Archiv der Kategorie: Mitteilungen

Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen und damit unter anderem die Verlängerung der Modellstudiengänge in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis zum Jahr 2024 beschlossen. Diese Regelung war erforderlich, weil es nicht gelungen ist, die längst überfällige Modernisierung der Berufsgesetze im Heilmittelbereich in der aktuellen Wahlperiode zu verabschieden.

Teilerfolg erzielt

 Zunächst sah der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Verlängerung der Modellstudiengänge bis Ende 2026 vor – ein völlig falsches Signal aus Sicht des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände  (SHV) und des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen . Sowohl der SHV als auch das Bündnis Therapieberufe haben im Gesetzgebungsverfahren entsprechende Stellungnahmen eingereicht und eine Reform der Berufsgesetze in den Berufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie in der kommenden Legislaturperiode gefordert. Denn: Tatsache ist, dass die Reform der Berufsgesetze längst überfällig ist und damit eine Verschiebung bis ins Jahr 2026 nicht mehr hinnehmbar war.

SHV und Bündnis Therapieberufe fordern übereinstimmend eine nachhaltige, zukunftsfeste hochschulische Ausbildung für die Therapieberufe in Deutschland. Konkrete Konzepte zur Ausgestaltung und zeitlichen Umsetzung liegen der Politik längst vor.

Nächste Schritte bereits in Arbeit
SHV und Bündnis Therapieberufe  lassen nicht locker, um für die Vorteile und den Nutzen einer hochschulischen Ausbildung für die Patientenversorgung zu werben.

Aber auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht Ernst und bereitet sehr konkret die nächsten Schritte zur Novellierung der Berufsgesetze in den Therapieberufen vor. Auf das im März 2020 vom BMG veröffentlichte Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ folgte Mitte Mai 2021 der Start des Konsultationsverfahren zur Vorbereitung des Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie. Das BMG hat die Physiotherapieverbände sowie weitere Verbände und die Bundesländer aufgefordert, bis zum 30. Juli 2021 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Dabei geht es um die Beantwortung von zahlreichen Fragen zum Nutzen und der Ausgestaltung der zukünftigen Berufsgesetze und Ausbildungsordnungen.

Mit der konkreten Ausformulierung der Antwort für das Ministerium befasst sich aktuell der Fachausschuss Physiotherapie des SHV.

 

 

„Hier finden Sie einen Artikel zum SHS: Berufspolitik”

SHV Berufspolitik

 

Köln, den 18.05.2021

Für den SHV nahm am 04.05.2021 die DVE-Geschäftsführerin Anja Baumann an der mündlichen Anhörung des ad hoc-Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erstfassung der „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ teil.

Der G-BA erarbeitet diese Richtlinie gemäß § 92 Abs. 6b SGB V, die geplant im Sommer 2021 in Kraft treten soll. Ziel ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass schwer psychisch erkrankte Menschen Versorgungsnetzwerke in Anspruch nehmen können, die ihren tatsächlichen, unterschiedlichen und wechselnden Bedarfen gerecht werden und dafür, den Betroffenen die Übergänge zwischen den Systemen der sozialen Sicherung,  zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung, zu erleichtern. Der SHV war zuvor zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen, in der sich die SHV-Verbände dafür eingesetzt hatten, dass insbesondere Leistungserbringer der Ergotherapie unabdingbare Partner in den zu bildenden regionalen Netzverbünden der Versorgung sind.

Die mündliche Anhörung hat dies bestätigt: Zugelassene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten werden als zur Teilnahme an der Versorgung nach dieser Richtlinie berechtigte und notwendige Partner angesehen und etliche Stellungnehmende haben sich dafür ausgesprochen, dass der Abschluss von Kooperationsverträgen mit jeweils mindestens einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten zu den Voraussetzungen für die Bildung eines Netzwerkverbundes gehört. Weitere Themen der Anhörung waren die Bestimmung der Patientengruppen, an die die Angebote der Versorgung durch regionale Netzwerke gerichtet sein sollen, die Zugangswege zur bedarfsgerechten Versorgung sowie die weitere Ausgestaltung der Koordination der Leistungen der Netzwerkpartner.

