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Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nimmt immer konkretere Formen an. Am 16. Oktober fand nun die Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses statt. Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, vertrat dort den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV).

Grundsätzlich begrüßt der SHV den Entwurf des DVG. Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit ließen sich durch die Möglichkeiten der Digitalisierung so gestalten, dass das deutsche Gesundheitswesen und damit die flächendeckende Patientenversorgung auf Dauer davon profitieren könne, schreibt der SHV in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Wichtig sei jedoch, dass nicht nur die behandelnden Ärzte, sondern auch die Therapeuten selbst therapieunterstützende Apps verordnen dürfen. Denn Therapeuten haben während der Behandlung häufig einen engeren Kontakt zum Patienten und können den Krankheitsverlauf daher mindestens genauso gut beurteilen. Der SHV hat dem Bundestagsgesundheitsausschuss dazu eine entsprechende Formulierung vorgeschlagen.

Außerdem ist es aus Sicht des SHV unerlässlich, dass von Beginn an alle Gesundheitsfachberufe die Telematik-Infrastruktur nutzen können. Denn nur wenn möglichst viele Personen in die digitale Infrastruktur eingebunden werden, können die Vorteile der Digitalisierung voll ausgeschöpft werden. Der SHV fordert daher, dass alle Gesundheitsfachberufe eine Lese- und Schreibberechtigung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen und der Patient die Entscheidungsbefugnis behält, wer auf welche Daten zugreifen darf.

Sehr positiv bewertet der SHV, dass der Entwurf des DVG vorsieht, dass die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskosten für Therapiepraxen übernehmen müssen, die zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur notwendig sind. Mit Sorge betrachtet der SHV jedoch, dass es bislang noch kein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) gibt, das die elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) ausgeben könnte. Das wäre aber erforderlich, um die Therapeuten an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. In der Anhörung konnte dieses Thema gut platziert werden. Zugleich forderte der SHV, dass die bisher völlig ungeregelte Ausgabe von sog. Institutionenkarten (SMC-B-Karten) mit dem DVG eine gesetzliche Regelung erhält, die die Ausgabe und den Ausgabeprozess beschreibt. Denn ohne diese Karte, ist ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur überhaupt nicht möglich.

Künftig sollen elektronische Heilmittelverordnungen zumindest getestet werden. Auch diesen Vorstoß bewertet der SHV sehr positiv – fordert jedoch, die Rahmenbedingungen des geplanten Pilotprojekts dazu noch genauer zu definieren. Außerdem ist es aus Sicht des SHV notwendig, dass auch für Arzt-/Therapeutenberichte eine digitale Lösung gefunden wird.

Das DVG sieht vor, dass Ärzte künftig in größerem Umfang Telekonsile abhalten dürfen. Der SHV fordert, dass dies nicht nur Ärzten vorbehalten wird. Im Sinne erfolgreicher interprofessioneller Zusammenarbeit in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem müssen Telekonsile zwischen allen Gesundheitsfachberufen möglich sein.

Nach der Anhörung ist eine weitere Bearbeitungsphase vorgesehen, bevor das DVG Anfang November 2019 in die 2./3. Lesung geht.

Die Summe der Anregungen und Vorschläge, die das Publikum des 2. TherapieGipfels einbrachte, war enorm. In insgesamt zwölf Fachrunden sagten Teilnehmer den Vertretern des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ganz konkret, wo der Schuh drückt, welche Aspekte sie bislang zu wenig berücksichtigt sehen und was sie den SHV-Vertretern mit auf den Weg geben möchten.

Alle Ideen wurden dokumentiert und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in die weitere Verbandsarbeit des SHV ein. Denn zu tun gibt es genug in allen vier Hauptthemenfeldern – Vergütung, Blankoverordnung/Direktzugang, Akademisierung und Digitalisierung –. Die konkreten Hinweise der Teilnehmer helfen dabei, praxistaugliche Regelungen zu finden.

Da die rund 500 Teilnehmer des 2. TherapieGipfels immer nur einen Teil der Diskussionen in den Fachforen miterleben konnten, veröffentlicht der SHV hier alle Ergebnisse aus den Themenrunden und bedankt sich ausdrücklich bei Allen, die die Fachforen durch ihre Wortbeiträge und Anregungen bereichert haben.

Themenblock Blankoverordnung/Direktzugang

Bis zum 15. November 2020 soll aber feststehen, wie die Blankoverordnung konkret in die Regelversorgung aufgenommen wird. Die Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen sollen in Kürze beginnen. Aktuell wird noch mit Hochdruck daran gearbeitet, offene Fragen zu klären, um dann mit einer einheitlichen Position in die Verhandlungen zu gehen. Die Ausgestaltung der Details ist ein Prozess, in dem die vielen Fragen der Teilnehmer Berücksichtigung finden werden:

  • Wie wird bei der Blankoverordnung mit dem langfristigen Heilmittelbedarf umgegangen?
  • Dürfen Therapeuten bei einer Blankoverordnung Einzel- und Gruppentherapie kombinieren?
  • Wie wird die Blankoverordnung vergütet?
  • Kann mit Blick auf den Fachkräftemangel überhaupt garantiert werden, dass die Behandlung binnen 28 Tagen beginnt?
  • Werden die Verhandlungen überhaupt pünktlich abgeschlossen sein?
  • Wie werden die Therapeuten dann informiert?

