Schlagwort-Archive: Köln

„Die PKV hat bereits früh erkannt, dass die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen zu Mehraufwand führen. Auch wenn die Beschaffungskosten für Hygieneartikel sich allmählich normalisiert und auch die Patientenzahlen in den Praxen sich dem Vor-Krisen-Niveau angenähert haben, werden die Privaten Krankenversicherer unter dem Eindruck steigender Infektionszahlen im Herbst 2020 ihren Krankenversicherten in aller Regel für Heilmittelbehandlungen weiterhin eine Hygienepauschale von bis zu € 1,50 pro Behandlungstermin befristet bis zum 31. Dezember 2020 erstatten. Bei Patienten, die im so genannten Basis- bzw. Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50/pro Verordnung begrenzt. Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden.“

Die Verärgerung bei den Heilmittelverbänden ist groß. Der G-BA hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 das Inkrafttreten der neuen ärztlichen und zahnärztlichen Heilmittelrichtlinien auf den 01. Januar 2021 verschieben müssen. Der Grund ist: Offenbar war fast die Hälfte der Anbieter ärztlicher Praxisverwaltungsprogramme nicht in der Lage, die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware (PVS) in den Arztpraxen flächendeckend pünktlich zum 01.10.2020 sicherzustellen. „Das ist schlimm genug. Skandalös ist es, dass dies Mitte August mehr zufällig bekannt wurde“, kritisiert der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV). Um ein Chaos in der Verordnungstätigkeit der Arztpraxen zu verhindern, musste nun das Inkrafttreten der neugefassten Heilmittel-Richtlinien auf den 01.01.21 verschoben werden.

Weil dies eine Kettenreaktion auslösen könnte, die vollständig zu Lasten der Heilmittelpraxen und ihrer Patienten gehen würde, appelliert der SHV an das BMG und den GKV-Spitzenverband:

  • Eine Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittelrichtlinie um drei Monate bedeutet, dass alle in der neuen Heilmittelrichtlinie angelegten Verbesserungen bei der Rezeptprüfung um drei Monate verschoben werden. Hieraus resultieren drei Monate länger wirtschaftliche Nachteile im Praxisablauf, weil der Bürokratieabbau drei Monate länger ausbleibt und Mitarbeiter, die in den letzten Wochen bereits zu den Regeln der neuen HMR geschult wurden, Ende des Jahres eine erneute Schulung zur Auffrischung benötigen werden. Dies erklärt und begründet die Forderung nach einer angemessenen Entschädigung für das so belastete IV. Quartal 2020 als klare Aussage des Gesetzgebers an die Verursacher des Chaos.
  • Ein weiteres: Die Vertragspartner der Bundesrahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V müssen nun peinlich darauf achten, dass sich keine Verzögerung der Schiedsverfahren ergibt. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände stimmen darin völlig überein und erwarten, dass evtl. notwendige Schiedsverfahren zügig nach dem 01. Oktober 2020 beginnen und nach Möglichkeit bereits im IV. Quartal 2020 abgeschlossen werden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die neuen Vergütungen zum 01. Januar 2021 greifen. Hierzu bedarf es im Zweifelsfall klarer Vorgaben durch das BMG.

Vor diesem Hintergrund appelliert der SHV an das BMG, die notwendigen gesetzlichen Änderungen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen und so die Unsicherheit bei den Heilmittelpraxen auszuräumen.

 

Die Verärgerung bei den Betroffenen ist groß, so auch im BMG und GKV-Spitzenverband. Denn trotz langer Vorlaufzeit kann die KBV die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware in den Arztpraxen nicht flächendeckend pünktlich zum 01.10.2020 sicherstellen, wie in der letzten Woche mehr zufällig bekannt wurde. Um ein Chaos in der Verordnungstätigkeit der Arztpraxen zu verhindern, wird das Inkrafttreten der neu gefassten Heilmittel-Richtlinie auf den 01.01.2021 verschoben werden müssen. KBV und GKV-SV sollen dafür gestern einen Antrag im G-BA gestellt haben, über den voraussichtlich in der nächsten Woche entschieden wird. Kommt der Beschluss zustande, wird der Bundestag auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung verschieben müssen. Hierfür wäre § 125 SGB V zu ändern. Dies könnte im Rahmen des Versorgungsverbesserungsgesetz geschehen, für das nächste Woche die Referentenanhörungen stattfinden.

