Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen und damit unter anderem die Verlängerung der Modellstudiengänge in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis zum Jahr 2024 beschlossen. Diese Regelung war erforderlich, weil es nicht gelungen ist, die längst überfällige Modernisierung der Berufsgesetze im Heilmittelbereich in der aktuellen Wahlperiode zu verabschieden.
Teilerfolg erzielt
Zunächst sah der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Verlängerung der Modellstudiengänge bis Ende 2026 vor – ein völlig falsches Signal aus Sicht des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) und des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen . Sowohl der SHV als auch das Bündnis Therapieberufe haben im Gesetzgebungsverfahren entsprechende Stellungnahmen eingereicht und eine Reform der Berufsgesetze in den Berufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie in der kommenden Legislaturperiode gefordert. Denn: Tatsache ist, dass die Reform der Berufsgesetze längst überfällig ist und damit eine Verschiebung bis ins Jahr 2026 nicht mehr hinnehmbar war.
SHV und Bündnis Therapieberufe fordern übereinstimmend eine nachhaltige, zukunftsfeste hochschulische Ausbildung für die Therapieberufe in Deutschland. Konkrete Konzepte zur Ausgestaltung und zeitlichen Umsetzung liegen der Politik längst vor.
Nächste Schritte bereits in Arbeit
SHV und Bündnis Therapieberufe lassen nicht locker, um für die Vorteile und den Nutzen einer hochschulischen Ausbildung für die Patientenversorgung zu werben.
Aber auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht Ernst und bereitet sehr konkret die nächsten Schritte zur Novellierung der Berufsgesetze in den Therapieberufen vor. Auf das im März 2020 vom BMG veröffentlichte Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ folgte Mitte Mai 2021 der Start des Konsultationsverfahren zur Vorbereitung des Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie. Das BMG hat die Physiotherapieverbände sowie weitere Verbände und die Bundesländer aufgefordert, bis zum 30. Juli 2021 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Dabei geht es um die Beantwortung von zahlreichen Fragen zum Nutzen und der Ausgestaltung der zukünftigen Berufsgesetze und Ausbildungsordnungen.
Mit der konkreten Ausformulierung der Antwort für das Ministerium befasst sich aktuell der Fachausschuss Physiotherapie des SHV.