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Sommeraktion, Therapiegipfel, Verbändetreffen, Modellvorhaben, Vergütungsverhandlungen und, und, und – viele Themen standen auf der Tagesordnung der Vorstandssitzung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) am 13. Juli 2018 in Düsseldorf.

 

Sommeraktion „Entscheidungshilfe“ des SHV läuft

In Berlin ist parlamentarische Sommerpause, aber das Rad der Politik steht nicht still. Im Rahmen der Sommeraktion „Entscheidungshilfe“ besucht der SHV-Vorstand in den nächsten Wochen Politiker, die für den Heilmittelbereich wichtig sind. In den Gesprächen mit den Parlamentarischen Staatssekretären beim Bundesminister für Gesundheit, mit den Fraktionsvorsitzenden sowie den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag geht es um die

  • umgehende Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit klaren Qualitätsvorgaben an die Ausbildungseinrichtungen:
    • Wegfall des Schulgeldes und Einführung einer Ausbildungsvergütung
    • klare Verankerung der akademischen Ausbildung
    • Verankerung des Direktzugangs bereits in der Ausbildungszielbeschreibung
  • nachhaltige Existenzsicherung aller freiberuflich und angestellt ambulant tätigen Heilmittelerbringer durch leistungsgerechte Entgelte
  • Abkoppelung von der Grundlohnsumme auch für die Haushaltsjahre ab 2020
  • originäre Mitbestimmungs- und Mitspracherechte der Heilmittelerbringer im G-BA
  • vollständige Einbindung in die Telematik

Die inhaltliche Feinjustierung sowie die Terminplanung der Sommeraktion erfolgten im Rahmen der Vorstandssitzung am vergangenen Freitag.

Vorbereitungen für den 1. Therapiegipfel laufen auf Hochtouren

Am 27. September 2018 ist es soweit – in Berlin findet der 1. Therapiegipfel statt. Der Anspruch: Gemeinsam mit Entscheidern aus der Gesundheitspolitik über die bestmöglichen Lösungen für Therapeuten in Deutschland zu diskutieren. Das Ziel: Noch in dieser Legislaturperiode soll eine kostenfreie Ausbildung Standard werden. Außerdem macht der SHV sich stark für weiterführende Regelungen bei den Vergütungen, die über das Jahr 2020 hinausgehen.

Fakt ist: Die Therapieberufe müssen attraktiver werden. Wir brauchen konkrete Lösungsansätze, um dem Fachkräftemangel und der dadurch gefährdeten Patientenversorgung entgegenzuwirken. Das Motto: Heute an morgen denken und handeln – für Patienten und für uns Therapeuten!

Informationen zum Ablauf und der Anmeldung zum Therapiegipfel gibt es in Kürze unter www.therapiegipfel.de.

Andreas Pfeiffer neues Mitglied im SHV-Vorstand

Im Juni 2018 haben die Mitglieder des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten (DVE) Andreas Pfeiffer zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er tritt die Nachfolge von Arnd Longrée an, der 12 Jahre lang die Ergotherapie im SHV vertreten hat. Der SHV-Vorstand dankte Arnd Longrée für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und begrüßte Andreas Pfeiffer herzlich in der Runde.

SHV dankt Arnd Longrée

SHV-Vorstand

 

Es geht um nicht weniger als die nachhaltige Existenzsicherung für Physiotherapeuten. Vertreter des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) reisen durch die Wahlkreise der Gesundheitspolitiker und sprechen mit ihnen vor Ort oder in Berlin über dieses Thema sowie weitere konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.

 

IFK-Vorsitzende Ute Repschläger und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer waren deshalb bei der heilmittelpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Bettina Müller, MdB in Berlin zu Gast.

Die “Entscheidungshilfe”-Themen waren der rote Faden des Gesprächs, vor allem das Thema Vergütung. Die IFK-Vertreter machten mit guten Argumenten deutlich, dass die Grundlohnsummenbindung auch nach dem Jahr 2019 aufgehoben werden muss. Die jetzigen Vergütungserhöhungen sind bei weitem nicht ausreichend, um den wirtschaftlichen Betrieb einer Physiotherapiepraxis zukünftig zu gewährleisten. Das muss sich ändern. Zudem konnten auch die Themen „mehr Mitbestimmung im G-BA“ sowie der „Wegfall des Schulgeldes“ und die „Notwenigkeit der Länderbeteiligung“ in dieser Frage intensiv erörtert werden.