Köln, den 06.05.2021

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand gestern die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.
Es war die zweite Anhörung in dieser Woche und wieder ging es um ein typisch „Spahn‘sches“ Omnibusgesetz. Die Vorlage hat 179 Seiten und enthält jede Menge „Digitales“. Videotherapie, Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dessen Finanzierung, Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) sind einige beispielhafte Inhalte, die uns Heilmittelerbringer direkt betreffen. Der Gesetzentwurf nennt dafür erstmals konkrete Termine für die einzelnen Berufsgruppen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat für seine Mitgliedsverbände eine Stellungnahme abgegeben und die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs zu den oben genannten Themen begrüßt. Dabei hat er die Möglichkeit zu einer früheren freiwilligen Anbindung der Heilmittelerbringer sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten gefordert. Auch die vollständigen Zugriffsrechte auf die ePA (bei Einverständnis des Patienten), der Einbezug bei der Entwicklung der eVO und die Möglichkeit, auch als Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps zu verordnen, waren zentrale Inhalte der SHV-Stellungnahme. Bei der Anhörung hat Andreas Pfeiffer (Vorsitzender SHV) den SHV vertreten.

Köln, den 15.04.2021

 

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand gestern die Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) statt. Ein typisches „Spahnches“-Omnibus-Gesetz: Auf 160 Seiten finden sich viele Themen und mittendrin steckt „kurz und knapp“ auch die Verlängerung der Modellklausel für die primärqualifizierenden Studiengänge von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis zum Jahr 2026.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat in seiner Stellungnahme gefordert, die Verlängerung auf 2023 zu reduzieren, damit die längst überfällige Reform der Ausbildungen zu Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgt und nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird. Er wurde durch Andreas Pfeiffer (Vorsitzender SHV) bei der Anhörung vertreten. 

Köln, den 13.04.2021

 

Wie leicht der gute Wille des Gesetzgebers durch bürokratische Bedenken der Sachbearbeiter vor Ort konterkariert werden kann, hat die Arbeit nicht aller, aber zu vieler Impfzentren in den letzten Wochen gezeigt: Heilmittelerbringer, die sich anmelden wollten, wurden mehr oder weniger brüsk zurückgewiesen. Unsere Veröffentlichung vom 15.01.2021 wurde weggewischt. Dies hat uns nicht nur gestört, es gefährdete vor allem die Patientenversorgung und war auch nicht im Sinne des BMG. In der ohnehin anstehenden Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung, die am 08.02.2021 verkündet wurde, sind die Heilmittelerbringer nunmehr auf unser Drängen hin im Besonderen Teil, also der amtlichen Begründung, ausdrücklich genannt:

  • nach der Begründung zu §2 Abs. 1 Nr. 2 haben Heilmittelerbringer, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen selbst am Patienten tätig sind, Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität; dasselbe gilt für Heilmittelerbringer, die im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln (Abs. 1 Nr. 3). Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers- auch als Eigenbescheinigung- aus (§ 6 Abs. 4 Nr. 2).
  • nach der Begründung zu §3 Abs. 1 Nr. 5 haben alle selbst am Patienten tätigen Heilmittelerbringer,  Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität.
  • nach der Begründung zu § 4 Nr. 6 haben alle in Heilmittelpraxen tätigen Personen, Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität.

Wir hoffen nun, dass diese Klarstellung dazu führt, dass die Terminvergabe reibungslos klappt. Der Text der Coronavirus-Impfverordnung in der aktuellen Fassung vom 05.02.2021 unter Einschluss der Begründung liegt in jedem Impfzentrum, in jedem Gesundheitsamt vor. Die obigen Auszüge aus der Verordnung kann jedermann überprüfen.

