immer weniger Schulabgänger wollen ErgotherapeutIn, PhysiotherapeutIn oder MasseurIn und med. BademeisterIn werden, Rückgänge der Bewerbungen an den Ausbildungseinrichtungen von einem Drittel sind eher die Regel als die Ausnahme.

Also musste die Politik handeln, zumal die Verweildauer ausgebildeter Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten im Beruf ständig zurückgeht. Die Berufe müssen attraktiver werden, finanziell, aber auch in der übertragenen Verantwortung. Dieser Zielsetzung ist das HHVG, das am 1. April 2017 in Kraft treten wird, mit folgenden Kernpunkten nachgekommen:

Es kann und wird nun zu deutlichen Vergütungserhöhungen kommen. Die Deckelung der Vergütungserhöhungen durch die Grundlohnsummenbindung ist immerhin für die drei Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt. Die laufenden Gebührenverhandlungen zeigen, dass die Krankenkassen die Botschaft verstanden und Vorsorge in ihren Haushalten getroffen haben. Es ist schließlich Aufgabe der Krankenkassen, eine flächendeckende Versorgung der Patienten mit Heilmitteln auch nachhaltig sicherzustellen. Die Instrumente sind da und es ist davon auszugehen, dass bald in allen Versorgungsbereichen mit vernünftigen Vergütungsabschlüssen zu rechnen ist.

Und wenn nein? Auch dafür ist Vorsorge getroffen, denn der Ablauf der Schiedsverfahren wird dort, wo es keine vernünftigen Verhandlungsergebnisse gibt, deutlich beschleunigt. Das schafft  Zwang zur Einigung, die Vernunft auf beiden Seiten voraussetzt.

Was bringt uns die Transparenzregelung, d.h. die Forderung nach der Offenlegung der Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter? Ist sie ein Eingriff in die innere Struktur unserer freiberuflichen Praxen? Fakt ist, dass die Gehälter, die bisher in unseren freiberuflichen Praxen gezahlt werden, deutlich unter den Tarifgehältern des Tarifvertrags für den Öffentlicher Dienst (TVöD) liegen, ja liegen müssen, weil die viel zu niedrigen Behandlungsgebühren, die von den Krankenkassen an die Praxen  bezahlt werden, nicht mehr hergeben. Das hat die Politik verstanden: wenn nicht auch im ambulanten Bereich vernünftige Gehälter gezahlt werden (können), ist die Versorgung der Patienten gefährdet. Deshalb wird mehr Geld in die Praxen fließen. Es ist zwar anzunehmen, dass jeder kluge Praxisinhaber seine Mitarbeiter an den Mehreinnahmen partizipieren lässt, um Abwanderungen seines Personals vorzubeugen. Auf Drängen der Krankenkassen will die Politik aber an diesem Punkt sicher gehen und – wie bereits seit einigen Jahren in der ambulanten Pflege – Transparenz über die Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter herstellen. Wie dies ohne größeren Aufwand geschehen kann – denn keiner will mehr Bürokratie – ist noch offen und Aufgabe der der Berufsverbände und des Spitzenverbands der Krankenkassen. Diese sollen hierüber Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen. Die aktuellen Vergütungsverhandlungen für 2017 sind also von der Transparenzregelung noch nicht betroffen.

Klar, die Kasse muss stimmen, aber für die Berufsangehörigen der Heilmittelbranche ist Geld nicht alles. Sonst hätten sie nicht –das ist völlig unbestritten bei den Krankenkassen und in der Politik – in den bisherigen dürren Jahren so gute Arbeit geleistet. Alle Umfragen zeigen aber, dass sich die Therapeuten im ambulanten Bereich die Autonomie wünschen, die die Kollegen im stationären Bereich sowie die ambulant tätigen Kollegen im Ausland längst haben. Ausdruck hiervon ist die Forderung nach dem Direktzugang. Doch der bleibt leider noch in weiter Ferne, trotz aller Rechtsprechung zugunsten der Heilmittelerbringer. Stattdessen sind Modellvorhaben zur Blankoverordnung vorgesehen, die den Therapeuten die Entscheidung über die konkrete Therapiemaßnahme sowie die Behandlungsdauer und Frequenz überlassen, während der Arzt weiterhin die Indikation stellt. Diese Modellvorhaben sollen von Gesetzes wegen evaluiert werden. Klar ist: Das Thema Direktzugang wird in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages 2017 bis 2021 wieder auf der Tagesordnung stehen.

