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Mitte Juni begrüßte IFK-Mitglied Ruud Stefelmanns den Bundestagsabgeordneten für den Kreis Viersen, Dr. Martin Plum (CDU) zu einem intensiven und offenen Austausch in seiner Praxis. Im Gespräch über das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz brachte Stefelmanns seine Sorge über die Auswirkungen auf die Physiotherapie und die Gesundheitsversorgung insgesamt zum Ausdruck. Frei nach dem Gedanken von Taiichi Ohno, einem der Väter des Toyota-Produktionssystems, „Kosten senkt man nicht durch Sparmaßnahmen, sondern indem man Verschwendung eliminiert.” wurde diskutiert, wie das deutsche Gesundheitswese zukunftsfähig werden kann.

Im Gespräch wurde eine Reihe an wichtigen Themen angeschnitten. Ein zentrales Thema war der zunehmende Fachkräftemangel und die Frage, welche Folgen dieser für die zukünftige Versorgung der Patienten haben wird. Auch die Akademisierung der Heilmittelerbringer wurde angesprochen. Dabei betont Stefelmanns, dass eine wissenschaftliche Qualifikation kein Gegensatz zur praktischen Arbeit sei. Vielmehr sei Akademisierung eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Berufsstandes.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war der hohe Verwaltungsaufwand, mit dem Heilmittelerbringer täglich konfrontiert sind. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, warum gegen Heilmittelerbringer ein Generalverdacht in Bezug auf die Abrechnung der erbrachten Leistungen bestehe, währen andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen deutlich weniger bürokratische Hürden überwinden müssten.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde die zunehmende Belastung des Berufsstands thematisiert. Physiotherapie würde oftmals nur als Kostenfaktor betrachtet. Tatsächlich handelt es sich bei den Leistungen jedoch um eine Investition in Gesundheit und Lebensqualität. Damit qualifizierte Fachkräfte diese Aufgaben übernehmen können, sind Bürokratieabbau und die Erweiterung der therapeutischen Entscheidungskompetenzen maßgebend.

Bildhaft stellte Stefelmanns dar, dass Physiotherapie keine Tablette sei, die man automatisiert produzieren, importieren oder lagern kann. Physiotherapie ersteht ausschließlich durch die Arbeit von Menschen für Menschen. Jede Investition in die ambulante Physiotherapie investiert wird, stärkt nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern sichert Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung.

Im Gespräch schlussfolgerte Stefelmanns, dass die Physiotherapie bereit ist, Verantwortung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung zu übernehmen. Dafür braucht sie jedoch die richtigen Rahmenbedingungen und eine politische Perspektive, die Entwicklung ermöglicht, statt Stillstand zu verwalten.

Dr. Martin Plum nahm sich für das Gespräch viel Zeit, hörte zu, fragte nach und konnte so die Herausforderungen der Heilmittelerbringer aus erster Hand kennenlernen. „Ich hoffe, dass Dr. Plum die Anliegen und Impulse aus diesem Gespräch in die weiteren Diskussionen im Deutschen Bundestag mitnimmt“, so Stefelmanns. 

v. l.: Ruud Stefelmanns, Dr. Martin Plum

Mit dem Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist Ende April das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gestartet. Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch durch den Bundestag geändert werden kann, nutzen der SHV und seine Mitgliedsverbände die aktuelle Phase, um mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern ins Gespräch zu kommen. Ziel ist es, auf die Positionen der Heilmittelerbringer sowie die möglichen Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die Patientenversorgung aufmerksam zu machen.

Im Mai fand in der Ergotherapie-Praxis Reichl & Weyrich, Waldkraiburg, ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer (CSU) zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz statt. Anhand von Fallbeispielen aus dem Praxisalltag, der Situation auf den Wartelisten und der Bedeutung ergotherapeutischer Versorgung wurde deutlich gemacht, welche Auswirkungen die geplanten Regelungen auf die ambulante Heilmittelversorgung haben können.

