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Die Coronakrise verunsichert das Land. Die medizinischen Vorbereitungen zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sind auf gutem Weg. Die Schließung der Schulen und Kitas zeigt aber überdeutlich wie stark die Einschnitte für alle Bürger unseres Landes sind. Wirtschaftliche Auswirkungen all dieser Maßnahmen sind bisher nur in Ansätzen erkennbar, werden aber zunehmend als existenzgefährdend empfunden, auch in unseren Heilmittelpraxen. Die Patienten sind verunsichert, befürchten Ansteckungen und sagen Behandlungstermine ab. Mitarbeiter fallen aus, weil sie ihre Kinder betreuen müssen usw. usw. Hier baut sich eine bisher nie gekannte Kette von Einschränkungen für unsere Praxen auf.

Wie unseren Praxen bei dieser Bewährungsprobe am besten geholfen werden kann, weiß heute noch keiner. Entscheidungen zu Kurzarbeit helfen eher im gewerblichen Bereich. Steuerliche Erleichterungen, Liquiditätshilfen, Verzicht auf bürokratischen Aufwand greifen schneller und besser, müssen aber durch andere Maßnahmen flankiert werden, wenn in unseren Praxen die Umsätze fühlbar wegbrechen. Der SHV und seine Mitgliedsverbände stehen deshalb im permanenten Austausch miteinander und – ungleich wichtiger noch – mit der Politik und den Krankenkassen. Dort hat man verstanden, dass die Therapiestrukturen gerade auch in dieser Krise geschützt werden müssen. Nicht ein Glied in der Therapiekette, nicht eine einzige Praxis darf wegbrechen, die Versorgung muss für alle Patienten uneingeschränkt weitergehen. Das ist das gemeinsame Ziel der Berufsverbände und aller Gesprächspartner in Bund und Land.

Ute Repschläger                                                                       Heinz Christian Esser
Vorsitzende                                                                                Geschäftsführer

 

Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.

Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen, – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen eigenen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.

Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.

Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.

„Komplizierte Fakten verständlich erklären, also ‚knapp und knackig‘ sowie in verständlicher Sprache – das ist unsere Kernkompetenz“, brachte Ute Repschläger auf den Punkt, warum Heilmittelerbringer in der Vermittlung von Gesundheitskompetenz eine wichtige Rolle spielen. Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) diskutierte während der Fachtagung „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ in Berlin mit weiteren Vorsitzenden der Allianzpartner auf dem Podium.

Heilmittelerbringer seien die Akteure im Gesundheitswesen, die die meiste Zeit am Stück mit den Patienten verbringen – zwischen 15 und 60 Minuten pro Behandlungseinheit. Da stelle der Patient natürlich viele Fragen. „Gerade im Nachgang zu einem Arztbesuch oder einer Internetrecherche, etwa um sich Diagnosen genauer erklären zu lassen“, gab Repschläger ein Beispiel, wie Heilmittelerbringer den Patienten dann direkt weiterhelfen können.

Dass sich Patienten zunehmend mit der eigenen Gesundheit auseinandersetzen und sich verstärkt informieren würden, sei zu begrüßen. Eine aktuelle Herausforderung in diesem Zusammenhang sei die Frage, wie sich dabei digitale Technik einsetzen lasse. „Da gibt es noch einiges an Verbesserungspotenzial, zum Beispiel die Nutzung von Apps oder Sensoren für Bewegung“, nannte Repschläger.

Das Bundesministerium für Gesundheit baue derzeit ein nationales Gesundheitsportal auf, gab Staatssekretärin Sabine Weiß in ihrer Eröffnungsrede bekannt. Ziel sei es, verständliche, neutrale Gesundheitsinformationen anzubieten. Derzeit arbeite man mit ausgewählten Partnern an der Umsetzung. Im Sommer soll das Gesundheitsportal an den Start gehen.

Im Anschluss an die Eröffnung im Plenum hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, in einem von vier Workshops konkrete Forderungen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Im Workshop „Kommunikation von Gesundheitsberufen und Patienten im digitalen Zeitalter“ zeigte auch SHV-Mitglied Bettina Kuhnert auf, wie die patientenzentrierte Kommunikation noch weiter verbessert werden könne.

Die weiteren Workshops beschäftigten sich mit den Themen „Digitalisierung und Gesundheitskompetenz – Wo wollen wir hin?“, „Die Bedeutung der Medien für die Stärkung der Gesundheitskompetenz“ und „Stärkung der Gesundheitskompetenz vulnerabler Zielgruppen im digitalen Zeitalter“.

Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Der SHV ist Partner der im Jahr 2017 gegründeten Allianz für Gesundheitskompetenz. Die Partner der Allianz haben sich verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln.

KBV verwirrt über Verhandlungsstand

War es nur ein Versehen? Oder ein Versuchsballon? Fakt ist: Es gibt keinen Konsens über das neue Formular für die Heilmittelverordnung, das zum 1. Oktober 2020 eingeführt werden soll. Die von der KBV am 16.01.2020 veröffentlichte Fassung ist lediglich ein gemeinsamer Vorschlag der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Dieser Vorschlag bleibt weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück; denn er schafft neue Bürokratie, obgleich Bürokratieabbau mehr als überfällig ist.

Das TSVG hat den Auftrag an den GKV-Spitzenverband, die KBV und die maßgeblichen Heilmittelverbände erteilt, die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung neu zu gestalten, und zwar auf Augenhöhe. Dies hat wohl noch nicht jeder verstanden. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Entwurf (!) des neuen Verordnungsvordrucks erstmals vorsieht, dass jeder einzelne Behandler die Therapieleistungen quittieren sollen. Dies bedeutet 250 Mio. zusätzliche Unterschriften, also ein abwegiger Gedanke. Dem gegenüber fehlen auf dem Entwurf wichtige Felder für die Abrechnung der Therapieleistungen.

Dennoch: Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände über die Rahmenverträge, bei denen auch der neue Verordnungsvordruck Thema ist, laufen konstruktiv. Warum die KBV hier gut 8 Monate vor dem Stichtag 01.10.2020 quer schießt, kann nur vermutet werden. Es ist ein untauglicher Versuch Unruhe in die Branche zu bringen.

Mit dem Thema „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ beschäftigt sich die gleichnamige Fachtagung am 4. Februar in Berlin, zu der die Allianz für Gesundheitskompetenz in Kooperation mit dem Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz einlädt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird die Tagung eröffnen. Die Anliegen der Heilmittelerbringer vertritt unter anderem Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Mit Ute Repschläger stellen sich auch Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2020, Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen und der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, in zwei Panel-Diskussionen den Fragen der Teilnehmer. Key-Notes und Workshops ergänzen das Programm.

Der SHV ist seit 2018 Partner der Allianz, die angetreten ist, um Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten- und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, darunter die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der GKV-Spitzenverband, die Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, der Deutsche Pflegerat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und die Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen zur Fachtagung gibt es hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fachtagung-gesundheitskompetenz.html

Der Einzug der Zuzahlung bei den Patienten muss endlich Kassenaufgabe werden

Die Forderung nach Bürokratieabbau steht bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ganz oben auf der Tagesordnung: Ärzte, Pfleger und genauso die Therapeuten sollen mehr Zeit für die Patienten haben. Das ist gut und richtig so, bedarf aber der Umsetzung in vielen Einzelschritten. Deshalb fordert der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV e.V.) konkrete Maßnahmen für den Heilmittelbereich jetzt, zum Jahresbeginn 2020:

„Lange genug waren die Therapiepraxen unentgeltliche Inkassostelle für die Krankenkassen, wenn es um die Zuzahlung nach §32 Absatz 2 SGB V ging. Das ist wirklich nicht unsere Aufgabe und viel zeitaufwändiger, als mancher glaubt. Wir wollen therapieren, das ist unsere Kernkompetenz.“, erklärt hierzu Ute Repschläger Vorsitzende des SHV. „Deshalb ist der Bürokratieabbau an dieser Stelle unsere Kernforderung an die Politik zum Jahresbeginn 2020.“

BMG lässt u.a. die autonome Ausübung der Heilkunde auch durch die Therapieberufe rechtlich prüfen

Die Gesundheitspolitik beschäftigt sich seit Jahren mit der Problematik des Heilpraktikergesetzes aus 1939 (!). Ziel war es damals, jüdischen Ärzten, die ihre Approbation verloren hatten, jegliche weitere Tätigkeit zu verbieten. Dies geschah durch eine durchaus willkürlich enge Definition des Begriffs der Heilkunde: Nur approbierte Ärzte und – ganz im Sinne der NS-Blut-und-Boden-Ideologie – die Heilpraktiker, so u. a. die Kräuterweiblein, sollten noch berechtigt sein, Patienten zu behandeln. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird nun ein Rechtsgutachten zu der Frage in Auftrag geben, welche Änderungen des Heilpraktikergesetzes notwendig und möglich sind. Zentral geht es dabei um die Frage, wie der Begriff „Ausübung der ärztlichen Heilkunde“ aus heutiger Sicht zu definieren ist, wer also in Deutschland zukünftig Heilkunde ausüben darf.

