Archiv der Kategorie: Startseite

Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch

Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung  aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.

Einbindung in die Telematikinfrastruktur

Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.

Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskostender Praxisanbindung an die Telematik Infrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.

Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung

In §§ 86 und  125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.

Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte  ermöglicht.

Telekonsile auch für Therapeuten regeln

  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.

Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige immerhin drei-stündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Wir werden sehen und weiter berichten.

  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist als Partner in der Steuerungsgruppe der Allianz aktiv

Köln 17. Juni 2019: „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen. Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen. Doch es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren. Nötig ist ein gemeinsamer Kraftakt von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, der Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen und der Behörden von Bund und Ländern.“

Mit diesen Worten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Juni 2017 die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz gemeinsam mit damals 14 Partnern angestoßen. Laut einer Studie verfügen in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen (rund 54 Prozent) lediglich über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“. Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten damit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Partner der Allianz, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem BMG zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Verbraucherzentrale. Seit 2018 ist auch der SHV als Vertreter für die Heilmittelerbringer Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

In der Allianz werden Strategien zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung erarbeitet und die Partner stellen sich gegenseitig best-practice-Beispiele oder Projekte vor. Gegenwärtig wird an dem Programm für eine Veranstaltung der Allianz im Frühjahr 2020 gearbeitet. Der SHV wird hier die Kompetenzen der Therapeutinnen und Therapeuten in der Kommunikation mit den Klienten in Kuration, Rehabilitation und Prävention zum Thema machen.

 

Wohin geht es mit der Gesundheitsversorgung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der Gespräche am Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) beim Hauptstadtkongress in Berlin. Noch bis zum 23. Mai ist der SHV am W.I.R.-Gemeinschaftstand vertreten und freut sich auf zahlreiche Kongressbesucher.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das jüngst in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Veränderungen für die Heilmittelerbringer auf den Weg. An vielen Stellen besteht aber noch Verhandlungsbedarf, etwa bei der genauen Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Höchstpreise. Der SHV-Stand beim Hauptstadtkongress bietet den idealen Rahmen für den Austausch zu diesem und anderen Themen. Denn der Spitzenverband der Heilmittelverbände vertritt die Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist somit Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Selbstverwaltungsorgane, andere bedeutende Organisationen des Gesundheitswesens und die Medien.

All diese Vertreter sind beim Hauptstadtkongress in Berlin zugegen, bei dem insgesamt rund 9.000 Entscheider aus dem deutschen Gesundheitswesen erwartet werden. Zu den Teilnehmern gehört auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den Kongress mit einem Vortrag zum Thema „Schritt für Schritt: Gesundheit und Pflege besser machen“ eröffnete.

Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie (VPT). Interessierte finden den SHV noch bis zum 23. Mai am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza.


Dr. Björn Pfadenhauer, GF IFK; Dr. Roy Kühne, MdB; Hans Ortmann, stv. Bundesvorsitzender VPT; Rainer Großmann, Vorsitzender Länderverbund Nordost von PHYSIO DEUTSCHLAND

Medizin und Gesundheit stehen im Mittelpunkt des Hauptstadtkongresses, der vom 21. bis zum 23. Mai 2019 im Citycube Berlin stattfindet. Zu den zahlreichen Ausstellern zählt auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der am W.I.R.-Gemeinschaftsstand vertreten sein wird.
Die Organisatoren erwarten über 8.000 Besucher, die sich auf dem Kongress über die neuesten Entwicklungen informieren und austauschen möchten. Unter dem Motto „Hauptstadtkongress 2019: Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsberufe in Zeiten des digitalen Wandels“ wird auch die Situation der Heilmittelerbringer eine wichtige Rolle spielen.
Diese treten beim Hauptstadtkongress wieder gemeinsam auf. Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT).
Interessierte finden den SHV am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza. Weitere Informationen zum Hauptstadtkongress gibt es hier

Bundestag

 

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt und damit deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Fest steht, dass nun viel Abstimmungsbedarf zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer notwendig wird, um die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des TSVG zu gestalten. Bei einem Treffen der 15 maßgeblichen Verbände in Berlin wurde dafür bereits der Auftakt gemacht.