Dass Modellvorhaben zum Direktzugang noch in dieser Legislaturperiode nötig sind, wurde ebenso anschaulich dargestellt. Der Direktzugang ist international nicht nur etabliert, sondern eine anerkannte und kostensparende Versorgungsform. Gleichwohl können Themen wie Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Qualitätssicherung und Qualifikation in Modellvorhaben, zugeschnitten auf das deutsche Versorgungssystem, erprobt werden. Entscheidungsträger wünschen sich tragfähige Testergebnisse zur weiteren Entscheidung. Wir fordern deshalb die rechtliche Möglichkeit zur Durchführung von Modellvorhaben zum Direct Access. Physiotherapeuten sind schon heute mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation in der Lage, im DA tätig zu werden. Das wollen wir unter Beweis stellen, denn es müssen jetzt die Weichen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen gestellt werden.

Die Sommeraktion “Entscheidungshilfe” geht mit zahlreichen Politikerbesuchen in Berlin und in den Wahlkreisen vor Ort weiter.

Mehr dazu lesen Sie hier.

v. l. n. r.: Ute Repschläger, IFK-Vorsitzende; Bettina Müller, MdB (SPD); Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer

Am 04. Juli 2018 haben sich auf Einladung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) erstmals Vertreter von neun Berufsverbänden der Heilmittelbranche in Berlin getroffen. Vertreter von dba, dbl, dbs, DVE, IFK, LOGO Deutschland, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VPT und ZFD haben über die politischen Belange von Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren und medizinischen Bademeistern, Physiotherapeuten, Podologen sowie Sprach- und Stimmtherapeuten gesprochen.

 

Verbände positionieren sich einheitlich zur Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss

Konsens bestand bei den anwesenden Verbandsvertretern darüber, dass die Expertise der therapeutischen Gesundheitsberufe zur Optimierung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland stärker als bislang politisch verankert sein muss – und zwar über das bereits bestehende Anhörungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hinaus. Dies haben die anwesenden Verbände mit einer gemeinsamen Pressemitteilung untermauert, in der sie eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe fordern. Diese Forderung knüpft an eine öffentliche Äußerung von Prof. Josef Hecken, dem Unabhängigen Vorsitzenden des G-BA, an, der sich vorstellen kann, “die wachsende Bedeutung der Heilmittelerbringer in irgendeiner Form im G-BA abzubilden”.

Berufspoltische Ziele der Verbände sollen Situation der Therapeuten schnell und konkret verbessern

Große Einigkeit herrschte darüber, welche politischen Schritte die Situation der Berufsangehörigen verbessern und damit zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland erforderlich sind. In kontinuierlichen Gesprächen aller Verbände unter anderem mit der Gesundheitspolitik  im Rahmen der Sommeraktion 2018 “Entscheidungshilfe” des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) geht es den Interessensvertretern um

  • eine bessere Vergütung,
  • kostenfreie Ausbildungen,
  • Novellierung der Berufsgesetze sowie 
  • größere therapeutische Entscheidungsfreiheit für Therapeutinnen und Therapeuten bis hin zum Direktzugang.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom 11. April 2017 war ein wichtiger erster Schritt der Politik. Kostenlose Ausbildungen und  die Übertragung von mehr Verantwortung für die Gesundheitsberufe sind im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert und warten auf Umsetzung. Darüber hinaus hat Gesundheitsminister Spahn kurzfristige Gespräche mit den Verbänden und ein weiteres Maßnahmenpaket für die Gesundheitsberufe für den Spätsommer 2018 angekündigt.

Positives Fazit

Die Verbände begrüßen den Austausch untereinander sehr und setzen alle ihre berufspolitischen Aktivitäten mit verschiedenen Schwerpunkten während der parlamentarischen Sommerpause regional und bundesweit fort. Bereits im  Herbst folgt dann das zweite verbandsübergreifende Treffen, zu dem alle Verbände der Branche eingeladen werden. Schon jetzt eingeladen hat der SHV die anwesenden Verbandsvertreter zu seinem 1. Therapiegipfel am 27. September 2018 in Berlin.