Dabei wurde betont, dass die Heilmittelerbringer den Handlungsbedarf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen anerkennen. Kritisch gesehen wird jedoch die vorgesehene „doppelte Deckelung“ durch die Grundlohnsummenbindung und den zusätzlichen Abschlag von einem Prozent. Zudem wurde auf den Fachkräftemangel, die schwierige Nachbesetzung offener Stellen sowie die wichtige Rolle der Heilmittelerbringer für Prävention und Versorgung hingewiesen.

Im Verlauf des Gesprächs zeigte Stephan Mayer großes Interesse an den dargestellten Herausforderungen. Zum Abschluss bot er an, Gespräche mit relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens in Berlin zu unterstützen und entsprechende Kontakte zu vermitteln.

Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags.  

Zunächst nahm die Physiotherapeutin Uhlemeyer gemeinsam mit zwei weiteren Vertretern aus Wuppertal und Solingen an einer Videokonferenz mit dem Bundestagsabgeordneten Jürgen Hardt teil. Insbesondere die Themen Fachkräftemangel und dessen drohende Zunahme durch die geplante Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung sowie die angedachte Zuzahlungserhöhung für gesetzliche Versicherte wurden während des Gesprächs ausführlich behandelt. Die Erhöhung auf 15 Euro und die vorgesehene Dynamisierung werden eine enorme finanzielle Belastung für Patienten – insbesondere chronisch Kranke – darstellen und für eine bürokratische Mehrbelastung in den Praxen sorgen. Auch die Akademisierung, Bildungswege, Vergütungen in den verschiedenen Einsatzorten wie Praxis, Krankenhaus oder Reha sowie die Folgen des demografischen Wandels wurden thematisiert.

Am Ende kamen viele Punkte zusammen, denen sich der CDU-Politiker gegenüber sehr offen und interessiert zeigte. Da Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu einem Landesausschuss in Nordrhein-Westfalen erwartet wurde, nahm Hardt die angesprochenen Themen auf und bat darum, das Positionspapier des SHV zum Gesetzesentwurf persönlich zugesandt zu bekommen.

Neben diesem Termin sprach Ricarda Uhlemeyer mit einem weiteren Bundestagsabgeordneten aus ihrem Wahlkreis: Helge Lindh, MdB/SPD. Die Physiotherapeutin konnte in dem eineinhalbstündigen Gespräch alle Hauptkritikpunkte des SHV anbringen und dem 49-Jährigen einen guten Einblick in die aktuellen Herausforderungen der Heilmittelberufe vermitteln. Dass sich Lindh, der nicht in der Gesundheitspolitik tätig ist, an einem Freitagnachmittag so viel Zeit für die Themen nahm und Rückfragen stellte, zeigt das große Interesse an den Belangen des Spitzenverbands. Auch er bat im Anschluss um die Zusendung des SHV-Positionspapiers und Hintergrundinformationen.

 

Es war ein „sehr offener Austausch“ mit dem CDU-Landespolitiker Florian Bellaire – so beschreibt Veronika Schindler, Inhaberin einer großen Ergotherapie-Praxis in Karlsruhe, ihr Gespräch mit dem Politiker in ihren Praxisräumen. Die Ergotherapeutin hatte Bellaire eingeladen, um ihn im Rahmen der derzeit laufenden SHV-Kampagne auf die konkreten Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufmerksam zu machen.

Im persönlichen Gespräch vor Ort konnte sie mit ihm über ihre Erfahrungen mit dem Fachkräftemangel sprechen, der seine direkten Auswirkungen auch auf ihre Praxis hat: Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in ihrer Praxis zwei Jahre bei insgesamt 22 Therapeutinnen. Auch das Thema Vergütung, insbesondere die geplante Wiedereinführung der Grundlohnsummenanbindung, kam in diesem Zusammenhang zur Sprache, denn die erwünschten Einspareffekte drohen den Fachkräftemangel noch weiter zu verstärken und den Druck auf die Praxisinhaber erhöhen.