Die wesentlichen Änderungen des TSVG für Heilmittelerbringer sind:

Dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Kassenverhandlungen

Die Verhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen sind nun dauerhaft nicht mehr an die Veränderungsrate der Grundlohnsumme gebunden. Vorübergehend war diese Bindung bereits durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) außer Kraft gesetzt, wodurch hohe Vergütungsanpassungen erzielt werden konnten. Bei der Verhandlung der Preise sind künftig die Entwicklung der Personalkosten und der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Damit soll eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung und deren kontinuierliche Entwicklung möglich werden.

Bundeseinheitliche Verhandlungen ab 1. Juli 2020

Anstelle der vielen regionalen Kassenverhandlungen werden die Vergütungen für Heilmittelerbringer künftig je Berufsgruppe bundesweit einheitlich verhandelt. Dadurch werden die Verhandlungen nicht nur zentralisiert, sondern es wird auch eine bundesweite Gleichstellung der Therapeuten erfolgen.

Zuvor bundeseinheitliche Preise auf Höchstpreisniveau ab 1. Juli 2019

Zur Vorbereitung der bundeseinheitlichen Kassenverhandlungen werden die Preise deutschlandweit auf das jeweilige Höchstniveau angehoben. Gerade Therapeuten in Regionen, in denen bislang niedrigere Vergütungen gezahlt wurden, werden diese Verbesserung deutlich spüren.

Einrichtung einer festen Schiedsstelle bis 15. November 2019

Um im Konfliktfall zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen zeitnah eine Lösung zu erzielen, wird eine feste Schiedsstelle eingerichtet. Diese kommt zum Zuge, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann.

Bundeseinheitliches Zulassungsverfahren

Die Zulassungsbedingungen werden künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern bundeseinheitlich verhandelt. Heilmittelerbringer haben dadurch mehr Mitspracherechte. Weiterer Vorteil: Heilmittelerbringer müssen nur noch an einer einzigen Stelle die Zulassung beantragen. Das Verfahren wird hier also deutlich vereinfacht.

Blankoverordnung bis 15. November 2020

Wenn der Arzt eine Blankoverordnung ausstellt, kann der Therapeut auf Basis der ärztlich festgestellten Diagnose und Indikation selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Heilmittelerbringer bekommen so mehr Autonomie, sind aber weiterhin an die ärztliche Verordnung gebunden. Für welche Diagnosen die Blankoverordnung kommt, wird von den Therapeuten und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verhandelt. Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist darüber Einvernehmen herzustellen.

„Das sind deutliche Verbesserungen für uns Heilmittelerbringer“, begrüßt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelerbringer (SHV), den beschlossenen TSVG-Gesetzentwurf. Bedauerlich sei aber, dass das Gesetz grundsätzlich keine Durchführung von Modellvorhaben mehr vorsieht. „Dadurch kann der Direktzugang zu den Therapieberufen nicht wissenschaftlich untersucht werden“, kritisiert sie. „Das wäre aber erforderlich, um zu überprüfen, auf welche Weise der Direktzugang die therapeutische Versorgung gerade in ländlichen Gegenden auf Dauer stärken kann.“

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

Schon gestern, am 12. März 2019, haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.

Heute Vormittag hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag morgen, am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten. 

Verbändetreffen

Verbändetreffen in Berlin

Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen Aufgabe ist es nun,  die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen  z. B. zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.

Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst

Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, DBS, DBL, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler bzw. Oecotrophologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 % aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.

Vom 07. bis 09. März 2019 öffnet die therapie Leipzig ihre Pforten. An drei Messetagen werden wieder mehr als 3.000 Therapeuten erwartet. Denn: Die therapie Leipzig bietet einen kompletten Marktüberblick für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention in Deutschland. Dabei werden berufspolitische Fakten auch 2019 nicht fehlen: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) lädt alle Therapeuten zur berufspolitischen  Diskussionsrunde „SHV konkret“ ein.

SHV konkret: Berufspolitik aktuell und persönlich – Sie fragen, wir antworten!