Einige Teilnehmer machten sich grundsätzliche Gedanken zur Blankoverordnung:

  • Ist die Blankoverordnung als Übergangslösung zum Direktzugang zu sehen?
  • Werden die Verordnungszahlen steigen?
  • Könnte es sein, dass das Behandlungsvolumen insgesamt trotz steigender Verordnungszahlen sinkt, weil die Behandlungszeit kürzer wird als die üblicherweise vom Arzt verordnete Anzahl an Behandlungen?

Auch zum Direktzugang hatten Teilnehmer Fragen und Hinweise:

  • Der Direktzugang kann viel Bürokratie abbauen.
  • Therapeuten müssen den Direktzugang viel selbstbewusster fordern, denn Therapeuten sind hervorragend ausgebildet und können das.
  • Haben Patienten ausreichend ‚Branchenwissen‘, um selbst entscheiden zu können, mit welchen Beschwerden sie einen Therapeuten direkt aufsuchen können – und wenn ja, welchen?
  • Wissen Patienten, die unsicher sind, dass sie nach wie vor zunächst zum Arzt gehen können?

Bei vielen Wortmeldungen ging es um die Grundsatzfrage, wie Therapeuten damit umgehen sollten, wenn sie zeitnah durch die Blankoverordnung und perspektivisch durch den Direktzugang autonomer arbeiten können:

  • Wird eine besondere Qualifizierung nötig sein?
  • Was passiert bei den Physiotherapeuten mit den Zertifikatspositionen?
  • Therapeuten müssen künftig besonderen Wert auf den Ein- und Ausgangsbefund legen, auch wenn beides mehr Zeit kostet.
  • Sollte es für Therapeuten klare Leitfäden und Handlungsempfehlungen geben? Oder ist die Umsetzung von Blankoverordnung und Direktzugang allein „Praxissache“?
  • Wird es ein starres Konzept oder ein flexibles System geben?
  • Wird es versorgungsadäquatere Verordnungszahlen geben, wenn der Regressdruck bei den Ärzten entfällt?
  • Wie kann das ‚neue Selbstverständnis‘ der Therapeuten zum Ausdruck kommen, zum Beispiel der Hands-off-Ansatz?

Und auch hier gab es grundsätzliche Wortbeiträge:

  • Wann muss ein Patient erneut beim Arzt vorstellig werden?
  • Könnten Behandlungsziele definiert werden?
  • Heilmittelerbringer wollen gar keine ‚Ärzte‘ sein! Sie wollen nur in dem Rahmen, in dem sie fachlich sicher, weil entsprechend ausgebildet sind, autonom behandeln dürfen.

Themenblock Vergütungserhöhungen

Bis zum 30. Juni 2020 wird es je Heilmittelgruppe einen neuen Bundesrahmenvertrag geben. Neben den Themen Zulassung und Leistungsbeschreibung ist die Vergütung der therapeutischen Leistungen zentraler Bestandteil der anstehenden Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Verbänden auf Seiten der Therapeuten und dem GKV-Spitzenverband für die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Rückmeldungen zu den drei Fachrunden zum Thema Vergütung zeigten mehr als deutlich, dass zwar erste Erhöhungen in den Praxen ankommen, aber eine wirtschaftlich befriedigende Situation für Angestellte und Praxisinhaber noch längst nicht realisiert ist. Aus diesem Grund war auch das aktuelle Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) ein zentraler Punkt in den Diskussionsrunden. Unter www.wat-gutachten.de sind alle Praxisinhaber bis Ende Oktober 2019 aufgerufen, an der bundesweiten Erhebung mitzuwirken und die wirtschaftliche Situation und die Aufwände für bislang nicht bepreiste Leistungen transparent zu machen.

Tatsache ist, dass viele Tätigkeiten in den Praxen aktuell noch nicht in die Vergütungen einfließen. Folgende Fragen der Teilnehmer unterstreichen auch den direkten Zusammenhang zwischen Vergütung und massivem bürokratischen Aufwand in den Praxen:

  • Wird es bald eine Befundposition für die Physiotherapie geben?
  • Wann werden Hausbesuche endlich entsprechend vergütet?
  • Wann wird der Therapiebericht endlich angemessen bezahlt?
  • Gibt es Chancen, dass der Einzug der Zuzahlung bald entfällt?
  • Warum müssen Therapeuten für Fehler der Ärzte beim Ausstellen der Verordnungen geradestehen?
  • Lässt sich das Zahlungsziel der Krankenkassen verkürzen?

Vergütung, bürokratischer Aufwand und sinnvolle Versorgung der Patienten gehen für die Teilnehmer des 2. TherapieGipfels Hand in Hand. Was geleistet wird, soll auch vergütet werden – da waren sich alle Diskutanten in den Fachrunden Vergütung einig. Gerade die Optimierung der Versorgung spielt für die Kolleginnen und Kollegen eine sehr wichtige Rolle. So kamen zahlreiche Anregungen und Fragen, die neue Ansätze in der Versorgung darstellen könnten – hier ein paar Beispiele:

  • Wäre es denkbar, dass es bei schnellerem Behandlungsbeginn eine höhere Vergütung gibt?
  • Wäre es in der Physiotherapie nicht sinnvoll, in flexibleren Zeiteinheiten wie beispielsweise 30, 45 oder 60 Minuten zu denken?
  • Wann bekommen Therapeuten endlich Geld für eigenständige Forschung im therapeutischen Bereich?

