Archiv der Kategorie: Startseite

An die

Damen und Herren

Abgeordneten des

Deutschen Bundestages

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang der nächsten Woche berät der Deutsche Bundestag über weitere Maßnahmen, um finanziellen Schaden von den tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens abzuwenden: Denn die Corona-Krise darf im Interesse unserer Patienten nicht dazu führen, dass die bewährte und international vorbildliche therapeutische Struktur in Deutschland gefährdet wird. Wir wollen Ihr Augenmerk auf die aktuell bedrohte Struktur der Heilmittelpraxen richten.

  • Alle Heilmittelpraxen sind für die ambulante Versorgung der Versicherten systemrelevant und damit flächendeckend unverzichtbar; sie müssen deshalb als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Bestand geschützt werden.
  • Bereits jetzt ist Fakt, dass die ganz überwiegende Zahl der Patienten ausbleibt. Diese Entwicklung wird sich ab dem Wochenende weiter verschärfen, wenn bedingt durch Ausgangsbeschränkungen nur noch in Notfällen behandelt werden darf. Damit werden die jetzt schon entstandenen gravierenden wirtschaftlichen Einbußen in den Praxen existenzgefährdend.

Wir haben deshalb die dringende Bitte und Forderung, dass der finanzielle Schutzschirm auch auf die Heilmittelpraxen ausgedehnt wird. Sie dürfen unsere Praxen jetzt nicht allein lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Repschläger                                                                Heinz Christian Esser

Vorsitzende                                                                         Geschäftsführer

 

Unklarheiten gefährden die therapeutische Patientenversorgung und die Therapeuten vor Ort – Klarstellung der Bundes- und Landesregierung ist dringend nötig!
Köln, 19. März 2020: Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 verkündet, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben sollen. Unter dieser Maßgabe versuchen therapeutische Praxen in ganz Deutschland, die therapeutisch erforderliche Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu halten. Doch unklare Vorgaben und mangelnde Ausstattung mit Hygieneartikeln stellen die Praxen vor nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert deshalb eine schnelle Klärung der folgenden offenen Fragen von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen.
 Wie erhalten Therapiepraxen über öffentliche Stellen erforderliche Schutzkleidung und Hygienematerialien? Die Verteilung vom Bund in die Länder erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel. Im Bundesland selbst gehen die Materialien an die ärztliche Selbstverwaltung, die es im therapeutischen Bereich leider nicht gibt. Hier braucht es Lösungen!
 Wie sichert die Bundesregierung die wirtschaftliche Existenz der therapeutischen Praxen? Durch Einhaltung der Pandemie-Richtlinien kommt es zu massiven Einbrüchen, die die Praxen existenziell bedrohen. Eine Versorgung selbst von dringend behandlungsbedürftigen Patienten ist schon heute nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Wir brauchen Lösungen, die die Patientenversorgung heute und morgen sichern. Hier braucht es Lösungen zur finanziellen Sicherung beispielsweise in Form eines Rettungsschirms für die Gesundheitsberufe!
„In dieser Krise dürfen unsere Praxen nicht vergessen werden! Nur durch eine schnelle Klärung ist es uns möglich, ein Mindestangebot an erforderlichen Therapien für alle Patienten, die darauf angewiesen sind zu gewährleisten“, sind sich alle SHV-Mitgliedsverbände einig. Die Kostenträger haben ihrerseits am 18. März 2020 mit weitreichenden Empfehlungen einen Beitrag zur Versorgungssicherung geleistet, nun muss die Politik schnellstmöglich nachziehen.

Köln, den 19.03.2020

Die Coronakrise verunsichert das Land. Die medizinischen Vorbereitungen zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sind auf gutem Weg. Die Schließung der Schulen und Kitas zeigt aber überdeutlich wie stark die Einschnitte für alle Bürger unseres Landes sind. Wirtschaftliche Auswirkungen all dieser Maßnahmen sind bisher nur in Ansätzen erkennbar, werden aber zunehmend als existenzgefährdend empfunden, auch in unseren Heilmittelpraxen. Die Patienten sind verunsichert, befürchten Ansteckungen und sagen Behandlungstermine ab. Mitarbeiter fallen aus, weil sie ihre Kinder betreuen müssen usw. usw. Hier baut sich eine bisher nie gekannte Kette von Einschränkungen für unsere Praxen auf.

