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Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand gestern die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.
Es war die zweite Anhörung in dieser Woche und wieder ging es um ein typisch „Spahn‘sches“ Omnibusgesetz. Die Vorlage hat 179 Seiten und enthält jede Menge „Digitales“. Videotherapie, Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dessen Finanzierung, Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) sind einige beispielhafte Inhalte, die uns Heilmittelerbringer direkt betreffen. Der Gesetzentwurf nennt dafür erstmals konkrete Termine für die einzelnen Berufsgruppen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat für seine Mitgliedsverbände eine Stellungnahme abgegeben und die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs zu den oben genannten Themen begrüßt. Dabei hat er die Möglichkeit zu einer früheren freiwilligen Anbindung der Heilmittelerbringer sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten gefordert. Auch die vollständigen Zugriffsrechte auf die ePA (bei Einverständnis des Patienten), der Einbezug bei der Entwicklung der eVO und die Möglichkeit, auch als Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps zu verordnen, waren zentrale Inhalte der SHV-Stellungnahme. Bei der Anhörung hat Andreas Pfeiffer (Vorsitzender SHV) den SHV vertreten.

Köln, den 15.04.2021

 

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand gestern die Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) statt. Ein typisches „Spahnches“-Omnibus-Gesetz: Auf 160 Seiten finden sich viele Themen und mittendrin steckt „kurz und knapp“ auch die Verlängerung der Modellklausel für die primärqualifizierenden Studiengänge von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis zum Jahr 2026.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat in seiner Stellungnahme gefordert, die Verlängerung auf 2023 zu reduzieren, damit die längst überfällige Reform der Ausbildungen zu Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgt und nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird. Er wurde durch Andreas Pfeiffer (Vorsitzender SHV) bei der Anhörung vertreten. 

Köln, den 13.04.2021

 

Wie leicht der gute Wille des Gesetzgebers durch bürokratische Bedenken der Sachbearbeiter vor Ort konterkariert werden kann, hat die Arbeit nicht aller, aber zu vieler Impfzentren in den letzten Wochen gezeigt: Heilmittelerbringer, die sich anmelden wollten, wurden mehr oder weniger brüsk zurückgewiesen. Unsere Veröffentlichung vom 15.01.2021 wurde weggewischt. Dies hat uns nicht nur gestört, es gefährdete vor allem die Patientenversorgung und war auch nicht im Sinne des BMG. In der ohnehin anstehenden Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung, die am 08.02.2021 verkündet wurde, sind die Heilmittelerbringer nunmehr auf unser Drängen hin im Besonderen Teil, also der amtlichen Begründung, ausdrücklich genannt:

  • nach der Begründung zu §2 Abs. 1 Nr. 2 haben Heilmittelerbringer, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen selbst am Patienten tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität; dasselbe gilt für Heilmittelerbringer, die im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln (Abs. 1 Nr. 3). Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers- auch als Eigenbescheinigung- aus (§ 6 Abs. 4 Nr. 2).
  • nach der Begründung zu §3 Abs. 1 Nr. 5 haben alle selbst am Patienten tätigen Heilmittelerbringer,  Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität.
  • nach der Begründung zu § 4 Nr. 6 haben alle in Heilmittelpraxen tätigen Personen, Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität.

Wir hoffen nun, dass diese Klarstellung dazu führt, dass die Terminvergabe reibungslos klappt. Der Text der Coronavirus-Impfverordnung in der aktuellen Fassung vom 05.02.2021 unter Einschluss der Begründung liegt in jedem Impfzentrum, in jedem Gesundheitsamt vor. Die obigen Auszüge aus der Verordnung kann jedermann überprüfen.

Wichtige Kurzmeldung zur Corona Virus Impfverordnung, denn das BMG hat heute bestätigt,

  1. dass unsere Therapeuten, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln, impfberechtigt nach §2 Ziffer 2 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 1. Sie müssen lediglich eine entsprechende Bescheinigung/Selbstbescheinigung des Praxisinhabers vorlegen.
  2. dass alle unsere anderen Therapeuten impfberechtigt nach §3 Ziffer 5 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 2.

Ein praktisches Problem: Der Vollzug der Impfverordnung liegt in den Händen der Bundesländer. Deshalb kann es sein, dass Sie die Impfzentren vor Ort auf diese Zuordnung hinweisen müssen.

Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V.

 

 

Die Mitarbeiter in unseren Heilmittelpraxen haben gemäß § 3 Ziffer 5 der Coronavirus-Impfverordnung mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung. Unsere Praxen sind damit grundsätzlich den Arztpraxen gleichgestellt.

Mitarbeiter in unseren Praxen müssen dem Impfzentrum eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der Heilmittelpraxis vorlegen, um die hohe Priorität im Sinne von §3 nachzuweisen (§6 Abs. 4 Ziff.2).

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verlängert sowohl die Regelung zur Hygienepauschale als auch die Möglichkeit zur Videotherapie bis zum 31. März 2021.