Heilpraktikergesetz ist ein spezielles Gesetz

Bei dem Heilpraktikergesetz aus 1939 handelt es sich um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht. Das bedeutet, dass nur die Teile, die nicht dem Grundgesetz widersprechen, rechtlich noch Gültigkeit besitzen. Zunehmend kritisch wird gesehen – so zuletzt in der Münsteraner Erklärung der Ärzteschaft -, dass jedermann ohne Nachweis einer entsprechenden Ausbildung und entsprechender medizinischer Fachkenntnisse die Heilpraktikererlaubnis und damit die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde erhält, der sich im Rahmen der Gefahrenabwehr (!) erfolgreich einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellt. Wenn die Sorge ausgeräumt wird, dass die angehende Heilpraktikerin/der angehende Heilpraktiker seinen Patientinnen oder Patienten schadet, muss die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden. Es darf nicht überprüft werden, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann. Dieser Zustand wird zunehmend als unbefriedigend empfunden. Jeder Patient, jeder Hilfesuchende darf mehr erwarten als nur, dass der Heilpraktiker „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt.

Chancen auf Neubewertung

Im März 2018 hat der Gesetzgeber deshalb als ersten Schritt im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes III bundesweit verbindliche Leitlinien zur Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung eingeführt, um einer laschen regionalen Überprüfungspraxis entgegenzuwirken. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag nicht nur festgelegt, dass „das Spektrum der heilpraktischen Tätigkeit im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen ist“, sondern mehr noch: Die Kompetenzverteilung zwischen Ärzten, Pflege- und Therapieberufen soll insgesamt neu geregelt werden. Was dabei rechtlich möglich ist, wie der Begriff „Heilkunde“ aus heutiger Sicht rechtlich zu definieren ist, soll nun in einem Rechtsgutachten geklärt werden, das das BMG am 30. Oktober 2019 öffentlich ausgeschrieben hat. Erstmals öffnet sich das BMG damit für zukunftsgerechte Lösungen. Das Denkverbot, das die Ärzteschaft so lange hoch hielt, ist damit gefallen, und das ist gut so. Denn die Entwicklung im Gesundheitsmarkt ist längst weiter: Die Ärzteschaft selbst hat durchgesetzt, dass niedergelassene Ärzte Praxisfachangestellte mit heilkundlichen Aufgaben betrauen dürfen, und das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor Jahren bestätigt, dass z. B. Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung tätig werden dürfen, wenn sie (in der Regel nach einer Weiterbildung von 60 Unterrichtseinheiten) eine Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker erhalten haben.

 

 

Alles ist möglich

Natürlich steht der Schutz der Patienten an allererster Stelle. Es darf keinen Raum geben für Scharlatane, und ebenso wenig für ehrgeizige, aber therapeutisch überforderte Behandler. Also bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen, die bisher fehlen. Die berechtigte Forderung nach einer Neustrukturierung von Aufgaben in der Patientenversorgung bietet Chancen, trotz Personalmangel eine bestmögliche und auch weiterhin wirtschaftlich verantwortungsvolle Therapie sicherzustellen. Voraussetzung für eine an diese Herausforderungen angepasste Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen ist aber die rechtliche Neubewertung der Legaldefinition „Ausübung der Heilkunde“ in Deutschland. Hier hilft im Übrigen auch ein Blick über die Landesgrenzen.

Der SHV begrüßt deshalb ausdrücklich diese mutige Initiative des BMG und wird die weiteren Beratungen eng begleiten, mit klaren Forderungen, aber auch mit Augenmaß, weil es um die bestmögliche Versorgung der Patienten geht.

Weiterer Zeitplan

Die Ausschreibung des Rechtsgutachtens sieht einen Zwischenbericht bereits Ende März 2020 vor. Das finale Gutachten soll bis zum 18. Juni 2020 vorgelegt werden.

Nähere Informationen zur Leistungsbeschreibung „Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ finden sie HIER.

Am 18. November 2019 fand die diesjährige Delegiertenversammlung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) in Düsseldorf statt.

Aufeinander aufbauende Vorgehensweise hat positive Wirkung

Als Vorsitzende des SHV berichtete Ute Repschläger den Delegierten der Mitgliedsverbände über die Arbeit des SHV zwischen Januar 2018 und aktuell.