Enorm wichtig ist es, dass möglichst viele Praxisinhaber an dem Wirtschaftlichkeitsgutachten in ambulanten Therapiepraxen (WAT) unter www.wat-gutachten.de bis Ende Oktober mitmachen. Je mehr selbstständige Therapeuten mitmachen, desto differenzierter und aussagekräftiger können die Berufsverbände ihre Verhandlungsposition untermauern.

Themenblock „Akademisierung“ – hochschulische Ausbildung

Die Modernisierung der Ausbildung in den therapeutischen Berufen ist längst überfällig. Sie stellt die Basis der gesundheitlichen Versorgung dar. Die Berufsgesetze wurden teilweise seit mehr als 30 Jahren nicht mehr angepasst. Mit ihren Novellierungsvorschlägen haben die Verbände bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Entsprechende Entwürfe liegen dem Bundesministerium für Gesundheit zum Teil bereits vor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, Fakten und Ideen zur Novellierung der Ausbildungen zusammenzutragen. Die therapeutischen Verbände haben dazu bereits vor Monaten einen umfangreichen Fragenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beantwortet und darin die Notwenigkeit einer grundständig hochschulischen Ausbildung für Therapeuten umfassend begründet. Sie ist notwendig, um bereits bestehende Engpässe in der Versorgung nachhaltig zu überwinden, die Qualität und Attraktivität der Ausbildungen deutlich zu erhöhen und die Patientenversorgung kontinuierlich zu verbessern. Eine Teilakademisierung stellt für die Verbände keine zufriedenstellende Option dar: sie spaltet den Beruf.

In den drei Gesprächsrunden wurde mehr als deutlich, dass die Aufklärung hinsichtlich der hochschulischen Ausbildung verbessert werden muss. Derzeit sind viele Berufsangehörige verunsichert. Dazu einige Stimmen:

  • Werden Studierende/ehemalig Studierende mit ihren Sorgen und Nöten von den Berufsverbänden/den Hochschulen genügend „aufgefangen“?
  • Es fehlt an Wertschätzung gegenüber Studierenden/Studierten, die sich oft auch ihren Kollegen und Kolleginnen gegenüber erklären müssen und keine entsprechende Vergütung erhalten.
  • Auch die Wertschätzung von langjährig erfahrenen Berufsangehörigen muss bedacht werden. Welche Formen der Anerkennung ihrer beruflichen Kompetenzen wird es künftig geben? Lassen sich die Erfahrungen aus der Schweiz und aus Österreich auf unsere Situation übertragen?
  • Es werden Fachleute gebraucht, die Prozesse mitgestalten können: Der Mehrwert eines Studiums im Gesundheitssystem wird nicht transparent (genug) gemacht. Das Potential wird noch nicht erkannt, nicht ausgeschöpft oder sogar verhindert.

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer weitere Themenblöcke im Zusammenhang mit der Veränderung der Ausbildung:

Ausbildungsinhalte:

  • Wie können wir durch die Anpassung der Ausbildungsinhalte mehr Versorgungsqualität erreichen?
  • Welche Kompetenzen braucht man für die Ausbildung?
  • Wie werden Anrechnungsmöglichkeiten für Fortbildungen geschaffen?
  • Welche Möglichkeiten der Nachqualifizierung bestehen? Wie wird der Bestandsschutz für die Berufsangehörigen gewährleistet, die nach den bisherigen Berufsgesetzen ausgebildet wurden?
  • Zurzeit bestehen erhebliche Probleme in der europäischen Anerkennung der Berufe. Wie kann die Durchlässigkeit besser berücksichtigt werden? Wie kann sie gelingen?

Schule/Hochschule:

  • Die Konsequenzen des Nebeneinanders von Studium und Ausbildung (Teilakademisierung) werden nicht berücksichtigt. Es droht die Gefahr der Dequalifizierung und Spaltung innerhalb der Berufe.
  • Für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren sollen fachschulische Ausbildung und hochschulische Ausbildung parallel laufen. Dafür brauchen Schulen neue Strukturen. Wie werden diese geschaffen und finanziert?
  • Welche Formen der Kooperation zwischen Fachschulen und Hochschulen existieren? Welche haben sich bereits bewährt, welche werden in der Übergangszeit noch benötigt?
  • Was geschieht mit den bisher an Fachschulen tätigen Lehrenden? Wie kann deren Potenzial in der hochschulischen Lehre genutzt werden?
  • Studieren ohne Abitur ist bereits möglich – es ist eine Frage der gelebten Durchlässigkeit, und es ist Aufgabe der Hochschulen, verstärkt darüber zu informieren. Bei einer rein hochschulischen Ausbildung besteht die „Gefahr“, dass sich Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss nicht mehr für die Ausbildung entscheiden können.
  • Gleiches gilt umgekehrt für Abiturienten, die eine fachschulische Ausbildung aktuell nicht hinreichend attraktiv finden. Eine hochschulische Ausbildung mit entsprechenden beruflichen Aufstiegschancen wird die Attraktivität der Therapieberufe steigern.