Auch für die bürokratischen Hindernisse, mit denen Veronika Schindler im beruflichen Alltag zu tun, hatte Bellaire ein offenes Ohr.

Florian Bellaire war sehr an ihren Schilderungen interessiert und wird alle angesprochenen Punkte auch hausintern noch einmal diskutieren, ein Folgetreffen mit einem Kollegen stellte er ebenfalls in Aussicht.

Das Resümee von Veronika Schindler: „Es ist einfach wichtig, jetzt was zu tun, bevor es zu spät ist. Die Anbindung an die Grundlohnsummenbindung z. B. darf nicht kommen.“

Veronika Schindler im Gespräch mit Florian Bellaire (CDU)

Anlässlich der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag warnt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Regelungen für den Heilmittelbereich.

Der SHV sieht die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für den Heilmittelbereich insbesondere deshalb kritisch, weil sie zurück zu einer strukturellen Unterfinanzierung führen, die bis 2017 bereits schon einmal andauerte. Mittel- bis langfristig wird dieses Gesetz die Versorgung deutlich schwächen, weil der Fachkräftemangel in Folge struktureller Unterfinanzierung wieder zunehmen wird. Die Bundesregierung will die Gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig stabilisieren, nimmt damit aber in Kauf, dass von Versorgungssicherheit zukünftig keine Rede mehr sein kann.

Erstens soll die Vergütungsentwicklung künftig wieder an die Grundlohnsumme gekoppelt werden. Die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung wäre ein drastischer Schritt und würde die durch das Terminservice‑ und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie das Heil‑ und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erzielten wichtigen Schritte zur Attraktivitätssteigerung der Therapieberufe zunichtemachen.

Zweitens ist vorgesehen, über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich einen Abschlag in Höhe von einem Prozent von der Grundlohnsumme vorzunehmen. Diese zusätzliche Kürzung verschärft die Belastung der Heilmittelerbringer nochmals erheblich.

Drittens sollen bei den Vergütungsverhandlungen weiterhin zusätzlich die gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Parameter zur Kostenentwicklung – insbesondere Miet-, Sach- und Personalkostensteigerungen – herangezogen werden.

Maßgeblich für die Vergütungsverhandlungen soll künftig der jeweils niedrigere Wert aus Grundlohnsummenentwicklung und Parameterberechnung sein. Nach Auffassung des SHV führt diese Regelung systematisch in allen wirtschaftlichen Szenarien dazu, dass Kostensteigerungen in den Praxen nicht angemessen refinanziert werden können, denn:

  • Bei hoher Inflation und gleichzeitig niedriger Grundlohnsummenentwicklung würden erhebliche Sachkostensteigerungen nicht ausreichend refinanziert.
  • Steigen infolge der Inflation des Vorjahres die Personalkosten, während sich die Inflation insgesamt abschwächt, droht erneut eine Begrenzung über den niedrigeren Parameterwert – selbst dann, wenn sich die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen verbessert hat.

Egal, wie sich die Wirtschaft entwickelt: Heilmittelerbringer ziehen bei dieser Berechnungslogik immer den Kürzeren. Therapeutische Praxen würden damit dauerhaft von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Kumulation führt faktisch dazu, dass notwendige wirtschaftliche Entwicklungen im Heilmittelbereich kaum noch abgebildet werden können.

Die geplanten Kürzungen werden eine dauerhafte Unterfinanzierung auslösen, da die Maßnahmen nicht nur temporär wirken, sondern die Vergütung dauerhaft auf einem zu niedrigen Niveau festhalten. Zusätzlich wird ein Zinseszinseffekt greifen, da die kommenden Anhebungen auf einem zu niedrigen Niveau aufsetzen.