Auch der SHV und seine Mitgliedsverbände haben auf diese Entwicklung auf Seiten der KBV höchst verärgert reagiert und sofort das Gespräch mit dem BMG und dem GKV-Spitzenverband gesucht. Denn die Verschiebung darf keine Nachteile für unsere Praxen bringen. Als Problem sehen wir den organisatorischen Mehraufwand in unseren Praxen, wenn die doch deutlichen Erleichterungen durch die neue HMR erst drei Monate später wirken, vor allem aber negative Auswirkungen, wenn die Versorgungsverträge erst mit Wirkung ab dem 01. Januar 2021 abgeschlossen werden können und sich damit auch die Preisvereinbarungen verzögern.

Weitere Informationen folgen in Kürze. Die Gespräche mit BMG und GKV-Spitzenverband über die Regelungen in diesem Zusammenhang dauern an.

Die Allianz für Gesundheitskompetenz, der auch der SHV und seine Mitgliedsverbände angehören, arbeitet an einem  “Nationalen Gesundheitsportal”, das den Versicherten Informationen zu allen wesentlichen Fragen der Gesundheitsversorgung liefern soll, und zwar frei von allen wirtschaftlichen Interessen und ideologischen Prägungen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der gerade aktualisierten Seite “Gesundheitskompetenz” auf der website des BMG. Dort finden sich auch kurze Hinweise auf die Arbeit der Allianz am Nationalen Gesundheitsportal.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitskompetenz.html

Soeben hat das BMG eine Anordnung betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite veröffentlicht.

Den kompletten Text finden Sie hier 200806_BMG_AO_Einreisende

Die PKV hat bereits früh erkannt, dass die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen zu Mehraufwand führen. Deshalb werden die Privaten Krankenversicherer ihren Krankenversicherten, entsprechend der Handhabung der Beihilfeträger, in aller Regel für Heilmittelbehandlungen während der Corona-Krise eine Hygienepauschale von bis zu € 1,50 pro Behandlungstermin erstatten. Bei Patienten, die im so genannten Basis- bzw. Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf € 1,50/pro Verordnung begrenzt. Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden. Diese Regelung ist befristet bis 30.09.2020. Der Tag der Behandlung ist maßgeblich.

Auch hier vorsorglich der Hinweis: An dem Honoraranspruch des Behandlers gegenüber seinen Patienten ändert dies nichts. Alle Praxen sind also frei, auch ihren Mehraufwand für Hygienemaßnahmen selbst zu kalkulieren und so an die Patienten weiterzugeben. Es gibt also keine Festlegung für die Praxen auf einen Betrag von € 1,50/Kontakt im Verhältnis zu ihren Patienten. In dieser Höhe wird die Hygienepauschale aber von den Privaten Krankenversicherern in der Regel anerkannt.

Darüber hinaus wurde uns mitgeteilt, dass die PKV auch weiterhin Behandlungen per Videotherapie anerkennt, falls dies für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und die Behandlung/Anleitung in Form der Videotherapie dafür geeignet ist. Die ärztliche Verordnung sollte den Hinweis enthalten, dass die Durchführung der Behandlung als Videotherapie vom behandelnden Arzt befürwortet wird, z.B. durch einen Zusatz “ggf. auch per Videotherapie“; bei der Rechnungsstellung sollte die Abgabe der Leistung in Form der Videotherapie als solche kenntlich gemacht werden.

 

Am 12. Juni 2020 ist die „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erschienen. Sie tritt rückwirkend zum 23. Mai 2020 in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit sichert damit auch die Ausbildung während der Pandemie für angehende Physiotherapeuten in Deutschland und macht die Ausbildung damit flexibler.