Gehalt:

  • Wie kann die Vergütung gerechter werden? Wo sind die Unterschiede, was schafft einen Anspruch auf höhere Vergütung? Hierbei sind Tätigkeitsmerkmale entscheidend, nicht der Grad der Ausbildung.
  • Wie will man verhindern, dass zum Beispiel Krankenhäuser Masseure statt Physiotherapeuten einstellen, um Gehalt einzusparen?

Themenblock Digitalisierung:

Die Digitalisierung, die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) und der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) sind Themen, die bisher eine eher untergeordnete Rolle in Therapeutenkreisen spielten. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sorgt für einen Weckruf. Was soll, kann, muss in der digitalen Struktur der Zukunft geschehen?

Zugang:

  • Der Zugang zur TI mit Lese-/Schreibzugriff, beispielsweise auf die ePA, ist eine der Forderungen, die Therapeuten stellen. Bisher verfügt kein therapeutischer Beruf über einen elektronischen Heilberufeausweis, obwohl die gesetzliche Grundlage dafür schon im Jahr 2004 gelegt worden ist. Hier wurde in der Diskussion klar, dass den Ländern dringend die Relevanz des elektronischen Gesundheitsberuferegisters verdeutlicht werden muss.
  • Die Ankündigung, dass Krankenkassen die Finanzierung der Hardware (Installation und Betriebskosten) übernehmen müssen, sorgte für Erleichterung.

Chancen und Risiken:

  • Die Mehrzahl der anwesenden Therapeuten ist sich der Chancen und Risiken bewusst. Die Vereinfachung der Dokumentation, Kommunikation und Abrechnung und der damit verbundene Bürokratieabbau sind wichtige Ziele. Hier sehen die meisten Berufsangehörigen gute Chancen, in ihrem Arbeitsalltag von der Digitalisierung zu profitieren, wenn alle Beteiligten gut miteinander kommunizieren. Der Datenschutz ist dabei ein sehr hohes Gut.
  • Gleichzeitig sind einige Therapeuten nicht von der Notwendigkeit der Digitalisierung überzeugt, bzw. haben Bedenken, die Bürokratie könnte sie überfordern. Hier sind die Verbände gefragt, tiefergehend zu informieren.

Umgang bzw. Kommunikation mit Patienten:

  • Eine wichtige Rolle in der zukünftigen TI wird der Umgang mit dem Patienten sein, der alleine über die Handhabung seiner Daten entscheidet.
  • Therapeuten wünschen sich zudem die Verankerung von Therapieplänen bzw. die Einbindung der Therapeuten bei der Frage der Verordnungsfähigkeit von Apps in den Therapieverlauf.

 

Alle Anregungen aus den Foren des 2. TherapieGipfels fließen in die weiteren Überlegungen und Vorbereitungen des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ein und werden in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Und auch im Nachgang des TherapieGipfels freut sich der SHV immer über konstruktive Ideen und Hinweise. Der SHV ist per E-Mail unter info@shv-heilmittelverbaende.de und telefonisch unter 0221 98 10 27-28 erreichbar. Weitere Informationen gibt es zudem online unter www.shv-heilmittelverbaende.de.

Etwa 500 Teilnehmer kamen am 9. September 2019 zum 2. TherapieGipfel nach Berlin. Vor einem vollen Auditorium blickte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf die politischen Erfolge der letzten 12 Monate zurück und gab einen Ausblick auf seine weiteren Schwerpunkte für die Therapieberufe für 2020. Der 2. TherapieGipfel war der erste gesundheitspolitische Termin des Ministers in der Hauptstadt nach der Sommerpause des Deutschen Bundestages.

Minister offen für weitere Ziele

Bereits in ihrem Eingangsstatement erläuterte Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), Gastgeber des 2. TherapieGipfels, die Zwischenergebnisse wie den dauerhaften Wegfall der Bindung an die Grundlohnsumme bei Vergütungsverhandlungen oder die bundesweite Anhebung der Preise sowie die Neuausrichtung der Vergütungsverhandlungen ab Herbst 2019. Dafür dankte die SHV-Vorsitzende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausdrücklich.

Allerdings seien weitere Anpassungen erforderlich, um die therapeutische Patientenversorgung zu sichern und die Situation der Therapeuten zu verbessern. Konkrete Maßnahmen müssen dem massiven Fachkräftemangel entgegenwirken. Der SHV fordert eine direkte Anbindung aller Therapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI), die Einführung von Modellvorhaben zum Direktzugang, die Entfristung der Modellstudiengänge und spürbare Schritte zur Entbürokratisierung in den Praxen.

Aber auch Forderungen aus dem Publikum nahm der Minister sehr ernst, so zum Beispiel den Hinweis auf den bürokratischen Aufwand für den Einzug der Zuzahlung sowie die fehlende Möglichkeit von Zwischenabrechnungen im Bereich der Podologie.

Der Bundesgesundheitsminister verwies ausdrücklich auf die noch anstehenden Umsetzungen der Blankoverordnung. Diese neue Versorgungsform gilt es nun bis zum 15. November 2020 mit Leben zu füllen und deren Nutzen für die Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Auch bei der Entbürokratisierung habe er Wort gehalten und mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz bürokratische Erleichterungen bei Zulassungsfragen geschaffen.