Auf dem Spiel steht die flächendeckende Versorgung der Versicherten mit Heilmitteltherapie – Vorschläge zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bespricht der SHV-Vorstand in der politischen Sommerpause bundesweit mit Entscheidern in der Politik!

 

Köln, 3. Juli 2018: Am 5. Juli geht sie los und dauert bis zum 9. September 2018 – die parlamentarische Sommerpause in Berlin. Doch die politischen Mühlen stehen auch in dieser Zeit nicht still. Die Vertreter des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) reisen durch die Wahlkreise der Gesundheitspolitiker und sprechen mit ihnen vor Ort über weitere konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) vom 11. April 2017 war ein wichtiger erster Schritt. Es geht nun darum, Engpässe in der Heilmittelversorgung wie beispielsweise lange Wartezeiten oder fehlende Hausbesuchskapazitäten abzustellen. Auslöser auch dieser Versorgungsprobleme ist der akute Fachkräftemangel in den Therapieberufen. 

Die ambulanten Therapiepraxen leiden an einem dramatischen Fachkräftemangel, wie die Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit bestätigen. Die Therapieberufe müssen schnellstmöglich attraktiver werden. Nur dann entscheiden sich wieder mehr junge Menschen für einen Heilmittelberuf. Aber auch erfahrene Berufsangehörige brauchen eine angemessene Vergütung und bessere Rahmenbedingungen in der Berufsausübung, um dem Beruf nicht den Rücken zu kehren.

Im Rahmen der Sommeraktion informiert der SHV über die erforderlichen Schritte aus Sicht des Spitzenverbandes. Diese sind dem Gesundheitsminister Jens Spahn bekannt und überwiegend im Koalitionsvertrag verankert. Dem SHV geht es nun aber um eine schnelle Umsetzung seiner Forderungen:

  • umgehende Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit klaren Qualitätsvorgaben an die Ausbildungseinrichtungen:
    • Wegfall des Schulgeldes und Einführung einer Ausbildungsvergütung
    • klare Verankerung der akademischen Ausbildung
    • Verankerung des Direktzugangs bereits in der Ausbildungszielbeschreibung
  • nachhaltige Existenzsicherung aller freiberuflich und angestellt ambulant tätigen Heilmittelerbringer durch leistungsgerechte Entgelte
  • eine Abkoppelung von der Grundlohnsumme auch für die Haushaltsjahre ab 2020. Ein wichtiger Schritt, um zeitnah im ambulanten Bereich dem Öffentlichen Dienst vergleichbare Verdienstmöglichkeiten zu erreichen
  • originäre Mitbestimmungs- und Mitspracherechte der Heilmittelerbringer im G-BA.
  • vollständige Einbeziehung in die Gesundheitstelematik mit Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte

Zum Start der Sommeraktion „Entscheidungshilfe“ hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) andere Berufsverbände der Heilmittelerbringer zu einem Informationstreffen am 4. Juli 2018 nach Berlin eingeladen. Neben einem kollegialen Austausch geht es auch hier um Lösungsansätze. Denn gemeinsames Ziel ist es, die Situation der Therapeuten und damit auch der Patienten deutlich zu verbessern.

Es gilt folgende Timeline:

  • Das BMG ist von der Politik aufgefordert, per 1. September 2018 konkrete Handlungsvorschläge vorzulegen.
  • Gesundheitsminister Jens Spahn hat in Facebook-Live mehrfach angekündigt, dass
    er kurzfristig das Gespräch mit den Berufsverbänden weiterführen wird.
  • Parallel zu den anstehenden Gesprächen mit dem Minister nutzt der SHV die Sommerpause, um mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses direkt über erforderliche politische Maßnahmen zu sprechen. Denn: Sie werden über die Vorschläge des Ministers im Herbst beraten.
  • Höhepunkt der politischen Gespräche des SHV wird am 27. September 2018 dann der
    1. Therapiegipfel der Heilmittelbranche in Berlin sein, organisiert vom SHV.