Wie unseren Praxen bei dieser Bewährungsprobe am besten geholfen werden kann, weiß heute noch keiner. Entscheidungen zu Kurzarbeit helfen eher im gewerblichen Bereich. Steuerliche Erleichterungen, Liquiditätshilfen, Verzicht auf bürokratischen Aufwand greifen schneller und besser, müssen aber durch andere Maßnahmen flankiert werden, wenn in unseren Praxen die Umsätze fühlbar wegbrechen. Der SHV und seine Mitgliedsverbände stehen deshalb im permanenten Austausch miteinander und – ungleich wichtiger noch – mit der Politik und den Krankenkassen. Dort hat man verstanden, dass die Therapiestrukturen gerade auch in dieser Krise geschützt werden müssen. Nicht ein Glied in der Therapiekette, nicht eine einzige Praxis darf wegbrechen, die Versorgung muss für alle Patienten uneingeschränkt weitergehen. Das ist das gemeinsame Ziel der Berufsverbände und aller Gesprächspartner in Bund und Land.

Ute Repschläger                                                                       Heinz Christian Esser
Vorsitzende                                                                                Geschäftsführer

 

Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.

Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen, – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen eigenen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.

Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.

Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.

„Komplizierte Fakten verständlich erklären, also ‚knapp und knackig‘ sowie in verständlicher Sprache – das ist unsere Kernkompetenz“, brachte Ute Repschläger auf den Punkt, warum Heilmittelerbringer in der Vermittlung von Gesundheitskompetenz eine wichtige Rolle spielen. Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) diskutierte während der Fachtagung „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ in Berlin mit weiteren Vorsitzenden der Allianzpartner auf dem Podium.

Heilmittelerbringer seien die Akteure im Gesundheitswesen, die die meiste Zeit am Stück mit den Patienten verbringen – zwischen 15 und 60 Minuten pro Behandlungseinheit. Da stelle der Patient natürlich viele Fragen. „Gerade im Nachgang zu einem Arztbesuch oder einer Internetrecherche, etwa um sich Diagnosen genauer erklären zu lassen“, gab Repschläger ein Beispiel, wie Heilmittelerbringer den Patienten dann direkt weiterhelfen können.

Dass sich Patienten zunehmend mit der eigenen Gesundheit auseinandersetzen und sich verstärkt informieren würden, sei zu begrüßen. Eine aktuelle Herausforderung in diesem Zusammenhang sei die Frage, wie sich dabei digitale Technik einsetzen lasse. „Da gibt es noch einiges an Verbesserungspotenzial, zum Beispiel die Nutzung von Apps oder Sensoren für Bewegung“, nannte Repschläger.

Das Bundesministerium für Gesundheit baue derzeit ein nationales Gesundheitsportal auf, gab Staatssekretärin Sabine Weiß in ihrer Eröffnungsrede bekannt. Ziel sei es, verständliche, neutrale Gesundheitsinformationen anzubieten. Derzeit arbeite man mit ausgewählten Partnern an der Umsetzung. Im Sommer soll das Gesundheitsportal an den Start gehen.

Im Anschluss an die Eröffnung im Plenum hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, in einem von vier Workshops konkrete Forderungen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Im Workshop „Kommunikation von Gesundheitsberufen und Patienten im digitalen Zeitalter“ zeigte auch SHV-Mitglied Bettina Kuhnert auf, wie die patientenzentrierte Kommunikation noch weiter verbessert werden könne.

Die weiteren Workshops beschäftigten sich mit den Themen „Digitalisierung und Gesundheitskompetenz – Wo wollen wir hin?“, „Die Bedeutung der Medien für die Stärkung der Gesundheitskompetenz“ und „Stärkung der Gesundheitskompetenz vulnerabler Zielgruppen im digitalen Zeitalter“.

Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Der SHV ist Partner der im Jahr 2017 gegründeten Allianz für Gesundheitskompetenz. Die Partner der Allianz haben sich verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln.