Offen, aber noch nicht entscheidungsbereit ist Minister Spahn bei der Überarbeitung der Berufsbildungsgesetze noch in der laufenden Legislaturperiode. „Bis Ende 2019 erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkrete Eckpunkte, die dann in einen Gesetzesentwurf einfließen werden“, so der Minister.

Der Handlungs- und Modernisierungsbedarf der Ausbildungen liegt auf der Hand. Allerdings schätzt Jens Spahn die aus seiner Sicht sehr praxisbezogene Prägung der bestehenden fachschulischen Ausbildung. Hier ist in den nächsten Wochen und Monaten noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn eins steht für die SHV-Vertreter fest:  Die Novellierung der Berufsbildungsgesetze muss die Therapieberufe im Sinne der Patienten zukunftsfähig und attraktiver machen. Bei immer komplexer werdenden Krankheitsbildern müssen Therapeuten stärker als bislang in den Behandlungsprozess als Mitbehandler agieren. Dafür und für eine wissenschaftliche Weiterentwicklung der therapeutischen Berufe ist eine grundständige hochschulische Ausbildung mit weiterhin starkem Praxisbezug die Basis, so die SHV-Vertreter

Themenvielfalt bei der Podiumsdiskussion

Der Diskussionsrunde mit dem Minister folgte nahtlos eine konstruktive Diskussion zwischen den Podiumsteilnehmern und dem Publikum. Geschickt schlug Moderator Martin von Berswordt-Wallrabe zu den Themen Vergütung, Direktzugang, Akademisierung und Digitalisierung die Brücke. Aber auch spezifische Themen wie beispielsweise die Ausbreitung privater Investoren in der Heilmittelbranche kamen zur Sprache.

Neben den SHV-Vorständen diskutierten Bettina Müller, MdB (SPD), Dr. Roy Kühne, MdB (CDU), Ulrike Elsner (Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen) und Dr. Erik Bodendieck (Vertreter der Bundesärztekammer). Sowohl Bettina Müller als auch ihr CDU-Kollege Dr. Roy Kühne sprachen sich für weitere Maßnahmen zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland aus. Die SPD-Politikerin sah beispielsweise den Direktzugang als ein gutes Versorgungsmodell gerade für den ländlichen Raum, in dem Fachärzte rar sind. Dr. Roy Kühne sprach sich dafür aus, dass der Beruf des Therapeuten grundsätzlich bessergestellt werden müsste: „Therapeuten verdienen noch mehr Respekt von der Gesellschaft.“

Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, betonte die Bedeutung der Therapeuten als Berufsgruppe. Es sei international nicht selbstverständlich, dass die Heilmittelversorgung Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Außerdem erkannte sie die Arbeit der Berufsverbände an. „Die Heilmittelerbringer haben in den vergangenen fünf Jahren wahnsinnige Erfolge erzielt“, betonte Elsner. Drei Gesetze in vier Jahren sein Ausdruck davon.

Dr. Erik Bodendieck, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, hob das spezifische Wissen und die Bedeutung der therapeutischen Arbeit hervor. Beim Thema Digitalisierung sah er den größten Nutzen für den Patienten, wenn alle Akteure im Gesundheitswesen eingebunden werden. Beim Thema Direktzugang hat der Vertreter der Ärzteschaft nicht überrascht, so standen die Argumente der Haftung und der Budgetverantwortung hier an erster Stelle bei ihm. „Wenn das Ihr einziges Problem ist, ist ja alles gut“, entgegnete Repschläger. „Denn das ist ja dann ‚unser‘ Problem.“

In gut eineinhalb Stunden Podiumsdiskussion sind viele Themen zur Sprache gekommen. Hier gilt es bei der politischen Arbeit und den Gesprächen mit den Entscheidern im Gesundheitswesen weiter anzuknüpfen.

Direkter Austausch in vier Fachrunden

Neu bei diesem 2. TherapieGipfel waren vier Fachrunden, die sich direkt an die Podiumsdiskussion anschlossen. In den Sessions erhielten die Teilnehmer Hintergrundinformationen zu den Themen Vergütung, Novellierung der Berufsgesetze, Direktzugang/Blankoverordnung und Digitalisierung. In den Frage- und Diskussionsrunden konnten die Besucher dann ihre persönlichen Erfahrungen und Vorschläge einbringen. Über die Ergebnisse der einzelnen Themenrunden wird der SHV gesondert berichten.

Nach dem Gipfel ist vor dem Gipfel

Der 2. TherapieGipfel hat wieder ein gesundheitspolitisches Zeichen gesetzt. Eine solche Großveranstaltung mit vielen Teilnehmern und Entscheidern auf dem Podium zeigt, dass die Themen auf der politischen Bühne präsent sind.

„Wir werden als berufspolitische Vertretung der Therapeuten weiter intensive Überzeugungsarbeit leisten, unsere gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich nutzen und an Lösungen für offene Fragen zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung arbeiten“, erklärte Ute Repschläger am Ende des 2. TherapieGipfels.