Dieses wichtige Signal an die Schulen, Hochschulen und vor allem an alle Schüler und Studierende begrüßt der SHV ausdrücklich.

Rahmenbedingungen angepasst

Die „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ermöglicht es den Bundesländern, von dem Berufsgesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abzuweichen.

Hier die Übersicht der neu geregelten Punkte:

  • Nutzung digitaler und anderer geeigneter Unterrichtsformate,
  • Möglichkeit der Verlängerung der Ausbildung um höchstens sechs Monate,
  • Abweichung von Regelungen zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse,
  • Abweichung von Regelungen zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung,
  • Abweichung von Regelungen zur Qualifikation der Praxisanleitung.

Die Verordnung gilt ein Jahr über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hinaus. Sie tritt nach aktuellem Stand spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft.

Entstehung und Gültigkeitsdauer der Rechtverordnung

Die Corona-Pandemie erfordert nicht nur in der Versorgung der Patienten massive Flexibilität und Berücksichtigung der Hygieneregeln. Das gilt auch in erhöhtem Maße für die Ausbildung von Physiotherapeuten. Bereits am 08. Mai 2020 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) die Dringlichkeit von Anpassungen innerhalb der Ausbildung von Therapeuten gefordert. Am 15. Mai 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf für eine Rechtverordnung an die Berufsverbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 25. Mai versendet. Am 10. Juni hat das BMG die Verordnung fertiggestellt und zur Veröffentlichung an den Bundesanzeiger übergeben.

Die Verordnung beruht auf § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes, der mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in das Infektionsschutzgesetz eingefügt wurde.

Die Summe der Anregungen und Vorschläge, die das Publikum des 2. TherapieGipfels einbrachte, war enorm. In insgesamt zwölf Fachrunden sagten Teilnehmer den Vertretern des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ganz konkret, wo der Schuh drückt, welche Aspekte sie bislang zu wenig berücksichtigt sehen und was sie den SHV-Vertretern mit auf den Weg geben möchten.

Alle Ideen wurden dokumentiert und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in die weitere Verbandsarbeit des SHV ein. Denn zu tun gibt es genug in allen vier Hauptthemenfeldern – Vergütung, Blankoverordnung/Direktzugang, Akademisierung und Digitalisierung –. Die konkreten Hinweise der Teilnehmer helfen dabei, praxistaugliche Regelungen zu finden.

Da die rund 500 Teilnehmer des 2. TherapieGipfels immer nur einen Teil der Diskussionen in den Fachforen miterleben konnten, veröffentlicht der SHV hier alle Ergebnisse aus den Themenrunden und bedankt sich ausdrücklich bei Allen, die die Fachforen durch ihre Wortbeiträge und Anregungen bereichert haben.

Themenblock Blankoverordnung/Direktzugang

Bis zum 15. November 2020 soll aber feststehen, wie die Blankoverordnung konkret in die Regelversorgung aufgenommen wird. Die Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen sollen in Kürze beginnen. Aktuell wird noch mit Hochdruck daran gearbeitet, offene Fragen zu klären, um dann mit einer einheitlichen Position in die Verhandlungen zu gehen. Die Ausgestaltung der Details ist ein Prozess, in dem die vielen Fragen der Teilnehmer Berücksichtigung finden werden:

  • Wie wird bei der Blankoverordnung mit dem langfristigen Heilmittelbedarf umgegangen?
  • Dürfen Therapeuten bei einer Blankoverordnung Einzel- und Gruppentherapie kombinieren?
  • Wie wird die Blankoverordnung vergütet?
  • Kann mit Blick auf den Fachkräftemangel überhaupt garantiert werden, dass die Behandlung binnen 28 Tagen beginnt?
  • Werden die Verhandlungen überhaupt pünktlich abgeschlossen sein?
  • Wie werden die Therapeuten dann informiert?