 

Vorschau auf die nächste Legislaturperiode

In der kommenden Legislaturperiode steht auch das Thema Ausbildungsreform und Akademisierung  an, so der Beschluss des Bundestages im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III). Dies ist ein dicker Brocken nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Berufsverbände. Sie sind sich zwar einig in der Forderung nach der Akademisierung des Berufsstandes. Die Einzelheiten der damit verbundenen Systemanpassung, so zum Beispiel die Übergangsregelungen, sind aber noch völlig offen. Vor allem hinken auch die Bundesländer mit der Schaffung neuer Studienplätze und der Einrichtung entsprechender akademischer Strukturen noch völlig hinterher. Hier brauchen wir auch für den Heilmittelbereich schleunigst einen Masterplan, damit jeder weiß, woran er ist. Das gilt für die heute bereits tätigen Berufsangehörigen ebenso wie für die jungen Kollegen, die sich für eine Ausbildung entscheiden.

 

 

Neue Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e.V. ist Ute Repschläger, in Personalunion Vorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. Sie ist Nachfolgerin von Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Verbandes Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V.

Der SHV ist der Zusammenschluss der vier Heilmittelverbände DVE, IFK, VPT und ZVK auf Bundesebene und damit Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes gemäß §§ 92 Abs. 6 und 125 Abs. 1 SGB V sowie Anhörungsberechtigter gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die Funktion des Vorsitzenden wechselt im dreijährigen Rhythmus. Der SHV vertritt ca. 48.500 freiberufliche Heilmittelpraxen mit rd. 286.000 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen allein in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rd. 6,1 Mrd. EUR.

Die zentrale Aufgabe des SHV in den nächsten 3 Jahren sieht Ute Repschläger darin, die Bedeutung der Heilmittelberufe in Ergotherapie und Physiotherapie in unserer Gesellschaft des längeren Lebens noch stärker zu verdeutlichen. Ohne die Heilmittelerbringer kann die nachhaltige Versorgung in der Fläche nicht sichergestellt werden. Die ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen als persönliche Dienstleistung der Heilmittelerbringer kommen tagtäglich in hoher Qualität vielen Betroffenen direkt zu Gute. Zu oft wird jedoch durch kurzsichtige Einsparungen nicht nur die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt, längerfristig muss auch mit höheren Kosten z.B. durch Pflegebedürftigkeit gerechnet werden.

Zu einer verbesserten Versorgung können hierbei auch veränderte Aufgabenteilungen im Gesundheitswesen beitragen, z.B. der Direktzugang des Patienten zum Therapeuten, wie die 89. Gesundheitsministerkonferenz bereits am 29./30. Juni 2016 einstimmig festgestellt hat.

Zentrales Thema, das von der Gesundheitspolitik im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG), ganz aktuell diskutiert wird, ist die Attraktivität der Berufsausübung. Rückläufige Ausbildungszahlen, eine zu kurze Verweildauer im Beruf haben inzwischen auch die Politik alarmiert. Die Berufsausübung muss finanziell attraktiver werden, die Berufsangehörigen wollen aber auch mehr Kompetenzen z.B. im Rahmen des Direktzugangs.

Anhörung zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz stützt Therapeuten

In der gestrigen Anhörung zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages betonten die Vertreter des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), dass es um eine nachhaltige Sicherstellung der Patientenversorgung mit Heilmitteln in der Fläche geht. Erforderlich dafür sind aus Sicht der Vertreter der Physio- und Ergotherapie Modellvorhaben zum Direktzugang sowie bessere Vergütungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich der Versorgung.