Zum Video geht es hier!

 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das entscheidende Steuerungsgremium für die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten.

Der G-BA entscheidet, was als „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ (§ 92 SGB V) zu verstehen ist. Der G-BA ist damit das entscheidende Steuerungsgremium für die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten.

Selbstverwaltung bislang unter sich

Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung. Der Umstand, dass sich der G-BA nur aus Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland zusammensetzt, wird in der Gesundheitsbranche immer kritischer gesehen. Insbesondere wird beanstandet, dass Heilmittelerbringer, Apotheker und andere an der Therapie beteiligte Berufsgruppen zwar ein Recht zur Stellungnahme gegenüber dem G-BA haben, aber an dessen Willensbildung  nicht beteiligt sind.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat hierzu unter anderem mit dem Unabhängigen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, mehrfach Gespräche geführt. Unsere Gespräche zeigen Wirkung:  Prof. Hecken hat am 6. Juni 2018 morgens im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und ebenso nachmittags in seinem Referat auf dem Hauptstadtkongress zu dieser Frage klar Position bezogen. So kann er sich vorstellen, die wachsende Bedeutung der Heilmittelerbringer „in irgendeiner Form (im G-BA) abzubilden“.

Diese Aussage von Prof. Hecken begrüßt der SHV ausdrücklich. Allerdings steht für den SHV auch fest: Die Mitgliedschaft im G-BA ist und darf kein Selbstzweck sein. Nur wenn sich die Strukturen des G-BA grundsätzlich ändern und dadurch eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entsteht, macht eine Mitgliedschaft der Heilmittelverbände im G-BA Sinn.

Direktzugang, höhere Vergütung, Schulgeldfreiheit, Bürokratieabbau und eine grundsätzliche Aufwertung der Heilmittelberufe – diese zentralen Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) greift ein aktuelles Antragspakt der CSU-Landtagsfraktion in Bayern auf. Vorgestellt haben dieses Paket der Vorsitzende des Arbeitskreises für Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath und der CSU-Gesundheitsexperte Klaus Holetschek in einer Pressekonferenz am 5. Juni 2018 in München.

Antragspaket aus Bayern hat Signalwirkung für ganz Deutschland

In zehn Anträgen fasst die CSU in Bayern zusammen, welche politischen Maßnahmen in Bayern und bundesweit erforderlich sind, um die therapeutische Patientenversorgung zu sichern und die Situation der Therapeuten nachhaltig zu verbessern.

Der Dringlichkeitsantrag zur Schulgeldfreiheit stellt eines der beiden Kernprobleme des rasant zunehmenden Fachkräftemangels ins Zentrum der Forderungen. Im Antrag 3 geht es um prekäre Einkommenssituation der Therapeuten – einer der Hauptgründe für die Abwanderung aus den therapeutischen Berufen. „Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie die Podologen müssen eine leistungsgerechte Vergütung für ihre Arbeit erhalten“, betont Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV.

  • Interessierte finden das komplette Antragspaket hier.

Aufwertung der Berufe – fachlich und politisch

In den Anträgen 1, 2, 5 und 8 geht es um eine grundsätzliche und aus Sicht des SHV längst überfällige Aufwertung der therapeutischen Berufe.

In Antrag 1 fordert die CSU Bayern die politische Grundlage für Modellprojekte zum Direktzugang und damit die Möglichkeit für Patienten, direkt einen Therapeuten aufsuchen zu können – ohne Umweg über den Arzt. Für den SHV steht fest: Der Direktzugang schafft mehr Selbstbestimmung für Patienten und für Therapeuten. Aus Sicht des SHV optimiert der Direktzugang die Patientenversorgung. Denn: Was international Standard ist, sollte auch in Deutschland endlich möglich sein. „In Modellversuchen möchten wir zeigen, dass die Vorteile des Direktzugangs für Patienten und für das Gesundheitssystem eindeutig sind“, erklärt Ute Repschläger.