Einige Teilnehmer machten sich grundsätzliche Gedanken zur Blankoverordnung:

  • Ist die Blankoverordnung als Übergangslösung zum Direktzugang zu sehen?
  • Werden die Verordnungszahlen steigen?
  • Könnte es sein, dass das Behandlungsvolumen insgesamt trotz steigender Verordnungszahlen sinkt, weil die Behandlungszeit kürzer wird als die üblicherweise vom Arzt verordnete Anzahl an Behandlungen?

Auch zum Direktzugang hatten Teilnehmer Fragen und Hinweise:

  • Der Direktzugang kann viel Bürokratie abbauen.
  • Therapeuten müssen den Direktzugang viel selbstbewusster fordern, denn Therapeuten sind hervorragend ausgebildet und können das.
  • Haben Patienten ausreichend ‚Branchenwissen‘, um selbst entscheiden zu können, mit welchen Beschwerden sie einen Therapeuten direkt aufsuchen können – und wenn ja, welchen?
  • Wissen Patienten, die unsicher sind, dass sie nach wie vor zunächst zum Arzt gehen können?

Bei vielen Wortmeldungen ging es um die Grundsatzfrage, wie Therapeuten damit umgehen sollten, wenn sie zeitnah durch die Blankoverordnung und perspektivisch durch den Direktzugang autonomer arbeiten können:

  • Wird eine besondere Qualifizierung nötig sein?
  • Was passiert bei den Physiotherapeuten mit den Zertifikatspositionen?
  • Therapeuten müssen künftig besonderen Wert auf den Ein- und Ausgangsbefund legen, auch wenn beides mehr Zeit kostet.
  • Sollte es für Therapeuten klare Leitfäden und Handlungsempfehlungen geben? Oder ist die Umsetzung von Blankoverordnung und Direktzugang allein „Praxissache“?
  • Wird es ein starres Konzept oder ein flexibles System geben?
  • Wird es versorgungsadäquatere Verordnungszahlen geben, wenn der Regressdruck bei den Ärzten entfällt?
  • Wie kann das ‚neue Selbstverständnis‘ der Therapeuten zum Ausdruck kommen, zum Beispiel der Hands-off-Ansatz?

Und auch hier gab es grundsätzliche Wortbeiträge:

  • Wann muss ein Patient erneut beim Arzt vorstellig werden?
  • Könnten Behandlungsziele definiert werden?
  • Heilmittelerbringer wollen gar keine ‚Ärzte‘ sein! Sie wollen nur in dem Rahmen, in dem sie fachlich sicher, weil entsprechend ausgebildet sind, autonom behandeln dürfen.

Themenblock Vergütungserhöhungen

Bis zum 30. Juni 2020 wird es je Heilmittelgruppe einen neuen Bundesrahmenvertrag geben. Neben den Themen Zulassung und Leistungsbeschreibung ist die Vergütung der therapeutischen Leistungen zentraler Bestandteil der anstehenden Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Verbänden auf Seiten der Therapeuten und dem GKV-Spitzenverband für die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Rückmeldungen zu den drei Fachrunden zum Thema Vergütung zeigten mehr als deutlich, dass zwar erste Erhöhungen in den Praxen ankommen, aber eine wirtschaftlich befriedigende Situation für Angestellte und Praxisinhaber noch längst nicht realisiert ist. Aus diesem Grund war auch das aktuelle Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) ein zentraler Punkt in den Diskussionsrunden. Unter www.wat-gutachten.de sind alle Praxisinhaber bis Ende Oktober 2019 aufgerufen, an der bundesweiten Erhebung mitzuwirken und die wirtschaftliche Situation und die Aufwände für bislang nicht bepreiste Leistungen transparent zu machen.

Tatsache ist, dass viele Tätigkeiten in den Praxen aktuell noch nicht in die Vergütungen einfließen. Folgende Fragen der Teilnehmer unterstreichen auch den direkten Zusammenhang zwischen Vergütung und massivem bürokratischen Aufwand in den Praxen:

  • Wird es bald eine Befundposition für die Physiotherapie geben?
  • Wann werden Hausbesuche endlich entsprechend vergütet?
  • Wann wird der Therapiebericht endlich angemessen bezahlt?
  • Gibt es Chancen, dass der Einzug der Zuzahlung bald entfällt?
  • Warum müssen Therapeuten für Fehler der Ärzte beim Ausstellen der Verordnungen geradestehen?
  • Lässt sich das Zahlungsziel der Krankenkassen verkürzen?