Im September 2017 startete der SHV mit einer themenübergreifenden Kampagne in Richtung Politik und der Branche. Kernthemen der Kampagne waren Vergütung, Direktzugang, Akademisierung und Schulgeldfreiheit. Pressemitteilungen, Themenposter, eine Postkartenaktion und der Relaunch der SHV-Homepage flankierten diese Kampagne. Im Sommer 2018 schloss sich die Sommeraktion an, bei der die Vorstände und Geschäftsführer der Mitgliedsverbände mit zahlreichen Politikern im persönlichen Gespräch über höhere Vergütungen, eine kostenfreie Ausbildung hin zur Akademisierung, den Direktzugang und selbstverständlich über konkreten Bürokratieabbau sprachen.

Im September 2018 ging es dann Schlag auf Schlag: Am 13. September fand ein Gespräch aller Verbände mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn statt; und bereits am 17. September veröffentlichte er seine Eckpunkte zur weiteren Verbesserung der Heilmittelversorgung. Über seine konkreten Ideen diskutierte der Minister dann mit rund 500 Teilnehmern auf dem 1. TherapieGipfel des SHV Ende September 2018 in Berlin.

Zwei TherapieGipfel und das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) im April 2018 und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Mai 2019 – damit fallen gleich zwei richtungsweisende Gesetze für die Heilmittelbranche in den aktuellen Berichtzeitraum des SHV. Die Delegierten dankten dem SHV-Vorstand für seine Arbeit und entlasteten den Vorstand einstimmig. Die nächste Delegiertenversammlung des SHV soll Mitte November 2020 stattfinden.

Fokussiert in die Zukunft

Aktuell ist die Umsetzung des TSVG in vollem Gang. Die Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag bereitet der SHV mit allen maßgeblichen Verbänden in fünf Arbeitsgruppen vor. Der SHV hat thematische Arbeitsgruppen initiiert und dazu alle maßgeblichen Verbände eingeladen. 11 der maßgeblichen Verbände beteiligen sich am Wirtschaftlichkeitsgutachten ambulanter Praxen (WAT-Gutachten). Der Erhebungszeitraum endete am 17. November 2019. Im nächsten Schritt wertet das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) die Daten aus. Die Ergebnisse werden Grundlage für die Gebührenverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sein, die voraussichtlich ab April 2020 stattfinden werden.

Besonders die Themen Vergütung, Autonomie, Digitalisierung und über alle Bereiche hinweg der Abbau von Bürokratie bleiben Schwerpunktthemen der berufspolitischen Arbeit des SHV auch in der kommenden Zeit. Ziel aller Aktivitäten ist es, die Attraktivität der Berufe zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Baustein dazu ist die längst überfällige Modernisierung der Berufsgesetze für die therapeutischen Berufe. Hier haben alle Mitgliedsverbände des SHV – gemeinsam mit weiteren Bündnispartnern in absoluter Einigkeit ihre Eingaben an das Bundesministerium für Gesundheit gemacht und konkrete Vorschläge für moderne Berufsgesetze und eine Weiterentwicklung hin zur hochschulischen Ausbildung für alle Therapeutinnen und Therapeuten eingereicht.

 

Partnerschaften stärken und nutzen

Die berufspolitische Arbeit des SHV ist vielfältig: Netzwerkpflege und Vorstellung der SHV-Forderungen bei Kongressen, Konferenzen, Gesprächsrunden sind dabei wichtige Säulen, um die gemeinsamen berufspolitischen Ziele zu erreichen.

So ist der SHV zum Beispiel Partner der im Jahr 2017 gegründeten Allianz für Gesundheitskompetenz. Die Partner der Allianz haben sich verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, der G-BA, der GKV-Spitzenverband und die Verbraucherzentrale. Am 04. Februar 2020 veranstaltet die Allianz eine Fachtagung „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ in Berlin.

Über aktuelle Entwicklungen berichtet der SHV stets unter www.shv-heilmittelverbaende.de und über die Medienkanäle der Mitgliedsverbände.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nimmt immer konkretere Formen an. Am 16. Oktober fand nun die Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses statt. Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, vertrat dort den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV).

Grundsätzlich begrüßt der SHV den Entwurf des DVG. Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit ließen sich durch die Möglichkeiten der Digitalisierung so gestalten, dass das deutsche Gesundheitswesen und damit die flächendeckende Patientenversorgung auf Dauer davon profitieren könne, schreibt der SHV in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Wichtig sei jedoch, dass nicht nur die behandelnden Ärzte, sondern auch die Therapeuten selbst therapieunterstützende Apps verordnen dürfen. Denn Therapeuten haben während der Behandlung häufig einen engeren Kontakt zum Patienten und können den Krankheitsverlauf daher mindestens genauso gut beurteilen. Der SHV hat dem Bundestagsgesundheitsausschuss dazu eine entsprechende Formulierung vorgeschlagen.