“Beide pandemiebedingten Regelungen werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung und Kompensation der hygienebedingten Aufwände der Therapeutinnen und Therapeuten leisten.”, so die PKV in ihrem Schreiben.

So können bis einschließlich 31. März 2021 auch weiterhin 1,50 Euro pro Behandlung als Hygienepauschale gegenüber der PKV vom Patienten geltend gemacht werden. Eine “telemedizinische Erbringung” (Videotherapie) von Heilmitteln ist ebenfalls bis Ende März möglich. Dabei muss diese ärztlich verordnet sein und mit einem entsprechenden Vermerk auf der Rechnung gekennzeichnet sein.

SHV – Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

Deutzer Freiheit 72-74

50679 Köln

Tel. 0221/981027 14 

info@shv-heilmittelverbaende.de

www.shv-heilmittelverbaende.de

Was Heilmittelerbringern bei der Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen und bei der Videotherapie wichtig ist, verdeutlichte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), während der Anhörung zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG).

Gesundheits-Apps

Die Mitgliedsverbände des SHV betonten nochmals die Forderung, dass es unabdingbar sei, dass auch Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps verordnen können. „Nur wir Therapeuten können einschätzen, ob der Leistungsumfang einer digitalen Gesundheitsanwendung zur Therapieunterstützung überhaupt geeignet ist“, stellte Repschläger klar. Dazu müsse der Therapeut den Patienten zunächst therapeutisch befunden, um dann entscheiden zu können, welche App für den jeweiligen Patienten passend sei.

Das könne kein Arzt im Vorhinein abschätzen. „Therapie ist individuell und muss dementsprechend an das Leistungsniveau des Patienten angepasst werden. Ein solcher Therapieprozess muss auch bei der Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung gesichert sein“, so die Einschätzung des SHV. Diese Interaktion zwischen Therapeut und Patient dürfe durch die Digitalisierung nicht verloren gehen.

Videotherapie

Die Heilmittelverbände begrüßen sehr, dass die Videotherapie nun zügig ermöglicht und geregelt werden soll. Es gehe nicht darum, die Videotherapie als neues Heilmittel einzuführen. Stattdessen müsse geprüft werden, wie die Videotherapie die bestehenden Heilmittel ergänzen könne.

„Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig Videotherapie ist. Ein unsachgemäßer Einsatz ist nicht bekannt. Vulnerablen Gruppen konnte geholfen werden“, dankte Repschläger für den Einsatz des Bundesgesundheitsministeriums, die Voraussetzungen für Videotherapie zeitnah zu regeln.

Versorgung sichern und Politik zum Wohle der Patienten gestalten

Köln, 23. November 2020: Ab 01. Januar 2021 ist Andreas Pfeiffer neuer Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Der SHV-Vorstand hat den Vorsitzenden des Deutschen Verbandes für Ergotherapie (DVE) einstimmig ins Amt gewählt. Die Wahl fand turnusmäßig am 18. November 2020 im Rahmen der Vorstandssitzung statt.

Andreas Pfeiffer übernimmt das Amt von Ute Repschläger. Sie ist Vorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Der SHV-Vorstand dankte Ute Repschläger für ihren zielorientierten und unermüdlichen Einsatz. Sie selbst ist Physiotherapeutin mit eigener Praxis, hat aber in ihrer Funktion als SHV-Vorsitzende stets alle Heilmittelerbringer gegenüber der Politik und den Kostenträgern vertreten. Wichtige Gesetzgebungsverfahren wie beispielsweise das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Politik während der Amtsperiode von Ute Repschläger verabschiedet und damit zahlreiche Verbesserungen nicht nur für die Ergotherapie, die Physiotherapie und für die Podologie erreicht, sondern für den gesamten Heilmittelbereich. An diesen und zahlreichen weiteren Gesetzen hat der SHV aktiv mitgewirkt.

„Jetzt gilt es, an die Erfolge der vergangenen Jahre anzuknüpfen. Wir werden das Wahljahr 2021 nutzen, um unsere aktuellen berufspolitischen Forderungen in die Politik einzubringen.  Wir wollen die Politik davon überzeugen, dass im Heilmittelbereich weiter Handlungsbedarf besteht“!, erklärt der zukünftige Vorsitzende des SHV, Andreas Pfeiffer.

Im Fokus bei allen politischen Gesprächen und Aktionen stehen eine angemessene Vergütung, mehr Autonomie der Berufsgruppen, Einbindung der Gesundheitsfachberufe in die Digitalisierung und über alle Bereiche hinweg der Abbau von Bürokratie. Denn: Nur durch ein konsequentes Handeln der Politik können die Gesundheitsberufe attraktiver für junge Menschen werden. Das ist zwingend, um dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für den SHV steht fest: Nur mit angemessenen Rahmenbedingungen für den Heilmittelbereich lässt sich die flächendeckende, wohnortnahe therapeutische Versorgung der Menschen in Deutschland sicherstellen.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

Kontakt:

SHV – Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

Deutzer Freiheit 72-74

50679 Köln

Telefon: 0221/981027 14 

info@shv-heilmittelverbaende.de

www.shv-heilmittelverbaende.de

 

 

 

 

Am 18. November 2020 fand die diesjährige Delegiertenversammlung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurde die Sitzung erstmals als „Hybridveranstaltung“ durchgeführt. Dabei war der SHV-Vorstand nebst Geschäftsführer in Düsseldorf vor Ort, während die elf Delegierten aus ganz Deutschland online teilgenommen haben.