Ein wichtiger Schritt für eine bessere Akzeptanz der Therapieberufe innerhalb des Gesundheitssystems ist Wissen. Deshalb sollen Ärzte bereits in der Ausbildung mehr über den Nutzen und den Mehrwert von Heilmitteln erfahren (Antrag 2). Darüber hinaus sollen Therapeuten in allen relevanten Gremien Mitbestimmungs- und Mitspracherecht haben, in denen Entscheidungen zur Patientenversorgung und den Interessen der Heilmittelerbringer getroffen werden (Antrag 5).

Antrag 8 soll die öffentliche Wahrnehmung stärken und die Heilmittelerbringer beispielsweise mithilfe von Imagekampagnen dabei unterstützen, die Berufe und  Handlungsfelder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Rahmenbedingungen modernisieren und Bürokratiewahnsinn eindämmen

Die Anträge 4, 6 ,7 und 9 spiegeln die SHV-Forderung nach Modernisierung der Rahmenbedingungen für die Therapieberufe. Besonders die Anträge 6 und 7 sollen den Bürokratiewahnsinn eindämmen und durch Schulungen und Optimierung der Software Fehler bei der Ausstellung von Verordnungen vermeiden. „Diesen Vorstoß begrüßen wir als SHV sehr, da in den Praxen fehlerhafte Verordnungen nach wie vor sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und dieser Zeitaufwand seitens der Kostenträger nicht vergütet wird“, erklärt Ute Repschläger.

Handlungsbedarf erkannt – Politik gesprächsbereit (und hoffentlich auch handlungsbereit)

Heute endet in Berlin der Hauptstadtkongress 2018 und damit eine sehr öffentlichkeitswirksame Woche für die Therapieberufe in Deutschland. Viele Therapeuten haben sich in dieser Woche für Verbesserungen unserer Rahmenbedingungen stark gemacht – auf der Straße, in den sozialen Medien und eben auch auf dem Hauptstadtkongress, der gesundheitspolitischen Großveranstaltung in Deutschland. Schwerpunktthemen auf dem Kongress waren in diesem Jahr die Digitalisierung und die Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und alle gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag haben ihre Positionen und Handlungsschwerpunkte für die laufende Legislaturperiode erläutert.

In vielen Gesprächen und auf Podiumsdiskussionen haben die Vorstandsvertreter des SHV die Forderungen der Heilmittelerbringer eingebracht und damit den Handlungsdruck auf die Politik erhöht.

„Unsere Argumente kommen an. Die Politik hat erkannt, dass die therapeutische Patientenversorgung auf dem Spiel steht. Wir brauchen eine bessere Vergütung und modernere Rahmenbedingungen für unsere Arbeit – und zwar jetzt! Dafür setzen wir uns ein und lassen nicht locker gegenüber der Politik“, untermauert Ute Repschläger die SHV-Forderungen stellvertretend für mehr als 75.000 Mitglieder in den fünf Mitgliedsverbänden des SHV.

„Die Bürgerinnen und Bürger sollen spüren, dass sich was ändert“, betonte Jens Spahn in seiner ersten Regierungserklärung als Bundesminister für Gesundheit am 23. März 2018 im Deutschen Bundestag.  Heilmittelerbringer wie beispielsweise Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister und Podologen sorgen mit ihrer Arbeit genau dafür – sie erhalten Arbeitsfähigkeit, vermeiden Pflege und verbessern täglich die Lebensqualität von Millionen von Menschen in Deutschland.

Doch die wohnortnahe Versorgung mit Heilmitteln ist aufgrund von rasant zunehmendem Fachkräftemangel schon heute teilweise gefährdet. Wartezeiten für Behandlungstermine oder fehlende Kapazitäten für dringend erforderliche Hausbesuche sind in der therapeutischen Patientenversorgung bereits die Regel. Diese Situation wird sich weiter verschärfen, das zeigen beispielsweise die aktuellen vdek-Gesundheitsdaten 2017/2018: Erstmals ist die Zahl der niedergelassenen Heilmittelerbringer in Deutschland um 0,7 Prozent auf 76.395 gesunken.

„Wir nehmen den Minister beim Wort und setzen auf eine schnelle Umsetzung erforderlicher Verbesserungen für uns Heilmittelerbringer“, erklärt Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV).