Außerdem ist es aus Sicht des SHV unerlässlich, dass von Beginn an alle Gesundheitsfachberufe die Telematik-Infrastruktur nutzen können. Denn nur wenn möglichst viele Personen in die digitale Infrastruktur eingebunden werden, können die Vorteile der Digitalisierung voll ausgeschöpft werden. Der SHV fordert daher, dass alle Gesundheitsfachberufe eine Lese- und Schreibberechtigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen und der Patient die Entscheidungsbefugnis behält, wer auf welche Daten zugreifen darf.

Sehr positiv bewertet der SHV, dass der Entwurf des DVG vorsieht, dass die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskosten für Therapiepraxen übernehmen müssen, die zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur notwendig sind. Mit Sorge betrachtet der SHV jedoch, dass es bislang noch kein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) gibt, das die elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) ausgeben könnte. Das wäre aber erforderlich, um die Therapeuten an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. In der Anhörung konnte dieses Thema gut platziert werden. Zugleich forderte der SHV, dass die bisher völlig ungeregelte Ausgabe von sog. Institutionenkarten (SMC-B-Karten) mit dem DVG eine gesetzliche Regelung erhält, die die Ausgabe und den Ausgabeprozess beschreibt. Denn ohne diese Karte, ist ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur überhaupt nicht möglich.

Künftig sollen elektronische Heilmittelverordnungen zumindest getestet werden. Auch diesen Vorstoß bewertet der SHV sehr positiv – fordert jedoch, die Rahmenbedingungen des geplanten Pilotprojekts dazu noch genauer zu definieren. Außerdem ist es aus Sicht des SHV notwendig, dass auch für Arzt-/Therapeutenberichte eine digitale Lösung gefunden wird.

Das DVG sieht vor, dass Ärzte künftig in größerem Umfang Telekonsile abhalten dürfen. Der SHV fordert, dass dies nicht nur Ärzten vorbehalten wird. Im Sinne erfolgreicher interprofessioneller Zusammenarbeit in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem müssen Telekonsile zwischen allen Gesundheitsfachberufen möglich sein.

Nach der Anhörung ist eine weitere Bearbeitungsphase vorgesehen, bevor das DVG Anfang November 2019 in die 2./3. Lesung geht.

Die Summe der Anregungen und Vorschläge, die das Publikum des 2. TherapieGipfels einbrachte, war enorm. In insgesamt zwölf Fachrunden sagten Teilnehmer den Vertretern des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ganz konkret, wo der Schuh drückt, welche Aspekte sie bislang zu wenig berücksichtigt sehen und was sie den SHV-Vertretern mit auf den Weg geben möchten.

Alle Ideen wurden dokumentiert und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in die weitere Verbandsarbeit des SHV ein. Denn zu tun gibt es genug in allen vier Hauptthemenfeldern – Vergütung, Blankoverordnung/Direktzugang, Akademisierung und Digitalisierung –. Die konkreten Hinweise der Teilnehmer helfen dabei, praxistaugliche Regelungen zu finden.

Da die rund 500 Teilnehmer des 2. TherapieGipfels immer nur einen Teil der Diskussionen in den Fachforen miterleben konnten, veröffentlicht der SHV hier alle Ergebnisse aus den Themenrunden und bedankt sich ausdrücklich bei Allen, die die Fachforen durch ihre Wortbeiträge und Anregungen bereichert haben.

Themenblock Blankoverordnung/Direktzugang

Bis zum 15. November 2020 soll aber feststehen, wie die Blankoverordnung konkret in die Regelversorgung aufgenommen wird. Die Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen sollen in Kürze beginnen. Aktuell wird noch mit Hochdruck daran gearbeitet, offene Fragen zu klären, um dann mit einer einheitlichen Position in die Verhandlungen zu gehen. Die Ausgestaltung der Details ist ein Prozess, in dem die vielen Fragen der Teilnehmer Berücksichtigung finden werden:

  • Wie wird bei der Blankoverordnung mit dem langfristigen Heilmittelbedarf umgegangen?
  • Dürfen Therapeuten bei einer Blankoverordnung Einzel- und Gruppentherapie kombinieren?
  • Wie wird die Blankoverordnung vergütet?
  • Kann mit Blick auf den Fachkräftemangel überhaupt garantiert werden, dass die Behandlung binnen 28 Tagen beginnt?
  • Werden die Verhandlungen überhaupt pünktlich abgeschlossen sein?
  • Wie werden die Therapeuten dann informiert?