Noch schöpft der aktuelle Gesetzentwurf die Chance auf grundlegende Versorgungsverbesserungen mit Heilmitteln nicht bestmöglich aus. Vorgesehen sind derzeit Modellvorhaben zur Blankoverordnung. Hier soll die Verordnungshoheit weiter beim Arzt bleiben. Außerdem ist die Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung in Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen auf drei Jahre begrenzt. Beide Punkte sichern die Patientenversorgung mit Heilmitteln aus Sicht des SHV nicht ausreichend.

Namhafte Sachverständige unterstützten die Forderungen des SHV in der Anhörung zum Gesetz. So erklärte der Gesundheitsrechtler Prof. Dr. Gerhard Igl, dass die für den Direktzugang notwendige minimale Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung längst überfällig sei. Der SHV wies in seiner Stellungnahme auf die Vorteile des Direktzuganges für die Patienten hin: Die Erfahrungen im Ausland bestätigen sowohl eine hohe Patientenzufriedenheit und -sicherheit als auch die Effektivität dieser Versorgungsoption.

Auch hinsichtlich der Forderung nach besseren Vergütungsmöglichkeiten für Heilmittelerbringer erhielt der SHV in der Anhörung Rückendeckung. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Günter Neubauer bestätigte, dass die zurzeit in den Heilmittelpraxen gezahlten GKV-Honorare nicht angemessen sind. Die Folge sind ein deutlicher Rückgang von Berufsanfängern und eine kontinuierlich zurückgehende Verweildauer im Beruf. „Jetzt ist es Aufgabe der Politik, den Mut aufzubringen,  nachhaltige Maßnahmen zur Sicherung der Patientenversorgung zu ergreifen. Wissenschaftliche Sachverständige haben unsere Lösungsansätze klar untermauert!“, bilanziert Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände.

Die Verbände der Heilmittelerbringer, zu denen u.a. Physiotherapeuten und Ergotherapeuten gehören, fordern seit Langem die Möglichkeit für Patienten, sich ohne vorherige ärztliche Verordnung von Therapeuten behandeln zu lassen. Dies würde zudem die Verantwortung des entsprechenden Behandlers stärken. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2016 dafür ausgesprochen, in entsprechenden Modellvorhaben die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeit zu erproben. Ein Entschließungsantrag plädiert dafür, in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungs-stärkungsgesetz (HHVG) eine entsprechende Regelung vorzusehen.

Hier knüpft die Meinungsbildung an einen kürzlich gefassten einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu diesem Thema an.

Aktuell sieht der HHVG-Gesetzentwurf Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber noch weiter zu stärken, bedarf es der jetzt geforderten Modifikation im Gesetz.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Argumentation der Länderkammer, dass es ein Ziel dieser Regelung sein muss, die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen, um so eine optimale Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten.

Heilmittelversorgung in der Fläche nachhaltig sichern

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) nehmen die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) aktiven Einfluss auf die politischen Entscheidungen und haben sich deshalb an der Anhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit beteiligt. Ziel ist es, die therapeutische Expertise zu richtungsweisenden Neuregelungen in der Patientenversorgung einzubringen.

Der SHV begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Versorgung mit Heilmitteln wie Ergo- oder Physiotherapie in Angriff zu nehmen. Insbesondere die geplante Aufhebung der Begrenzung von Vergütungssteigerungen und die Beschleunigung von Schiedsverfahren bei Vergütungsverhandlungen sind für die Heilmittelbranche existentielle Änderungen. Mit der Aufhebung der sogenannten Grundlohnsummenbindung folgt der Referentenentwurf einer langjährigen Forderung der Heilmittelverbände. Das beharrliche Drängen der Verbände auf eine adäquate Vergütung von Heilmitteln soll sich nun endlich auszahlen. Denn: Es ist auch aus Sicht der Politik höchste Zeit, dass die Berufe in der Ergo- und Physiotherapie wieder wirtschaftlich attraktiv werden, um den Rückgang an dringend benötigtem Nachwuchs zu stoppen.