Vergütung, bürokratischer Aufwand und sinnvolle Versorgung der Patienten gehen für die Teilnehmer des 2. TherapieGipfels Hand in Hand. Was geleistet wird, soll auch vergütet werden – da waren sich alle Diskutanten in den Fachrunden Vergütung einig. Gerade die Optimierung der Versorgung spielt für die Kolleginnen und Kollegen eine sehr wichtige Rolle. So kamen zahlreiche Anregungen und Fragen, die neue Ansätze in der Versorgung darstellen könnten – hier ein paar Beispiele:

  • Wäre es denkbar, dass es bei schnellerem Behandlungsbeginn eine höhere Vergütung gibt?
  • Wäre es in der Physiotherapie nicht sinnvoll, in flexibleren Zeiteinheiten wie beispielsweise 30, 45 oder 60 Minuten zu denken?
  • Wann bekommen Therapeuten endlich Geld für eigenständige Forschung im therapeutischen Bereich?

Enorm wichtig ist es, dass möglichst viele Praxisinhaber an dem Wirtschaftlichkeitsgutachten in ambulanten Therapiepraxen (WAT) unter www.wat-gutachten.de bis Ende Oktober mitmachen. Je mehr selbstständige Therapeuten mitmachen, desto differenzierter und aussagekräftiger können die Berufsverbände ihre Verhandlungsposition untermauern.

Themenblock „Akademisierung“ – hochschulische Ausbildung

Die Modernisierung der Ausbildung in den therapeutischen Berufen ist längst überfällig. Sie stellt die Basis der gesundheitlichen Versorgung dar. Die Berufsgesetze wurden teilweise seit mehr als 30 Jahren nicht mehr angepasst. Mit ihren Novellierungsvorschlägen haben die Verbände bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Entsprechende Entwürfe liegen dem Bundesministerium für Gesundheit zum Teil bereits vor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, Fakten und Ideen zur Novellierung der Ausbildungen zusammenzutragen. Die therapeutischen Verbände haben dazu bereits vor Monaten einen umfangreichen Fragenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beantwortet und darin die Notwenigkeit einer grundständig hochschulischen Ausbildung für Therapeuten umfassend begründet. Sie ist notwendig, um bereits bestehende Engpässe in der Versorgung nachhaltig zu überwinden, die Qualität und Attraktivität der Ausbildungen deutlich zu erhöhen und die Patientenversorgung kontinuierlich zu verbessern. Eine Teilakademisierung stellt für die Verbände keine zufriedenstellende Option dar: sie spaltet den Beruf.

In den drei Gesprächsrunden wurde mehr als deutlich, dass die Aufklärung hinsichtlich der hochschulischen Ausbildung verbessert werden muss. Derzeit sind viele Berufsangehörige verunsichert. Dazu einige Stimmen:

  • Werden Studierende/ehemalig Studierende mit ihren Sorgen und Nöten von den Berufsverbänden/den Hochschulen genügend „aufgefangen“?
  • Es fehlt an Wertschätzung gegenüber Studierenden/Studierten, die sich oft auch ihren Kollegen und Kolleginnen gegenüber erklären müssen und keine entsprechende Vergütung erhalten.
  • Auch die Wertschätzung von langjährig erfahrenen Berufsangehörigen muss bedacht werden. Welche Formen der Anerkennung ihrer beruflichen Kompetenzen wird es künftig geben? Lassen sich die Erfahrungen aus der Schweiz und aus Österreich auf unsere Situation übertragen?
  • Es werden Fachleute gebraucht, die Prozesse mitgestalten können: Der Mehrwert eines Studiums im Gesundheitssystem wird nicht transparent (genug) gemacht. Das Potential wird noch nicht erkannt, nicht ausgeschöpft oder sogar verhindert.

