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Etwa 500 Teilnehmer kamen am 9. September 2019 zum 2. TherapieGipfel nach Berlin. Vor einem vollen Auditorium blickte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf die politischen Erfolge der letzten 12 Monate zurück und gab einen Ausblick auf seine weiteren Schwerpunkte für die Therapieberufe für 2020. Der 2. TherapieGipfel war der erste gesundheitspolitische Termin des Ministers in der Hauptstadt nach der Sommerpause des Deutschen Bundestages.

Minister offen für weitere Ziele

Bereits in ihrem Eingangsstatement erläuterte Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), Gastgeber des 2. TherapieGipfels, die Zwischenergebnisse wie den dauerhaften Wegfall der Bindung an die Grundlohnsumme bei Vergütungsverhandlungen oder die bundesweite Anhebung der Preise sowie die Neuausrichtung der Vergütungsverhandlungen ab Herbst 2019. Dafür dankte die SHV-Vorsitzende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausdrücklich.

Allerdings seien weitere Anpassungen erforderlich, um die therapeutische Patientenversorgung zu sichern und die Situation der Therapeuten zu verbessern. Konkrete Maßnahmen müssen dem massiven Fachkräftemangel entgegenwirken. Der SHV fordert eine direkte Anbindung aller Therapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI), die Einführung von Modellvorhaben zum Direktzugang, die Entfristung der Modellstudiengänge und spürbare Schritte zur Entbürokratisierung in den Praxen.

Aber auch Forderungen aus dem Publikum nahm der Minister sehr ernst, so zum Beispiel den Hinweis auf den bürokratischen Aufwand für den Einzug der Zuzahlung sowie die fehlende Möglichkeit von Zwischenabrechnungen im Bereich der Podologie.

Der Bundesgesundheitsminister verwies ausdrücklich auf die noch anstehenden Umsetzungen der Blankoverordnung. Diese neue Versorgungsform gilt es nun bis zum 15. November 2020 mit Leben zu füllen und deren Nutzen für die Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Auch bei der Entbürokratisierung habe er Wort gehalten und mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz bürokratische Erleichterungen bei Zulassungsfragen geschaffen.

Offen, aber noch nicht entscheidungsbereit ist Minister Spahn bei der Überarbeitung der Berufsbildungsgesetze noch in der laufenden Legislaturperiode. „Bis Ende 2019 erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkrete Eckpunkte, die dann in einen Gesetzesentwurf einfließen werden“, so der Minister.

Der Handlungs- und Modernisierungsbedarf der Ausbildungen liegt auf der Hand. Allerdings schätzt Jens Spahn die aus seiner Sicht sehr praxisbezogene Prägung der bestehenden fachschulischen Ausbildung. Hier ist in den nächsten Wochen und Monaten noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn eins steht für die SHV-Vertreter fest:  Die Novellierung der Berufsbildungsgesetze muss die Therapieberufe im Sinne der Patienten zukunftsfähig und attraktiver machen. Bei immer komplexer werdenden Krankheitsbildern müssen Therapeuten stärker als bislang in den Behandlungsprozess als Mitbehandler agieren. Dafür und für eine wissenschaftliche Weiterentwicklung der therapeutischen Berufe ist eine grundständige hochschulische Ausbildung mit weiterhin starkem Praxisbezug die Basis, so die SHV-Vertreter

Themenvielfalt bei der Podiumsdiskussion

Der Diskussionsrunde mit dem Minister folgte nahtlos eine konstruktive Diskussion zwischen den Podiumsteilnehmern und dem Publikum. Geschickt schlug Moderator Martin von Berswordt-Wallrabe zu den Themen Vergütung, Direktzugang, Akademisierung und Digitalisierung die Brücke. Aber auch spezifische Themen wie beispielsweise die Ausbreitung privater Investoren in der Heilmittelbranche kamen zur Sprache.