Im Rahmen der Einführung von Modellvorhaben für mehr Autonomie der Therapeuten in der Patientenversorgung gab es in der Anhörung eine breite Diskussion auch um das Thema Direktzugang. Die Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV haben für diese neue Versorgungsmöglichkeit geworben und deren Vorteile deutlich gemacht. Vor allem konnten sie auf den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hierzu verweisen. Aktuell sieht der Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken, bedarf es noch wesentlicher Modifikationen im Gesetz. Alle Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV waren sich dennoch nach der Anhörung einig: Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland.

Im nächsten Schritt wird der Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit finalisiert und Mitte August dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt. Sodann beginnen nach der Sommerpause, also Mitte September, die Beratungen in den Gremien des Bundestages. Der SHV begleitet diesen Prozess aktiv.

Gesundheitsminister der Länder beschließen Modellvorhaben zum Direktzugang

Die 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat beschlossen, die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder plädierten einstimmig für Modellvorhaben zum Direktzugang als intelligentes Konzept zur Entlastung vor allem der niedergelassenen Ärzteschaft.

„Diese einstimmige Entscheidung ist ein deutliches Signal im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz. Dort können die Modellvorhaben zum Direktzugang sofort verankert werden“, erklärt Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). „Das wird auch unsere Forderung in der Verbändeanhörung zum Gesetz am 19. Juli im Bundesgesundheitsministerium sein, da der Entwurf solche Modellvorhaben bisher nicht vorsieht.”

Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes ist die Sicherung und Optimierung der Patientenversorgung. Der Direktzugang zum Therapeuten kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. In Modellversuchen kann nachgewiesen werden, dass der Direktzugang bei bestimmten Indikationen zu schnelleren Behandlungsergebnissen führt und die Patientenzufriedenheit steigt. Die Heilmittelerbringer entscheiden dabei losgelöst von der ärztlichen Verordnung selbst über die Therapienotwendigkeit und deren einzelne Maßnahmen. So kann die Therapie schneller beginnen und die Zahl der Behandlungseinheiten sowie die Kosten sinken, wie internationale Studien zu dieser innovativen Versorgungsform längst aufgezeigt haben.

Der Gesetzgeber muss handeln

Das Bundesministerium für Gesundheit ist nun beauftragt zu prüfen, ob durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der entsprechenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe die Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Direktzugang geschaffen werden können. Damit haben die Gesundheitsminister den Beschluss der Amtschefkonferenz vom 12. Mai bestätigt. „In den nächsten Wochen hat die Politik die Chance, einen wichtigen Meilenstein für die zukünftige Gesundheitsversorgung zu setzen. Wir hoffen, dass die Entscheider im Sinne der Patienten handeln und dem Direktzugang in Deutschland endlich eine Chance auf Erprobung geben“, untermauert Karl-Heinz Kellermann die Forderung des Spitzenverbandes der He01ilmittelverbände (SHV).

Wer die Heilmittelversorgung dauerhaft verbessern will, muss bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen. Die Regierungskoalition ist bereit zu handeln, der Referentenentwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG) steht. Doch nun grätscht der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes dazwischen.

Am 9. Juni 2016 veröffentlichte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ein Positionspapier, das vor neuen finanziellen Belastungen für die GKV warnt. Macht diese Warnung wirklich Sinn? Denn auch der GKV-Spitzenverband lässt keinen Zweifel daran: Die Bedeutung von weiteren patientenorientierten Verbesserungen der Heilmittelversorgung ist unstreitig. Dazu gehört auch die lange überfällige Reform unserer Berufsausbildung. „In diesen Punkten stimmen wir uneingeschränkt mit dem GKV-Spitzenverband überein und bedanken uns ausdrücklich für diesen Schulterschluss!“, erklärt Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). „Eine aktuelle Studie der AOK Plus zeigt, wie zufrieden Patientinnen und Patienten bereits heute mit der Heilmittelversorgung sind. Dieses Ergebnis bestätigt erneut: Heilmittelversorgung ist eine gute Investition”, betont Kellermann.