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer weitere Themenblöcke im Zusammenhang mit der Veränderung der Ausbildung:

Ausbildungsinhalte:

  • Wie können wir durch die Anpassung der Ausbildungsinhalte mehr Versorgungsqualität erreichen?
  • Welche Kompetenzen braucht man für die Ausbildung?
  • Wie werden Anrechnungsmöglichkeiten für Fortbildungen geschaffen?
  • Welche Möglichkeiten der Nachqualifizierung bestehen? Wie wird der Bestandsschutz für die Berufsangehörigen gewährleistet, die nach den bisherigen Berufsgesetzen ausgebildet wurden?
  • Zurzeit bestehen erhebliche Probleme in der europäischen Anerkennung der Berufe. Wie kann die Durchlässigkeit besser berücksichtigt werden? Wie kann sie gelingen?

Schule/Hochschule:

  • Die Konsequenzen des Nebeneinanders von Studium und Ausbildung (Teilakademisierung) werden nicht berücksichtigt. Es droht die Gefahr der Dequalifizierung und Spaltung innerhalb der Berufe.
  • Für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren sollen fachschulische Ausbildung und hochschulische Ausbildung parallel laufen. Dafür brauchen Schulen neue Strukturen. Wie werden diese geschaffen und finanziert?
  • Welche Formen der Kooperation zwischen Fachschulen und Hochschulen existieren? Welche haben sich bereits bewährt, welche werden in der Übergangszeit noch benötigt?
  • Was geschieht mit den bisher an Fachschulen tätigen Lehrenden? Wie kann deren Potenzial in der hochschulischen Lehre genutzt werden?
  • Studieren ohne Abitur ist bereits möglich – es ist eine Frage der gelebten Durchlässigkeit, und es ist Aufgabe der Hochschulen, verstärkt darüber zu informieren. Bei einer rein hochschulischen Ausbildung besteht die „Gefahr“, dass sich Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss nicht mehr für die Ausbildung entscheiden können.
  • Gleiches gilt umgekehrt für Abiturienten, die eine fachschulische Ausbildung aktuell nicht hinreichend attraktiv finden. Eine hochschulische Ausbildung mit entsprechenden beruflichen Aufstiegschancen wird die Attraktivität der Therapieberufe steigern.

Gehalt:

  • Wie kann die Vergütung gerechter werden? Wo sind die Unterschiede, was schafft einen Anspruch auf höhere Vergütung? Hierbei sind Tätigkeitsmerkmale entscheidend, nicht der Grad der Ausbildung.
  • Wie will man verhindern, dass zum Beispiel Krankenhäuser Masseure statt Physiotherapeuten einstellen, um Gehalt einzusparen?

Themenblock Digitalisierung:

Die Digitalisierung, die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) und der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) sind Themen, die bisher eine eher untergeordnete Rolle in Therapeutenkreisen spielten. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sorgt für einen Weckruf. Was soll, kann, muss in der digitalen Struktur der Zukunft geschehen?

Zugang:

  • Der Zugang zur TI mit Lese-/Schreibzugriff, beispielsweise auf die ePA, ist eine der Forderungen, die Therapeuten stellen. Bisher verfügt kein therapeutischer Beruf über einen elektronischen Heilberufeausweis, obwohl die gesetzliche Grundlage dafür schon im Jahr 2004 gelegt worden ist. Hier wurde in der Diskussion klar, dass den Ländern dringend die Relevanz des elektronischen Gesundheitsberuferegisters verdeutlicht werden muss.
  • Die Ankündigung, dass Krankenkassen die Finanzierung der Hardware (Installation und Betriebskosten) übernehmen müssen, sorgte für Erleichterung.