“SHV konkret” heißt es am zweiten Messetag in Leipzig. Am Freitag, dem 08. März 2019, stellen sich die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des SHV auf der Mehrzweckfläche 3, CCL, Ebene 0, aktuellen Fragen rund um die Berufspolitik. Zentrales Thema ist dabei das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das mit deutlichen Verbesserungen für Heilmittelerbringer am 01. Mai 2019 in Kraft treten soll:

Zwischen 13:30 und 14:15 Uhr geht es also um eine bessere Vergütung, weniger Bürokratie und mehr therapeutischen Spielraum. All das sind positive Auswirkungen, die Therapeuten vom TSVG erwarten können. Weitere Vergütungserhöhungen, eine Aufwertung der therapeutischen Berufe ist für die Mitgliedsverbände des SHV angesichts des immer dramatischer werdenden Fachkräftemangels entscheidend, um die therapeutische Patientenversorgung nachhaltig zu sichern und ebenso die Situation aller Therapeuten deutlich zu verbessern. Die Politik weiß inzwischen: Nur wenn es ausreichend Therapeuten gibt, die von ihrem Beruf leben können und ihre Kompetenzen richtig zum Einsatz bringen können, ist eine flächendeckende therapeutische Patientenversorgung in Deutschland gesichert.

Details zu den weiteren Forderungen, die der SHV in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, sind Thema der Veranstaltung. “Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich aus erster Hand über unsere gemeinsame Arbeit, die Etappenziele, unsere noch offenen Forderungen und das weitere berufspolitische Vorgehen“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände.

Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner der Mitgliedsverbände des SHV stehen Ihnen an allen Messetagen in Halle 2 am gemeinsamen Stand-Nr. G34 für Gespräche zur Verfügung. Auch bei der Messeparty zum 10-jährigen Jubiläum der therapie Leipzig ist der SHV dabei:  am 08. März zwischen 17 und 19 Uhr gibt es Freibier am SHV-Stand. Diskutieren Sie mit uns, feiern Sie mit uns, wir freuen uns auf Sie!

Mehr Infos zur therapie Leipzig gibt es unter www.therapie-leipzig.de.

Köln, 15. Januar 2019. Am 16. Januar findet die Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. In einem Änderungsantrag der Regierungskoalitionen CDU/CSU und SPD geht es auch um eine Verbesserung der Heilmittelversorgung. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt diese Initiative und bezieht Position:

Höhere und einheitliche Preise und deutschlandweit geltende Verträge mit dem GKV-Spitzenverband reduzieren die Schlechterstellung beziehungsweis festigen die Gleich-behandlung der Heilmittelerbringer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es ab 01. April 2019 bundesweit einheitliche Preise für jede einzelne Heilmittelleistung geben soll, dabei ist der jeweils höchste in Deutschland vereinbarte Preis die Grundlage. Damit die neuen Preise zeitnah von den Praxisinhabern abgerechnet werden können, sollte aus Sicht des SHV der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet werden, die ab 1. April 2019 gültige Preisliste bis spätestens 30. April 2019 zu veröffentlichen.

Außerdem sieht das Gesetz vereinfachte Zulassungsbedingungen für Heilmittelerbringer vor, die zwischen den Vertragspartnern auf Bundesebene verhandelt werden. Darüber hinaus erhalten die Heilmittelerbringer durch die mit der Gesetzesinitiative verbundenen Maßnahmen wie die Blankoverordnung mehr Entscheidungsbefugnisse. Dies optimiert die therapeutische Patientenversorgung und wertet die Heilmittelberufe auf. „Es gibt in den Änderungsanträgen der Koalition zum TSVG viele gute Ansätze, die die Arbeitsbedingungen der Heilberufe und damit die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung der Versicherten deutlich verbessern“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV.

Noch schöpft der aktuelle Gesetzentwurf aber die Chance auf weitere Versorgungsverbesserungen mit Heilmitteln nicht bestmöglich aus. So gibt es Nachbesserungsbedarf bei den Themen Bürokratieabbau, wirtschaftliche Verantwortung, Zulassungsverfahren und Telematik.