Neben den SHV-Vorständen diskutierten Bettina Müller, MdB (SPD), Dr. Roy Kühne, MdB (CDU), Ulrike Elsner (Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen) und Dr. Erik Bodendieck (Vertreter der Bundesärztekammer). Sowohl Bettina Müller als auch ihr CDU-Kollege Dr. Roy Kühne sprachen sich für weitere Maßnahmen zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland aus. Die SPD-Politikerin sah beispielsweise den Direktzugang als ein gutes Versorgungsmodell gerade für den ländlichen Raum, in dem Fachärzte rar sind. Dr. Roy Kühne sprach sich dafür aus, dass der Beruf des Therapeuten grundsätzlich bessergestellt werden müsste: „Therapeuten verdienen noch mehr Respekt von der Gesellschaft.“

Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, betonte die Bedeutung der Therapeuten als Berufsgruppe. Es sei international nicht selbstverständlich, dass die Heilmittelversorgung Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Außerdem erkannte sie die Arbeit der Berufsverbände an. „Die Heilmittelerbringer haben in den vergangenen fünf Jahren wahnsinnige Erfolge erzielt“, betonte Elsner. Drei Gesetze in vier Jahren sein Ausdruck davon.

Dr. Erik Bodendieck, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, hob das spezifische Wissen und die Bedeutung der therapeutischen Arbeit hervor. Beim Thema Digitalisierung sah er den größten Nutzen für den Patienten, wenn alle Akteure im Gesundheitswesen eingebunden werden. Beim Thema Direktzugang hat der Vertreter der Ärzteschaft nicht überrascht, so standen die Argumente der Haftung und der Budgetverantwortung hier an erster Stelle bei ihm. „Wenn das Ihr einziges Problem ist, ist ja alles gut“, entgegnete Repschläger. „Denn das ist ja dann ‚unser‘ Problem.“

In gut eineinhalb Stunden Podiumsdiskussion sind viele Themen zur Sprache gekommen. Hier gilt es bei der politischen Arbeit und den Gesprächen mit den Entscheidern im Gesundheitswesen weiter anzuknüpfen.

Direkter Austausch in vier Fachrunden

Neu bei diesem 2. TherapieGipfel waren vier Fachrunden, die sich direkt an die Podiumsdiskussion anschlossen. In den Sessions erhielten die Teilnehmer Hintergrundinformationen zu den Themen Vergütung, Novellierung der Berufsgesetze, Direktzugang/Blankoverordnung und Digitalisierung. In den Frage- und Diskussionsrunden konnten die Besucher dann ihre persönlichen Erfahrungen und Vorschläge einbringen. Über die Ergebnisse der einzelnen Themenrunden wird der SHV gesondert berichten.

Nach dem Gipfel ist vor dem Gipfel

Der 2. TherapieGipfel hat wieder ein gesundheitspolitisches Zeichen gesetzt. Eine solche Großveranstaltung mit vielen Teilnehmern und Entscheidern auf dem Podium zeigt, dass die Themen auf der politischen Bühne präsent sind.

„Wir werden als berufspolitische Vertretung der Therapeuten weiter intensive Überzeugungsarbeit leisten, unsere gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich nutzen und an Lösungen für offene Fragen zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung arbeiten“, erklärte Ute Repschläger am Ende des 2. TherapieGipfels.

Und auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gab etwas von seinem Hausaufgabenzettel preis: Bis zum 3. TherapieGipfel soll die zweite und dritte Lesung des neuen Berufsbildungsgesetzes abgeschlossen sein. „Dann kann ich auch noch mein Versprechen wahrmachen, die Berufsbildungsgesetze zu überarbeiten.“

 

Heilmittelversorgung gestalten und zukunftsfähig machen

Köln, 02. September 2019: Am 09. September 2019 eröffnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den 2. TherapieGipfel in Berlin. Im Mittelpunkt dieser Branchenveranstaltung im Langenbeck-Virchow-Haus stehen zukunftsrelevante Themen zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Politik erste Akzente zur Optimierung der therapeutischen Versorgung gesetzt. „Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, um eine wohnortnahe und flächendeckende Patientenversorgung sicherzustellen und dem Fachkräftemangel in den Therapieberufen entgegenzuwirken“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), die Relevanz des 2. TherapieGipfels.