Chancen und Risiken:

  • Die Mehrzahl der anwesenden Therapeuten ist sich der Chancen und Risiken bewusst. Die Vereinfachung der Dokumentation, Kommunikation und Abrechnung und der damit verbundene Bürokratieabbau sind wichtige Ziele. Hier sehen die meisten Berufsangehörigen gute Chancen, in ihrem Arbeitsalltag von der Digitalisierung zu profitieren, wenn alle Beteiligten gut miteinander kommunizieren. Der Datenschutz ist dabei ein sehr hohes Gut.
  • Gleichzeitig sind einige Therapeuten nicht von der Notwendigkeit der Digitalisierung überzeugt, bzw. haben Bedenken, die Bürokratie könnte sie überfordern. Hier sind die Verbände gefragt, tiefergehend zu informieren.

Umgang bzw. Kommunikation mit Patienten:

  • Eine wichtige Rolle in der zukünftigen TI wird der Umgang mit dem Patienten sein, der alleine über die Handhabung seiner Daten entscheidet.
  • Therapeuten wünschen sich zudem die Verankerung von Therapieplänen bzw. die Einbindung der Therapeuten bei der Frage der Verordnungsfähigkeit von Apps in den Therapieverlauf.

 

Alle Anregungen aus den Foren des 2. TherapieGipfels fließen in die weiteren Überlegungen und Vorbereitungen des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ein und werden in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Und auch im Nachgang des TherapieGipfels freut sich der SHV immer über konstruktive Ideen und Hinweise. Der SHV ist per E-Mail unter info@shv-heilmittelverbaende.de und telefonisch unter 0221 98 10 27-28 erreichbar. Weitere Informationen gibt es zudem online unter www.shv-heilmittelverbaende.de.

PRESSEMITTEILUNG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist als Partner in der Steuerungsgruppe der Allianz aktiv

Köln 17. Juni 2019: „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen. Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen. Doch es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren. Nötig ist ein gemeinsamer Kraftakt von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, der Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen und der Behörden von Bund und Ländern.“

Mit diesen Worten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Juni 2017 die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz gemeinsam mit damals 14 Partnern angestoßen. Laut einer Studie verfügen in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen (rund 54 Prozent) lediglich über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“. Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten damit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Partner der Allianz, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu entwickeln, jeweils in ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich. Neben dem BMG zählen zu den Partnern alle relevanten Leistungs-, Kosten-, oder Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, unter anderem: Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Ärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der deutsche Pflegerat, G-BA, der GKV-Spitzenverband, die Verbraucherzentrale. Seit 2018 ist auch der SHV als Vertreter für die Heilmittelerbringer Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

In der Allianz werden Strategien zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung erarbeitet und die Partner stellen sich gegenseitig best-practice-Beispiele oder Projekte vor. Gegenwärtig wird an dem Programm für eine Veranstaltung der Allianz im Frühjahr 2020 gearbeitet. Der SHV wird hier die Kompetenzen der Therapeutinnen und Therapeuten in der Kommunikation mit den Klienten in Kuration, Rehabilitation und Prävention zum Thema machen.

 

Medizin und Gesundheit stehen im Mittelpunkt des Hauptstadtkongresses, der vom 21. bis zum 23. Mai 2019 im Citycube Berlin stattfindet. Zu den zahlreichen Ausstellern zählt auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der am W.I.R.-Gemeinschaftsstand vertreten sein wird.
Die Organisatoren erwarten über 8.000 Besucher, die sich auf dem Kongress über die neuesten Entwicklungen informieren und austauschen möchten. Unter dem Motto „Hauptstadtkongress 2019: Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsberufe in Zeiten des digitalen Wandels“ wird auch die Situation der Heilmittelerbringer eine wichtige Rolle spielen.
Diese treten beim Hauptstadtkongress wieder gemeinsam auf. Der Messestand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) repräsentiert seine fünf Mitgliedsverbände: den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), den Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE), den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) und den Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT).
Interessierte finden den SHV am Gemeinschaftsstand des Netzwerks „Wissen.Innovation.Region.“ (W.I.R.), Standnummer 32, direkt gegenüber der Kongress-Piazza. Weitere Informationen zum Hauptstadtkongress gibt es hier