Gerade die Digitalisierung ist ja ein Schwerpunktthema von Gesundheitsminister Jens Spahn. Damit Heilmittelerbringer bei der Telematik nicht von Beginn an abgehängt werden, fordert der SHV und seine Mitgliedsverbände eine sofortige Lese- und Schreibberechtigung auch für Heilmittelerbringer, natürlich verbunden mit Einführung des elektronischen Heilberufeausweises. Der damit verbundene finanzielle Aufwand ist durchaus überschaubar: Die Versorgung von rund 100.000 Heilmittelpraxen in Deutschland mit einem Konnektor, dessen Kaufpreismarkt etwa bei 60,- Euro liegt, erfordert einen Aufwand von etwa 6 Millionen Euro. Im Vergleich zu den Kosten in anderen Versorgungsbereichen, sollte diese Summe im Sinne des Bürokratieabbaus nicht zum Ausschluss der Heilmittelerbringer führen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für den SHV ist die gesetzliche Verankerung von Modellvorhaben zum Direktzugang. Die Erfahrungen im Ausland bestätigen sowohl eine hohe Patientenzufriedenheit und -sicherheit als auch die Effektivität dieser Versorgungsoption. Der SHV weist in seiner Stellungnahme deshalb auch auf den bereits vorliegenden Änderungsantrag der Ersatzkassen vom 15. August 2018 hin, der ebenfalls eine Verankerung der Modellvorhaben zum Direktzugang im Gesetz vorsieht.

Der SHV hat seine Optimierungsvorschläge zum TSVG in einer schriftlichen Stellungnahme formuliert und zudem am 14.01.2019 mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart sowie seinen Mitarbeitern aus der Abteilung SGB V des BMG diskutiert. Dabei zeichnete sich ab, dass das TSVG erst einen Monat später, d. h. zum 1. Mai 2019 in Kraft treten wird. Vertreter der SHV-Mitgliedsverbände werden dazu auch in der anstehenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages Rede und Antwort stehen.

 

In ihrem Wahlkreis Herne traf der IFK-Regionalausschussvorsitzende Christoph Biele die Staatsministerin im Auswertigen Amt, Michelle Müntefering, MdB (SPD), um über die besorgniserregende Versorgungssituation mit Heilmitteln vor Ort und nötige politische Schritte im Rahmen der SHV-Aktion “Entscheidungshilfe” zu sprechen. Gemeinsam mit IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer verdeutlichte Biele, was Fachkräftemangel für alle Beteiligten bedeutet. In diesem Zusammenhang konnten die drei auch die aktuellen Gesetzesvorschläge (wir berichteten hier) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in den Blick nehmen. Dass neue und auch innovative Versorgungsformen in den nächsten Jahren eine zentrale Rolle spielen werden, verdeutlichten die IFK-Vertreter eindrücklich und machten darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit den Direktzugang in Modellvorhaben zu erproben, jetzt dringend auf den Weg gebracht werden muss. “Dieser Beruf muss für junge Menschen attraktiver werden”, so Staatsministerin Müntefering, die damit auch die Bedeutung der Heilmittelberufe im Gesundheitssystem unterstrich.

 

Müntefering_Biele_BP

Michelle Müntefering, MdB (SPD) (m.) traf Christof Biele (l.) und Dr. Björn Pfadenhauer (r.) zum Gespräch

Vergütung und Direktzugang standen im Mittelpunkt eines weiteren SHV-Aktionstermins, den IFK-Vorsitzende Ute Repschläger mit IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer bei Hilde Mattheis, MdB (SPD) in ihrem Berliner Büro wahrnahmen.

Unter dem Eindruck des Eckpunktepapiers von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung (die IFK-Beurteilung des Papiers finden Sie hier), wurden mögliche nächste Schritte diskutiert, die ein höheres Vergütungsniveau ermöglichen könnten, wenn die Grundlohnsummenbindung wegfällt. Die SHV-Vertreter ließen aber keinen Zweifel daran, dass hier schnell gehandelt werden muss, damit die Praxen vor Ort, wirtschaftlich abgesichert sind.

Ein Ziel der SHV-Aktion ist aufzuzeigen, dass die ambulanten Therapiepraxen an einem dramatischen Fachkräftemangel leiden. Dabei wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, zu verdeutlichen, welche Auswirkungen das ganz konkret vor Ort und für die jeweiligen Wahlkreise hat. (Bild: Copyright Büro Hilde Mattheis)

 

v.l.n.r.: IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer, Hilde Mattheis, MdB (SPD), IFK-Vorsitzende Ute Repschläger