Und auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gab etwas von seinem Hausaufgabenzettel preis: Bis zum 3. TherapieGipfel soll die zweite und dritte Lesung des neuen Berufsbildungsgesetzes abgeschlossen sein. „Dann kann ich auch noch mein Versprechen wahrmachen, die Berufsbildungsgesetze zu überarbeiten.“

 

Heilmittelversorgung gestalten und zukunftsfähig machen

Köln, 02. September 2019: Am 09. September 2019 eröffnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den 2. TherapieGipfel in Berlin. Im Mittelpunkt dieser Branchenveranstaltung im Langenbeck-Virchow-Haus stehen zukunftsrelevante Themen zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Politik erste Akzente zur Optimierung der therapeutischen Versorgung gesetzt. „Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, um eine wohnortnahe und flächendeckende Patientenversorgung sicherzustellen und dem Fachkräftemangel in den Therapieberufen entgegenzuwirken“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV), die Relevanz des 2. TherapieGipfels.

Ab 13 Uhr geht es am 09. September um aktuelle Gesetzesentwürfe wie beispielsweise das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), aber auch um Themen, die die Branche besonders bewegen, wie zum Beispiel die Vergütungssituation der Therapeuten, die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung und überfällige Modellvorhaben zum Direktzugang. Bis 15 Uhr diskutiert der Vorstand des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit verantwortlichen Gesundheitspolitikern, kompetenten Fachleuten und den Teilnehmern des 2. TherapieGipfels.

Der SHV erwartet als Veranstalter des 2. TherapieGipfels mit etwa 500 Teilnehmern wieder ein volles Haus. Neben der eigentlichen Podiumsdiskussion finden im Anschluss ab 15 Uhr bis 16.30 Uhr erstmals Fachrunden zu den oben genannten Themen statt. Jede Session beginnt mit einem fünfminütigen Impulsvortrag, dem eine inhaltliche Diskussion folgt. Jeder Teilnehmer hat so die Möglichkeit, zu all diesen Themen vertieft zu diskutieren.

„Das Format des TherapieGipfels bietet sowohl Entscheidern aus dem Gesundheitswesen, der Politik als auch den Berufsangehörigen die Möglichkeit, über die aktuelle therapeutische Versorgung zu sprechen und zukunftsweisende Schritte zu diskutieren“, so Ute Repschläger.

Weitere Infos zur Veranstaltung und das Online-Anmeldeformular gibt es unter www.therapiegipfel.de.

Das Gesundheitssystem ist überlastet, Patienten müssen immer länger auf einen Arzttermin warten. Was wäre da naheliegender als die Möglichkeit zu schaffen, dass Patienten mit bestimmten Beschwerden direkt einen Therapeuten aufsuchen dürfen? Dass sie also keine ärztliche Verordnung bräuchten, um eine Heilmitteltherapie zu erhalten. Der Direktzugang würde nicht nur Wartezeiten verkürzen, sondern das Gesundheitssystem auch finanziell entlasten – bei mindestens ebenso guten therapeutischen Ergebnissen.

Bislang ist der Direktzugang politisch nicht gewollt. Das jüngst in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht jedoch die Einführung der Blankoverordnung vor. Dabei darf der Therapeut selbst entscheiden, welche Therapieform er wie oft und mit welcher Frequenz durchführt. Bislang ist noch nicht geklärt, für welche Diagnosen eine Blankoverordnung genutzt werden kann. Darüber müssen sich die Vertreter der Heilmittelerbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen einigen. Mit den Ärztevertretern ist Einvernehmen herzustellen. Unklar ist auch noch, wer die wirtschaftliche Verantwortung für die  Blankoverordnung verteilt wird.

Langfristig strebt der SHV nach wie vor die Einführung des Direktzugangs an, auch um Patienten schneller und zielgerichteter therapeutisch versorgen zu können. Inzwischen gibt es zahlreiche internationale Studien, die die hohe Qualität der therapeutischen Versorgung im Direktzugang belegen. Die Studien variieren in Aufbau und genauem Forschungsziel. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass die therapeutische Direktbehandlung der Behandlung nach vorheriger ärztlicher Befundung in nichts nachsteht. Patienten, die im Direktzugang von einem Therapeuten behandelt wurden, waren häufig sogar schneller wieder fit. Hier wurden etwa die Anzahl der benötigten Behandlungstermine, die Anzahl der Krankentage oder die Kosten der Behandlung verglichen.

Um die Erkenntnisse aus dem Ausland auf Deutschland übertragen zu können, sind weitere, gezielte Untersuchungen sinnvoll. Dann könnte zum Beispiel überprüft werden, für welche Beschwerden der Direktzugang geeignet ist. Außerdem könnten die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit konkret erforscht werden.

Voraussetzung für Modellprojekte zum Direktzugang im deutschen Gesundheitssystem ist, dass die Politik eine entsprechende Formulierung im Gesetz verankert. Im jüngst verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde diese Chance vertan. Der SHV macht sich deshalb weiter dafür stark, dass die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Modellvorhaben schafft.

Der Direktzugang zu therapeutischer Behandlung ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt den Kabinettsentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt hat. Für den SHV steht dabei fest: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren. Dabei gilt es, die Chancen einer Digitalisierung zu nutzen und mögliche Stolpersteine direkt aus dem Weg zu räumen.