Dass die Ausgaben für Heilmittel in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind, hat einen guten Grund: Die Ärzte wissen um den Nutzen der Heilmittel. Aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft steigen die Verordnungszahlen morbiditätsbedingt. Auch volkswirtschaftlich macht die Verordnungsentwicklung Sinn. Studien belegen: Heilmitteltherapie spart Kosten, sie verhindert oder zögert Operationen hinaus. Heilmitteltherapie beugt Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vor. Und nicht zuletzt: Heilmitteltherapie ermöglicht Patientinnen und Patienten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Problem ist nur: Ohne angemessene Preissteigerungen ist eine wirtschaftliche Erbringung dieser Leistungen kaum möglich. Mengenbedingt höhere Kassenausgaben führen nicht dazu, die wirtschaftliche Situation der Heilmittelpraxen zu verbessern.

Wir fordern den GKV-Spitzenverband deshalb auf, die guten Gespräche fortzusetzen und schon heute die Verbesserung der Heilmittelversorgung mit uns gemeinsam konstruktiv zu gestalten. Ein erster Schritt sind qualifizierte Modellvorhaben, die alle Elemente des Direktzugangs erproben und die auch die Gesundheitspolitiker im Bundesrat seit längerem fordern.

Obwohl der Referentenentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) anders als erwartet die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien noch nicht passiert hat, berichten Medien wie die Süddeutsche Zeitung bereits am 14. Juni 2016 über die Inhalte.

Wie zu hören ist, hat das Finanzministerium weiteren Klärungsbedarf angemeldet. Worum es dabei geht, werden wir bald wissen. In der Sache sind wir optimistisch, weil der Gesetzentwurf den Segen des Kanzleramtes hat und angemessene Mehrausgaben unausweichlich sind, um die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln dauerhaft zu sichern. Dass hier akuter Handlungsbedarf besteht, ist unstreitig.

Unsere Warnung: Die Patientenversorgung ist gefährdet!

Unsere Forderung: Vergütungserhöhungen jetzt!

Erste Fortschritte gab es bereits im Sommer 2015 mit den Neuerungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Dazu zählen:

  • eine einheitliche Arztsoftware zur Vermeidung von Fehlern bzw. Absetzungen bei Heilmittelrezepten,
  • das Entlassmanagement zur Optimierung der poststationären Therapie und
  • die sogenannte Preisangleichungsklausel, mit der die Vergütungen für Heilmittel-Leistungen auf ein einheitliches Niveau angehoben werden. Große regionale Preisunterschiede gehören damit bald der Vergangenheit an.

Heilmittel sind ein unverzichtbarer Baustein in der Patientenversorgung

Der Gesetzgeber will mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz die Patientenversorgung flächendeckend sichern. „Wir haben in unzähligen persönlichen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern auf Bundes- und Landesebene die Versorgungsprobleme und unsere Lösungsvorschläge erläutert“, betont Karl-Heinz Kellermann. „Es gibt drei für uns relevante Punkte im neuen Gesetzentwurf – zwei davon begrüßen wir sehr, weil sie zentralen Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) entsprechen.“ Erstens handelt es sich dabei um die Abkopplung der Vergütungsentwicklung von der Grundlohnsummenbindung und zweitens um eine deutliche Beschleunigung von Schiedsverfahren, wenn sich Berufsverbände und Krankenkassen nicht auf Preisanpassungen einigen können.

Der dritte strittige Punkt: Neben der Sicherung der Patientenversorgung will und muss der Gesetzgeber diese auch optimieren. Vorgesehen sind erstmals thematisch konkretisierte Modellversuche: Wir Heilmittelerbringer wollen und können nachweisen, dass sich die Behandlungsergebnisse verbessern, wenn wir losgelöst von der ärztlichen Heilmittelverordnung selbst über die Therapie der Wahl entscheiden. Allerdings weicht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums noch von der einstimmigen Forderung der Landesgesundheitsministerien ab, die eindeutig den Direktzugang auch für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erproben wollen.