KBV verwirrt über Verhandlungsstand

War es nur ein Versehen? Oder ein Versuchsballon? Fakt ist: Es gibt keinen Konsens über das neue Formular für die Heilmittelverordnung, das zum 1. Oktober 2020 eingeführt werden soll. Die von der KBV am 16.01.2020 veröffentlichte Fassung ist lediglich ein gemeinsamer Vorschlag der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Dieser Vorschlag bleibt weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück; denn er schafft neue Bürokratie, obgleich Bürokratieabbau mehr als überfällig ist.

Das TSVG hat den Auftrag an den GKV-Spitzenverband, die KBV und die maßgeblichen Heilmittelverbände erteilt, die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung neu zu gestalten, und zwar auf Augenhöhe. Dies hat wohl noch nicht jeder verstanden. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Entwurf (!) des neuen Verordnungsvordrucks erstmals vorsieht, dass jeder einzelne Behandler die Therapieleistungen quittieren sollen. Dies bedeutet 250 Mio. zusätzliche Unterschriften, also ein abwegiger Gedanke. Dem gegenüber fehlen auf dem Entwurf wichtige Felder für die Abrechnung der Therapieleistungen.

Dennoch: Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände über die Rahmenverträge, bei denen auch der neue Verordnungsvordruck Thema ist, laufen konstruktiv. Warum die KBV hier gut 8 Monate vor dem Stichtag 01.10.2020 quer schießt, kann nur vermutet werden. Es ist ein untauglicher Versuch Unruhe in die Branche zu bringen.

Mit dem Thema „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ beschäftigt sich die gleichnamige Fachtagung am 4. Februar in Berlin, zu der die Allianz für Gesundheitskompetenz in Kooperation mit dem Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz einlädt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird die Tagung eröffnen. Die Anliegen der Heilmittelerbringer vertritt unter anderem Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Mit Ute Repschläger stellen sich auch Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2020, Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen und der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, in zwei Panel-Diskussionen den Fragen der Teilnehmer. Key-Notes und Workshops ergänzen das Programm.

Der SHV ist seit 2018 Partner der Allianz, die angetreten ist, um Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten- und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, darunter die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der GKV-Spitzenverband, die Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, der Deutsche Pflegerat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und die Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen zur Fachtagung gibt es hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fachtagung-gesundheitskompetenz.html

Der Einzug der Zuzahlung bei den Patienten muss endlich Kassenaufgabe werden

Die Forderung nach Bürokratieabbau steht bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ganz oben auf der Tagesordnung: Ärzte, Pfleger und genauso die Therapeuten sollen mehr Zeit für die Patienten haben. Das ist gut und richtig so, bedarf aber der Umsetzung in vielen Einzelschritten. Deshalb fordert der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV e.V.) konkrete Maßnahmen für den Heilmittelbereich jetzt, zum Jahresbeginn 2020:

„Lange genug waren die Therapiepraxen unentgeltliche Inkassostelle für die Krankenkassen, wenn es um die Zuzahlung nach §32 Absatz 2 SGB V ging. Das ist wirklich nicht unsere Aufgabe und viel zeitaufwändiger, als mancher glaubt. Wir wollen therapieren, das ist unsere Kernkompetenz.“, erklärt hierzu Ute Repschläger Vorsitzende des SHV. „Deshalb ist der Bürokratieabbau an dieser Stelle unsere Kernforderung an die Politik zum Jahresbeginn 2020.“

BMG lässt u.a. die autonome Ausübung der Heilkunde auch durch die Therapieberufe rechtlich prüfen

Die Gesundheitspolitik beschäftigt sich seit Jahren mit der Problematik des Heilpraktikergesetzes aus 1939 (!). Ziel war es damals, jüdischen Ärzten, die ihre Approbation verloren hatten, jegliche weitere Tätigkeit zu verbieten. Dies geschah durch eine durchaus willkürlich enge Definition des Begriffs der Heilkunde: Nur approbierte Ärzte und – ganz im Sinne der NS-Blut-und-Boden-Ideologie – die Heilpraktiker, so u. a. die Kräuterweiblein, sollten noch berechtigt sein, Patienten zu behandeln. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird nun ein Rechtsgutachten zu der Frage in Auftrag geben, welche Änderungen des Heilpraktikergesetzes notwendig und möglich sind. Zentral geht es dabei um die Frage, wie der Begriff „Ausübung der ärztlichen Heilkunde“ aus heutiger Sicht zu definieren ist, wer also in Deutschland zukünftig Heilkunde ausüben darf.