Die Patientenversorgung von morgen erfordert mehr interprofessionelle Zusammenarbeit.  Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann entscheidende Veränderungen bringen und Antworten liefern auf das sich verändernde Aufgabenspektrum von Therapeuten in den nächsten Jahren. Dazu hat der SHV in einer schriftlichen Stellungnahme und der mündlichen Verbändeanhörung zum DVG klar Position bezogen.

Der SHV fordert, dass eine verbesserte digitale Infrastruktur sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen muss. Voraussetzung dafür ist beispielsweise die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) und eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können – ohne Ausnahme!

Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Kabinettsentwurf zum DVG ist eine Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss.

Aus diesem Grund ist die Digitalisierung eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es außerdem um die Vergütung der Heilmittelerbringer, den Direktzugang, die Blankoverordnung und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

Heilmittelerbringer gehören zu den Berufsgruppen in Deutschland, die am schlechtesten vergütet werden. Die Folgen dessen sind schon jetzt deutlich zu erkennen: Der Fachkräftemangel ist überall präsent, Patienten müssen immer länger auf freie Termine warten. Denn die geringe Vergütung macht es gerade für junge Leute unattraktiv, Ergotherapeut, Physiotherapeut, Podologe oder Masseur und medizinischer Bademeister zu werden.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde der bundesweite Höchstpreis eingeführt. Das bedeutet, dass Heilmittelerbringer nun für jede Leistung die höchste Vergütung erhalten, die bis dato in einem der regionalen Tarifgebiete bezahlt wurde. Ein einheitliches Preissystem je Therapieberuf löst damit die vielen regionalen Preissysteme ab. Das ist gerade für bislang niedrig vergütete Regionen eine deutliche finanzielle Verbesserung.

Trotzdem sind weitere Schritte dringend erforderlich. Denn die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen waren bislang so niedrig, dass selbst die Bundeshöchstpreise noch immer nicht ausreichen, um den wirtschaftlichen Betrieb einer Praxis zu gewährleisten. Unter anderem deshalb ist es nicht möglich, das Gehalt der angestellten Therapeuten auf ein angemessenes Niveau anzuheben.

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde die Grundlohnsummenbindung zunächst temporär bis Ende 2019 ausgesetzt. Mit dem TSVG konnte nun eine dauerhafte Abschaffung dieser Bindung an den durchschnittlichen Anstieg der Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen erreicht werden. Bei den ersten bundesweiten Vergütungsverhandlungen, die im Jahr 2020 anstehen, können die Vertragspartner also ‚frei‘ über die neuen Erhöhungen entscheiden. Basis für die Verhandlungen sollen betriebswirtschaftliche Kennzahlen sein.

Nachdem die Leistung von Heilmittelerbringern jahrelang viel zu gering vergütet wurde, ist nun die Zeit gekommen, in der Versäumtes nachgeholt werden muss. Die gute konjunkturelle Lage gibt den gesetzlichen Krankenkassen den entsprechenden finanziellen Spielraum dafür. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die anstehenden Verhandlungen die finanzielle Situation der Heilmittelerbringer nachhaltig verbessert Der SHV macht sich dafür stark.

Die Vergütung der Heilmittelerbringer ist eins der vier großen Themen, die beim 2. TherapieGipfel in Berlin im Mittelpunkt stehen werden. Am 9. September ab 13 Uhr wird es zudem um das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), den Direktzugang, die Blankoverordnung und die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit Blick auf die Akademisierung gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (MdB) hat seine Teilnahme bereits zugesagt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Online-Anmeldung gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de/therapiegipfel.

In Berlin fand die Anhörung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum Beschlussentwurf über die Änderung der Anlage 2, Ergänzung der Anlage 17 (DMP Depression) sowie der Anlage 18 (Depression – Dokumentation), statt. Der SHV hatte eine entsprechende Stellungnahme zum Disease-Management-Programm (DMP) Depression eingereicht und wurde nun bei der Anhörung von Birthe Hucke (DVE) vertreten.

Die Therapieberufe finden sich im DMP im Kapitel „Weitere Verfahren und unterstützende Maßnahmen“ wieder. In der Anhörung wurde durch Birthe Hucke nochmals die Bedeutung der Ergotherapie und auch der Bewegungstherapie hervorgehoben. Dazu gehört, dass diese Maßnahmen nicht nur erwähnt, sondern auch sachgerecht und zeitgemäß ausformuliert werden. Dies wurde auch vom Patientenvertreter gefordert und seitens der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) unterstützt.

Zur Notwendigkeit bewegungstherapeutischer Maßnahmen hat zudem auch Prof. Dr. Gerhard Huber, Präsident des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie), sehr differenziert Stellung genommen. Darüber hinaus wurde die aktive Einbeziehung der Angehörigen (mit Zustimmung des Patienten) sowohl in Therapieplanung als auch bei Schulungen und in Bezug auf Selbsthilfeangebote bestärkt.

Die Beiträge des SHV haben das Ziel, die Therapieberufe im DMP Depression sichtbar zu verankern. Wir dürfen gespannt sein, was sich nach dieser Anhörung daraus entwickelt.

v.l.n.re.: Bettina Kuhnert und Birthe Hucke

 

Am 10. Juli 2019 fand in Berlin die mit Spannung erwartete Anhörung zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Für die SHV-Mitgliedsverbände waren Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) als Sachverständige geladen und konnten zu speziellen Aspekten der erforderlichen Anpassungen mündlich Stellung beziehen.