Während die Anforderungen an die Praxen kontinuierlich steigen, sollen gleichzeitig die wirtschaftlichen Grundlagen noch weiter eingeschränkt werden. Eine stabile ambulante Heilmittelversorgung kann aber nur mit wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen gewährleistet werden.

Die geplanten gesetzlichen Regelungen verkennen die hochproblematischen Auswirkungen von Vergütungsstagnation: eine Verschärfung des Fachkräftemangels und sinkende Behandlungskapazitäten. Zudem werden durch die daraus resultierenden Versorgungseinbrüche Mehrkosten an anderen Stellen entstehen, denn Therapien im Heilmittelbereich verhindern häufig teurere Behandlungen.

Der SHV fordert das Bundesministerium für Gesundheit und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher auf, die für den Heilmittelbereich geplanten Sparmaßnahmen zurückzunehmen.

Am 10. Juni 2026 traf Marc Akel, Vorsitzender von Physio Deutschland, in Berlin Dr. Stephan Pilsinger (CSU) zu einem fachlichen Austausch. Der Bundestagsabgeordnete zeigte großes Interesse an den aktuellen Herausforderungen im Heilmittelbereich sowie an Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Optimierung der Gesundheitsversorgung – insbesondere im ländlichen Raum.

Neben den aktuellen Themen rückten auch die Potenziale eines Direktzugangs im Heilmittelbereich in den Fokus des Gesprächs. Dieses zentrale Anliegen bringt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) derzeit im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Einführung der Primärversorgung intensiv in die politischen Beratungen in Berlin ein.

Dr. Pilsinger, selbst niedergelassener Arzt, zeigte sich offen gegenüber Lösungsansätzen, die eine Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten ermöglichen können.

Dr. Stephan Pilsinger, MdB, im Gespräch mit Marc Akel, Vorsitzender von Physio Deutschland

Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.

Der Druck auf die Leistungserbringer und Arbeitgeber im Gesundheitswesen wächst kontinuierlich – eine Kernbotschaft, die im Rahmen des Treffens unmissverständlich platziert wurde. Die Abgeordnete und ehemalige Bundesforschungsministerin Karliczek nahm sich viel Zeit, um tiefe Einblicke in den von Fachkräftemangel und steigenden Kosten geprägten Praxisalltag der Physiotherapeuten zu erhalten.

Wirtschaftlicher Druck und ungenutzte Effizienzpotenziale

Ein zentraler Schwerpunkt des Austauschs lag auf den Konsequenzen des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die teilnehmenden Heilmittelerbringer konnten deutlich aufzeigen, dass die aktuelle Gesetzgebung die Versorgungssituation der Patienten und die wirtschaftliche Stabilität der Praxen gefährdet bzw. verschlechtert und den ohnehin spürbaren Druck auf die Arbeitgeber der Branche verschärft.

Gleichzeitig wurden im Gespräch konkrete Lösungsansätze diskutiert. So wurde verdeutlicht, dass im System erhebliche Einsparpotenziale vorhanden sind, die das Budget der gesetzlichen Krankenversicherungen entlasten könnten, ohne dabei die Versorgungsqualität der Patienten zu gefährden. Voraussetzung hierfür sei jedoch ein politisches Umdenken hin zu mehr Effizienz und Vertrauen in die Expertise der Therapeuten und weiterer Fachkräfte im Gesundheitswesen.

 Bürokratieabbau: Praxen dürfen nicht das Inkasso der Krankenkassen sein

Ein weiterer, praxisrelevanter Kritikpunkt betraf den enormen bürokratischen Aufwand in der ambulanten Versorgung. Konkret wurde die Forderung formuliert, die Praxen endlich von der Pflicht zu entbinden, stellvertretend für die Krankenkassen die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten einzuziehen. Fällt diese administrative Hürde weg, würde dies eine massive und unmittelbare Entlastung im Arbeitsalltag der Therapieeinrichtungen bedeuten. In der Verwaltung der Krankenkassen werden Mitarbeiter von Beitragszahlern bezahlt, während die Praxen hierfür wertvolle Zeit in der Versorgung entbehren müssen.