Bereits Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung angekündigt, eine zentrale Forderung des SHV umzusetzen: Die Ausbildung soll für alle Gesundheitsberufe kostenfrei werden. Die Kanzlerin geht sogar noch einen Schritt weiter und kündigt eine Ausbildungsvergütung für diese Berufe an. Um die therapeutische Patientenversorgung auch in Zukunft sicherzustellen reicht das aber nicht aus. Schon heute fehlen Mitarbeiter in den Therapiepraxen, um den Therapiebedarf zeitnah und dauerhaft zu decken. Die vielen offenen Stellen bleiben immer länger unbesetzt (aktuell durchschnittlich 151 Tage!). Ein Grund dafür ist, dass beispielsweise immer mehr Therapeuten aufgrund des geringen Einkommens, der stetig steigenden Arbeitsbelastung und fehlender Karrieremöglichkeiten aus dem Beruf aussteigen. „Wir brauchen auch in dieser Legislaturperiode spürbare Maßnahmen, um die Therapieberufe attraktiver zu machen“, erklärt Andrea Rädlein.

Der SHV fordert deshalb höhere Einkommen, mehr Autonomie in der Berufsausübung und bessere Entwicklungsperspektiven in der Branche durch die Akademisierung.

Mit einer dauerhaften Entkoppelung von der Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen, dem Direktzugang zum Therapeuten und einer Entfristung der Modellstudiengänge werden die Gesundheitsberufe attraktiver. Das sichert die therapeutische Patientenversorgung und verbessert den Alltag vieler Menschen und den der Therapeuten ganz konkret. „Wir setzen auf den Tatendrang der neuen Regierung und darauf, dass neue Gesetze die therapeutische Versorgung in Deutschland sichern“, betont Andrea Rädlein.

Die Kanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung am 21.03.2018 bereits zwei wichtige Vorhaben für den Heilmittelbereich angekündigt bzw. bekräftigt.

  • Kostenfreiheit der Ausbildung, also insbesondere Wegfall des Schulgeldes
  • Ausbildungsvergütung

Von daher wird die Regierungserklärung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute um 14:00 Uhr mit besonderem Interesse erwartet.

Wer Interesse hat, kann über den Online-Streaming-Dienst des Bundestags live daran teilnehmen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) blickt gespannt auf die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarten Positionen zur Gesundheitspolitik, die die Gesundheitsfachberufe betreffen. Daher traf sich der Vorstand des SHV am 21. März 2018 mit dem Gesundheitsexperten und Bundestagsmitglied Dr. Roy Kühne, um gemeinsam die Ziele und Erwartungen in der aktuellen Legislaturperiode auszuloten.

Am Anfang stand der Dank des Vorstandes an Dr. Kühne, MdB, denn der Koalitionsvertrag enthält bereits die Festlegung, dass die Ausbildung in den Heilmittelberufen schnellstmöglich schulgeldfrei gestellt wird. Dies war und ist eine der Kernforderungen des Berufsstandes.

Die Entwicklung der Vergütung auf Basis des HHVG ist erfreulich: Vergütungserhöhungen von bis zu 30% über drei Jahre (2017-2019) sind die Regel und machen die Heilmittelberufe deutlich attraktiver.

Einvernehmlich bestand die Meinung, dass sich in dieser Anpassungsperiode weitere, deutliche Vergütungserhöhungen ab 2020 anschließen müssen. Hier muss der Gesetzgeber rechtzeitig handeln.

Noch der inhaltlichen Ausgestaltung bedarf die Festlegung im Koalitionsvertrag, „für die zukünftigen Herausforderungen die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen.“ (Zeile 4682 ff, Seite 101 des Koalitionsvertrages) Dies setzt voraus, dass mehr Kompetenzen von den Ärzten z.B. auf die Heilmittelberufe zu übertragen sind. Auch dies entspricht einer alten Kernforderung des Berufsstandes, der mit dem Modell des Direktzugangs (Direct Access) international bewährte Lösungsvorschläge anbietet. Dr. Kühne und der Vorstand des SHV waren sich einig, dass die Diskussion zwischen Politik und Berufsstand über konkrete Maßnahmen nun unverzüglich beginnen muss, damit die Ergebnisse der Diskussion in die ohnehin anstehende Novellierung der Berufsausbildungsgesetze einfließen können.