Als Vorsitzende des SHV berichtete Ute Repschläger den Delegierten der Mitgliedsverbände über die Arbeit des SHV zwischen November 2019 und aktuell. In vielerlei Hinsicht ist und war das Jahr 2020 ein außergewöhnliches Jahr für die Branche – berufspolitisch ebenso wie existenziell für alle Heilmittelpraxen in Deutschland.

Zentrale Arbeitsschwerpunkte waren die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) und die Corona-Pandemie. Bei der Corona-Pandemie hat der SHV berufspolitisch alles darangesetzt, die finanziellen Folgen für die Heilmittelpraxen so gering wie möglich zu halten. Erste Gespräche fanden dazu mit Ansprechpartnern im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits Mitte März 2020 statt. Am 10. April 2020 sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine finanzielle Unterstützung für die Heilmittelbranche zu, die dann mit Inkrafttreten der Rechtverordnung in Form von Ausgleichszahlungen für die Heilmittelpraxen am 05. Mai in die Tat umgesetzt wurde. In Ergänzung zu dem Rettungsschirm des BMG haben aber auch die gesetzlichen und privaten Kostenträger zahlreiche Sonderregelungen zum Abbau von Bürokratie und zur Durchführung einer Videotherapie beschlossen; die meisten dieser Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden je nach Pandemielage angepasst. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der TherapieGipfel in diesem Jahr abgesagt. Der nächste TherapieGipfel soll dann nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 stattfinden.

Besonders die Themen Vergütung, Autonomie, Digitalisierung und über alle Bereiche hinweg der Abbau von Bürokratie bleiben auch in der kommenden Zeit Schwerpunktthemen der berufspolitischen Arbeit des SHV. Hierzu stehen aktuell zahlreiche Gesetzgebungsverfahren an wie zum Beispiel ganz aktuell das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG), zu dem den SHV in dieser Woche der Referentenentwurf erreicht hat.

Berufspolitische Kontakte und Netzwerkpflege essentiell

Ziel aller Aktivitäten des SHV ist es, die Attraktivität der Therapieberufe zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies ist ein fortlaufender Prozess und beinhaltet neben der Netzwerkpflege vor allem den kontinuierlichen Dialog mit Akteuren auf der politischen Bühne. Lösungsorientiert und dialogbereit pflegen SHV-Vorstand und Geschäftsführer Heinz Christian Esser enge Kontakte zu Politikern, Mitarbeitern in Ministerien, den zuständigen Ansprechpartnern im Gemeinsamen Bundesauschuss und den Entscheidern bei den Kostenträgern. Die berufspolitische Arbeit des SHV basiert auf einen kontinuierlichen Kontakt zu allen Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen. Diese Arbeit wird auch im kommenden Jahr – mit besonderem Fokus auf die Bundestagswahl im September 2021 – intensiv fortgesetzt.

Nach Abschluss und Aussprache zu den Berichten der Vorsitzenden und des SHV-Geschäftsführers entlasteten die Delegierten den SHV-Vorstand einstimmig. Die nächste turnusmäßige Delegiertenversammlung des SHV soll Mitte November 2021 stattfinden. Alle Informationen rund um den SHV finden Interessierte unter www.shv-heilmittelverbaende.de.

PRESSEMITTEILUNG

Bekämpfung der SARS-COV2-Pandemie

Köln, 04.11.2020 Das Therapie- und Dienstleistungsangebot der Heilmittelpraxen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Betreuung unserer Bevölkerung und damit systemrelevant. Hieran lassen auch die Beschlüsse in der Videokonferenz am 28.10.2020 (Ziffer 8) keinerlei Zweifel. Die klaren Formulierungen dort sind die Grundlage für die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer. In hoher Übereinstimmung gehen auch die Bundesländer von der Systemrelevanz des Leistungsangebots der Heilmittelpraxen aus und schaffen die rechtliche, aber auch die Vertrauens-Grundlage dafür, dass die Heilmittelpraxen ihre unverzichtbare Arbeit für die Gesundheit der Bevölkerung fortsetzen können. Hierfür gilt allen, die an der Erarbeitung dieser Papiere mitgewirkt haben, großer Dank.

Allerdings ist die Verunsicherung bei Therapeuten und Patienten nach wie vor groß. Denn die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, mit denen die politischen Beschlüsse vom 28.10.2020 umgesetzt werden, sind teilweise (zu) restriktiv gefasst, z.B. bei strukturierten Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation der Heilmittelpraxen.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.