Heilpraktikergesetz ist ein spezielles Gesetz

Bei dem Heilpraktikergesetz aus 1939 handelt es sich um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht. Das bedeutet, dass nur die Teile, die nicht dem Grundgesetz widersprechen, rechtlich noch Gültigkeit besitzen. Zunehmend kritisch wird gesehen – so zuletzt in der Münsteraner Erklärung der Ärzteschaft -, dass jedermann ohne Nachweis einer entsprechenden Ausbildung und entsprechender medizinischer Fachkenntnisse die Heilpraktikererlaubnis und damit die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde erhält, der sich im Rahmen der Gefahrenabwehr (!) erfolgreich einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellt. Wenn die Sorge ausgeräumt wird, dass die angehende Heilpraktikerin/der angehende Heilpraktiker seinen Patientinnen oder Patienten schadet, muss die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden. Es darf nicht überprüft werden, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann. Dieser Zustand wird zunehmend als unbefriedigend empfunden. Jeder Patient, jeder Hilfesuchende darf mehr erwarten als nur, dass der Heilpraktiker „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt.

Chancen auf Neubewertung

Im März 2018 hat der Gesetzgeber deshalb als ersten Schritt im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes III bundesweit verbindliche Leitlinien zur Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung eingeführt, um einer laschen regionalen Überprüfungspraxis entgegenzuwirken. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag nicht nur festgelegt, dass „das Spektrum der heilpraktischen Tätigkeit im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen ist“, sondern mehr noch: Die Kompetenzverteilung zwischen Ärzten, Pflege- und Therapieberufen soll insgesamt neu geregelt werden. Was dabei rechtlich möglich ist, wie der Begriff „Heilkunde“ aus heutiger Sicht rechtlich zu definieren ist, soll nun in einem Rechtsgutachten geklärt werden, das das BMG am 30. Oktober 2019 öffentlich ausgeschrieben hat. Erstmals öffnet sich das BMG damit für zukunftsgerechte Lösungen. Das Denkverbot, das die Ärzteschaft so lange hoch hielt, ist damit gefallen, und das ist gut so. Denn die Entwicklung im Gesundheitsmarkt ist längst weiter: Die Ärzteschaft selbst hat durchgesetzt, dass niedergelassene Ärzte Praxisfachangestellte mit heilkundlichen Aufgaben betrauen dürfen, und das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor Jahren bestätigt, dass z. B. Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung tätig werden dürfen, wenn sie (in der Regel nach einer Weiterbildung von 60 Unterrichtseinheiten) eine Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker erhalten haben.

 

 

Alles ist möglich

Natürlich steht der Schutz der Patienten an allererster Stelle. Es darf keinen Raum geben für Scharlatane, und ebenso wenig für ehrgeizige, aber therapeutisch überforderte Behandler. Also bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen, die bisher fehlen. Die berechtigte Forderung nach einer Neustrukturierung von Aufgaben in der Patientenversorgung bietet Chancen, trotz Personalmangel eine bestmögliche und auch weiterhin wirtschaftlich verantwortungsvolle Therapie sicherzustellen. Voraussetzung für eine an diese Herausforderungen angepasste Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen ist aber die rechtliche Neubewertung der Legaldefinition „Ausübung der Heilkunde“ in Deutschland. Hier hilft im Übrigen auch ein Blick über die Landesgrenzen.

Der SHV begrüßt deshalb ausdrücklich diese mutige Initiative des BMG und wird die weiteren Beratungen eng begleiten, mit klaren Forderungen, aber auch mit Augenmaß, weil es um die bestmögliche Versorgung der Patienten geht.

Weiterer Zeitplan

Die Ausschreibung des Rechtsgutachtens sieht einen Zwischenbericht bereits Ende März 2020 vor. Das finale Gutachten soll bis zum 18. Juni 2020 vorgelegt werden.

Nähere Informationen zur Leistungsbeschreibung „Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ finden sie HIER.

Am 18. November 2019 fand die diesjährige Delegiertenversammlung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) in Düsseldorf statt.