Ein positives Fazit

Das Treffen verlief in einer ausgesprochen angenehmen, offenen und wertschätzenden Atmosphäre und hat einen konstruktiven Austausch zu sinnvollen Veränderungen ermöglicht, von dem Ärzte, Therapeuten, Patienten und Krankenversicherungen gleichermaßen profitieren können. Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig der direkte, persönliche Dialog zwischen der Praxis und der Bundespolitik ist, um Fehlentwicklungen im System transparent zu machen. Stellvertretend für den Raum Osnabrück und Umgebung bedanken sich die Physiotherapeuten Denise Girvan und Thomas Stermann im Namen des IFK-Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten herzlich bei Anja Karliczek für den gelungenen Austausch und das ehrliche Interesse an den Belangen der Heilmittelerbringer.

v. l.: Denise Girvan und Thomas Stermann im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek. 

Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen.  

Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer. Auch die Tatsache, dass für die Manuelle Lymphdrainage (MLD) eine zusätzliche Fortbildung mit Zertifikatsabschluss erforderlich ist, die Vergütung jedoch unter der einer klassischen Krankengymnastik liegt, konnte als faktisch unlogisch dargelegt werden.

Gegen Ende des Gesprächs betonte Reddig jedoch, dass Einsparungen im Gesundheitswesen derzeit eine zentrale Zielsetzung der zuständigen politischen Gremien sind. Vor diesem Hintergrund bat er zu überdenken, ob eine 15-Minuten-Taktung die Probleme lösen könnte. Die beiden Praxisinhaberinnen legten dar, dass eine solche Taktung im Praxisalltag und im Interesse einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung nicht praktikabel ist. Frau Herrmann und Frau Sewczyk luden Herrn Reddig vielmehr ein, sich vor Ort in der Physiotherapiepraxis einen persönlichen Eindruck von den Abläufen und Herausforderungen zu verschaffen.

v. l.: Eva-Maria Herrmann, Pascal Reddig und Kerstin Sewczyk

Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu Stand „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Bundesregierung sollte in ihrer Antwort unter anderem erläutern, wie wirksam die bestehenden Regelungen zur Fehlervermeidung tatsächlich sind, welche Erkenntnisse zu Umfang und Ursachen fehlerhafter Verordnungen vorliegen, wie hoch der zeitliche und wirtschaftliche Aufwand in den Praxen ist und in welchem Ausmaß Absetzungen durch die Krankenkassen auftreten.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. hatte die Kleine Anfrage ausdrücklich begrüßt. Denn die bürokratischen Anforderungen rund um Heilmittelverordnungen binden in den Praxen täglich wertvolle Zeit, die eigentlich für die Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt wird.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.

In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass es im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen weiterhin zu Korrekturbedarf, Rückfragen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt. Damit bestätigt die Bundesregierung genau das Problem, auf das die Heilmittelverbände seit Jahren hinweisen. Eine vollständige Vermeidung fehlerhafter oder unvollständig ausgefüllter Verordnungen könne jedoch, so die Bundesregierung, „angesichts erforderlicher Ausnahmekonstellationen zur Sicherstellung der Versorgung (wie zum Beispiel Hausbesuche) nicht gewährleistet werden.“

Wirklich belastbaren Zahlen über das tatsächliche Ausmaß fehlerhafter Heilmittelverordnungen und Korrekturaufwände liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor. Entsprechende Daten würden weder systematisch erhoben noch lägen Erkenntnisse zum zeitlichen Aufwand in den Praxen vor.

Auf die Frage danach, welche Auswirkungen die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) im Hinblick auf die Vermeidung formaler Fehler bei Heilmittelverordnungen und Reduzierung bürokratischer Belastungen habe, führte die Bundesregierung aus, dass die Einführung der eVO grundsätzlich das Potenzial habe, den Verordnungsprozess zu vereinfachen und vermeidbare Fehlerquellen zu reduzieren. Allerdings: Die verpflichtende Einführung soll erst ab Juni 2029 erfolgen.