Einige Teilnehmer machten sich grundsätzliche Gedanken zur Blankoverordnung:

  • Ist die Blankoverordnung als Übergangslösung zum Direktzugang zu sehen?
  • Werden die Verordnungszahlen steigen?
  • Könnte es sein, dass das Behandlungsvolumen insgesamt trotz steigender Verordnungszahlen sinkt, weil die Behandlungszeit kürzer wird als die üblicherweise vom Arzt verordnete Anzahl an Behandlungen?

Auch zum Direktzugang hatten Teilnehmer Fragen und Hinweise:

  • Der Direktzugang kann viel Bürokratie abbauen.
  • Therapeuten müssen den Direktzugang viel selbstbewusster fordern, denn Therapeuten sind hervorragend ausgebildet und können das.
  • Haben Patienten ausreichend ‚Branchenwissen‘, um selbst entscheiden zu können, mit welchen Beschwerden sie einen Therapeuten direkt aufsuchen können – und wenn ja, welchen?
  • Wissen Patienten, die unsicher sind, dass sie nach wie vor zunächst zum Arzt gehen können?

Bei vielen Wortmeldungen ging es um die Grundsatzfrage, wie Therapeuten damit umgehen sollten, wenn sie zeitnah durch die Blankoverordnung und perspektivisch durch den Direktzugang autonomer arbeiten können:

  • Wird eine besondere Qualifizierung nötig sein?
  • Was passiert bei den Physiotherapeuten mit den Zertifikatspositionen?
  • Therapeuten müssen künftig besonderen Wert auf den Ein- und Ausgangsbefund legen, auch wenn beides mehr Zeit kostet.
  • Sollte es für Therapeuten klare Leitfäden und Handlungsempfehlungen geben? Oder ist die Umsetzung von Blankoverordnung und Direktzugang allein „Praxissache“?
  • Wird es ein starres Konzept oder ein flexibles System geben?
  • Wird es versorgungsadäquatere Verordnungszahlen geben, wenn der Regressdruck bei den Ärzten entfällt?
  • Wie kann das ‚neue Selbstverständnis‘ der Therapeuten zum Ausdruck kommen, zum Beispiel der Hands-off-Ansatz?

Und auch hier gab es grundsätzliche Wortbeiträge:

  • Wann muss ein Patient erneut beim Arzt vorstellig werden?
  • Könnten Behandlungsziele definiert werden?
  • Heilmittelerbringer wollen gar keine ‚Ärzte‘ sein! Sie wollen nur in dem Rahmen, in dem sie fachlich sicher, weil entsprechend ausgebildet sind, autonom behandeln dürfen.

Themenblock Vergütungserhöhungen

Bis zum 30. Juni 2020 wird es je Heilmittelgruppe einen neuen Bundesrahmenvertrag geben. Neben den Themen Zulassung und Leistungsbeschreibung ist die Vergütung der therapeutischen Leistungen zentraler Bestandteil der anstehenden Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Verbänden auf Seiten der Therapeuten und dem GKV-Spitzenverband für die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Rückmeldungen zu den drei Fachrunden zum Thema Vergütung zeigten mehr als deutlich, dass zwar erste Erhöhungen in den Praxen ankommen, aber eine wirtschaftlich befriedigende Situation für Angestellte und Praxisinhaber noch längst nicht realisiert ist. Aus diesem Grund war auch das aktuelle Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) ein zentraler Punkt in den Diskussionsrunden. Unter www.wat-gutachten.de sind alle Praxisinhaber bis Ende Oktober 2019 aufgerufen, an der bundesweiten Erhebung mitzuwirken und die wirtschaftliche Situation und die Aufwände für bislang nicht bepreiste Leistungen transparent zu machen.

Tatsache ist, dass viele Tätigkeiten in den Praxen aktuell noch nicht in die Vergütungen einfließen. Folgende Fragen der Teilnehmer unterstreichen auch den direkten Zusammenhang zwischen Vergütung und massivem bürokratischen Aufwand in den Praxen:

  • Wird es bald eine Befundposition für die Physiotherapie geben?
  • Wann werden Hausbesuche endlich entsprechend vergütet?
  • Wann wird der Therapiebericht endlich angemessen bezahlt?
  • Gibt es Chancen, dass der Einzug der Zuzahlung bald entfällt?
  • Warum müssen Therapeuten für Fehler der Ärzte beim Ausstellen der Verordnungen geradestehen?
  • Lässt sich das Zahlungsziel der Krankenkassen verkürzen?