Ab 13 Uhr geht es am 09. September um aktuelle Gesetzesentwürfe wie beispielsweise das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), aber auch um Themen, die die Branche besonders bewegen, wie zum Beispiel die Vergütungssituation der Therapeuten, die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung und überfällige Modellvorhaben zum Direktzugang. Bis 15 Uhr diskutiert der Vorstand des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit verantwortlichen Gesundheitspolitikern, kompetenten Fachleuten und den Teilnehmern des 2. TherapieGipfels.

Der SHV erwartet als Veranstalter des 2. TherapieGipfels mit etwa 500 Teilnehmern wieder ein volles Haus. Neben der eigentlichen Podiumsdiskussion finden im Anschluss ab 15 Uhr bis 16.30 Uhr erstmals Fachrunden zu den oben genannten Themen statt. Jede Session beginnt mit einem fünfminütigen Impulsvortrag, dem eine inhaltliche Diskussion folgt. Jeder Teilnehmer hat so die Möglichkeit, zu all diesen Themen vertieft zu diskutieren.

„Das Format des TherapieGipfels bietet sowohl Entscheidern aus dem Gesundheitswesen, der Politik als auch den Berufsangehörigen die Möglichkeit, über die aktuelle therapeutische Versorgung zu sprechen und zukunftsweisende Schritte zu diskutieren“, so Ute Repschläger.

Weitere Infos zur Veranstaltung und das Online-Anmeldeformular gibt es unter www.therapiegipfel.de.

Das Gesundheitssystem ist überlastet, Patienten müssen immer länger auf einen Arzttermin warten. Was wäre da naheliegender als die Möglichkeit zu schaffen, dass Patienten mit bestimmten Beschwerden direkt einen Therapeuten aufsuchen dürfen? Dass sie also keine ärztliche Verordnung bräuchten, um eine Heilmitteltherapie zu erhalten. Der Direktzugang würde nicht nur Wartezeiten verkürzen, sondern das Gesundheitssystem auch finanziell entlasten – bei mindestens ebenso guten therapeutischen Ergebnissen.

Bislang ist der Direktzugang politisch nicht gewollt. Das jüngst in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht jedoch die Einführung der Blankoverordnung vor. Dabei darf der Therapeut selbst entscheiden, welche Therapieform er wie oft und mit welcher Frequenz durchführt. Bislang ist noch nicht geklärt, für welche Diagnosen eine Blankoverordnung genutzt werden kann. Darüber müssen sich die Vertreter der Heilmittelerbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen einigen. Mit den Ärztevertretern ist Einvernehmen herzustellen. Unklar ist auch noch, wer die wirtschaftliche Verantwortung für die  Blankoverordnung verteilt wird.

Langfristig strebt der SHV nach wie vor die Einführung des Direktzugangs an, auch um Patienten schneller und zielgerichteter therapeutisch versorgen zu können. Inzwischen gibt es zahlreiche internationale Studien, die die hohe Qualität der therapeutischen Versorgung im Direktzugang belegen. Die Studien variieren in Aufbau und genauem Forschungsziel. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass die therapeutische Direktbehandlung der Behandlung nach vorheriger ärztlicher Befundung in nichts nachsteht. Patienten, die im Direktzugang von einem Therapeuten behandelt wurden, waren häufig sogar schneller wieder fit. Hier wurden etwa die Anzahl der benötigten Behandlungstermine, die Anzahl der Krankentage oder die Kosten der Behandlung verglichen.