Wichtige Kurzmeldung zur Corona Virus Impfverordnung, denn das BMG hat heute bestätigt,

  1. dass unsere Therapeuten, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln, impfberechtigt nach §2 Ziffer 2 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 1. Sie müssen lediglich eine entsprechende Bescheinigung/Selbstbescheinigung des Praxisinhabers vorlegen.
  2. dass alle unsere anderen Therapeuten impfberechtigt nach §3 Ziffer 5 der CoronaImpV sind, also nach Stufe 2.

Ein praktisches Problem: Der Vollzug der Impfverordnung liegt in den Händen der Bundesländer. Deshalb kann es sein, dass Sie die Impfzentren vor Ort auf diese Zuordnung hinweisen müssen.

Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V.

 

 

Die Mitarbeiter in unseren Heilmittelpraxen haben gemäß § 3 Ziffer 5 der Coronavirus-Impfverordnung mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung. Unsere Praxen sind damit grundsätzlich den Arztpraxen gleichgestellt.

Mitarbeiter in unseren Praxen müssen dem Impfzentrum eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der Heilmittelpraxis vorlegen, um die hohe Priorität im Sinne von §3 nachzuweisen (§6 Abs. 4 Ziff.2).

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verlängert sowohl die Regelung zur Hygienepauschale als auch die Möglichkeit zur Videotherapie bis zum 31. März 2021.

“Beide pandemiebedingten Regelungen werden einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung und Kompensation der hygienebedingten Aufwände der Therapeutinnen und Therapeuten leisten.”, so die PKV in ihrem Schreiben.

So können bis einschließlich 31. März 2021 auch weiterhin 1,50 Euro pro Behandlung als Hygienepauschale gegenüber der PKV vom Patienten geltend gemacht werden. Eine “telemedizinische Erbringung” (Videotherapie) von Heilmitteln ist ebenfalls bis Ende März möglich. Dabei muss diese ärztlich verordnet sein und mit einem entsprechenden Vermerk auf der Rechnung gekennzeichnet sein.

SHV – Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

Deutzer Freiheit 72-74

50679 Köln

Tel. 0221/981027 14 

info@shv-heilmittelverbaende.de

www.shv-heilmittelverbaende.de

Was Heilmittelerbringern bei der Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen und bei der Videotherapie wichtig ist, verdeutlichte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), während der Anhörung zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG).

Gesundheits-Apps

Die Mitgliedsverbände des SHV betonten nochmals die Forderung, dass es unabdingbar sei, dass auch Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps verordnen können. „Nur wir Therapeuten können einschätzen, ob der Leistungsumfang einer digitalen Gesundheitsanwendung zur Therapieunterstützung überhaupt geeignet ist“, stellte Repschläger klar. Dazu müsse der Therapeut den Patienten zunächst therapeutisch befunden, um dann entscheiden zu können, welche App für den jeweiligen Patienten passend sei.

Das könne kein Arzt im Vorhinein abschätzen. „Therapie ist individuell und muss dementsprechend an das Leistungsniveau des Patienten angepasst werden. Ein solcher Therapieprozess muss auch bei der Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung gesichert sein“, so die Einschätzung des SHV. Diese Interaktion zwischen Therapeut und Patient dürfe durch die Digitalisierung nicht verloren gehen.

Videotherapie

Die Heilmittelverbände begrüßen sehr, dass die Videotherapie nun zügig ermöglicht und geregelt werden soll. Es gehe nicht darum, die Videotherapie als neues Heilmittel einzuführen. Stattdessen müsse geprüft werden, wie die Videotherapie die bestehenden Heilmittel ergänzen könne.

„Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig Videotherapie ist. Ein unsachgemäßer Einsatz ist nicht bekannt. Vulnerablen Gruppen konnte geholfen werden“, dankte Repschläger für den Einsatz des Bundesgesundheitsministeriums, die Voraussetzungen für Videotherapie zeitnah zu regeln.