Vergütung, bürokratischer Aufwand und sinnvolle Versorgung der Patienten gehen für die Teilnehmer des 2. TherapieGipfels Hand in Hand. Was geleistet wird, soll auch vergütet werden – da waren sich alle Diskutanten in den Fachrunden Vergütung einig. Gerade die Optimierung der Versorgung spielt für die Kolleginnen und Kollegen eine sehr wichtige Rolle. So kamen zahlreiche Anregungen und Fragen, die neue Ansätze in der Versorgung darstellen könnten – hier ein paar Beispiele:

  • Wäre es denkbar, dass es bei schnellerem Behandlungsbeginn eine höhere Vergütung gibt?
  • Wäre es in der Physiotherapie nicht sinnvoll, in flexibleren Zeiteinheiten wie beispielsweise 30, 45 oder 60 Minuten zu denken?
  • Wann bekommen Therapeuten endlich Geld für eigenständige Forschung im therapeutischen Bereich?

Enorm wichtig ist es, dass möglichst viele Praxisinhaber an dem Wirtschaftlichkeitsgutachten in ambulanten Therapiepraxen (WAT) unter www.wat-gutachten.de bis Ende Oktober mitmachen. Je mehr selbstständige Therapeuten mitmachen, desto differenzierter und aussagekräftiger können die Berufsverbände ihre Verhandlungsposition untermauern.

Themenblock „Akademisierung“ – hochschulische Ausbildung

Die Modernisierung der Ausbildung in den therapeutischen Berufen ist längst überfällig. Sie stellt die Basis der gesundheitlichen Versorgung dar. Die Berufsgesetze wurden teilweise seit mehr als 30 Jahren nicht mehr angepasst. Mit ihren Novellierungsvorschlägen haben die Verbände bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Entsprechende Entwürfe liegen dem Bundesministerium für Gesundheit zum Teil bereits vor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, Fakten und Ideen zur Novellierung der Ausbildungen zusammenzutragen. Die therapeutischen Verbände haben dazu bereits vor Monaten einen umfangreichen Fragenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beantwortet und darin die Notwenigkeit einer grundständig hochschulischen Ausbildung für Therapeuten umfassend begründet. Sie ist notwendig, um bereits bestehende Engpässe in der Versorgung nachhaltig zu überwinden, die Qualität und Attraktivität der Ausbildungen deutlich zu erhöhen und die Patientenversorgung kontinuierlich zu verbessern. Eine Teilakademisierung stellt für die Verbände keine zufriedenstellende Option dar: sie spaltet den Beruf.

In den drei Gesprächsrunden wurde mehr als deutlich, dass die Aufklärung hinsichtlich der hochschulischen Ausbildung verbessert werden muss. Derzeit sind viele Berufsangehörige verunsichert. Dazu einige Stimmen:

  • Werden Studierende/ehemalig Studierende mit ihren Sorgen und Nöten von den Berufsverbänden/den Hochschulen genügend „aufgefangen“?
  • Es fehlt an Wertschätzung gegenüber Studierenden/Studierten, die sich oft auch ihren Kollegen und Kolleginnen gegenüber erklären müssen und keine entsprechende Vergütung erhalten.
  • Auch die Wertschätzung von langjährig erfahrenen Berufsangehörigen muss bedacht werden. Welche Formen der Anerkennung ihrer beruflichen Kompetenzen wird es künftig geben? Lassen sich die Erfahrungen aus der Schweiz und aus Österreich auf unsere Situation übertragen?
  • Es werden Fachleute gebraucht, die Prozesse mitgestalten können: Der Mehrwert eines Studiums im Gesundheitssystem wird nicht transparent (genug) gemacht. Das Potential wird noch nicht erkannt, nicht ausgeschöpft oder sogar verhindert.

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer weitere Themenblöcke im Zusammenhang mit der Veränderung der Ausbildung:

Ausbildungsinhalte:

  • Wie können wir durch die Anpassung der Ausbildungsinhalte mehr Versorgungsqualität erreichen?
  • Welche Kompetenzen braucht man für die Ausbildung?
  • Wie werden Anrechnungsmöglichkeiten für Fortbildungen geschaffen?
  • Welche Möglichkeiten der Nachqualifizierung bestehen? Wie wird der Bestandsschutz für die Berufsangehörigen gewährleistet, die nach den bisherigen Berufsgesetzen ausgebildet wurden?
  • Zurzeit bestehen erhebliche Probleme in der europäischen Anerkennung der Berufe. Wie kann die Durchlässigkeit besser berücksichtigt werden? Wie kann sie gelingen?