Um die Erkenntnisse aus dem Ausland auf Deutschland übertragen zu können, sind weitere, gezielte Untersuchungen sinnvoll. Dann könnte zum Beispiel überprüft werden, für welche Beschwerden der Direktzugang geeignet ist. Außerdem könnten die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit konkret erforscht werden.

Voraussetzung für Modellprojekte zum Direktzugang im deutschen Gesundheitssystem ist, dass die Politik eine entsprechende Formulierung im Gesetz verankert. Im jüngst verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde diese Chance vertan. Der SHV macht sich deshalb weiter dafür stark, dass die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Modellvorhaben schafft.

Der Direktzugang zu therapeutischer Behandlung ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt den Kabinettsentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt hat. Für den SHV steht dabei fest: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren. Dabei gilt es, die Chancen einer Digitalisierung zu nutzen und mögliche Stolpersteine direkt aus dem Weg zu räumen.

Die Patientenversorgung von morgen erfordert mehr interprofessionelle Zusammenarbeit.  Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann entscheidende Veränderungen bringen und Antworten liefern auf das sich verändernde Aufgabenspektrum von Therapeuten in den nächsten Jahren. Dazu hat der SHV in einer schriftlichen Stellungnahme und der mündlichen Verbändeanhörung zum DVG klar Position bezogen.

Der SHV fordert, dass eine verbesserte digitale Infrastruktur sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen muss. Voraussetzung dafür ist beispielsweise die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) und eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können – ohne Ausnahme!

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Kabinettsentwurf zum DVG ist eine Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss.

Aus diesem Grund ist die Digitalisierung eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es außerdem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, den Direktzugang, die Blankoverordnung und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

In Berlin fand die Anhörung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum Beschlussentwurf über die Änderung der Anlage 2, Ergänzung der Anlage 17 (DMP Depression) sowie der Anlage 18 (Depression – Dokumentation), statt. Der SHV hatte eine entsprechende Stellungnahme zum Disease-Management-Programm (DMP) Depression eingereicht und wurde nun bei der Anhörung von Birthe Hucke (DVE) vertreten.

Die Therapieberufe finden sich im DMP im Kapitel „Weitere Verfahren und unterstützende Maßnahmen“ wieder. In der Anhörung wurde durch Birthe Hucke nochmals die Bedeutung der Ergotherapie und auch der Bewegungstherapie hervorgehoben. Dazu gehört, dass diese Maßnahmen nicht nur erwähnt, sondern auch sachgerecht und zeitgemäß ausformuliert werden. Dies wurde auch vom Patientenvertreter gefordert und seitens der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) unterstützt.

Zur Notwendigkeit bewegungstherapeutischer Maßnahmen hat zudem auch Prof. Dr. Gerhard Huber, Präsident des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie), sehr differenziert Stellung genommen. Darüber hinaus wurde die aktive Einbeziehung der Angehörigen (mit Zustimmung des Patienten) sowohl in Therapieplanung als auch bei Schulungen und in Bezug auf Selbsthilfeangebote bestärkt.

Die Beiträge des SHV haben das Ziel, die Therapieberufe im DMP Depression sichtbar zu verankern. Wir dürfen gespannt sein, was sich nach dieser Anhörung daraus entwickelt.

v.l.n.re.: Bettina Kuhnert und Birthe Hucke

 

Am 10. Juli 2019 fand in Berlin die mit Spannung erwartete Anhörung zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Für die SHV-Mitgliedsverbände waren Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) als Sachverständige geladen und konnten zu speziellen Aspekten der erforderlichen Anpassungen mündlich Stellung beziehen.

Forderungen und Aspekte zur Weiterentwicklung benannt

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich Position zu wichtigen Erleichterungen im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie genommen.

Mehr dazu hier:

In der mündlichen Anhörung kamen nun weitere Aspekte zur Sprache. So forderte Andrea Rädlein, dass der Wegfall der Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls allerspätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten soll, und nicht erst zum Zeitpunkt der Umsetzung ab voraussichtlich 01. Juli 2020.