Aufeinander aufbauende Vorgehensweise hat positive Wirkung

Als Vorsitzende des SHV berichtete Ute Repschläger den Delegierten der Mitgliedsverbände über die Arbeit des SHV zwischen Januar 2018 und aktuell.

Im September 2017 startete der SHV mit einer themenübergreifenden Kampagne in Richtung Politik und der Branche. Kernthemen der Kampagne waren Vergütung, Direktzugang, Akademisierung und Schulgeldfreiheit. Pressemitteilungen, Themenposter, eine Postkartenaktion und der Relaunch der SHV-Homepage flankierten diese Kampagne. Im Sommer 2018 schloss sich die Sommeraktion an, bei der die Vorstände und Geschäftsführer der Mitgliedsverbände mit zahlreichen Politikern im persönlichen Gespräch über höhere Vergütungen, eine kostenfreie Ausbildung hin zur Akademisierung, den Direktzugang und selbstverständlich über konkreten Bürokratieabbau sprachen.

Im September 2018 ging es dann Schlag auf Schlag: Am 13. September fand ein Gespräch aller Verbände mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn statt; und bereits am 17. September veröffentlichte er seine Eckpunkte zur weiteren Verbesserung der Heilmittelversorgung. Über seine konkreten Ideen diskutierte der Minister dann mit rund 500 Teilnehmern auf dem 1. TherapieGipfel des SHV Ende September 2018 in Berlin.

Zwei TherapieGipfel und das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) im April 2018 und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Mai 2019 – damit fallen gleich zwei richtungsweisende Gesetze für die Heilmittelbranche in den aktuellen Berichtzeitraum des SHV. Die Delegierten dankten dem SHV-Vorstand für seine Arbeit und entlasteten den Vorstand einstimmig. Die nächste Delegiertenversammlung des SHV soll Mitte November 2020 stattfinden.

Fokussiert in die Zukunft

Aktuell ist die Umsetzung des TSVG in vollem Gang. Die Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag bereitet der SHV mit allen maßgeblichen Verbänden in fünf Arbeitsgruppen vor. Der SHV hat thematische Arbeitsgruppen initiiert und dazu alle maßgeblichen Verbände eingeladen. 11 der maßgeblichen Verbände beteiligen sich am Wirtschaftlichkeitsgutachten ambulanter Praxen (WAT-Gutachten). Der Erhebungszeitraum endete am 17. November 2019. Im nächsten Schritt wertet das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) die Daten aus. Die Ergebnisse werden Grundlage für die Gebührenverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sein, die voraussichtlich ab April 2020 stattfinden werden.

Besonders die Themen Vergütung, Autonomie, Digitalisierung und über alle Bereiche hinweg der Abbau von Bürokratie bleiben Schwerpunktthemen der berufspolitischen Arbeit des SHV auch in der kommenden Zeit. Ziel aller Aktivitäten ist es, die Attraktivität der Berufe zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Baustein dazu ist die längst überfällige Modernisierung der Berufsgesetze für die therapeutischen Berufe. Hier haben alle Mitgliedsverbände des SHV – gemeinsam mit weiteren Bündnispartnern in absoluter Einigkeit ihre Eingaben an das Bundesministerium für Gesundheit gemacht und konkrete Vorschläge für moderne Berufsgesetze und eine Weiterentwicklung hin zur hochschulischen Ausbildung für alle Therapeutinnen und Therapeuten eingereicht.

 

Partnerschaften stärken und nutzen

Die berufspolitische Arbeit des SHV ist vielfältig: Netzwerkpflege und Vorstellung der SHV-Forderungen bei Kongressen, Konferenzen, Gesprächsrunden sind dabei wichtige Säulen, um die gemeinsamen berufspolitischen Ziele zu erreichen.

So ist der SHV zum Beispiel Partner der im Jahr 2017 gegründeten Allianz für Gesundheitskompetenz. Die Partner der Allianz haben sich verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, der G-BA, der GKV-Spitzenverband und die Verbraucherzentrale. Am 04. Februar 2020 veranstaltet die Allianz eine Fachtagung „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ in Berlin.

Über aktuelle Entwicklungen berichtet der SHV stets unter www.shv-heilmittelverbaende.de und über die Medienkanäle der Mitgliedsverbände.