In diesem Sinne erwarten wir Nachbesserung und Konkretisierung. Denn der Direktzugang des Patienten zum Heilmittelerbringer ist – neben zwingend notwendigen Verbesserungen der Vergütung – eine weitere zentrale Forderung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Internationale Studien haben das Potenzial dieser neuen Versorgungsform längst aufgezeigt: Sie ermöglicht hohe Patientenzufriedenheit, hohe Effektivität und Einsparungen. Warum sollten wir nicht auch in Deutschland erproben, was sich in europäischen Nachbarländern längst etabliert und bewährt hat? „Der Zeitpunkt ist günstig. Jetzt können die Rahmenbedingungen dafür getestet werden“, ist sich Karl-Heinz Kellermann sicher.

Gemäß § 125 Abs. 3 SGB V ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, für alle Leistungen der ambulanten Heilmittelversorgung eines Bundeslandes Preisuntergrenzen zu ermitteln, die für alle Krankenkassen in diesem Land verbindlich sind. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat diese gesetzliche Regelung sehr begrüßt, ist jetzt aber mehr als überrascht vom spät gelieferten Ergebnis. Dass die Veröffentlichung der Preisuntergrenzen erst mit dreieinhalb Wochen Verspätung erfolgt, ist das Eine, und mag auf die komplizierte neue Materie zurückzuführen sein. Keine Entschuldigung gibt es aber dafür, dass der GKV-Spitzenverband Nebenleistungen wie z.B. Hausbesuchspauschalen beim Gebührenvergleich ausklammert. Dass hierin ein Gesetzesverstoß vorliegt, darüber sind sich alle anderen Beteiligten einig.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände fordert deshalb den GKV-Spitzenverband auf, nach Recht und Gesetz zu handeln und die fehlenden Vergleichspreise unverzüglich nachzuliefern. Ansonsten wird das Vertrauen der Heilmittelerbringer in die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes nachhaltig geschädigt.

Therapeuten am Ende der Gehaltskette

Physiotherapeuten gehören zu den 20 am schlechtesten vergüteten Berufen in Deutschland. Bei den Ergotherapeuten fällt der Verdienst nur geringfügig höher aus. Das geht aus einer aktuellen Erhebung hervor. Kein Wunder also, dass die Zahl der angehenden Physio- und Ergotherapeuten sinkt. Die Folge: Die flächendeckende Versorgung mit Physio- und Ergotherapie in Deutschland ist in naher Zukunft gefährdet.

Laut Gehalts-Check 2015 unter gehalt.de gingen Physiotherapeuten im Jahr 2015 lediglich mit rund 27.000 Euro Bruttojahresgehalt nach Hause – für eine Vollzeitstelle. Solch niedrige Gehälter machen die Berufe von Physio- und Ergotherapeuten unattraktiv. Das gefährdet wiederrum die Patientenversorgung. „Schon heute kommt es in ländlichen Gebieten zu Engpässen bei der häuslichen Therapie. Vor dieser Entwicklung darf die Politik nicht länger die Augen verschließen“, betont Karl-Heinz Kellermann, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), den Handlungsdruck der Politik.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ruft die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, zeitnah in einem Gesetzgebungsverfahren die Tür für deutliche Vergütungserhöhungen im Heilmittelbereich (Physiotherapie, Ergotherapie usw.) zu öffnen. Unverzichtbare Schritte dazu sind: die Abkoppelung der Vergütungserhöhungen von der Grundlohnsumme und eine deutliche Beschleunigung der Schiedsverfahren.

Physio- und Ergotherapeuten sind aus der ambulanten und stationären Patientenversorgung nicht wegzudenken. Denn: Physio- und Ergotherapie reduzieren volkswirtschaftlich bedeutsame Kosten. Sie verringern die Anzahl von Krankheitsausfalltagen und können teure Operationen sowie langjährige Pflege verhindern. Mit ihrer Arbeit sichern Physio- und Ergotherapeuten bei den Patienten Lebensqualität und Teilhabe am Alltag. Damit das in Zukunft so bleibt, muss in den Heilmittelbereich mehr Geld fließen.