Besonders dringend ist eine Anpassung bei der Festlegung, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. Hier sieht der Entwurf des G-BA aktuell sechs Monate vor. Dies widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten. Aus Sicht des SHV sollte diese Zeitspanne deshalb maximal 16 Wochen betragen.

Ein weiterer versorgungsrelevanter Punkt ist die Weiterentwicklung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V“. Hier schlägt der SHV die Ergänzung um folgende Diagnosen vor:

o             M75.3 Tendinitis calcarea im Schulterbereich

o             J45.- Asthma bronchiale

o             I70.- Artherosklerose inkl. pAVK

o             G91.- Hydrocephalus

o             G44.0 Clusterkopfschmerz

o             G44.2 Spannungskopfschmerz

Bettina Kuhnert hat noch einmal bekräftigt, dass die psychischen Erkrankungen nicht im langfristigen Heilmittelbedarf abgebildet sind. Sie verwies dabei insbesondere auf die schweren und chronisch verlaufenden Depressionen und die Schizophrenie. Beide Erkrankungen benötigen durchgehend therapeutische Interventionen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

Zeitplan für Umsetzung

Zwar soll die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2020 in Kraft treten. Wirksam wird diese dann aber sicher erst zum 01. Juli 2020, weil erhebliche Anpassungen an die Praxissoftware der Ärzte erfolgen müssen. „Wir wünschen uns eine möglichst schnelle Umsetzung, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Das alles zieht sich schon viel zu lange hin“, betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des SHV direkt nach der Anhörung.

 

 

Am 10. Juli 2019 findet die zweite Anhörung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie statt. Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) werden bei der Anhörung am Mittwoch in Berlin mündlich die Position der SHV-Mitgliedsverbände bekräftigen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat vorab eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des G-BA eingereicht.

Umsetzung bringt massive Entbürokratisierung

Die Beratungen zur HMR sind bereits seit Herbst 2018 im Gange. Fest steht schon jetzt: Die Änderungen werden massive Erleichterungen für Therapeuten bringen und damit die Patientenversorgung mit Heilmitteln optimieren. Diese Entwicklungen begrüßt der SHV ausdrücklich. Aber: Dies kann nur der erste Schritt sein. Denn das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fordert eine weitere spürbare Entbürokratisierung. Deshalb muss der G-BA die Heilmittel-Richtlinie in einem zweiten Schritt noch stärker als bislang angedacht überarbeiten.

Hier einige der aktuell wichtigsten Eckpunkte zur Info:

  • Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls werden zu einem Verordnungsfall zusammengefasst.
  • Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose.
  • Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, weil der Begriff Höchstverordnungsmenge im Regelfall in orientierende Behandlungsmenge umbenannt wird und damit die Genehmigungspflicht entfällt (vgl. § 32 Abs. 1b SGB V).
  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt.
  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst (z.B. EX1, EX2 u EX3 zu EX in der Physiotherapie) und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt.
  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf“ (10 Tage) eingeführt.
  • Unterbrechungstatbestände aus den Rahmenverträgen werden über die neue Richtlinie “legitimiert“.
  • Flexibler Wechsel von Einzel-auf Gruppentherapie wird möglich.
  • Vorrangige, ergänzende und optionale Heilmittel werden zusammengefasst

Nachbesserung an einigen Stellen empfohlen

Der SHV fordert in seiner Stellungnahme bereits jetzt weitere Anpassungen, so zum Beispiel zu der Frage, wann ein „neuer Verordnungsfall“ entsteht. Hier sieht der Entwurf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Verordnung vor. Der SHV fordert  hingegen, den Zeitraum auf 16 Wochen zu verkürzen.

Außerdem bedarf es einer Klarstellung bei der Verordnung von Doppelbehandlungen. Der SHV fordert, dass sich die Anzahl der ärztlich verordneten Behandlungseinheiten automatisch verdoppelt und nicht halbiert, wenn der Arzt Doppelbehandlungen verordnet.