Enttäuschend ist, dass die Bundesregierung bei den Fragen zum weiteren Bürokratieabbau weitgehend auf die gemeinsame Selbstverwaltung verweist und aktuell keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sieht. Gerade mit Blick auf die aktuelle Finanzsituation in der GKV scheint die Bundesregierung das Potenzial von Bürokratieabbau zu verkennen. Die bürokratischen Anforderungen im Gesundheitswesen verursachen enorme Kosten und binden Zeit- und Personalressourcen. Laut BMG ist „Digitalisierung im Gesundheitswesen [..] Voraussetzung für eine moderne, effiziente und zukunftsfeste Versorgung“. Mit dem geplanten Digitalgesetz GeDIG könnte man daher in ineffiziente Prozesse eingreifen, den Bürokratieabbau vorantreiben und so Kosten eindämmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf bleibt jedoch noch unter seinen Möglichkeiten.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage macht deutlich, dass zentrale Fragen zur Entbürokratisierung noch offen sind. Entscheidend wird aber sein, dass Digitalisierung nicht zu zusätzlichem Aufwand in den Praxen führt, sondern praxistaugliche Lösungen gefunden werden.

Der SHV wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Perspektive der Heilmittelerbringer bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung des Gesundheitswesens berücksichtigt wird.

Entbürokratisierung darf kein Zukunftsversprechen für das Jahr 2029 bleiben – die Praxen brauchen schon jetzt weniger Bürokratie und mehr Zeit für Therapie.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) bewertet den Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als erheblichen Rückschritt für die ambulante Heilmittelverordnung. Um auf die Auswirkungen und die notwendigen Korrekturen aufmerksam zu machen, führen der SHV und dessen Mitgliedsverbände derzeit zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern. So auch vergangene Woche in Recklinghausen: Jan Neuer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des IFK, besuchte Frank Schwabe (MdB/SPD) in seinem Wahlkreisbüro.

Der SPD-Politiker nahm sich viel Zeit für die Schilderungen Neuers und zeigte sich äußerst interessiert an der Situation im Heilmittelbereich. Hauptthema des Treffens war die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplante Kombination aus Grundlohnsummenbindung und zusätzlichem Preisabschlag, die aus Sicht des SHV deutlich zu weit führt. Jan Neuer konnte ausführlich auf den wirtschaftlichen Druck hinweisen, der ohnehin auf den Praxen lastet und durch dieses Instrument noch weiter zunehmen wird. Besonders kritisch ist die Maßnahme vor dem Hintergrund des enormen Fachkräftemangels zu betrachten, da die Gehälter im ambulanten Bereich bereits aktuell bis zu 30 Prozent niedriger ausfallen als im öffentlichen Dienst und sich diese Lücke vergrößern wird, wenn die Vergütungsspielräume weiter eingeschränkt werden. Das Problem des Fachkräftemangels konnte Neuer, der seine Physiotherapiepraxis selbst in Recklinghausen betreibt, durch seine persönlichen Erlebnisse als Praxisinhaber mit konkreten Beispielen untermauern und so eindringlich davor warnen, den Fehler vergangener Tage zu wiederholen.

Auch alle weiteren Kritikpunkte des SHV, wie die Abschaffung der Mehraufwandspauschale in der Blankoverordnung oder die geplante Erhöhung der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte kamen während des einstündigen Gesprächs zur Sprache und trafen auf offene Ohren beim Bundestagsabgeordneten. Schwabe machte zwar keine Zugeständnisse, redete die drohenden Folgen für die Physiotherapie jedoch auch nicht klein und bedankte sich ausdrücklich, dass der SHV im Rahmen solcher Gespräche auf die Missstände hinweist und auch er nun diese Informationen mit nach Berlin nehmen kann.