Forderungen und Aspekte zur Weiterentwicklung benannt

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich Position zu wichtigen Erleichterungen im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie genommen.

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In der mündlichen Anhörung kamen nun weitere Aspekte zur Sprache. So forderte Andrea Rädlein, dass der Wegfall der Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls allerspätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten soll, und nicht erst zum Zeitpunkt der Umsetzung ab voraussichtlich 01. Juli 2020.

Besonders dringend ist eine Anpassung bei der Festlegung, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. Hier sieht der Entwurf des G-BA aktuell sechs Monate vor. Dies widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten. Aus Sicht des SHV sollte diese Zeitspanne deshalb maximal 16 Wochen betragen.

Ein weiterer versorgungsrelevanter Punkt ist die Weiterentwicklung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V“. Hier schlägt der SHV die Ergänzung um folgende Diagnosen vor:

o             M75.3 Tendinitis calcarea im Schulterbereich

o             J45.- Asthma bronchiale

o             I70.- Artherosklerose inkl. pAVK

o             G91.- Hydrocephalus

o             G44.0 Clusterkopfschmerz

o             G44.2 Spannungskopfschmerz

Bettina Kuhnert hat noch einmal bekräftigt, dass die psychischen Erkrankungen nicht im langfristigen Heilmittelbedarf abgebildet sind. Sie verwies dabei insbesondere auf die schweren und chronisch verlaufenden Depressionen und die Schizophrenie. Beide Erkrankungen benötigen durchgehend therapeutische Interventionen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

Zeitplan für Umsetzung

Zwar soll die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2020 in Kraft treten. Wirksam wird diese dann aber sicher erst zum 01. Juli 2020, weil erhebliche Anpassungen an die Praxissoftware der Ärzte erfolgen müssen. „Wir wünschen uns eine möglichst schnelle Umsetzung, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Das alles zieht sich schon viel zu lange hin“, betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des SHV direkt nach der Anhörung.

 

 

Am 10. Juli 2019 findet die zweite Anhörung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie statt. Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) werden bei der Anhörung am Mittwoch in Berlin mündlich die Position der SHV-Mitgliedsverbände bekräftigen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat vorab eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des G-BA eingereicht.

Umsetzung bringt massive Entbürokratisierung

Die Beratungen zur HMR sind bereits seit Herbst 2018 im Gange. Fest steht schon jetzt: Die Änderungen werden massive Erleichterungen für Therapeuten bringen und damit die Patientenversorgung mit Heilmitteln optimieren. Diese Entwicklungen begrüßt der SHV ausdrücklich. Aber: Dies kann nur der erste Schritt sein. Denn das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fordert eine weitere spürbare Entbürokratisierung. Deshalb muss der G-BA die Heilmittel-Richtlinie in einem zweiten Schritt noch stärker als bislang angedacht überarbeiten.

Hier einige der aktuell wichtigsten Eckpunkte zur Info:

  • Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls werden zu einem Verordnungsfall zusammengefasst.
  • Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose.
  • Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, weil der Begriff Höchstverordnungsmenge im Regelfall in orientierende Behandlungsmenge umbenannt wird und damit die Genehmigungspflicht entfällt (vgl. § 32 Abs. 1b SGB V).
  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt.
  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst (z.B. EX1, EX2 u EX3 zu EX in der Physiotherapie) und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt.
  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf“ (10 Tage) eingeführt.
  • Unterbrechungstatbestände aus den Rahmenverträgen werden über die neue Richtlinie “legitimiert“.
  • Flexibler Wechsel von Einzel-auf Gruppentherapie wird möglich.
  • Vorrangige, ergänzende und optionale Heilmittel werden zusammengefasst

Nachbesserung an einigen Stellen empfohlen

Der SHV fordert in seiner Stellungnahme bereits jetzt weitere Anpassungen, so zum Beispiel zu der Frage, wann ein „neuer Verordnungsfall“ entsteht. Hier sieht der Entwurf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Verordnung vor. Der SHV fordert  hingegen, den Zeitraum auf 16 Wochen zu verkürzen.

Außerdem bedarf es einer Klarstellung bei der Verordnung von Doppelbehandlungen. Der SHV fordert, dass sich die Anzahl der ärztlich verordneten Behandlungseinheiten automatisch verdoppelt und nicht halbiert, wenn der Arzt Doppelbehandlungen verordnet.

Als weiteren wichtigen Punkt fordert der SHV, dass die Angabe der Therapiefrequenz auf der Verordnung als Empfehlung des Arztes an den Therapeuten zu verstehen ist, den Therapeuten also nicht bindet und damit seine therapeutischen Möglichkeiten nicht einschränkt. Aus Sicht des SHV erfordert gerade die schnelle Reaktion auf wechselnde Befindlichkeiten des Patientenhäufig eine höhere oder niedrigere Therapiefrequenz, als sie vom Arzt verordnet wurde. Die geplante Neuregelung, dass der Arzt zukünftig Frequenzspannen angeben kann, löst das Problem nur teilweise.

Die Mitgliedsverbände des SHV werden ihre Mitglieder über den weiteren Verlauf, den Zeitplan und die nächsten Schritte bei der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie informieren.