Schule/Hochschule:

  • Die Konsequenzen des Nebeneinanders von Studium und Ausbildung (Teilakademisierung) werden nicht berücksichtigt. Es droht die Gefahr der Dequalifizierung und Spaltung innerhalb der Berufe.
  • Für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren sollen fachschulische Ausbildung und hochschulische Ausbildung parallel laufen. Dafür brauchen Schulen neue Strukturen. Wie werden diese geschaffen und finanziert?
  • Welche Formen der Kooperation zwischen Fachschulen und Hochschulen existieren? Welche haben sich bereits bewährt, welche werden in der Übergangszeit noch benötigt?
  • Was geschieht mit den bisher an Fachschulen tätigen Lehrenden? Wie kann deren Potenzial in der hochschulischen Lehre genutzt werden?
  • Studieren ohne Abitur ist bereits möglich – es ist eine Frage der gelebten Durchlässigkeit, und es ist Aufgabe der Hochschulen, verstärkt darüber zu informieren. Bei einer rein hochschulischen Ausbildung besteht die „Gefahr“, dass sich Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss nicht mehr für die Ausbildung entscheiden können.
  • Gleiches gilt umgekehrt für Abiturienten, die eine fachschulische Ausbildung aktuell nicht hinreichend attraktiv finden. Eine hochschulische Ausbildung mit entsprechenden beruflichen Aufstiegschancen wird die Attraktivität der Therapieberufe steigern.

Gehalt:

  • Wie kann die Vergütung gerechter werden? Wo sind die Unterschiede, was schafft einen Anspruch auf höhere Vergütung? Hierbei sind Tätigkeitsmerkmale entscheidend, nicht der Grad der Ausbildung.
  • Wie will man verhindern, dass zum Beispiel Krankenhäuser Masseure statt Physiotherapeuten einstellen, um Gehalt einzusparen?

Themenblock Digitalisierung:

Die Digitalisierung, die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) und der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) sind Themen, die bisher eine eher untergeordnete Rolle in Therapeutenkreisen spielten. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sorgt für einen Weckruf. Was soll, kann, muss in der digitalen Struktur der Zukunft geschehen?

Zugang:

  • Der Zugang zur TI mit Lese-/Schreibzugriff, beispielsweise auf die ePA, ist eine der Forderungen, die Therapeuten stellen. Bisher verfügt kein therapeutischer Beruf über einen elektronischen Heilberufeausweis, obwohl die gesetzliche Grundlage dafür schon im Jahr 2004 gelegt worden ist. Hier wurde in der Diskussion klar, dass den Ländern dringend die Relevanz des elektronischen Gesundheitsberuferegisters verdeutlicht werden muss.
  • Die Ankündigung, dass Krankenkassen die Finanzierung der Hardware (Installation und Betriebskosten) übernehmen müssen, sorgte für Erleichterung.

Chancen und Risiken:

  • Die Mehrzahl der anwesenden Therapeuten ist sich der Chancen und Risiken bewusst. Die Vereinfachung der Dokumentation, Kommunikation und Abrechnung und der damit verbundene Bürokratieabbau sind wichtige Ziele. Hier sehen die meisten Berufsangehörigen gute Chancen, in ihrem Arbeitsalltag von der Digitalisierung zu profitieren, wenn alle Beteiligten gut miteinander kommunizieren. Der Datenschutz ist dabei ein sehr hohes Gut.
  • Gleichzeitig sind einige Therapeuten nicht von der Notwendigkeit der Digitalisierung überzeugt, bzw. haben Bedenken, die Bürokratie könnte sie überfordern. Hier sind die Verbände gefragt, tiefergehend zu informieren.

Umgang bzw. Kommunikation mit Patienten:

  • Eine wichtige Rolle in der zukünftigen TI wird der Umgang mit dem Patienten sein, der alleine über die Handhabung seiner Daten entscheidet.
  • Therapeuten wünschen sich zudem die Verankerung von Therapieplänen bzw. die Einbindung der Therapeuten bei der Frage der Verordnungsfähigkeit von Apps in den Therapieverlauf.

 

Alle Anregungen aus den Foren des 2. TherapieGipfels fließen in die weiteren Überlegungen und Vorbereitungen des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ein und werden in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Und auch im Nachgang des TherapieGipfels freut sich der SHV immer über konstruktive Ideen und Hinweise. Der SHV ist per E-Mail unter info@shv-heilmittelverbaende.de und telefonisch unter 0221 98 10 27-28 erreichbar. Weitere Informationen gibt es zudem online unter www.shv-heilmittelverbaende.de.