Als weiteren wichtigen Punkt fordert der SHV, dass die Angabe der Therapiefrequenz auf der Verordnung als Empfehlung des Arztes an den Therapeuten zu verstehen ist, den Therapeuten also nicht bindet und damit seine therapeutischen Möglichkeiten nicht einschränkt. Aus Sicht des SHV erfordert gerade die schnelle Reaktion auf wechselnde Befindlichkeiten des Patientenhäufig eine höhere oder niedrigere Therapiefrequenz, als sie vom Arzt verordnet wurde. Die geplante Neuregelung, dass der Arzt zukünftig Frequenzspannen angeben kann, löst das Problem nur teilweise.

Die Mitgliedsverbände des SHV werden ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf, den Zeitplan und die nächsten Schritte bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie informieren.

Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch

Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung  aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.

Einbindung in die Telematikinfrastruktur

Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.

Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskostender Praxisanbindung an die Telematik Infrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.

Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung

In §§ 86 und  125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.

Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte  ermöglicht.

Telekonsile auch für Therapeuten regeln

  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.

Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige immerhin drei-stündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Wir werden sehen und weiter berichten.

  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist als Partner in der Steuerungsgruppe der Allianz aktiv

Köln 17. Juni 2019: „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen. Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen. Doch es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren. Nötig ist ein gemeinsamer Kraftakt von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, der Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen und der Behörden von Bund und Ländern.“

Mit diesen Worten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Juni 2017 die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz gemeinsam mit damals 14 Partnern angestoßen. Laut einer Studie verfügen in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen (rund 54 Prozent) lediglich über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“. Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten damit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Partner der Allianz, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem BMG zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Verbraucherzentrale. Seit 2018 ist auch der SHV als Vertreter für die Heilmittelerbringer Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

In der Allianz werden Strategien zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung erarbeitet und die Partner stellen sich gegenseitig best-practice-Beispiele oder Projekte vor. Gegenwärtig wird an dem Programm für eine Veranstaltung der Allianz im Frühjahr 2020 gearbeitet. Der SHV wird hier die Kompetenzen der Therapeutinnen und Therapeuten in der Kommunikation mit den Klienten in Kuration, Rehabilitation und Prävention zum Thema machen.

 

Wohin geht es mit der Gesundheitsversorgung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Gespräche am Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) beim Hauptstadtkongress in Berlin. Noch bis zum 23. Mai ist der SHV am W.I.R.-Gemeinschaftstand vertreten und freut sich auf zahlreiche Kongressbesucher.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das jüngst in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Veränderungen für die Heilmittelerbringer auf den Weg. An vielen Stellen besteht aber noch Verhandlungsbedarf, etwa bei der genauen Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Höchstpreise. Der SHV-Stand beim Hauptstadtkongress bietet den idealen Rahmen für den Austausch zu diesem und anderen Themen. Denn der Spitzenverband der Heilmittelverbände vertritt die Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist somit Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Selbstverwaltungsorgane, andere bedeutende Organisationen des Gesundheitswesens und die Medien.

All diese Vertreter sind beim Hauptstadtkongress in Berlin zugegen, bei dem insgesamt rund 9.000 Entscheider aus dem deutschen Gesundheitswesen erwartet werden. Zu den Teilnehmern gehört auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den Kongress mit einem Vortrag zum Thema „Schritt für Schritt: Gesundheit und Pflege besser machen“ eröffnete.

Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie (VPT). Interessierte finden den SHV noch bis zum 23. Mai am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza.


Dr. Björn Pfadenhauer, GF IFK; Dr. Roy Kühne, MdB; Hans Ortmann, stv. Bundesvorsitzender VPT; Rainer Großmann, Vorsitzender Länderverbund Nordost von PHYSIO DEUTSCHLAND